BR - ZR VIII IPR - 2. Abschn. 5. - 12. Kap: AT

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  1. Was ist der Aufbau einer IPR Norm?

    Tatbestand = Anknüpfungsgegenstand Rechtsfolge = Pflicht des Richters nach einem bestimmten Merkmal ( = Anknüpfungsmoment oder -punkt) die anzuwendende Rechtsordnung zu suchen und danach zu entscheiden

  2. Was ist der Anknüpfungsgegenstand einer IPR-Norm?

    Der Tatbestand = Legt Anwendungsbereich der IPR Norm fest

  3. Was sind Anknüpfungspunkte (-momente) einer IPR-Norm?

    stellen den Bezug zur anzuwendenden Rechtsordnung dar es wird auf die stärkste Beziehung zum Sachverhalt abgestellt

  4. Welches Anknüpfungsmoment gilt für das Schuldvertragsstatut und Ehegüterrrechtsstatut?

    sind auch im IPR vom Prinzip der Privatautonomie beherrscht daher Anknüpfungsmoment: Parteiwahl Parteien können, müssen aber nicht, die von ihnen gewünschte Rechtsordnung selbst bestimmen

  5. Welche Rechtsordnung ist anzuwenden, wenn es mehrere (abweichende) Anküpfungsmomente gibt?

    Das Recht der strengeren Sanktion

  6. Was sind Abweichklauseln?

    Art von Klausel in IPR-Normen Für den Fall, dass das primäre Anknüpfungsmoment in concreto nicht die stärkste Beziehung darstellt

  7. Was ist, ganz allgemein, die Rechtsfolge einer IPR-Norm?

    Pflicht des Richters zur Anwendung einer bestimmten Rechtsordnung

  8. Was ist die Qualifikation im IPR?

    Die Subsumtion der konkreten Rechtsfrage einer bestimmten Kollisionsnorm = Was alles fällt unter den Anknüpfungsgegenstand einer IPR-Norm = sachlicher Anwendungsbereich der IRP-Norm

  9. Welche Auslegungsregeln gelten für IPR-Normen?

    IPR-Normen sind Teil der Ö Rechtsordnung daher allg. Auslegungs- und Analogieregeln anzuwenden Achtung: Gilt nicht für IPR-Staatsverträge

  10. Was ist die primäre Qualifikation?

    Auslegung der eigenen IPR-Norm, um die anzuwendende RO zu finden

  11. Was ist die sekundäre Qualifikation?

    Suchen der anwendbaren Norm in der verwiesenen RO

  12. Was ist die Teilfrage im Zshg mit der Qualifikation einer Rechtsfrage?

    Betrifft die mögliche Sonderanknüpfung von schlichten Voraussetzungen der eigenen IPR-Norm zB Deliktsfähigkeit ist eine Teilfrage der Haftungsvoraussetzungen bei Delikt weil gesondert geregelt

  13. Was ist die Erstfrage im Zshg mit der Qualifikation einer Rechtsfrage?

    Betrifft präjudizielle Rechtsverhältnisse als Voraussetzung einer eigenen IPR Norm zB Geltendmachung des Erbrechts eines ehelichen Kindes Ehelichkeit des Kindes ist Voraussetzung, damit präjudiziell ebenso die Ehe zw den Eltern

  14. Was ist die Vorfrage im Zshg mit der Qualifikation einer Rechtsfrage?

    Betrifft präjudizielle Rechtsverhältnisse als Voraussetzung einer fremden IPR Norm hA knüpft an der fremden RO an Rsp entscheidet aber nach dem Sachrecht der Hauptfrag

  15. Was ist die Verweisung im IPR?

    IPR-Norm verweist für die Rechtsfolgen auf die eigene oder eine fremde Rechtsordnung

  16. Welche Arten der Verweisung gibt es?

    Gesamtverweisung auf gesamte RO Sachnormverweisung direkt auf das Sachrecht der RO (Achtung: Sachrecht != Sachenrecht)

