BR - ZR VI FamR - 2. Abschn. 5. - 7. Kap: Verlöbnis, Abschluss der Ehe, Rechte und Pflichten der Ehegatten

51 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Was ist das Verlöbnis? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 45 ABGB Versprechen einander heiraten zu wollen

  2. Wie kann ein Verlöbnis aufgelöst werden?

    jederzeit einseitig Vertragsstrafen und Reugeldvereinbarungen sind nichtig!

  3. Gibt es für ein Verlöbnis eine Formvorschrift?

    formfrei auch konkludent möglich zb durch Ringtausch

  4. Welche Rechtsfolgen gibt es bei einvernehmlicher Auflösung des Verlöbnis?

    Bereicherungsanspruch nach § 1435 ist möglich

  5. Welche Rechtsfolgen gibt es bei einseitigem Rücktritt vom Verlöbnis? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 46 ABGB Schadenersatzpflicht desjenigen der ohne Grund zurückgetreten ist oder die Ursache für den Rücktritt gesetzt hat gem § 1247 ABGB Rückgabe von Geschenken nicht möglich für Geschenke mit geringem Wert gem § 1435 ABGB Rückforderung unüblich hoher Zuwendungen

  6. Was sind die Voraussetzungen für das Zustandekommen einer Ehe?

    Abschluss eines Ehevertrages durch zwei ehefähige Personen vor einem zuständigen Standesbeamten es dürfen keine Ehehindernisse vorliegen

  7. Was sind die Voraussetzungen für den Abschluss eines Ehevertrages?

    Ehegatten müssen persönlich und gleichzeitig anwesend sein Erklärungen dürfen nicht bedingt oder befristet sein

  8. Wann ist man Ehefähig? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 1 EheG wer volljährig und entscheidungsfähig ist oder von Gericht für ehefähig erklärt gem § 1 (2) EheG gleiches gilt für EP gem § 4 EPG

  9. Was ist die Folge, wenn die Ehe nicht vor einem Standesbeamten geschlossen wird? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 15 (2) EheG Mitwirkung von Standesbeamtem ist konstitutiv -> sonst nichtig bei Scheinstandesbeamtem dennoch wirksam, wenn ins Ehebuch eingetragen

  10. Was ist die Folge, wenn die Ehe nicht ins Ehebuch eingetragen wird? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 15 (1) EheG hindert Gültigkeit nicht

  11. Welche Ehehindernisse gibt es? Was ist die Rechtsgrundlage?

    Verwandschaft gem § 6 EheG Doppelehe gem §§ 8f EheG Adoption gem § 10 EheG nur während aufrechter Adoption

  12. Was ist der Inhalt eines Ehevertrages? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 44 ABGB Eheleute erklären ihren Willen für: Leben in unzertrennlicher Gemeinschaft Zeugung und Erziehung von Kindern Beistandspflicht

  13. Welche Arten von Mängel bei der Eheschließung gibt es?

    Sanktionslose Mängel Nichtehe Aufhebbare Ehe Nichtige Ehe

  14. Welche Sanktionslosen Mängel gibt es bei der Ehe?

    Mangelnde Zustimmung des Erziehungsberechtigten keine Zeugen Unzuständiger Standesbeamter (bei Eintragung in das Ehebuch gem § 15 (2) EheG)

  15. Was ist eine Nichtehe?

    Ehe kommt von vorneherein nicht wirksam zustande zB bloß kirchliche Heirat

  16. Was sind die Folgen einer Nichtehe?

    Es treten keinerlei Rechtsfolgen einer Ehe ein

  17. Was ist die aufhebbare Ehe? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 35-39 EheG bei Vorliegen beachtlicher Willensmängel kann die Ehe durch Aufhebungsklage und -urteil ex nunc beseitigt werden

  18. Was sind die Folgen der Aufhebungsklage bei der Ehe? Was ist die Rechtsgrundlage?

    Ehe wird ex nunc beseitigt Gleiche Folgen wie Scheidung gem § 42 EheG

  19. Was ist für die Aufhebungsklage bei der Ehe notwendig? Was ist die Rechtsgrundlage?

    beachtlicher Willensmangel iSd § 35-39 EheG wegen Irrtum, nur wenn über eherelevante Eigenschaften des Partners nicht zB aber bloß über Vermögensverhältnisse

  20. Kann eine aufhebbare Ehe heilen?

    bei Ehefortsetzungswille nach Kenntnis des Aufhebungsgrundes bei tatsächlicher Bewährung der Ehe heilt nicht bei schweren Mängeln (Täuschung/Drohung)

