BR - ZR VI FamR - 6. Abschn. 21. Kap: Gleichgeschlechtliche Partnerschaften

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  1. Können verschiedengeschlechtliche Partner eine eingetragene Partnerschaft eingehen?

    Ja neue Rechtslage seit 2019 dank Erkenntnis des VfGH

  2. Was sind die wichtigsten Unterschiede der EP zur Ehe?

    erfordert Volljährigkeit gem § 4 EPG Kein Verlöbnis Grds keine namensrechtlichen Auswirkungen gem § 7 EPG kann aber beantragt werden Keine ausdrückliche Treuepflicht gem § 8 Abs 2 EPG Auflösung durch Todeserklärung des Partners gem § 13 EPG Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft schon ab 3 Jahren absoluter Auflösungsgrund gem § 15 Abs 3 EPG bei Ehe 6 Jahre IPR Regelungen entsprechen nicht jenen der Ehe nicht in allen Staaten anerkannt/ bzw unterschiedlich ausgestaltet

  3. Was sind die persönl. Voraussetzungen für den Abschluss einer EP? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 4 EPG Volljährigkeit und Entscheidungsfähigkeit gem § 5 EPG es dürfen keine Begründungshindernisse vorliegen

  4. Welche Begründungshindernisse für die EP gibt es? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 5 EPG Bereits verheiratet / in EP (Doppelehe/Doppelpartnerschaft) Verwandtschaft in gerader Linie, Voll/Halbgeschwister, Adoptionsverhältnis in gerader Linie Weggefallen: Partner verschiedenen Geschlechts

  5. Gibt es Formerfordernisse für die Begründung einer EP? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 6 EPG persönlich unter gleichzeitiger Anwesenheit vor der Personenstandsbehörde Personenstandsbehörde: Standesämter

  6. Was ist die Folge, wenn eine EP trotz Vorliegen eines Begründungshindernisses eingegangen wird?

    nicht heilbare Nichtigket

  7. Was umfasst die partnerschaftliche Lebensgemeinschaft und Vertrauensbeziehung bei der EP bzw was sind die Folgen?

    Wohnungs-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft + geistige Verbindung Aus Vertrauensbeziehung erfolgt nach hA auch die Treuepflicht Pflicht zur anständigen Begegnung, zum Beistand, zum Wohnen, zur Mitwirkung im Erwerb, zum Unterhalt etc.

  8. Können EP getrennt wohnen? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 9 EPG grds Pflicht zum gemeinsamen Wohnen nur bei wichtigen Gründen gem (3) getrennt möglich

  9. Gibt es eine Unterhaltspflicht zw EP? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 12 EPG entspricht Unterhaltsregeln von § 94 ABGB als Teil der Beistandspflicht Partner müssen nach Kräften beitragen Haushaltsführung zählt als Beitrag Haushaltsführender hat dann Geldanspruch gg anderen

  10. Können EP einander vertreten? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem 10 EPG Haushaltsführender Partner ohne Einkommen kann anderen für Geschäfte des tägl. Lebens vertreten keine Vertretungsrechte in Hinblick auf Kinder des anderen iSd § 90 ABGB Aber: gem § 139 ABGB: Vertretung in Obsorgeangelegenheiten des tägl. Lebens

  11. Müssen EP im Erwerb des anderen mitwirken? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 11 EPG grds Mitwirkungspflicht eingeschränkt durch Zumutbarkeit, Lebensverhältnisse der Partner und anderslautende Vereinbarung

  12. Was ist die Rechtsstellung der Kinder in der EP?

    Stiefkindadoption sowie gemeinsame Adoption zugelassen Medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist gestattet analog: Beistandspflicht zu mj Kindern des Ehegatten § 139 Abs 2 ABGB Ein abträgliches Verhalten ggü den Kindern des anderen begründet eine schwere Verfehlung der Partnerschaft

  13. Aus welchen Gründen wird eine EP aufgelöst?

    Wegen Tod/Todeserklärung Auflösung duch gerichtl. Auflösungsentscheidung

  14. Aus welchen Gründen kann es zur gerichtl. Auflösungsentscheidung der EP kommen?

    Wegen Willensmangel Wegen Verschulden oder Zerrüttung

  15. Wie wirkt eine gerichtl. Auflösungsentscheidung bei der EP?

    wirkt ex nunc Anders als nichtigkeit gem § 19 EPG -> diese wirkt ex tunc

  16. Was ist die Auflösung der EP wegen Willensmangel? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 14 EPG Gründe nach leg cit gem (2) Bei Fortsetzungswillen ausgeschlossen

