VL Kartellrecht und unlauterer Wettbewerb
17 flashcards · Law · by novomark
Alois und Bernhard sind Skiliftbetreiber, deren Pisten in direkter Nachbarschaft liegen. Da Sie nur kleine Pisten betreiben (Anteil am relevanten Markt jeweils 2 %) haben Sie seit Jahren mit Umsatzrückgängen zu kämpfen, da die meisten Touristen zu den größeren Skischaukeln abwandern. Aufgrund der Corona-Krise befürchten Sie einen zusätzlichen Gewinnrückgang. Die beiden kommen überein, durch günstige Preise zu punkten und vereinbaren außerdem, immer denselben Preis für die Liftkarten zu verlange…
Nach § 1 Abs 1 KartG sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen bzw. abgestimmte Verhaltensweisen, die auf eine Verhinderung oder Verfälschung des Wettbewerbes abzielen, verboten. A und B sind als Skiliftbetreiber jedenfalls als Unternehmer anzusehen. In dem Übereinkommen zwischen A und B kann eine solche Vereinbarung gesehen werden, da sie sich mit übereinstimmenden Willenserklärungen dazu geäußert haben. Sie beschließen, ihre Preise anzugleichen, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.…
Der in Deutschland ansässige Batterienhersteller Marta (weltweiter Gesamtumsatz im Jahr 2019 etwa € 5 Mrd, davon etwa € 500 Mio in Österreich) plant das österreichische Unternehmen Karussell aufzukaufen, um dessen innovative und sehr leistungsfähige Elektroakkumulatoren in sein Portfolio aufnehmen zu können. Karussell erwirtschaftete im Jahr 2019 einen weltweiten Umsatz von etwa € 50 Mio, davon € 40 Mio allein in Österreich. Prüfen Sie, ob dieser Zusammenschluss der Kontrolle der Europäischen K…
Ein Zusammenschluss ist nach dem EU-Recht zu prüfen, wenn die Voraussetzungen des Art 1 der EU-FusionskontrolIVO (FKVO) vorliegen. Nach Art 1 Abs 2 lit a müsste ein weltweiter Gesamtumsatz der beteiligten Unternehmen von mehr als 5 Mrd Euro vorliegen. Dies ist im gegenständlichen Fall gegeben. Jedoch liegen die Voraussetzungen der lit b (gemeinschaftweiter Umsatz von je min. 250 Mio) nicht vor. Auch die Voraussetzungen des Abs 2 liegen nicht vor. Art 1 Abs 3 lit c FKVO ist nicht erfüllt, da Ums…
Das Unternehmen A bietet eine speziell auf Rechtsanwaltskanzleien zugeschnittene Softwarelösung im Raum Österreich an, die insbesondere für die Verwaltung der Akten, der Kontaktpersonen, der Berechnung von Gebühren und Honoraren sowie dem elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten genutzt werden kann. A hatte im Jahr 2017 noch einen Marktanteil von etwa 90 %. Im selben Jahr stieg das Konkurrenzunternehmen B mit einer eigenen Softwarelösung in den Markt ein, woraufhin sich der Marktanteil vo…
Zu prüfen ist, ob A eine marktbeherrschende Stellung zukommt. Dies wird in § 4 KartG definiert. Demnach ist ein Unternehmer dann marktbeherrschend, wenn er nach Abs 1 Z 1 leg cit keinem oder nur unwesentlichem Wettbewerb ausgesetzt ist. Bei einem Marktanteil von 90% und später noch 70% kann jedenfalls davon ausgegangen werden, dass A nur einem unwesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist. Auch wird in § 4 Abs 2 Z1 KartG angeführt, dass eine Marktbeherrschung vorliegt, wenn der Unternehmer mindesten…
Der Zeitschriftenverlag A gibt verschiedene Illustrierte heraus und ist durch die sinkenden Leserzahlen in den letzten Jahren stark in Bedrängnis geraten. Er beginnt nun an die Verbraucherabonnenten des Journals „ Royals Heute" ein Probeabo der Zeitschrift „Klatsch & Tratsch" zu verschicken. Mitgesendet wird folgendes Schreiben: Sie erhalten von uns als Treuegeschenk ein Probealbum der „,Klatsch & Tratsch". Sollten Sie keine weiteren Ausgaben des Magazins „Klatsch & Tratsch" wünschen, haben Sie…
Hierbei handelt es sich um einen Tatbestand aus dem Bereich der aggressiven Geschäftspraktik iSd § 1a UWG. Nach § 1a Abs 3 UWG sind die im Anhang unter Z 24 - 31 normierten Tatbestände per-se verboten und es bedarf keiner weiterer Prüfung. Bei dem gegenständlichen Fall ist Z 29 einschlägig. Demnach ist die Aufforderung des Verbrauchers zur sofortigen oder späteren Zahlung oder Rücksendung von Prduktes, die der Gewerbetreibende ohne Veranlassung des Verbrauchers geliefert hat, verboten. A schick…
