BR - ZR VII ErbR - Kap. 4-6: Pflichtteilsrecht, Verlassenschaftsverfahren und Erbschaftserwerb, Haftung der Erben

80 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Was ist das Pflichtteilsrecht? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 756 - 761 dem Pflichtteilsberechtigten gebührt ein Anteil am Wert des Vermögens des Verstorbenen grds in Geld zu leisten beschränkt die Testierfreiheit

  2. Wann steht der Pflichtteilsanspruch zu?

    nur, wenn der Berechtigte nicht oder nicht in ausreichendem Umfang bedacht wird wenn schon: Pflichtteilsdeckung -> es besteht kein Anspruch

  3. Ist der Pflichtteilsanspruch dinglich oder obligatorisch?

    obligatorisch

  4. Wer sind die abstrakt Pflichtteilberechtigten? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 757 Nachkommen und Ehegatte/EP

  5. Wer sind die konkret Pflichtteilberechtigten? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 758 wer von den in § 757 genannten Personen tatsächlich pflichtteilsberechtigt ist = müsste ohne die letztwillige Verfügung gesetzlicher Erbe sein (überlebt + erbfähig + nicht auf Pflichtteil verzichtet) Beispiel V setzt Gattin zur Alleinerbin ein hinterlässt Tochter (Enkel A + B) und einen vorverstorbenen Sohn (Enkel C) A und B sind abstrakt pflichtteilsberechtigt ABER nicht konkret! (Tochter lebt ja noch)

  6. Was sind die Pflichtteilsquoten? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 759 die Hälfte dessen, was nach gesetzl. Erbfolge zustünde

  7. Was ist die Folge auf Erbe/Pflichtteile, wenn ein Pflichtteilberechtigter seinen Teil ausschlägt?

    Schlägt Pflichtteilsberechtigter aus, profitiert von der Ausschlagung der Erbe

  8. Was ist die Folge auf Erbe/Pflichtteile, wenn eine Person enterbt wird?

    Durch Enterbung einer Person können sich aber die Pflichtteile vergrößern außer Nachkommen treten an Stelle des Enterbten

  9. Kann der Pflichtteil vermindert werden? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 776 Minderung auf die Hälfte wenn: zu keiner Zeit ein Naheverhältnis oder Naheverhältnis für längere Zeit nicht bestanden (20 Jahre) Pflichtteilsminderung nicht möglich, wenn Verstorbener Kontakt grundlos abgelehnt hat, oder Anlass dafür gegeben hat

  10. Wie wirkt die Pflichtteilsminderung auf Nachkommen einen vorverstorbenen Pflichtteilsberechtigten?

    Minderung gilt für sie, wenn auch für sie die Voraussetzungen der Minderung vorliegen sonst gebührt der volle Pflichtteil

  11. Was ist die Bemessungsgrundlage für den Pflichtteil? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 778f 1. Bemessungsgrundlage ist zunächst die reine Verlassenschaft Schulden (inkl Begräbniskosten) sind abzuziehen, nicht aber Vermächtnisse, etc Unter gewissen Umständen sind Vermögenswerte hinzuzurechnen, die der Verstorbene vor seinem Tod an andere übertragen hat 2. Anrechnungen von Zuwendungen auf den Todesfall gem § 780 sind zu beachten 3. Pflichtteilsberechtigter muss gem § 762 Bedingungen und Belastungen hinnehmen

  12. Was ist die Anrechnung von Zuwendungen auf den Todesfall? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 780 letztwillig Verfügender kann entscheiden, wie er dem Berechtigten den Pflichtteil hinterlässt z.B.: Vermächtnis, Begünstigter von Privatstiftung, etc - siehe leg cit diese Zuwendungen werden auf den Pflichtteil angerechnet

  13. Was bedeutet es, dass der Pflichtteilsberechtigte Bedingungen und Belastungen hinnehmen muss? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 762 letztwillig Verfügender kann letztwillige Zuwendung oder lebzeitige Schenkung mit Bedingung oder Belastung (Termin, Auflage, Vermächtnis, ...) versehen Solange die Zuwendung Vermögenswert hat, dient sie zur Pflichtteilsdeckung Bedingungen und Belastungen verringern aber idR den Nutzen, und damit den Wert der Zuwendung -> kann zu Pflichtteilsergänzungsanspruch führen

  14. Was ist die Folge, wenn der Pflichtteilsberechtigte Alleinerbe ist, und sein Pflichtteil von Vermächtnissen oder anderen Belastungen beeinträchtigt wird? Was ist die Rechtsgrundlage?

