ZGV - Erkennntisverfahren - Kap 6

Karteikarten zu "Deixler-Hübner / Klicka, Zivilverfahren, 11. Auflage" - Erster Teil "Erkenntnisverfahren"

68 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Welche Arten von Entscheidungen gibt es im Zivilprozess?

    Urteile Beschlüsse

  2. Worüber wird allgemein mit Urteil entschieden?

    inhaltlich über den Anspruch = Sachentscheidung also Klage stattgeben oder abweisen

  3. Worüber wird allgemein mit Beschluss entschieden?

    insb Prozessvoraussetzungen wenn Prozesseinrede erhoben wird Verfahrensfragen Zwischenstreitigkeiten nur ausnahmsweise auch über den Anspruch z.B.: Besitzstörungsverfahren durch Endbeschluss

  4. Wie werden Beschlüsse im Gesetz noch bezeichnet?

    Verfügung Zahlungsbefehl Auftrag

  5. Welche Arten von Urteilen gibt es?

    Zweiseitige Urteile Regelfall basieren auf beiderseitigem Vorbringen einseitige Urteile gründen sich allein auf das Parteivorbringen einer Seite = Versäumungsurteile Nach dem Umfang der Erledigung Endurteile Teilurteile Zwischenurteile Ergänzungsurteile

  6. Was ist das Endurteil?

    Der Normalfall des Urteils entscheidet den gesamten Streitstoff abschließend für diese Instanz

  7. Was sind die Voraussetzungen für Teilurteil?

    Dass der trennbare Teil früher spruchreif ist als der restliche Prozessstoff Fällung des Teilurteils steht aber nach Rsp im unüberprüfbaren Ermessens des Gerichts

  8. Was ist das Teilurteil?

    Ergeht abschließend über einen quantitativen Teil des Prozessstoffs, also entweder: über einen von mehreren K oder BK also bei subjektiver Klagenhäufung (= einfache Streitgenossenschaft) oder über einen von mehreren geltend gemachten Ansprüchen also bei objektiver Klagenhäufung, Widerklage oder Aufrechnung

  9. Was die Rechtsnatur des Teilurteils?

    Ist rechtskräftig kann vollstreckt werden (Exekutionstitel) es selbständig mit Rechtsmittel anfechtbar

  10. Was ist das Zwischenurteil?

    Teilt den Prozessstoff qualitativ Schafft Grundlage für Endurteil ein echtes Zwischenurteil ist nur jenes über den Grund des Anspruchs wenn ein Anspruch dem Grunde und der Höhe nach strittig ist und über den Grund vorweg entschieden werden kann = Grundurteil

  11. Was ist die Folge eines Rechtsmittels gegen das Zwischenurteil?

    Hemmt das Verfahren über die Höhe des Anspruchs und das Zwischenurteil wird nicht über den Prozess hinaus rechtskräftig in dem es ergeht

  12. Wie kann das Gericht über den Einwand der Verjährung entscheiden?

    Von Amts wegen oder auf Antrag mit Zwischenurteil soweit Klage nicht aus diesem Grund abzuweisen ist gem § 393a ZPO

  13. Was ist die Rechtsnatur eines Zwischenurteils über einen Zwischenfeststellungsantrag?

    Kein echtes Zwischenurteil, sondern Endurteil es geht um die Feststellung eines selbständigen, präjudiziellen Rechtsverhältnisses, über das mit Feststellungsurteil entschieden wird welches volle Rechtswirkungen äußert

  14. Was ist ein Ergänzungsurteil?

    gem § 423 ZPO kann binnen 14 Tagen nach Zustellung eines Urteils beantragt werden wenn Urteil nicht vollständig über alle geltend gemachten Ansprüche/Anspruchsteil entschieden hat In dem Fall stehen aber auch Berufung wegen unvollständiger Erledigung und die Neueinklagung des unerledigten Teils zur Verfügung