Giorgio ist Modedesigner und Trendsetter mit Sitz in Wien. Seine Kollektionen finden seit Jahren großen Zuspruch auf sämtlichen Modewochen. Die großen Modeketten ahmen seine Kollektionen jedes Jahr nach, um stets am Zahn der Zeit zu sein. Giorgio arbeitet gerade fieberhaft an der Fertigstellung seiner neuen Kollektion. Er ist sehr misstrauisch und möchte nicht, dass seine Werke vor den Modeschauen bekannt werden, daher arbeitet er immer nur hinter verschlossenen Türen an seiner Kollektion. Sein…
Bei den Schnittzeichnungen handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse iSd § 26b UWG. Sie sind geheim iSd Z 1, von kommerziellem Wert iSd Z 2 und es wurden Geheimhaltungsmaßnahmen durch Verschluss im Safe iSd Z 3 getroffen. Gem § 11 UWG ist es unter Strafe gestellt, wenn der Bedienstete eines Unternehmens, die ihm auf Grund des Dienstverhältnis anvertrauten Geschäfts- oder Betriebsqeheimnisse anvertraut wurden, unbefugt an einen anderen zum Zweck des Wettbewerbs mitteilt. Da K laut dem SV die Vorla…
Eine namhafte Fastfood-Restaurantkette wirbt auf Plakaten in ihren Österreichischen Filialen mit einem neuartigen Burger und preist diesen insbesondere als „vegan" an. Die Burgerrezeptur enthält tatsächlich aber Mayonnaise. Mayonnaise besteht hauptsächlich aus Pflanzenöl und Eidotter, somit auch einer Zutat tierischen Ursprungs. Ist dieses Verhalten im Hinblick auf die Tatbestände des UWG rechtmäßig? Begründen Sie Ihre Antwort unter Anführung der relevanten Gesetzesstellen!
Hierbei kommt § 2 Abs 1UWG in Betracht, da keine der Bestimmungen des Anhangs (§ 2 Abs 2) einschlägig ist. Demnach ist es verboten, wenn mit einer Geschäftspraktik durch unrichtige Angaben der Marktteilnehmer im Bezug auf das Produkt zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst wird, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Bei der Werbung handelt es sich um eine Geschäftspraktik iSd § 1 Abs 4 Z 1 da sie dem unmittelbaren Absatz des Produktes dient. Nach § 2 Abs 1 Z 2 UWG ist die Geschäftsp…
Die Alpha AG ist Aluminiumproduzentin, ihr weltweiter Gesamtumsatz betrug im Jahr 2020 knapp € 2 Mrd, wovon nur etwa € 280 Mio in Österreich erwirtschaftet wurden. Der Vorstand der Alpha AG plant, die ebenfalls in Österreich ansässige Beta GmbH zu übernehmen, um ihre örtlichen Produktionskapazitäten auszubauen. Die Beta GmbH wiederum ist bislang fast ausschließlich auf dem österreichischen Markt tätig und konnte im Jahr 2020 Umsätze von € 50 Mio erzielen, ihr weltweiter Gesamtumsatz betrug € 60…
a. Art 3 VO 139/2004 FKVO definiert einen Zusammenschluss als dauerhafte Veränderung der Kontrolle. Dies ist bei einer Übernahme zu erwarten. Aufgrund der gemeinschaftsweiten Umsätze der beiden Unternehmen könnte Art 1 der VO 139/2004 FKVO vorrangig neben §§ 7 ff KartG zur Anwendung kommen. Art 1 Abs 2 und Abs 3 führen aufgrund der Umsatzgrenzen zu keiner gemeinschaftsweiten Bedeutung. Keine Anmeldung bei der Europäischen Kommission, da die Umsatzgrenzen der FKVO nicht erfüllt sind und es…
Die Infinity GmbH ist Herstellerin von Automobilteilen, insbesondere Zylinderkopfdichtungen, die sie fast ausschließlich auf dem österreichischen Markt verkauft. Für ihre Teile nutzt die Infinity GmbH ein spezielles patentiertes Fertigungsverfahren, wodurch diese besonders haltbar und widerstandsfähig sind. Aufgrund der hohen Produktqualität und des technologischen Vorsprungs hat die Infinity GmbH einen Anteil am relevanten Markt von ca 43 %. Viele der Automobilhersteller haben ihre Motoren…