    Vermächtnisse sind nach § 764 (2) zu kürzen für andere Belastungen gilt § 764 (2) analog

  15. Wer ist Pflichtteilsschuldner? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 764 zunächst die Verlassenschaft nach Einantwortung auch die Erben Haftung auch bei unbedingter Erbantrittserklärung nur bis zum Wert der Verlassenschaft auch Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigte haben die Belastung proprotional zu Tragen

  16. Wer muss keine Beiträge zur Pflichtteilsdeckung leisten?

    andere Pflichtteilsberechtigte dürfen nicht verkürzt werden gesetzl. Vorausvermächtnis des Ehegatten/EP und gesetzl. Vermächtnis des Lebengsgefährten gem § 745 unterliegen ebenfalls nicht der Kürzung aufgrund des Unterhaltscharcaters

  17. Wann entsteht der Pflichtteilsanspruch und wann ist er fällig? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 765 entsteht mit Tod des Verstorbenen und ist sofort fällig -> sofort abtretbar, pfändbar und vererblich

  18. Was ist die Stundung des Pflichtteilsanspruchs? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 766 (1) kann erst 1 Jahr nach Tod des Verstorbenen gefordert werden, bis dahin gestundet ist reine Stundung -> gesetzl. Zinsen stehen zu

  19. Kann ein Pflichtteilsanspruch über die gesetz.l Stundung gestundent werden? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 766 (2) und (3) Verstorbener kann bis max 5 Jahre in letztwilliger Erklärung stunden Gericht kann auf bis 10 Jahre verlängern ebenso reine Stundung gem § 767 Stundung ohne letztwillige Anordnung nach Billigkeit, wenn sonst Veräußerung eines Unternehmens oder einer Wohnung droht insb wenn dringender Befriedigung eines Wohnbedürfnisses dient

  20. Was ist die Sicherstellung iZm der Stundung des Pflichtteilsanspruchs?

    Pflichtteilsberechtigter kann Sicherstellung des Pflichtteils bei einer Stundung nach § 766 oder § 767 vor Gericht beantragen Wird diese nicht erbracht, ist Stundung idR unzulässig

  21. Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 1487a (1) 3 Jahre ab Kenntnis 30 Jahre absolute Frist

  22. Was umfasst die Verlassenschaft?

    alle vererblichen Vermögenswerten Rechte und Pflichten im Todeszeitpunkt

  23. Welche Rechte und Pflichten sind unvererblich?

    höchstpersönliche wie z.B.: persönl. Familienrechte Veräußerungs- und Belastungsverbote Wiederkaufs-, Rückkaufs- und Vorkaufsrechte ...

  24. Ist ein Abfertigungsanspruch vererblich? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 23 (6) AngG Abfertigung gebührt in halber Höhe den gesetzl Erben, zu deren Unterhalt Verstorbener gesetzl verpflichtet war gehört nicht zur Verlassenschaft!

  25. Sind Ansprüche aus Lebens- oder Unfallsversicherungen Teil der Verlassenschaft?

    gehören zur Verlassenschaft, wenn Versicherungsnehmer selbst begünstigt war

  26. Wer ist vor der Einantwortung des Erben aktiv und passivlegitimiert?

    die Verlassenschaft als juristische (parteifähige) Person nicht der Erbe!

  27. Wann erwirbt der Erbe Eigentum an den Sachen der Verlassenschaft? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 797 (1) erst mit Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses

  28. Aus welchen Schritten besteht das Verlassenschaftsverfahren?

    Vorverfahren Erbantrittserklärung Einantwortung

  29. Aus welchen Schritten besteht das Vorverfahren im Verlassenschaftsverfahren? Was ist die Rechtsgrundlage?

    Einleitung des Verfahrens Todesfallaufnahme Übernahme letztwilliger Erklärungen Gegebenenfalls: Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens ohne Einantwortung

  30. Wie wird das Verlassenschaftsverfahren eingeleitet? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 143 AußStrG von Amts wegen, sobald Todesfall bekannt wird

  31. Wie läuft die Todesfallaufnahme ab? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 145 AußStrG durch den zuständigen Notar als Gerichtskommissär wird vom Gericht veranlasst Erhebung aller Umstände, die für die Verlassenschaftsabhandlung und allfällige pflegschaftsgerichtliche Maßnahmen erforderlich sind

  32. Wie läuft die Übernahme letztwilliger Erklärungen ab? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 152 (1) AußStrG Übernahmeprotokoll ist zu errichten Zeugen einer mündlichen Verfügung sind zu befragen Angaben werden im Protokoll angeführt

