ZGV - Erkennntisverfahren - Kap 9 - IZVR (Brüssel Ia-VO)
20 flashcards · Law · by daniel-eder
Was regelt die Brüssel Ia-VO?
Internationale Zuständigkeit (= inländische Gerichtsbarkeit) gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen der Mitgliedstaaten
Wie erfolgt die Auslegung der Brüssel Ia-VO?
Nach den allgemeinen Regeln des europarechtlichen Vorabentscheidungsverfahrens soweit die VO selbst nichts anderes anordnet, ist sie regelmäßig autonom auszulegen = nur aus ihrem eigenen System heraus nicht vor dem Hintergrund nationaler Begriffsverständnisse (z.B.: was "Vertrag" bedeutet)
Was ist der sachliche Anwendungsbereich der Brüssel Ia-VO?
gem Art 1 anwendbar in Zivil- und Handelssachen ausgenommen: Personenstand Rechts- und Handlungsfähigkeit bzw. Vertretung natürlicher Personen Erbrecht und Ehegüterrecht Insolvenzrecht Schiedsgerichtsbarkeit Soziale Sicherheit
Was der persönliche Anwendungsbereich der Brüssel Ia-VO?
gem Art 4 kommt zur Anwendung, wenn der Beklagte seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat gem Art 5 nationale Gerichtsbarkeitsnormen werden im Anwendungsbereich der Brüssel Ia-VO ausdrücklich verdrängt
Was ist der allgemeine Gerichtsstand der Brüssel Ia-VO?
gem Art 4 dass der Beklagte grundsätzlich in jenem Staat zu verklagen, ist in dem er seinen Wohnsitz hat bei juristischen Personen kommt es auf den Sitz an
Welche Wahlzuständigkeiten gibt es in der Brüssel Ia-VO?
gem Art 7 Wahlgerichtsstände für Vertragsansprüche und unerlaubte Handlung (Delikt) gem Art 8 Wahlgerichtsstände für Streitgenossen, Widerklage und Pfandklagen
Wie regelt die Brüssel Ia-VO Zuständigkeit in Versicherungsrechtsachen?
gem Art 10-16 Versicherungsnehmer kann dort prozessieren, wo er seinen Wohnsitz hat
Wie regelt die Brüssel Ia-VO Zuständigkeit in Verbraucherrechtsachen?
gem Art 17-19 Verbraucher kann dort prozessieren, wo er seinen Wohnsitz hat
Wie regelt die Brüssel Ia-VO Zuständigkeit in Arbeitsrechtsachen?
gem Art 20-23 Klagen über Arbeitsverträge sind am Wohnsitz des Beklagten oder am Ort der Arbeitsleistung bzw. am Ort der Einstellungsniederlassung einzubringen der Arbeitnehmer kann nur in seinem Wohnsitzstaat verklagt werden Gerichtsstandsvereinbarungen sind nur nach Entstehen der Streitigkeit zulässig oder wenn Sie dem Arbeitnehmer einen zusätzlichen Gerichtsstand eröffnen
Welche ausschließliche Zuständigkeiten gibt es in der Brüssel Ia-VO?
gem Art 24 = Zwangsgerichtsstände dingliche Rechte und bestimmte Mietansprüche: Ort der Liegenschaft bestimmte Gesellschaftsstreitigkeiten Sitz der Gesellschaft Registersachen der registerführende Start gewerbliche Schutzrechte Ort der Registrierung Verfahren aus Zwangsvollstreckungen Ort der Zwangsvollstreckung
Wie ist die internationale Prorogation in der Brüssel Ia-VO geregelt?
gem Art 25 nicht möglich in den ausschließlichen Zuständigkeiten nach Art 24 sowie in Versicherung-, Verbraucher- und Arbeitsrechtssachen unabhängig davon ob einer der Parteien ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat muss schriftlich oder mit schriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden oder einer Form die den Parteien Gepflogenheiten oder dem internationalen Handelsrecht entspricht In Zivil- und Handelssachen zwischen Unternehmen ist das Hager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarunge…
Wie wird eine Unzuständigkeit nach der Brüssel Ia-VO wahrgenommen?
gem Art 27 angerufenes Gericht nimmt den Mangel seiner internationalen Zuständigkeit nur auf Einrede des Beklagten wahr es sei denn ein anderer Mitgliedstaat ist nach Art. 24 ausschließlich zuständig
Kann eine Unzuständigkeit nach der Brüssel Ia-VO heilen?
gem Art 28 Beklagter muss den Mangel der internationalen Zuständigkeit einwenden, bevor sich vor dem angerufenen Gericht auf das Verfahren einlässt sonst heilt der Mangel keine Heilung ist möglich, wenn ein anderer Mitgliedstaat nach Art. 24 ausschließlich zuständig ist
Wie verhält sich die internationale Streitanhängigkeit?
gem Art 29 dem zuerst angerufenen Gericht kommt Priorität zu, sobald dessen Zuständigkeit feststeht EuGH verwendet äußerst weitgehenden Anspruchsbegriff Klage über denselben Anspruch liegt schon vor, wenn es um im "Kernpunkt" gleiche Fragen geht
Was tut das Gericht eines anderen Mitgliedstaats wenn ein nach Art. 25 prorogiertes Gericht angerufen wird?
gem Art 31 Setzt zunächst sein Verfahren aus auch wenn es zuerst angerufen wurde erklärt sich für unzuständig, wenn das prorogierte Gericht seine Zuständigkeit bejaht hat
Was verhält sich der einstweilige Rechtsschutz nach der Brüssel Ia-VO?
Kann in jedem Gerichtsstand der Brüssel Ia-VO erlangt werden nach Art 35 auch in einem anderen Staat als dem für den Hauptanspruch zuständigen Staat sofern sich das nationale Recht jedes Staates für den einstweiligen Rechtsschutz zuständig erklärt Achtung: nach Art 2 und EuGH sind einseitig erlassene einstweilige Maßnahmen nicht nach der Brüssel Ia-VO Erkennung- oder Vollstreckungsfähige Entscheidungen es sei denn die Maßnahme wurde dem Beklagten vor der Vollstreckung zugestellt
Was sind einseitige einstweilige Maßnahmen?
auch "ex parte Verfügungen" ohne vorherige Anhörung des Gegners
Für welche Entscheidung gelten die Regelungen zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen nach der Brüssel Ia-VO?
alle Entscheidungen aus einem Brüssel Ia-VO-Staat diese unterfallen allein den Anerkennungs- und Vollstreckungsregeln der Brüssel Ia-VO
Wie funktioniert die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung nach der Brüssel Ia-VO?
Weitgehende gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung vorgesehen Vorgangsweise Regeln Art 39ff in jedem Mitgliedstaat werden Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten wie eigene Entscheidungen vollstreckt es sind bestimmte formale Erfordernisse hinsichtlich des Vollstreckungstitels einzuhalten
Wann erfolgt keine gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung nach der Brüssel Ia-VO?
nur in Fällen gröbster Verstöße Entzug des rechtlichen Gehörs, Verstoß gegen den ordre public, Rechtskraftkonflikte Achtung: Verstoß gegen die internationale Zuständigkeit führt nicht zur Versagung der Anerkennung und Vollstreckung! Sehr wohl aber versagt, wenn: gegen ausschließliche Zuständigkeit nach Art 24 oder Zuständigkeit in Versicherung-, Verbraucher-, oder Arbeitsrechtsache zulasten des Versicherungsnehmers, Verbrauchers oder Arbeitnehmers verstoßen wurde