  15. Was ist die Urteilsberichtigung?

    Gem § 419 ZPO vom Ergänzungsurteil zu unterscheiden dient der Beseitigung von Schreib- oder Rechenfehlern oder anderen offenbaren Unrichtigkeiten ist jederzeit auf Antrag oder von Amts wegen möglich Es darf sich nicht um inhaltliche Fehler der Urteilsfindung handeln sondern nur um Erklärungsirrtümer in der Urteilsausfertigung

  16. Wie findet die Urteilsfällung statt?

    Können in der mündlichen Verhandlung gefällt und zugleich mündlich verkündet werden in der Praxis selten idR schriftliche Ausfertigung Urteil gilt als gefällt und das Gericht daran gebunden, wenn die schriftliche Fassung zur Ausfertigung an die Geschäftsstelle übergeben wurde den Parteien gegenüber wird es erst mit Zustellung wirksam

  17. Was das Versäumungsurteil?

    Wichtigstes Mittel zur Verhinderung von Prozessverschleppung soll Mitwirkung der Parteien im Verfahren sichern Partei wird zwar nicht zur Mitwirkung gezwungen, es wird aber idR eine für sie nachteilige Entscheidung gefällt

  18. Wann darf kein Versäumungsurteil gefällt werden?

    Wenn Prozessvoraussetzung fehlt Klage unschlüssig ist Zustellung der Ladung bzw. des Auftrags zur Klagebeantwortung nicht ausgewiesen ist Gericht bekannt ist, dass Partei aus unabwendbaren Zufällen an der Vornahme der Prozesshandlung gehindert ist z.B.: Naturkatastrophen

  19. In welchem Verfahren gibt es keine Versäumungsurteile?

    Wo der Untersuchungsgrundsatz gilt z.B.: Ehe- und Partnerschaftsverfahren Verfahren über Sozialrechtssachen im schiedsrichterlichen Verfahren

  20. Was sind die Voraussetzungen für das Versäumnisurteil?

    Hat die säumige Partei noch nicht erkennen lassen, dass sie dem Prozess führen wird also noch nicht mündlich zur Sache vorgebracht hat ist auf Antrag das Versäumungsurteil zu fällen schriftliche Eingaben vor mündlicher Sacheinlassung sind also unbeachtlich

  21. Was die Folge, wenn kein Antrag auf Versäumnisurteil gestellt wird, obwohl die Voraussetzungen vorliegen?

    Es tritt Ruhen des Verfahrens ein sog Säumnisruhen Wenn Gegner des Säumigen neues tatsächliches Vorbringen erstattet muss säumige Partei in Kenntnis gesetzt werden Rechtsstreit tritt in die Lage vor Eintritt der Säumnis zurück

  22. Was prüft das Gericht bei Säumnis?

    Gericht prüft nur: Ob diese auch wirklich vorliegt dh ob ordnungsgemäße Zustellung vorliegt ob die Prozessvoraussetzungen vorliegen das für wahr zu haltende Vorbringen schlüssig ist dh ob sich der daraus geltend gemachte Anspruch als Rechtsfolge juristisch ableiten lässt

  23. Worauf kann sich die Säumigkeit beim Versäumungsurteil beziehen / bzw welche Fälle des Versäumungsurteils gibt es?

    Auf eine Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung Nichterscheinen oder Nichtverhandeln oder auf die fristgerechte Einbringung der Klagebeantwortung

  24. Bis wann ist das Versäumungsurteil zulässig?

    bis mündlicher Streit- und Sacheinlassung der säumigen Partei

  25. Welchen Rechtsbehelf gibt es gegen das Versäumungsurteil?

    Widerspruch am leichtesten zu ergreifen! Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Berufung

  26. Was die Folge, wenn bei Versäumnis das für wahr zu haltende Vorbringen nicht schlüssig ist?

    Klage wird durch Unschlüssigkeitsurteil abgewiesen dies ist nicht ein Urteil wegen, sondern trotz Säumnis = normales Urteil, nicht Versäumungsurteil

  27. Was ist die Frist für den Widerspruch gegen das Versäumungsurteil?

    14 Tage ab Zustellung des Versäumungsurteils

  28. In welchen Fällen steht der Widerspruch gegen das Versäumungsurteil zur Verfügung?

    Wenn der Beklagte im Gerichtshofverfahren die Klagebeantwortung versäumt hat gem § 397a im BG-Verfahren grds. gegen alle Versäumungsurteile