  17. Wann liegt eine Sach- wann eine Gesamtverweisung vor? Was ist die Rechtsgrundlage?

    bei Verweisung auf eigene RO Sachverweisung auf relevantes Ö Sachrecht gem § 5 IPRG, Rom IV bei Verweisung auf fremde RO grds Gesamtverweisung Ausnahmsweise aber auch Sachnormverweisung wenn ausdrückl angeordnet oder aus Normzweck ergibt

  18. Was unterscheidet die Gesamtverweisung von der Sachnormverweisung?

    Umfasst auch das fremde Kollisionsrecht es muss also geprüft werden, ob die fremde RO zulässt aufs fremde Sachrecht zuzugreifen das fremde Kollisionsrecht kann aber auch zurück- oder weiterverweisen

  19. Welche Rechtsnormen ordnen (ausnahmsweise, abweichend von § 5 IPRG) eine Sachnormverweisung an?

    Art 20 Rom I Art 24 Rom II Art 11 Rom II § 4 (2) IPRG (Ö Sachrecht, wenn Ermitteln fremden Rechts zu mühsam ist) § 16 (1) IPRG (Inlandsehe)

  20. Was ist der rechtspolitische Grund für die Normierung einer Gesamtverweisung?

    Ö Richter soll möglichst so entscheiden, wieder ausländische Richter unter Beachtung seines Kollisionsrechts entschieden hätte soll "forum shopping" verhindern -> Entscheidungen sollten international im Einklang stattfinden

  21. Was sind die Folgen einer Gesamtverweisung? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 5 (2) IPRG Annahme der Verweisung → Sachrecht der fremden RO ist anwendbar Rückverweisung auf Ö Kollisions- oder Sachrecht → Ö Sachrecht ist anzuwenden kein Ping-Pong zw Rechtsordnungen Weiterverweisung auf dritte (fremde) RO Sachnormverweisung → Sachrecht der dritten RO ist anwendbar Gesamtverweisung → wieder alle 3 oben genannten Fälle möglich

  22. Was sind die Folgen einer Sachnormverweisung?

    Anwendung des Sachrechts der fremden RO

  23. Was ist eine "versteckte Rückverweisung"?

    Es wird auf eine fremde RO verweisen, die das betreffende privatrechtl. Institut überhaupt nicht kennt, oder anders einordnet -> Somit wird wieder Ö Sachrecht angewendet (= Rückverweisung)

  24. In welchen Sachbereichen (Statuten) besteht die unbeschränkte Möglichkeit der Parteiwahl?

    Schuldstatut vertragl Art 3 Rom I falls nicht unter Rom I, § 35 (1) IPRG außervertragl Art 14 Rom II falls nicht unter Rom II, § 48 (1) IPRG Ehegüterrechtsstatut Bevollmächtigung für das Außenverhältnis (= Verhältnis zu Dritten)

  25. In welchen Sachbereichen (Statuten) besteht die beschränkte Möglichkeit der Parteiwahl?

    Ehescheidungsstatut Art 5 Rom III Erbrechtsstatut Art 22 Rom IV Unterhaltsstatut Art 15 EuUntVO Ehergüterrechtsstatut Erwachsenenschutzstatut

  26. Was ist die materiell-rechtliche Parteiwahl?

    fremde Sachrechtsordnung tritt nur an die Stelle des eigenen dispositiven Rechts eigenes zwingendes Recht gilt weiterhin

  27. Wie entscheidet sich ob Parteiwahl oder materiell-rechtliche Parteiwahl vorliegt?

    Abhängig vom Parteiwillen

  28. Ist eine konkludente Parteiwahl zulässig?

    grds ausdrücklich oder schlüssig möglich im Ehegüterrecht nur ausdrückliche Parteiwahl zulässig

  29. Gibt es Formvorschriften für die Parteiwahl? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 7 Rom III Schriftform + Unterschrift + Datierung gem Art 7 HUP grds wie bei Rom III ab Verfahreinseinleitung reicht ausdrückl Erklärung gem Art 22 (2) Rom IV Rechtswahl in Form einer Verfügung von Todes wegen gem Art 22 EuGüVO bzw EuPartVO wie Rom III