Da "fast ausschließlich auf dem österreichischen Markt" verkauft wird, ist das KartG einschlägig. Es könnte sich um eine Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung handeln (§§ 4 ff KartG). Die Infinity GmbH könnte marktbeherrschend auf Anbieterseite sein. Überragend ist eine Marktstellung beispielsweise wenn die Preise auch ohne zu befürchtende Einbußen einseitig angepasst werden können. Die Infinity GmbH hat eine überragende Marktstellung aufgrund ihres Know-Hows (§ 4 Abs 1 Z 2 KartG). N…
Die SuperTel GmbH ist ein junger Mobilfunkanbieter, der sich am österreichischen Markt durch günstige Preise hervortun möchte. Hierzu wird entsprechende Werbung im Fernsehen, Internet und in den sozialen Medien geschaltet. Die verwendeten Werbespots und -banner enthalten allesamt folgenden Slogan: „Unbegrenzt surfen und telefonieren um nur € 9,99/Monat“. Es wird außerdem in sämtlichen Werbeeinschaltungen auf das einmalige Aktivierungsentgelt von € 39,99 hingewiesen, nicht aber auf die halbjä…
Es könnte sich um eine irreführende Geschäftspraktik iSd § 2 UWG handeln. Bei einer Geschäftspraktik geht es um jegliches Handeln das auf Absatzförderung abzielt (§ 1 Abs 4 Z 2). Der Tatbestand lässt sich nicht unter die Z 1 - 23 des Anhangs subsumieren. Fraglich ist die Täuschungsabsicht. Der Verbraucher kann durch Tun oder durch Unterlassen getäuscht werden. In diesem Fall ist eine Täuschung durch Unterlassen (Verschweigen der Servicepauschale) anzunehmen (§ 2 Abs 1 Z 4). Bei Irreführ…
Herr Adam und Frau Berta sind Juweliere und haben ihre Geschäftsräumlichkeiten in unmittelbarer Nähe an einer beliebten Einkaufsstraße. Sowohl Herr Adam als auch Frau Berta verkaufen und reparieren unter anderem Luxusuhren des beliebten Herstellers „Omega“. Sie sind außerdem beide autorisierte Fachhändler für Uhren dieses Herstellers. Frau Berta hat ihr Geschäft erst vor wenigen Monaten eröffnet, konnte aber durch ihre modernen Räumlichkeiten, den guten Service sowie besondere Angebote berei…
Es könnte sich um das Herabsetzen eines Unternehmens handeln (§ 7 UWG). A handelt in einem Wettbewerbsverhältnis zu B und auch mit Wettbewerbsabsicht. Bei den Gerüchten handelt es sich um Tatsachen, die nachprüfbar sind. Diese Tatsachen sind nicht erweislich wahr, sie sind falsch. A behauptet und verbreitet diese (siehe Sachverhalt). Diese sind auch geeignet B zu schädigen. Die Beweislast liegt bei A (anders § 1330 Abs 2 ABGB). B hat die Möglichkeit, Schadenersatz zu verlangen (Verschulden…
Die Soyfit GmbH ist eine in Österreich ansässige Herstellerin von auf Soja basierenden Nahrungsmitteln, insbesondere „Sojajoghurts“. Zur Vergrößerung der Produktionskapazitäten ist ihr Geschäftsführer auf der Suche nach einer zusätzlichen Abfüllmaschine. Am relevanten (österreichischen) Markt für Abfüllmaschinen gibt es drei verschiedene Hersteller, wobei aktuell nur die Omega AG freie Kapazitäten hat, um die Maschine anzufertigen. Der Marktanteil der Omega AG beträgt 20 %. Die Ome…
Fraglich ist, ob es sich bei der Vorgehensweise der Omega-AG um einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung iSd § 5 Kart G handelt. Marktbeherrschend iSd KartG ist gem § 4 Abs 1 Z 1 KartG ein Unternehmer, der als Anbieter oder Nachfrager keinem oder nur unwesentlichem Wettbewerb ausgesetzt ist. Die Omaga AG ist Unternehmerin iS des KartG, sie arbeitet selbständig und auf eigenes Risiko. Gem § 4 Abs 2 Z 2 KartG liegt eine marktbeherrschende Stellung vor, wenn der Unterehmer einen Anteil vo…
Die Hikefit GmbH ist ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, das spezielle Fitnesstracker für Wanderer herstellt und einen Anteil von 35 % am relevanten Markt aufweist. Da sich die Hikefit GmbH auch auf dem österreichischen Markt etablieren möchte, sucht sie einen Vertriebspartner, hat aber keine weiteren finanziellen Mittel für einen ordentlichen Markteinstieg. Die Geschäftsführerin der Bergfex GmbH, einer auf Wanderausrüstung spezialisierten Sportmarktkette mit einem Marktanteil vo…
