BR - ZR VII ErbR - Kap. 14-15: Erbschaftsklage, Anerbenrecht

33 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Was ist die Funktion der Erbschaftsklage? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 823 Geltendmachung des subj. Erbrechts nach Einantwortung (vor Einantwortung: durch Abgabe einer EAE)

  2. Wem steht die Erbschaftsklage zu?

    zur Erbschaft berufener Person wenn sie weder positive noch negative EAE abgegeben hat = über ihr Erbrecht ist noch nicht entschieden

  3. Kann eine Erbschaftsklage auch gg die Abweisung einer positiven EAE durch das Verlassenschaftsgericht eingesetzt werden?

    Nicht möglich! denn Erhebung der Erbschaftsklage entspricht einer EAE gg die Entscheidung des Verlassenschaftsgerichts kann bis Rechtskraft mit Rekurs vorgegangen werden

  4. Was ist der Scheinerbe?

    eine Person der die Verlassenschaft eingeantworet ist, aber kein Recht (oder ein schlechteres als jmd anderer) hatte

  5. Gegen wen richtet sich die Erbschaftsklage?

    Gegen den Scheinerben, der ein schlechteres Erbrecht hat als der Kläger

  6. Was ist die Folge, wenn der Kläger der Erbschaftsklage ein gleichwertiges Erbrecht wie die eingeantwortete Person hat?

    Er kann damit die Herausgabe des seiner Erbquote entsprechenden Anteils der Erbschaft verlangen

  7. Wie kann gegen jemanden vorgegangen werden, der bloß ein einzelnes Erbstück besitzt oder innehat (zB weil vom Verstorbenen vermietet)?

    Erbschaftsklage nicht möglich Aber z.B.: § 1109 (Zurückstellung nach Beendigung des Mietverhältnisses) § 366

  8. Was ist die Rechtsfolge der erfolgreichen Erbschaftsklage?

    Kläger wird rückwirkend Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen

  9. Wie haftet der Erbe nach erfolgreicher Erbschaftsklage ggü den Gläubigern der Erbschaft?

    er haftet nur beschränkt, wie im Falle einer bedingten EAE

  10. Wie verjährt die Erbschaftsklage? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 1487a 3 Jahre ab Kenntnis der für die Geltendmachung seines Rechts maßgeblichen Umstände Unabhängig von Kenntnis nach 30 bzw 40 Jahren 40 Jahre insb für Aneignung durch den Bund maßgeblich

  11. Was muss der in der Erbschaftsklage unterlegene Scheinerbe tun? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 824 muss Erbschaftsstücke herausgeben muss in deklarative grundbücherliche Übertragung einwilligen

  12. Was ist die Folge, wenn der Scheinerbe die Sache verbraucht oder veräußert hat, oder sonstigen Nutzen gezogen hat?

    Erbschaftskläger hat Bereicherungsanspruch nach § 1041 gg Scheinerben

  13. Kann der Scheinerbe vom Erbschaftskläger Ersatz für seine Aufwendungen verlangen? Was ist die Rechtsgrundlage?

    redlich Aufwendungen werden nach § 331 vergütet = objektiv nützlicher Aufwand wird ersetzt z.B.: Begräbniskosten unredlich Aufwendungen werden nach § 336 vergütet also nach Regeln der GoA = nur subjektiv für Erbschaftskläger nützlicher Aufwand wird ersetzt

  14. Was ist der Umfang der Haftung des redlichen Scheinerben bei Verkauf/Verbrauch/Benützung der Sache? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 329 kein Schadenersatz gem § 330 ihm gehören die Früchte gem § 1041 haftet für gemeinen Wert hat Einwand des geringeren Nutzen Schuldet Benützungsentgelt

  15. Was ist der Umfang der Haftung des unredlichen Scheinerben bei Verkauf/Verbrauch/Benützung der Sache? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 335 Schadenersatzpflichtig Muss Früchte und andere erlangten Vorteile zurückstellen bzw zu vergüten (zB Benützungsentgelt) gem § 1041 haftet für höchsten Marktwert gem § 417 kein Einwand des geringeren Nutzen (Benützungsentgelt ist über § 335 abgedeckt)

  16. Wann ist ein Scheinerbe redlich?

    wenn er aus wahrscheinlichen Gründen vom Bestehen eines Erbrechts ausgehen kann insb solange er annehmen kann, ein besser Berechtigter mache von seinem Erbrecht keinen Gebrauch