  17. Wie lange kann ein Willensmangel zur Auflösung der EP geltend gemacht werden?

    gem § 14 (4) EPG 1 Jahr

  18. Kann bei Auflösung der EP wegen Willensmangel ein Schuldausspruch gefällt werden? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 18 (4) EPG Schuldausspruch möglich, schuldig ist wer Auflösungsgrund kannte bzw Täuschung/Drohung verübt hat

  19. Welche Auflösungsarten werden bei der Auflösung der EP wegen Verschuldens oder Zerrüttung unterschieden?

    Auflösung wegen Verschuldens Auflösung wegen Zerrüttung Einvernehmliche Auflösung

  20. Wie kann der andere Partner auf Klage der Auflösung der EP wegen Verschulden reagieren?

    Widerklage oder Mitverschuldensantrag

  21. Wann kommt es zur Auflösung der EP wegen Verschulden? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 15 EPG Aufgrund schwerer Verfehlung tritt Zerrüttung ein Wiederherstellung kann nicht erwartet werden

  22. Wie wird der Schuldspruch bei der Auflösung der EP wegen Verschulden geregelt? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 17 EPG je nach Verschuldensgrad: alleiniges Verschulden des Beklagten überwiegendes Verschulden des Beklagten gleichteiliges Verschulden

  23. Wie wirkt die Verzeihung auf Auflösung der EP wegen Verschulden? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 16 EPG Auflösung wegen Verschulden ausgeschlossen leg cit enthält auch andere Gründe für Ausschluss der Auflösung

  24. Was ist die Frist für die Geltendmachung des Auflösungsrechts der EP wegen Verschulden? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 16 (2) EPG 6 Monate ab Kenntnis des Auflösungsgrundes 10 Jahre absolute Frist

  25. Wann kommt es zur Auflösung der EP wegen Zerrüttung? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 15 (2) und (3) EPG Krankheit Aufhebung der häusl. Gemeinschaft

  26. Was zählt als Krankheit iSd Zerrüttung für die Auflösung? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 15 (2) EPG psychische Krankheit oder vergleichbare Beeinträchtigung ansteckende oder ekelerregende Krankheit

  27. Wann kann aufgrund von Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft die EP Aufgelöst werden? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 15 (3) EPG min 3 Jahre aufgehoben Achtung: Anders als bei Ehe gibt es kein Widerspruchsrecht/Härteklausel

  28. Was sind die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Auflösung der EP? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 15 (5) EPG aufgezählt in leg cit Aufhebung der Lebensgemeinschaft seit min halbem Jahr unheilbare Zerrüttung Einvernehmen über Auflösung schriftl Vereinbarung über Unterhalt und Vermögensaufteilung dem Gericht vorgelegt

  29. Was sind die Nichtigkeitsgründe für die EP? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 19 EPG taxativ aufgezählt Formmangel Partnerschaftsunfähigkeit Doppelpartnerschaft Verwandtschaft Namens- oder Staatsbürgerschaftspartnerschaft

  30. Wie wirkt die Nichtigkeit der EP?

    ex tunc

  31. Wer kann die Nichtigkeit der EP geltend machen?

    jeder Partner Staatsanwalt (mit Ausnahme von § 19 (2) Z2 EPG)

  32. Können Nichtigkeitsgründe der EP nachträglich heilen?

    Bei Fortsetzungswillen und/oder gewisser Dauer können bestimmte Nichtigkeitsgründe heilen § 19 (2) Z1, Z2 ,Z5 EPG

  33. Was ist die Folge, wenn ein Teil nichts von der Nichtigkeit der EP wusste?

    Vorschriften über gerichtl. Auflösung kommen zur Anwendung Der Partner, der Nichtigkeit kannte, wird als Schuldiger behandelt hat güter- und unterhaltsrechtl. Folgen zu tragen

  34. Was ist der angemessene Unterhalt bei Auflösung der EP? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 20 (1) EPG der allein oder überwiegend Schuldige hat angm. Unterhalt zu bezahlen Zumutbarkeit einer eigenen Erwerbstätigkeit ist zu prüfen Erträge aus Vermögen und Erwerbstätigkeit sind anzurechnen Vorhandenes Vermögen muss aber nicht liquidiert werden Gilt auch im Falle von Aufhebung wegen Zerrüttung, wenn Verschuldensausspruch getätigt wird

  35. Was ist der Billigkeitsunterhalt bei Auflösung der EP bei allein oder überwiegendem Verschulden? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 20 (2) EPG ist eine Bemessungs- und Minderungsregel ist eigener Unterhalt des Unterhaltsverpflichtetem gefährdet, muss er nur soweit leisten, wie es der Billigkeit entspricht