  21. Welche Ehenichtigkeitsgründe gibt es?

    Taxativ aufgelistet in § 21 - 25 EheG

  22. Kann eine nichtige Ehe heilen?

    manche Nichtigkeitsgründe heilen durch Fortsetzungswillen oder Zeitablauf

  23. Was ist die nichtige Ehe? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 21 - 25 EheG kann durch Gestaltungsurteil ex-tunc vernichtet werden

  24. Welche Ausnahmen von der ex-tunc Wirkung der Nichtigkeit der Ehe gibt es? Was ist die Rechtsgrundlage?

    Kinder aus nichtiger Ehe sind ehelich Obsorgeregelung gilt gem § 179 ABGB Bei Rückabwicklung der Vermögensverschiebungen gelten bei Gutgläubigkeit zumindest eines Ehegattens die Scheidungsfolgen gem § 31 (1) EheG er kann aber auch die Nichtigkeitsfolgen wählen gem § 31 (2) EheG Vertrauensschutz für gutgläubige Dritte gem § 32 EheG Anwendungsfall: § 91 (1) ABGB

  25. Welche rein persönlichen Ehewirkungen gibt es? Was ist die Rechtsgrundlage?

    Pflicht zur umfassenden Lebensgemeinschaft und Einigungsbemühen §§ 89, 90 Abs 1, 91 ABGB Pflicht zum gemeinsamen Wohnen §§ 90, 92, 97 ABGB Pflicht zur Zeugung und Erziehung von Kindern, zur Treue und anständigen Begegnung §§ 44, 90 ABG Pflicht zum Beistand, vor allem bei der Obsorge der Stiefkinder § 90 Abs 1 und 3 ABGB

  26. Welche rein vermögensrechtlichen Folgen der Ehe gibt es? Was ist die Rechtsgrundlage?

    Unterhaltspflicht § 94 ABGB Schlüsselgewalt § 96 ABGB

  27. Welche gemischten (persönl./vermögen) Ehewirkungen gibt es? Was ist die Rechtsgrundlage?

    Pflicht zur Mitwirkung im Erwerb § 90 Abs 2 ABGB Pflicht zur Haushaltsführung § 95 ABGB

  28. Welche ehelichen Pflichten sind einklagbar? Was ist die Rechtsgrundlage?

    § 92 ABGB gemeinsamer Wohnsitz bzw gesonderte Wohnungsnahme § 94 ABGB Unterhaltsanspruch des Ehegatten § 97 ABGB Wohnungserhaltungsanspruch § 98 ABGB Abgeltungsanspruch für Mitwirkung im Erwerb §§ 382, 382b EO Fälle einstweiliger Verfügungen

  29. Welche Statusfolgen hat die Ehe? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 11a StbG ausländischer Ehegatte erhält nicht automatisch Ö Staatsbürgerschaft Ehe muss min. 5 Jahre aufrecht sein und ordentlicher Wohnsitz ununterbrochen 6 Jahre in Ö gem § 93 ABGB Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen (einen der bestehenden Namen oder Doppelnamen)

  30. Wie wird das Partnerschaftsprinzip der Ehe noch genannt?

    Einigungsbemühen

  31. Was ist das Partnerschaftsprinzip der Ehe? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 90, 91 ABGB Ehegatten sollen sich um einvernehmliche Gestaltung der Lebensgemeinschaft bemühen (Haushaltsführung, Erwerb, Beistandsleistung und Kindesobsorge) faktische Einigung, kein Rechtsgeschäft

  32. Kann die Pflicht zur Zeugung und Erziehung von Kindern durch Vereinbarung beseitigt werden?

    da Pflicht nicht mehr in § 90 ABGB verankert nach hA Vereinbarung der Kinderlosigkeit wirksam möglich

  33. Kann getrenntes Wohnen bei der Ehe wirksam vereinbart werden?

    grds besteht Pflicht zum gemeinsamen Wohnen nur ausreichende sachl. Gründe lassen wirksame Vereinbarung von getrenntem Wohnen zu (zB beiderseitige Berufstätigkeit)

  34. Wann gibt es Ausnahmen vom gemeinsamen Wohnen (ohne Vereinbarung)? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 92 ABGB Wenn ein Ehegatte die Wohnung verlegt, muss anderer grds mitziehen außer er hat zumindest gleichwertige Gründe bei Unzumutbarkeit des Zusammenlebens gem § 382b - d EO bei Verlassensauftrag mit Aufenthaltsverbot

  35. Was ist der Wohnungsschutz? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 97 ABGB Wohnungserhaltungsanspruch gg den über die Ehewohnung verfügungsberechtigten Ehegatten bei dringendem Wohnbedürfnis auch Dritter (insb Vermieter) kann (nach allg. Grundsätzen) wegen Beeinträchtigung fremder Forderungsrechte dem auf die Wohnung angewiesenen Ehegatten ersatzpflichtig werden