  33. Wann wird das Verlassenschaftsverfahrens ohne Einantwortung beendet? Was ist die Rechtsgrundlage?

    wenn der Verstorbene kein oder nur geringfügiges Vermögen hatte bzw die Verlassenschaft überschuldet ist zwei Möglichkeiten Unterbleiben der Abhandlung gem § 153 AußStrG Überlassung der Verlassenschaft an Zahlungs statt gem § 154 AußStrG

  34. Was ist das Unterbleiben der Abhandlung? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 153 AußStrG Bis zu einem Wert von € 5.000 findet von Amts wegen keine Verlassenschaftsabhandlung statt sofern keine bücherlichen Eintragungen nötig sind führt zu Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens ohne Einantwortung Es kann aber Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens gestellt werden

  35. Welche Voraussetzungen gibt es zur Überlassung der Verlassenschaft an Zahlungs statt? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 154 AußStrG 2 positive Überschuldung der Verlassenschaft und Antrag eines Gläubigers, die Verlassenschaft den G zu überlassen dazu 3 negative Niemand hat unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben und Aneignungsrecht durch den Bund wurde nicht geltend gemacht und es wurde kein Verlassenschafts-IV eröffnet -> führt zu Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens ohne Einantwortung

  36. Was sind die Voraussetzungen für die Erbantrittserklärung? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 799 Rechtstitel (Erbvertrag, letztwillige Verfügung, Gesetz) muss nachgewiesen werden

  37. Was ist die Erbantrittserklärung (EAE)?

    Einseitige Willenserklärung ggü dem Gerichtskommisär oder Verlassenschaftsgericht unwiderruflich gem § 806 Notwendig, um Anspruch auf Verlassenschaft zu erheben und Gesamtrechtsnachfolger zu werden

  38. Was sind widersprechende Erbantrittserklärungen?

    Wenn mehrere Personen in Summe mehr als die gesamte Verlassenschaft beanspruchen z.B.: Testamentserbe möchte Alleinerbe werden, aber gesetzl. Erbe beansprucht die Erbschaft weil er letztwillige Verfügung wegen fehlender Testierfähigkeit anficht

  39. Was ist die Folge widersprechender Erbantrittserklärungen? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 160 AußStrG Entscheidung wird im außerstreitigen Verfahren gefällt Gerichtskommissär hat auf Einigung hinzuwirken Einigung in Form von Anerkennung, weil EAE ja unwiderruflich ist gem § 161 AußStrG Wird Konflikt nicht durch Anerkennung gelöst, hat Verlassenschaftsgericht über das Erbrecht zu entscheiden

  40. Wie wird eine negative Erbantrittserklärungen noch genannt?

    Ausschlagung

  41. Was ist die Folge einer negativen Erbantrittserklärungen?

    subjektives Erbrecht erlischt (gilt rückwirkend als nicht angefallen)

  42. Was ist die Folge, wenn binnen angemessener Frist keine Erbantrittserklärungen abgegeben wird?

    Person wird nicht eingeantwortet, aber subjektives Erbrecht bleibt bestehen es kommt zur Einantwortung einer anderen Person, wenn diese eine EAE abgibt aber untätige Person kann ihr Erbrecht weiterhin geltend machen im Verlassenschaftsverfahren auch nach Ablauf der vom Gerichtskommissär bestimmten Frist eine positive EAE abgeben oder nach Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses die Erbschaftsklage erheben

  43. Wie wirkt die Ausschlagung auf die Nachkommen? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 758 (2) S2 Nachberufenen fällt Erbschaft an, wenn die Ausschlagung nicht auch für sie wirkt maßgeblich ist der Wille des Ausschlagenden

  44. Ist eine Ausschlagung der Erbschaft zugunsten Dritter möglich (Ausschlagender bestimmt einen Dritten der an seiner Stelle berufen wird)?

    nur, wenn der Dritte ohnehin unmittelbar nach dem Ausschlagenden berufen ist sonst: NAkt-pflichtiger Vertrag mit dem Erbrecht verkauft oder verschenkt wird Käufer/Beschenkter übernimmt Verlassenschaftsverfahren im jeweiligen Stadium und gibt EAE ab, wenn Veräußerer noch keine abgegeben hat

  45. Auf welche Arten kann die Verlassenschaft nach der Erbantrittserklärung verwaltet werden?

    durch Erbansprecher durch Verlassenschaftskurator

  46. Wie funktioniert die Verwaltung durch die Erbansprecher? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 810 Erbe hat nach positiver EAE, wenn er Erbrecht hinreichend ausweist, das Recht zur Verwaltung der Verlassenschaft, zur Vertretung nach außen und zur Benützung von Sachen

