BR - ZR VIII IPR - 1. Abschn. 1-4. Kap: Grundlagen
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Was ist der allg. Gerichtsstand? Was ist die Rechtsgrundlage?
gem Art 4 (1) EUGVVO (Brüssel Ia VO) allg Gerichtsstand richtet sich nach dem Wohnsitz der beklagten Partei
Wo haben juristische Personen ihren Sitz für die Bestimmung des allg. Gerichtsstandes?
Nach Wahl des Klägers entweder: am Ort ihres satzungsmäßigen Sitzes oder am Ort ihrer tatsächlichen Hauptverwaltung oder am Ort ihrer tatsächlichen Hauptniederlassung
Was ist der Wahlgerichtsstand des Erfüllungsortes? Was ist die Rechtsgrundlage?
gem Art 7 Nr 1 EUGVVO Abweichend vom allg. Gerichtsstand kann nach Wahl des Klägers am Erfüllungsort geklagt werden
Was ist der Wahlgerichtsstand bei unerlaubter Handlung? Was ist die Rechtsgrundlage?
gem Art 7 Nr 2 EUGVVO Abweichend vom allg. Gerichtsstand kann nach Wahl des Klägers am Ort der unerlaubten Handlung geklagt werden
Was ist der Gerichtsstand für Klagen, die dingliche Rechte an unbewegl. Sachen zum Gegenstand haben?
Immer der Staat, in dem sich die unbewegl. Sache befindet
Müssen ausländische Entscheidungen anerkannt und vollstreckt werden?
grds keine völkerrechtl. Pflicht es kann aber bi-/multilaterale Übereinkommen geben in der EU gelten die Brüssel-VOs gerichtl. Entscheidungen sind grds anzuerkennen und zu vollstrecken Ausnahme: Verfahren verstößt gg ordre public = strukturellle Verfahrensdefizite zB keinerlei rechtliches Gehör
In welcher Rechtsgrundlage werden Insolvenzen in der EU geregelt?
Europäische Insolvenz-Verordnung (EuInsVO)
Welcher Staat ist für eine Insolvenz zuständig? Was ist die Rechtsgrundlage?
gem Art 3 (1) EuInsVO Staat, wo Schuldner Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat
Welches Recht ist auf Insolvenzen in der EU anzuwenden? Was ist die Rechtsgrundlage?
gem Art 7 (1) EuInsVO anzuwendendes materielles Insolvenzrecht richtet sich nach dem Staat der Verfahrenseröffnung
Müssen insolvenzrechtliche Entscheidungen anderer EU-Staaten anerkannt werden? Was ist die Rechtsgrundlage
gem Art 19ff EuInsVO sind in allen EU-MS anzuerkennen
Was sind die Prüfschritte um festzustellen welche Rechtsquelle in einem IPR-Fall anzuwenden ist?
1. Unterliegt der Rechtsfall einem staatsvertraglichen IPR? zb Haager Kinderschuztübereinkommen, Haager Testamentsübereinkommen, ... 2. Falls nicht, unterliegt er europäischem Kollisonsrecht (Rom-VO)? 3. Sind weder Rom I noch II, III oder IV bzw EuUntVO anzuwenden, gilt IPRG bzw leges specialis
Welche Rechtsquellen des europäischen Kollisionsrechts sind in welchen Fallarten anzuwenden?
Schuldvertragsstatut → ROM I Außervertragliches Schuldverhältnis → ROM II Ehescheidung → ROM III Unterhaltsfragen → EuUntVO Erbrecht → ROM IV = EuErbVO Ehegüterrecht bzw Güterrecht EP → EuGüVO bzw EuPartVO
Wie wird die EuGVVO noch genannt?
Brüssel-Ia-VO