  30. Was sind die allgemeinen Grenzen der Parteiwahl?

    Parteiwahl ist nur bei SV mit Auslandsbezug wirksam Ausdrückl Rechtswahl bei Ehegüterrecht und bei bereits anhängigen Verfahren nötig Rechtsstellung Dritter kann nicht durch nachträgl Rechtswahl beeinträchtigt werden schlüssige nachträgliche Rechtswahl nur in bestimmten Fällen (Art 3 EVÜ, Art 3 Rom I) Nachträgliche Rechtswahl im streitigen Verfahren nur bis zum Schluss der mündl. Verhandlungen 1. Instanz

  31. Welche besonderen Grenzen der Parteiwahl gibt es nach Rom I?

    beschränkte Rechtswahl bei Personenbeförderungsverträgen beschränkte Rechtswahl bei Versicherungsverträgen bei Verbraucher- und Individualarbeitsverträgen ist Rechtswahl grds möglich im Einzelfall aber Günstigkeitsvergleich mit dem Recht des Staates, das ohne Rechtswahl anzuwenden wäre

  32. Welche besonderen Grenzen der Parteiwahl gibt es nach Rom II?

    Keine Rechtswahl bei Wettbewerbs- und Kartellrecht Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Beschränkte Rechtswahl bei Umweltschädigung Beschränkte Rechtswahl in Fällen des Art 5 Rom III

  33. Wie verhält sich das die Parteiwahl zu zwingendem Recht?

    verdrängt grds zwingendes Recht (außer materiell-rechtliche Parteiwahl) nicht verdrängt werden Sonder-IPR-Normen bzw Eingriffsnormen (positiver ordre public) zb zwingende Schutzbestimmungen zugunsten von Verbrauchern und Arbeitnehmern in Rom I ebenfalls nicht verdrängt wird (negativer) ordre public (Grundwertungen der Ö Rechsordnung) gem § 6 IPRG

  34. Was ist die Folge, wenn bei Parteiwahl die fremde Norm gg den (negativen) ordre public verstößt?

    Norm ist nicht anzuwenden es ist in der fremden RO nach passender Norm zu suchen ansonsten ist passende Ersatznorm in Ö RO anzuwenden

  35. Was sind Eingriffsnormen? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 9 Rom I Legaldefinition siehe leg cit allg. staatl Zwangsvorschriften, die im öffentl. Interesse auf private Rechtsverhltnisse einwirken zb Mieterschutz, AN-Schutz, Konsumentenschutz auch genannt "positiver ordre public"

  36. Wann muss ein Ö Gericht ausländisches Recht anwenden? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 2 IPRG Offizialmaxime: bei ausreichenden Anhaltspunkten ist anzuwendendes fremdes Recht von Amts wegen zu ermitteln wo Parteiwahl zulässig ist, gilt auch Dispositionsmaxime:

  37. Wie muss ein Ö Gericht ausländisches Recht anwenden? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 3 IPRG wie im Ausland anzuwenden also ausländische Lehre und Rsp ist zu berücksichtigen

  38. Wie muss ein Ö Gericht ausländisches Recht feststellen? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 4 IPRG zulässige Hilfsmittel nach leg cit kann trotz Bemühen fremdes Recht nicht ermittelt werden -> Ö Recht anzuwenden

  39. Was ist die Gesetzesumgehung im IPR Kontext?

    Wenn versucht wird mittels IPR das „günstigere Recht“ zur Anwendung zu bringen Umgehungsabsicht wird nicht verlangt

  40. Wie wird der Fall gelöst, wenn ein IPR Fall nach verschiedenen Sachrechtsordnungen beurteilt werden kann?

    IPR-Gesetzgeber kann maßgeblich Sachrechtsordnung vorgeben zB bei Ehevoraussetzungen die sich nach jeweiligem Personalstatus des Verlobten richten wenn keine gesetzl Regelung: hA: Prinzip des geringsten Opfers Riedler: Angleichung (= Anpassung) auf Sachrechtsebene

  41. Was ist das Prinzip des geringsten Opfers?

    Nach Interessensabwägung sind die "schwächsten" Interessen zu opfern

  42. Was ist die Substitution im IPR?

    Mögliche Lösung, wenn verschiedene Sachrechtsordnungen anwendbar sind -> Ersatz durch gleichwertige fremde Rechtsvorgänge