  47. Wann kommt es zur Verwaltung durch einen Verlassenschaftskurator? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 173 AußStrG wenn mehrere nach § 810 vertretungsbefugte Erbansprecher (die ja gemeinsam zu Verwaltung und Vertretung befugt sind) sich nicht einigen oder widersprechende EAE vorliegen oder wenn keine Verwaltung durch Erbansprecher möglich ist etwa weil Erben noch unbekannt oder noch keine positive EAE abgegeben wurde

  48. Wie erfolgt die Einantwortung?

    durch Beschluss des Verlassenschaftsgerichts

  49. Was sind die Voraussetzungen für die Einantwortung? Was ist die Rechtsgrundlage?

    subjektives Erbrecht + positive Erbantrittserklärung Verständing von insb. Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern gem § 176 AußStrG

  50. Was sind die Folgen der Einantwortung? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 819 Mit Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses tritt die Gesamtrechtsnachfolge ein Der Erbe erwirbt Eigentum an der Verlassenschaft

  51. Was ist die Erbteilung? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 550 wenn mehrere Personen als Miterben zur Erbfolge berufen (Erbengemeinschaft) wird ihnen die Verlassenschaft anhand der Quoten der gesetzl. Erbfolge, der Vereinbarung im Erbvertrag oder der letztwilligen Verfügung eingeantwortet

  52. Welche Rechte hat der einzelne Erbe in der Erbengemeinschaft über seinen Anteil?

    vor Einantwortung: kann Anteile verkaufen -> Erbschaftskauf nach Einantwortung: Verkauf der Anteile an den gemeinsamen Sachen

  53. Kann das Erbe schon vor Einantwortung geteilt werden? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 181 AußStrG Erbteilungsübereinkommen schon vor Einantwortung möglich Bewirkt erst ab Einantwortung die dingliche Zuordnung der Sachen Bei Übereinkommen erst nach Einantwortung wird die Aufteilung erst durch die entsprechenden Verfügungsakte/Modi (Übergabe, Intabulation, Urkundenhinterlegung) wirksam

  54. Was kann bei Uneinigkeit der Miterben getan werden? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 830 Erhebung der Teilungsklage durch jeden Miterben möglich

  55. Was ist das Aufgriffsrecht bei der Erbschaft?

    Erbe oder Dritter kann bestimmte Sache oder ganze Erbschaft gg Zahlung eines Übernahmspreises erwerben Recht kann aus Vertrag mit Verstorbenem oder letztwilliger Verfügung kommen

  56. Was ist die Unteilbarkeit des Mindestanteils bei der Erbschaft? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 12 WEG der mit Wohnungseigentum verbundene Mindestanteil (§ 2 (9) WEG) darf nicht geteilt werden, außer bei Eigentümerpartnerschaft

  57. Wann kommt es zur erblosen Verlassenschaft?

    wenn niemand innerhalb der vom Gerichtskommissär festgesetzten Frist eine EAE abgibt

  58. Was ist die Folge der erblosen Verlassenschaft? Was ist die Rechtsgrundlage?

    Verlassenschaftsprokurator ist zu bestellen und Inventar zu errichten gem § 750 Auf Antrag der Finanzprokuratur ist Verlassenschaft dem Bund zu übergeben -> Aneignungsrecht Recht, keine Pflicht! ist kein Erbrecht -> ist privatrechtlicher Natur und hat die Wirkung einer Gesamtrechtsnachfolge

  59. Wie kann der wahre Erbe gg die Aneignung des Bundes vorgehen? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 823 (1) Erbschaftsklage auch gg Bund möglich Bund haftet regelmäßig als redlicher Besitzer iSd § 329 ff

  60. Wer haftet für Schulden des Nachlasses bis zur und ab der Einantwortung?

    zuvor die Verlassenschaft als juristische Person danach die Erben

  61. Welche Arten der Schulden der Verlassenschaft werden unterschieden?

    Erblasserschulden: vererbliche Verbindlichkeiten des Vorverstorbenen Erbfallsschulden: Durch den Erbfall ausgelöste Verbindlichkeiten (zB Begräbniskosten) Erbgangsschulden: Entstehen durch die gerichtliche Abhandlungspflege

  62. Wie ist die Haftung bei der Erbfallsschuld beschränkt?

    selbst bei unbedingter EAE haftet der Erbe (nach Einantwortung) nur bis zum Wert der Verlassenschaft

  63. Welche Art von Schulden der Verlassenschaft sind Unterhaltsansprüche?

    Erbfallsschuld nicht vererbliche Schuld des Verstorbenen! Weil es ist keine familienrechtliche Schuld mehr -> dem Kind bzw nicht wieder verheiratetem Ehegatte/EP nicht mehr Naturalunterhalt, sondern eine Geldrente geschuldet wird und der Umfang nach dem Tod neu bestimmt wird.