  29. Welchen Inhalt muss der Widerspruch gegen das Versäumungsurteil haben?

    Benötigt keine Gründe braucht aber beim BK eine inhaltliche Verteidigung gegen die Klage = Inhalt einer Klagebeantwortung fehlt dieser -> Verbesserungsverfahren nach § 84 ZPO

  30. Was ist die Folge eines ordnungsgemäßen Widerspruchs gegen Versäumungsurteil?

    Mündliche Streitverhandlung wird anberaumt zu deren Beginn ist das VU aufzuheben danach normale Verfahrensweiterführung (vorbereitende Tagsatzung, Beweisverfahren, ... )

  31. Was ist die Folge wenn das Gericht gegen den Dispositionsgrundsatz verstößt?

    gem § 405 ZPO nach Rsp bloßer Verfahrensmangel Ansicht Deixler-Hübner: Nichtigkeitsgrund

  32. Welche Anforderungen muss der Urteilsspruch erfüllen?

    Muss hinreichend bestimmt formuliert werden um bei Leistungsurteilen die Leistungspflicht des Schuldners konkret anzugeben und bei Rechtsgestaltung- oder Feststellung urteilen die angestrebte Wirkung der Klärung einer strittigen Rechtslage zu erreichen

  33. Was ist zur Ermittlung des Urteilsinhalts heranzuziehen?

    Der formelle Urteilsspruch sowie die Entscheidungsgründe dienen der Konkretisierung des Spruchs

  34. Kann auf künftige Leistungen verurteilt werden?

    grds müssen die für die Verurteilung maßgeblichen Umstände im entscheidungsmaßgeblichen Zeitpunkt vorliegen = idR kann man nur zu bereits fälligen Leistungen verurteilt werden Ausnahmen wiederkehrende Alimentationsleistungen (Unterhalt) wäre für Kläger unzumutbar jedes Monat neu zu klagen Unterlassungsklage

  35. Welche Wirkungen des Urteils unterscheidet man?

    Rechtskraft Vollstreckbarkeit Rechtsgestaltungswirkung Tatbestandswirkung

  36. Was ist die formelle Rechtskraft?

    Unabänderbarkeit der Entscheidung durch ordentliche Rechtsmittel

  37. Wann tritt die formelle Rechtskraft ein?

    Wenn die Entscheidung für ein Rechtsmittel unanfechtbar geworden ist erfolgt für Parteien unterschiedlich, da von jeweiligen Zeitpunkt der Zustellung abhängig Also: Zustellung einer unanfechtbaren Entscheidung wie OGH Urteil ungenutzter Ablauf der Rechtsmittelfrist Rücknahme des Rechtsmittels Abgabe eines Rechtsmittelverzichts

  38. Was ist die Folge wenn unklar ist ob eine Entscheidung nur zum Teil angefochten wurde (und für den restlichen Teil Teil Rechtskraft eingetreten wäre)?

    iZw gilt sie als zur Gänze angefochten also überhaupt nicht rechtskräftig

  39. Was ist die materielle Rechtskraft?

    Maßgeblichkeit der gerichtlichen Entscheidung für die Parteien sodass Neuaufrollung des abgeschlossenen Rechtsstreits ausgeschlossen ist außer bei Fehlen der Rechtskraftdurchbrechung durch Nichtigkeits- oder Wiederaufnahmsklage

  40. Wann tritt die materielle Rechtskraft ein?

    Knüpft i dR zeitlich an den Eintritt der formellen Rechtskraft an

  41. Welche Grenzen hat die materielle Rechtskraft?

    Objektive Grenzen Einmaligkeitswirkung Bindungswirkung subjektive Grenzen zeitliche Grenzen