  17. Können redliche Dritte vom Scheinerben erwerben? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 824 S2 redliche Dritte sind wegen des durch die Einantwortung bewirkten Rechtsscheins besonders geschützt -> originärer Erwerb

  18. Auf welche Sachen erstreckt sich der Schutz redlicher Dritter beim Erwerb vom Scheinerben?

    bewegl und unbewegl Sachen auch unkörperliche Sachen, wenn Scheinerbe eine bestehende Forderung der Verlassenschaft zediert aber: kein Forderungserwerb von nicht bestehender Forderung

  19. Was ist die Folge, wenn ein Schuldner der Verlassenschaft an den Scheinerben zahlt?

    wirkt schuldbefreiend Erbschaftskläger wird durch Haftung des Scheinerben schadlos gehalten (siehe Karte Was ist der Umfang der Haftung des unredlichen Scheinerben bei Verkauf/Verbrauch/Benützung der Sache?)

  20. Ist für den originären Erwerb vom Scheinerben Entgeltlichkeit notwendig?

    anders als § 367 erfordert § 824 keine Entgeltlichkeit

  21. Kann auch durch letztwillige Verfügungen des Scheinerben originär erworben werden?

    Nein, da es kein Vertrauen des Vermächtnisnehmers gibt, das zu schützen ist

  22. Was ist die Folge, wenn der Scheinerbe eine Sache verkauft, ohne sie zu übergeben?

    Mangels Besitzerwerb kein originärer Eigentumserwerb des Käufers Scheinerbe haftet Käufer wegen Rechtsmangel aber kein Anspruch des K gg Erbschaftskläger

  23. Kann in einer gg den Scheinerben geführten Zwangsversteigerung originär erworben werden?

    nur wenn Voraussetzungen des § 367 erfüllt sind kein Erwerb nach § 824 S 2 möglich

  24. Was ist der Zweck des Anerbenrecht?

    sog. Erbhof (Tirol: geschlossener Hof) soll ungeteilt auf einen einzigen Erben (= Anerben) übergehen übrige Erben werden idR in Geld abgefunden = Dient der Erhaltung leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe

  25. Wann liegt ein Erbhof vor? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 1 AnerbenG land- und forstwirtschaftliche Betriebe Mindestgröße: Erhaltung von 2-40 Personen Alleineigentum oder Miteigentum des Verstorbenen mit Ehegatten/EP oder mit Kind oder Elternteil des Verstorbenen

  26. Wer ist der Anerbe? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 4, 4a AnerbenG bei Miteigentum: idR der überlebende Miteigentümer (Ehegatte/EP, Elternteil, Kind) falls dieser nicht gesetzl. Erbe - bestimmung nach § 3 AnerbenG gem § 3 AnerbenG regeln siehe leg cit

  27. Kann das Anerbenrecht per Transmission übertragen werden?

    ist höchstpersönliches Recht Transmission ausgeschlossen

  28. Wie kommt der Anerbe ans Alleingeigentum am Hof? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 10 AnerbenG Anerbe hat spezielles Aufgriffsrecht muss dafür Übernahmspreis an Verlassenschaft leisten wirtschaftlich gesehen kauft der Anerbe den Hof von der Verlassenschaft

  29. Wie berechnet sich der Übernahmspreis am Erbhof? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 11 AnerbenG maßgebend ist Ertragswert Übernahmspreis soll aus Erträgen bezahlt werden können

  30. Wer bestimmt den Überahmspreis am Erbhof?

    das Verlassenschaftsgericht

  31. Was ist die Folge, wenn der Anerbe den Hof veräußert?

    wenn binnen 10 Jahren veräußert -> Nachtragserbteilung = Anerbe muss jenen Betrag herausgeben, der Übernahmspreis übersteigt

  32. Was ist die Erbteilung beim Anerbenrecht?

    Übernahmspreis tritt in der Verlassenschaft an Stelle des Erhofs danach wird Verlassenschaft an die übrigen Miterben verteilt

  33. Mit welchem Wert haftet der Anerbe ggü Gläubigern des Verstorbenen?

    bei bedingter EAE kann er sich nicht auf die Bewertung nach dem Übernahmspreis berufen er haftet (wie ein "normaler" Erbe) auf den tatsächlichen Wert der Verlassenschaft unbedingte EAE (wie "normaler" Erbe) unbeschränkte Haftung