  36. Was ist der Billigkeitsunterhalt bei Auflösung der EP bei gleichteiligem Verschulden? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 20 (3) EPG auch ohne Verschulden kann dem Partner der sich nicht alleine erhalten kann Unterhalt zugesprochen werden soweit es der Billigkeit entspricht (= Einbeziehung der Verhältnisse des anderen)

  37. Wie wird der verschuldensunabhängige Unterhaltsanspruch bei Auflösung der EP noch genannt?

    Lebensbedarfsunterhalt

  38. Was ist der verschuldensunabhängige Unterhaltsanspruch bei Auflösung der EP? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 20 (4) EPG Unterhaltsanspruch unabhängig wer Schuld war für den Partner, der aufgrund von Haushaltsführung oder Pflege eines Angehörigen des Partners einkommenslos ist

  39. Gibt es eine der "Heimtrennungsscheidungs"-Unterhaltsregelung der Ehe entsprechende Regelung (= Unterhalt wie während aufrechter Ehe) auch für EP?

    Nein, §§ 55 iVm 94 ABGB wurde nicht ins EPG übernommen

  40. Wie verhält sich der Unterhalt, wenn es keinen Schuldausspruch bei der Auflösung der EP gibt? Was ist die die Rechtsgrundlage?

    gem § 21 EPG der Partner, der die Auflösung verlangt, hat Unterhalt in Höhe der Billigkeit zu gewähren

  41. In welcher Form ist der Unterhalt nach Auflösung der EP zu gewähren? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 22 EPG monatliche Geldrente im Voraus

  42. Wann erlischt der Unterhaltsanspruch nach Auflösung der EP? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 23 EPG Wiederverpartnerung/Wiederverehelichung Verwirkung Tod des Berechtigten Tod des Verpflichteten nur Ansprüche bei gleichteiligem Verschulden erlöschen Ansprüche aus alleinigem oder überwiegenden Verschulden gehen auf Erben über

  43. Was ist die Folge der Auflösung der EP auf das Vermögen?

    es wird nur das während aufrechter EP geschaffene Vermögen aufgeteilt Regeln sind jenen der Ehe nahezu ident

  44. Wann kommt es nach Auflösung der EP zur gerichtl. Aufteilung?

    nur wenn sich die Partner nicht über die Aufteilung einigen

  45. Woraus besteht die Aufteilungsmasse der EP? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 24 EPG partnerschaftliche Gebrauchsvermögen (Hausrat + Wohnung) partnerschaftlichen Ersparnisse Anrechnungen nach § 34 beachten!

  46. Was fällt nicht in die Aufteilungsmasse der EP? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 25 EPG Sachen die dem persönl Gebrauch eines Teils dienen Sache die zu Unternehmen gehören Anteile an einem Unternehmen in EP eingebrachte, von Dritten zugewendete oder ererbte Sachen

  47. Was ist die Folge bei der Aufteilung, wenn die partnerschaftliche Wohnung oder der Hausrat der EP von dritter Seite zugewendet oder ererbt wird? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 25 (2) EPG nur in Aufteilung einbezogen, wenn vereinbart (opting in), oder anderer Teil auf Weiterbenützung zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse angewiesen

  48. Was sind die Aufteilungsgrundsätze bei der EP? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 26 EPG Aufteilung soll nach Billigkeit erfolgen gem § 33 EPG Übertragung des Eigentums an unbeweglichen Sachen nur als ultima ratio

  49. Welche Befugnisse hat das Gericht bei der Aufteilung bei der EP? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 29 EPG Befugnisse hinsichtlich des Gebrauchsvermögens das Gericht kann die Übertragung des Eigentums bzw dinglicher Rechte anordnen gem § 32 EPG Befugnisse hinsichtlich Ersparnisse Gericht kann Übertragung oder Begründung von Benutzungsrechten anordnen gem § 35 EPG Befugnisse hinsichtlich Schulden Gericht kann bestimmen, wer im Innenverhältnis zur Zahlung verpflichtet ist

  50. Kann der Aufteilungsanspruch aus der EP übertragen werden? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 39 EPG kann nur übertragen werden, wenn der durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtl geltend gemacht worden ist

  51. Was sind die Formanforderungen an eine Aufteilungsvereinbarung in der EP? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 40 EPG NAkt für Aufteilung der Ersparnisse oder der Wohnung Schriftform für übriges Gebrauchsvermögen