BR - ZR VII ErbR - Kap. 12-13: Verfügungen auf den Todesfall, Veräußerung des Erbrechts

26 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Was ist die Schenkung auf den Todesfall? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 603 keine letztwillige Verfügung - Vertrag unter Lebenden! eine unbedingte aber besonders befristete Schenkung Befristet auf Todesfall (keine Bedingung - tritt sicher ein)

  2. Kann die Schenkung auf Todesfall widerrufen werden? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 947ff aufgelistete Widerrufsgründe leg cit ist auch bei Schenkung auf Todesfall anzuwenden gem § 603 Vereinbarung von darüber hinausgehendem Widerrufsrecht ist ausgeschlossen Schenkung auf Todesfall ist dann ungültig

  3. Gibt es für die Schenkung auf Todesfall eine Formerfordernis? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 1 NaktG mangels wirklicher Übergabe ist NAkt erforderlich, sonst ungültig

  4. Wann erwirbt der auf den Todesfall beschenkte Eigentum?

    erst mit Übergabe bis dahin ist er G des Geschenkgebers

  5. Wie wird die auf den Todesfall geschenkte Sache hinsichtlich der Berechnung der Pflichtteile beurteilt?

    noch nicht übereignete Sache ist Teil der Aktiva Verlassenschaft die Verpflichtung aus dem Schenkungsvertrag ist aber in die Passiva aufzunehmen -> nicht Teil der Pflichtteilsberechnungsgrundlage kann aber - wie andere lebzeitige Schenkungen - auf den Pflichtteil angerechnet werden 2 - Jahresfrist gem § 782 ist beim Tod des Verstorbenen offen da noch nicht "wirklich" geschenkt zu dem Zeitpunkt auch wenn Vereinbarung schon Jahre zuvor geschlossen

  6. Was ist die Übergabe auf den Todesfall?

    der später Verstorbene übergibt dem Bedachten eine Sache, mit der Bemerkung er könne sie nach seinem Tod behalten

  7. Ist die Übergabe auf den Todesfall zulässig?

    widerrufliche Übergabe auf Todesfall nach hA unwirksam weil entspricht einem Vermächtnis - aber Formerfordernis nicht erfüllt unwiderrufliche Übergabe auf Todesfall ist wirksam entspricht einer Schenkung, da Übergabe keine Schriftform erforderlich dass Übereignung erst bei Tod stattfindet ist für § 1 (1) NaktG unbeachtlich

  8. Was ist der Auftrag auf den Todesfall?

    Der später Verstorbene beauftragt Dritten um dem Bedachten etwas zukommen zu lassen übergibt also Drittem eine Sache der diese dem Bedachten aushändigen soll Auftrag ist gem § 1022 widerruflich

  9. Kann der Begünstigte aufgrund eines Auftrags auf den Todesfall Rechte erwerben?

    Auftrag begründet keinen Titel für einen Rechtserwerb des Begünstigten Voraussetzungen des § 603 (Schenkung auf Todesfall) oder einer sonstigen letztwilligen Verfügung müssen erfüllt sein

  10. Zählt eine Lebensversicherung zur Verlassenschaft?

    grds ja wurde aber ein Bezugsberechtigter = Drittbegünstigter ernannt, dann nicht!

  11. Erfordert eine Lebensversicherung mit Drittbegünstigtem eine besondere Form?

    nach hA an keine besondere Form gebunden

  12. Wie wirkt eine Lebensversicherung mit Drittbegünstigtem auf die Hinzu- und Anrechnung?

    wenn die Zuwendung unentgeltlich erfolgt können die nach §§ 782, 783 berechtigten Personen Hinzu- und Anrechnung verlangen nicht aber bei den für leg cit geltenden Ausnahmen (zB sittliche Pflicht)

  13. Was sind entgeltliche Geschäfte auf den Todesfall?

    Jemand verkauft eine Sache mit der Abrede, dass diese erst nach dem Tod des Verkäufers zu leisten sei

  14. Ist § 603 auf entgeltliche Geschäfte auf den Todesfall anzuwenden?

    Nein, ist ein normaler Kaufvertrag gem §§ 1053, keine Besonderheiten aus erbrechtl. Sicht ist die vom Verstorbenen versprochene Leistung aber tw geschenkt ist § 603 schon anzuwenden

  15. Was ist der Erbschaftskauf? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 1278ff Die zur Erbschaft berufene Person kann ihr subjektives Erbrecht veräußern kann es also vor der Einantwortung nicht bloß vererben, sondern auch veräußern

  16. Gibt es für den Erbschaftskauf eine Formerfordernis?

    Erfordert Notariatsakt oder gerichtl. Protokoll

  17. Welche Rechtsposition hat der Erbschaftskäufer?

    Tritt anstelle des Erben und wird Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen hat aber keinen eigenen Erbrechtstitel und wird daher auch nicht Erbe

  18. In Welchem Zeitraum ist der Erbschaftskauf möglich?

    Zwischen Anfall der Erbschaft und der Einantwortung Verkauf vor Erbfall ist gem § 879 (2) Z3 nichtig Nach Einantwortung können nur noch die einzelnen Sachen verkauft werden

  19. Kann/Muss der Erbschaftskäufer eine EAE abgeben?

    wenn der Verkäufer noch keine EAE abgegeben hat, muss der Käufer dies im eigenen Namen, jedoch unter Bezugname auf den Erbschaftskauf tun

  20. Wer haftet beim Erbschaftskauf ggü den Gläubigern der Erbschaft? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 1282 Eingeantwortet wird der Käufer, dieser haftet also auch ggü den G Verkäufer haftet allerdings solidarisch mit dem K

  21. Was ist die Folge, wenn der Erbschaftskäufer die bedingte EAE des Verkäufers in eine unbedingte umwandelt?

    der Verkäufer haftet weiterhin nur beschränkt, sofern ein Inventar errichtet wird

  22. Wie haftet der Verkäufer ggü dem Erbschaftskäufer? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 1283 Wird dem Erbschaftskauf Inventar zugrunde gelegt, so haftet Verkäufer für dieses -> konkretisiert Gewährleistung gem § 1278 Ohne Inventar ist der Erbschaftskauf ein Glücksvertrag -> Verkäufer haftet nur für die Richtigkeit -> gem § 1268 keine laesio enormis möglich

  23. Wie wirkt ein Inventar auf den Erbschaftskauf?

    konkretisiert die Gewährleistung -> Verkäufer haftet für das Inventar aber: Kauf wird nicht auf die im Inventar aufscheinenden Sachen beschränkt!

  24. Was ist die Erbschaftsschenkung? Was ist die Rechtsgrundlage?

    Schenkung des subjektiven Erbrechts Bestimmungen des Erbschaftskaufes gem § 1278ff sind analog anzuwenden zB Formerfordernis!

  25. Wie haftet der Erbschaftsschenker ggü dem Beschenkten? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 945 haftet nur, wenn er Kenntnis hat, dass das Inventar unrichtig ist bzw dass ihm kein Erbrecht zukommt Haftung nach § 1283 nicht anzuwenden!

  26. Erfordert die Ausschlagung des Erbrechts zugunsten eines anderen eine besondere Form? Was ist die Rechtsgrundlage?

    Ausschlagung zugunsten einer nicht berufenen Person kann als Erbschaftsschenkung verstanden werden erfordert Form nach § 1278 - NAkt oder gerichtl. Protokoll Ausschlagung zugunsten des Nächstbegünstigten hat keine Formerfordernis