  64. Welchen Rang haben Unterhaltsansprüche gegen Verlassenschaft/Erben?

    haben Vorrang vor Vermächtnissen nach hA gestützt auf § 777 auch Vorrang vor Pflichtteilsansprüchen gehen der Forderungen der G des Verstorbenen nach

  65. Kann eine bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung nachträglich in die jeweils andere gändert werden?

    nur bedingt → unbedingt möglich, nicht umgekehrt

  66. Was ist die Folge einer unbedingten Erbantrittserklärung? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 801 Haftung mit gesamten Vermögen

  67. Welche Ansprüche sind von der unbeschränkten Haftung bei unbedingter Erbantrittserklärung ausgenommen?

    beschränkte Haftung für: Unterhaltsansprüche Pflichtteilsansprüche

  68. Wie verhält sich die Haftung, wenn mehrere Personen unbedingte EAE abgeben? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 820 iVm 891 solidarische Haftung der Miterben

  69. Was ist die Folge einer bedingten Erbantrittserklärung? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 802 Haftung pro viribus: auf den Wert der übernommenen Aktiva beschränkt Achtung: Andere Bedingungen oder eine Befristung sind nicht erlaubt!

  70. In welchen Fällen neben der bedingten Erbantrittserklärung muss ein Inventar errichtet werden? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 165 (1) AußStrG aufgelistet in leg cit

  71. Was sind die Voraussetzungen einer bedingten Erbantrittserklärung? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 165 (1) AußStrG das Errichten eines Inventars gem § 813 Aufforderung an die VerlassenschaftsG, ihre Forderungen anzumelden geschieht bei bedingter Erbantrittserklärung von Amts wegen!

  72. Wie haften Miterben bei einer bedingten Erbantrittserklärung? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 821 bei unteilbaren Verpflichtungen: trotz Inventarisierung Solidarhaftung entsprechend § 890 bei teilbaren Verpflichtungen: jeder Miterbe haftet anteilig entsprechend seiner Erbquote also bis zum vom Gesamtwert der Verlassenschaftsaktiva nach seiner Quote errechneten Betrag

  73. Wie wirkt die Errichtung eines Inventars auf die Haftung eines Erben mit unbedingter EAE? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 807 S2 auch Erbe mit unbedingter EAE haftet nur beschränkt

  74. Wer ist zur Beantragung einer Inventarisierung berechtigt? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 804 die Pflichtteilsberechtigten auch bei Enterbung, Erbunwürdigikeit, Verjährung, bereits geschlossenem Vergleich nicht aber, wenn sie wirksam verzichtet haben

  75. Was ist das Inventar bei der Erbschaft? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 166 AußStrG Vollständiges Verzeichnis über Aktiva und Passiva im Zeitpunkt des Erbfalls

  76. Was ist die Folge, wenn die VerlassenschaftsG ihre Forderungen nicht anmelden?

    werden nur befriedigt, wenn der Wert der Verlassenschaft noch ausreicht

  77. Wann haftet der Erbe trotz Inventar über die Aktiva hinaus?

    wenn die VerlassenschaftsG nicht zur Anmeldung ihrer Forderngen aufgefordert werden oder bei voreiliger Befriedigung einzelner G -> G haben gegen Erben Anspruch auf den Betrag, der ihnen bei ordnungsgemäßer Abwicklung zugekommen wäre

  78. Was ist die Absonderung der Verlassenschaft? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 812 Wenn Erbe vor Einantwortung überschuldet ist, oder Gefahr besteht, dass er das Verlassenschaftsvermögen verringern könnte die G können Absonderung (Separation) des ihren Forderungen entsprechenden Teils der Verlassenschaft vom Vermögen des Erben beantragen abgesondertes Vermögen bildet Sondervermögen, das zu inventarisieren ist und vom Separationskurator verwaltet wird

  79. Wie kann der Erbe eine Absonderung seines Vermögens für G vermeiden?

    durch angemessene Sicherheitsleistungen Das Verlassenschaftsvermögen kann dazu herangezogen werden

  80. Wie haftet der Erbe bei Absonderung der Verlassenschaft? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 812 (2) Haftet ggü SeperationsG nur mit dem Sondervermögen (cum viribus) den anderen G bis zu Höhe der Aktiva (pro viribus)