  42. Was ist die Einmaligkeitswirkung?

    Über denselben Anspruch (eadem res) darf nicht noch einmal prozessiert werden

  43. Wie wird die Einmaligkeitswirkung noch bezeichnet?

    ne bis in idem = Wiederholungsverbot

  44. Wie wird derselbe Anspruch noch bezeichnet?

    eadem res

  45. Worauf bezieht sich die Einmaligkeitswirkung?

    Nur auf den geltend gemachten und entschiedenen Anspruch nicht aber auf nicht eingeklagte Anspruchsteile

  46. Wie wird eingegrenzt was zum entschiedenen Anspruch gehört (= was unter die Einmaligkeitswirkung fällt)

    Richtet sich nach Abgrenzung des Streitgegenstand stellt Kläger ein anderes Begehren oder klagt aus einem anderen, nicht zum Streitgegenstand gehören Sachverhalt ist die neuerliche Klage zulässig

  47. Wie geht das Gericht vor, wenn trotz Einmaligkeitswirkung neuerlich geklagt wird?

    Wird mit Beschluss zurückgewiesen

  48. Was ist die Folge des Verstoßes gegen die Einmaligkeitswirkung?

    Nichtigkeitsgrund (des zweiten Verfahrens) kann auch nachträglich mit Wiederaufnahmeklage geltend gemacht werden Solange die zweite Entscheidung nicht beseitigt wurde verdrängte sie die Erste = Sistierung auch nach Ablauf der Fristen für ein Rechtsmittel oder die Wiederaufnahme

  49. Was ist die Bindungswirkung?

    gem § 411 ZPO Rechtskraft führt dazu, dass das Bestehen oder Nichtbestehen eines Anspruchs für künftige Prozesse in denen diese Frage als Vorfrage auftaucht bindend festgestellt wird Greift also ein, wenn die frühere Hauptfrage in einem späteren Prozess eine Vorfrage bildet, also präjudiziell ist Beispiel es wird mit Urteil in einem Prozess zwischen A und B festgestellt, dass A Eigentümer der Liegenschaft ist infolge befährt B dieser Liegenschaft A klagt auf Unterlassung B bestreitet das Eigent…

  50. Was ist der Zweck der Bindungswirkung?

    Verhindert, dass ein errungenes Ergebnis in anderen Prozess aus den Angeln gehoben wird

  51. Warum ist ein von Bindungswirkung betroffener Prozess überhaupt zulässig, was ist mit der Einmaligkeitswirkung?

    es geht um einen anderen Anspruch der nur auf den bereits Entschiedenen aufbaut -> Vorheriger Anspruch ist nur Vorfrage

  52. Was ist die negative Bindungswirkung?

    Wenn das Nichtbestehen eines Anspruchs festgestellt wurde insb., wenn eine Klage abgewiesen wird damit wird bindend festgestellt, dass der geltend gemachte Anspruch nicht besteht

  53. Geht die Bindungswirkung auch bei Ansprüchen in einem Sinnzusammenhang?

    Nein nur Ansprüche in einem echten Vorfrageverhältnis Beispiel eingewendete Gegenforderung bei Aufrechnungseinrede wird nur bis zur Klageforderung rechtskräftig es gibt keinen stärkeren Sinnzusammenhang als eine einheitliche Forderung gebe es also Bindungswirkung bei Sinnzusammenhang müsste die gesamte Gegenforderung rechtskräftig sein

  54. Was ist die Folge eines Verstoßes gegen die Bindungswirkung?

    Nichtigkeitsgrund (des zweiten Verfahrens) kann auch nachträglich mit Wiederaufnahmeklage geltend gemacht werden

  55. Was sind die subjektiven Grenzen der materiellen Rechtskraft?

    Betrifft nur die Parteien und deren Rechtsnachfolger da nur diese rechtliches Gehör hatten Problematisch sind daher Fälle der Rechtskrafterstreckung = bestimmte Personen werden der Entscheidungswirkung fremder Prozesse unterworfen z.B.: § 112 IO alle Insolvenzgläubiger im Prüfungsprozess Rechtfertigung: hätten selbst auch klagen oder als streitgenössische Nebenintervenienten beitreten können Auch Rechtsgestaltungsurteile wirken gegenüber allen Dritten diese können sich aber mangels rechtlichem…