  36. Was ist die Mitwirkung im Erwerb bei Ehegatten? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 90 (2) ABGB besteht nur soweit die Mitwirkung üblich und zumutbar ist (zB Ausmisten bei der Landwirtschaft am Wochenende) Angemessene Abgeltung gem § 98 ABGB erforderlich abhängig vom konkreten Erfolg des Erwerbs

  37. Kann der Beitrag zum Unterhalt in der Ehe vertraglich geregelt werden?

    vertragl Regelung möglich -> geht gesetzl. vor (dispositiv) auch konkludent möglich

  38. Was ist die Umstandsklausel bei der Ehe?

    Wenn sich Umstände wesentlich und dauerhaft ändern kann Anpassung der Unterhaltsvereinbarung begehrt werden (zb Ehegatte wird arbeitslos) außer ausdrückl ausgeschlossen

  39. Was ist die Anspannungstheorie? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 94 ABGB Ehegatten haben beide gleichrangig nach Kräften zum Unterhalt beizutragen

  40. Was ist der Inhalt des gesetzl. ehelichen Unterhalts?

    Abdeckung materieller und gewisser immaterieller Bedürfnisse zB: Nahrung, Wohnung, Kleidung, ..., uU aber auch Finanzierung von Hobbies zu diesem Normalbedarf kann auch ein Sonderbedarf kommen, zB wegen Behinderung, Krankheit, ...

  41. Was ist die Bemessungsgrundlage für den gesetzl. ehelichen Unterhalt?

    maßgebl. Kriterium sind die gemeinsam gestalteten ehelichen Lebensverhältnisse (bescheidene, normale, oder luxuriöse) daraus abgeleitet die Lebensbedürfnisse des Berechtigten

  42. Gibt es Grenzen für die Bemessungsgrundlage beim ehelichen Unterhalt?

    sachliche Untergrenze aus Lebensbedürfnissen abgeleitet strittig: "Luxusgrenze" als Obergrenze

  43. Welche drei Fälle des ehelichen Unterhalts sind gesetzl. Abgedeckt? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 94 (2) ABGB Anspruch des allein Haushaltführenden gg den Erwerbstätigen bei gemeinsamer Haushaltsführung -> kein Anspruch Anspruch bei Aufhebung des gemeinsamen Haushalts Anspruch des allein Haushaltsführenden besteht weiter, unabhängig von Zumutbarkeit der Erwerbstätigkeit Anspruch des beitragsunfähigen Partners zB wegen Krankheit Rsp sieht darin auch Anspruch des wesentlich schlechter verdienenden Ehegatten

  44. Welche heute typischen Fälle deckt der gesetzl. eheliche Unterhalt nicht ab?

    Doppelverdienerehe Doppelbelastung (meist der Frau)

  45. Was ist nach Rsp der wesentlich schlechter verdienende Ehegatte?

    hat weniger als 60% des Einkommens des anderen

  46. Wie hoch ist der gesetzl. eheliche Unterhaltsanspruch?

    wesentlich schlechter verdienende hat Anspruch auf 40% des gesamten Familieneinkommens Ehegatte der gemeinsamen Haushalt führt, hat nur Anspruch auf 33% des Familieneinkommens bei gleichen Beiträgen der Ehegatten (zum Haushalt): Halbteilung des Familieneinkommens

  47. Wie wird die unterschiedliche Unterhaltshöhe zw schlechter verdienendem und gemeinsamen Haushaltsführenden Ehegatten gerechtfertigt?

    schlechter Verdienender bekommt 40%, weil er berufsbedingten Mehraufwand hat gemeinsamen Haushalt mangels Beruf daher nur 33%

  48. Was ist die Schlüsselgewalt? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 96 ABGB Einkunftsloser haushaltsführender Ehegatte vertritt den anderen bei Geschäften des tägl Lebens im Rahmen der Haushaltsführung es haftet nur der vertretene Ehegatte Offenlegung nicht erforderlich

  49. Gibt es die Schlüsselgewalt auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften?

    nein, es gelten allg. Vertretungsregeln nach §§ 1002ff

  50. Wann haftet der Ehegatte mit Schlüsselgewalt schon? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 96 Satz 3 ABGB Wenn Dritter nicht auf einen Fremdzahler vertraut = idR weil er nichts von Existenz des Ehegatten weiß dann haften beide Ehegatten solidarisch

  51. Wann haftet der Ehegatte mit Schlüsselgewalt im Falle des § 96 S3 ABGB doch nicht?

    wenn Dritten Verschulden an der Unkenntnis (über Existenz ddes Ehegatten) trifft