§ 1 Abs 1 KartG erfasst vertikale Alleinbezugsverbindungen, daher ist der vorliegende SV grds dem KartG zu unterstellen. Fraglich ist, ob die Gruppenfreistellungsverordnung vertikale Vereibarungen VO 330/2010 hier anwendbar ist. In casu handelt es sich hier um einen zwischenstaatlichen Sachverhalt, da D und Ö betroffen sind. Zwischen der Hikefit GmbH und der Bergfex GmbH soll eine vertikale Vertriebsverbindung geschaffen werden; hier werden Unternehmer in Bezug bzw beim Vertrieb von Waren besc…
Carola betreibt eine Bar in Linz und ist darum bemüht, dass die COVID-19 Schutzbestimmungen eingehalten werden. Da dies für Sie einigen Aufwand erfordert, regt sich Carola sehr darüber auf, wenn andere dies nicht so genau nehmen. Aus diesem Grund möchte Carola gegen folgendes vorgehen: Viktor – der stärkste Mitbewerber von Carola – betreibt ebenso eine Bar und kündigt auf der Webseite an, dass er seine Bar entgegen dem geltenden COVID-19 bedingten Lockdown am kommenden Wochenende aufsperr…
Zu Viktor: Zunächst ist keiner der Sondertatbestände des UWG (§§ 6, 9, 26a ff) einschlägig. Auch kein in der schwarzen Liste des Anhangs aufgelisteter TB ist hier einschlägig. Es handelt sich auch nicht um eine aggressive oder irreführende Geschäftsparktik (GP) iSd § 1 Abs 2 UWG. Zu prüfen ist daher, ob eine unlauter GP iSd großen Generalklausel des § 1 Abs (1) Z 1 UWG vorliegt. Viktor ist ein Mitbewerber der Carola und er handelt im geschäftlichen Verkehr, was jede geschäftliche Betätigung…
Die Wunderweiß-GmbH vertreibt Waschmittel, unter anderem sogenannte “Waschmittel- Pods”. Hierbei handelt es sich um Flüssigwaschmittel, welches in kleinen Plastiksäckchen (die sich während des Waschgangs auflösen) vordosiert ist. Auf der Verpackung der im Supermarkt erhältlichen Waschmittel-Pods befindet sich die Aufschrift: „Aus Liebe zur Umwelt – Unser Waschmittel ist zu 100 % umweltfreundlich und vollständig abbaubar!“ Das verwendete Flüssigwaschmittel ist tatsächlich zur Gänze biolo…
In casu kommen irreführende Geschäftspraktiken gem § 2 Abs 1 UWG in Betracht, da keine der Bestimmungen der schwarzen Liste des Anhangs (Z 1 - 23), welche per se verboten sind einschlägig ist. Die Werbung der Wunderweiß ist eine Geschäftspraktik. Gem § 2 Abs 1 UWG ist es verboten, wenn mit einer GP durch unrichtige Angaben den Marktteilenhme in Bezug auf das Produkt zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Angaben sind Tatsachen mit obj nach…
Frau Ambra wird zur neuen Vorstandsvorsitzenden eines europaweit führenden Fast-Fashion-Unternehmens mit Sitz in Österreich gewählt, das unter dem Namen Papaya SE firmiert. Die Papaya SE ist in ganz Europa tätig, unter anderem in Österreich, Deutschland sowie Frankreich, wo sie einen Anteil von jeweils mindestens 20 % am relevanten Markt aufweist. Frau Ambra erfährt nunmehr, dass es bisher gängige Praxis war, den Zeitpunkt von Ausverkäufen (Winterschlussverkäufe etc) sowie das Ausmaß der in die…
Die Green Plastic GmbH mit Sitz in Österreich ist Betreiberin eines Recyclingunternehmens. Sie übt ihre Geschäftstätigkeiten ausschließlich in Österreich aus und erwirtschaftete dadurch im Jahr 2021 einen Gesamtumsatz von € 220 Mio. Die Green Plastic GmbH möchte ihr Geschäft weiter ausbauen und hierzu Anteile an der Clean Waste GmbH kaufen, insbesondere da diese sehr leistungsfähige Sortiermaschinen in Eigenregie entwickelt hat. Letztere hat ihren Sitz und ausschließlichen Tätigkeitsbereich ebe…
Die MyProtein GmbH (MP), Marktführer bei Nahrungsergänzungsprodukten, verkauft Protein-Riegel zu sehr günstigen Preisen. Ein Riegel beinhaltet 60g und kostet € 1,99. Die Nutrition GmbH (N) vertreibt einen Protein-Riegel mit dem Namen „PowerBar Protein+“ in ausgewählten Sportnahrungsmärkten. Enthalten ist ein 35g Riegel, der € 3,99 kostet. Um den Aufmerksamkeitsgrad zu steigern und den Absatz zu fördern, startet die Nutrition GmbH eine Werbekampagne. Auf den Werbeflyern ist links der Protein-Rie…