  56. Was sind die zeitlichen Grenzen der materiellen Rechtskraft?

    Bezieht sich auf einen bestimmten Zeitpunkt idR Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz bei Neuerungserlaubnis: Schluss der Berufungsverhandlung nova reperta -> sind grds von Rechtskraft präkludiert, können nicht mehr vorgebracht werden nova producta -> nicht präkludiert, berechtigen zur erneuten Klage Beispiel ein Anspruch wurde wegen mangelnder Fälligkeit abgewiesen nachträglich tritt dieser ein -> erneute Klage möglich

  57. Was sind nova reperta?

    Entscheidungserhebliche Tatsachen, die vor Verhandlungsschluss gegeben waren aber nicht vorgebracht wurden Können wegen des Neuerungsverbotes nicht mehr vorgebracht werden auch nicht im Berufungsverfahren Aber: Möglichkeit der Wiederaufnahmeklage

  58. Was sind nova producta?

    Entscheidungserhebliche Tatsachen, die vor Verhandlungsschluss noch nicht gegeben waren und daher nicht vorgebracht werden konnten Können wegen des Neuerungsverbotes nicht mehr vorgebracht werden Sind aber nicht von Rechtskraft präkludiert = können in erneuter Klage geltend gemacht werden (Achtung: nicht Wiederaufnahmeklage, sondern selbständige Klage)

  59. Was ist die Vollstreckbarkeitswirkung des Urteils?

    = Urteil bildet einen Exekutionstitel nach § 1 EO kommt grds nur stattgebenden Leistungsurteile zu andere Urteile können Kostenpunkt vollstreckt werden

  60. Ab wann ist ein Urteil vollstreckbar?

    Knüpft an formelle Rechtskraft des Urteils außerdem muss Leistungsfrist abgelaufen sein gem § 409 ZPO 14 Tage wenn nicht anders im Urteil angegeben

  61. Ab wann läuft Leistungsfrist eines Urteils?

    Ab Zustellung des Urteils wird Rechtsmittel erhoben, ab Rechtskraft der Entscheidung

  62. Was die Rechtsgestaltungswirkung des Urteils?

    der Urteilsspruch ändert die Rechtslage konstitutiv Kommt stattgebenden Urteilen über Gestaltungsklagen zu

  63. Wann tritt die Rechtsgestaltungswirkung des Urteils ein?

    idR mit formeller Rechtskraft des Urteils kann ex nunc oder ex tunc wirken

  64. Was ist Tatbestandswirkung des Urteils?

    Eine Art Nebenwirkung der Entscheidung das Vorliegen einer bestimmten Entscheidung in besonderen Tatbeständen löst gewisse Rechtsfolgen aus ohne, dass diese Folgen bei der Urteilsfällung intendiert wären Beispiel Ausfallsbürgschaft wird erst wirksam, wenn die Leistungsklage gegen den Hauptschuldner erfolgreich war Einstandspflicht des Bürgen wird im Urteil aber gar nicht erwähnt

  65. Was sind die wesentlichen Teile der schriftlichen Ausfertigung des Urteils?

    gem § 417 Urteilskopf Urteilsspruch Entscheidungsgründe

  66. Woraus besteht der Urteilskopf?

    Solemnitätsformel ("Im Namen der Republik") Rubrum (= Formalangaben) Gericht, Richter Parteien und Vertreter Rechtssache

  67. Woraus bestehen die Entscheidungsgründe?

    Wiedergabe der Klage und Verteidigung des Beklagten unstrittige Tatsachen Außerstreitstellungen offenkundige Tatsachen Beweisaufnahme Sachverhaltsfeststellungen Beweiswürdigung rechtliche Beurteilung

  68. Was enthält der Urteilsspruch?

    Entscheidung über das Klagebegehren Aufrechnungseinreden sonstige in Urteilsform zu erledigende Sach- und Prozessanträge Aufteilung der Kosten allfällige Aussprüche zur Anrufugn des OGH Es darf nur über das Beantragte entschieden werden!