BR - ZR VIII IPR - 3. Abschn. 13. -14. Kap: UN Kaufrecht - Einheitsprivatrecht

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  1. Wann ist in IPR-Fällen kein Kollisionsrecht notwendig?

    Wenn die betroffenen Staaten ein vereinheitlichtes Privatrecht haben

  2. Was sind Beispiele für vereinheitlichtes Privatrecht?

    Tendenzen zur Vereinheitlichung in Europa ebenso auf UN-Ebene zB UN-Übereinkommen über internat. Warenkauf

  3. Was ist der Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts?

    sachlich beschränkt auf bewegl. körperl. Sachen (Waren) Kauf für "persönl. Gebrauch" ausgeschlossen Auch Werklieferungsverträge umfasst außer Besteller hat Werkstoff selbst beigestellt Nur Verträge zwischen Parteien, die Niederlassung in Vertragsstaaten haben

  4. Kann die Anwendung des UN-Kaufrechts vertraglich ausgeschlossen werden? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 6 UN-K sowohl ausdrückl. als auch stillschweigend möglich Achtung: Vereinbarung der Geltung des Ö (selbes bei D) Recht reicht nicht aus, da UN-K Teil der Ö Rechtsordnung ist! Vereinbarung von einem bestimmten Kaufvertragsrechts (zB D) verdrängt aber UN-K

  5. Was regelt das UN-K?

    Abschluss des KV Rechte und Pflichten der Vertragspartner

  6. Was regelt das UN-K nicht?

    Gültigkeit des Vertrages (Stellvertretung, Irrtum, ...) Eigentumsfragen (Übergabsregeln, Eigentumsvorbehalt, ... ) Schadenersatz bei Personenschaden

  7. Welches Recht gilt außerhalb des Regelungsbereichs des UN-K?

    nationales IPR

  8. Wann kann es zur parallelen Anwendung von UN-K und nationalem IPR kommen?

    Bei Fallkonstellationen, die sowohl Fragen aus dem Regelungsbereich des UN-K (zb Rechte und Pflichten der Vertragspartner) als auch außerhalb (zb Stellvertretung) haben

  9. Was ist für einen Vertragsschluss nach UN-K notwendig? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 7 UN-K Übereinstimmung (=Konsens) zw Angebot und Annahme

  10. Wie sind Kaufverträge nach UN-K auszulegen? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 8 UN-K primär der erkannte bzw erkennbare Parteiwille = Empfänger muss wirklichen Willen des Erklärenden gg sich gelten lassen, wenn sekundär der obj. Erklärungswert auch ein nach Vertragsschluss gesetztes Verhalten kann maßgeblich sein anders als in Ö -> dort ist es bloß ein Indiz für vor Vertragsschluss vorliegenden Parteiwillen

  11. Wann muss der Erklärungsempfänger nach Art 8 UN-K den wirklichen Willen des Erklärenden gg sich gelten lassen?

    maßgeblich ist der erkannte bzw erkennbare Parteiwille = Empfänger muss wirklichen Willen des Erklärenden gg sich gelten lassen, wenn er den wahren Willen gekannt oder grob fahrlässig nicht gekannt hat

  12. Wie werden Bräuche im UN-K behandelt? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 9 (2) UN-K unwiderlegl. Vermutung, dass Parteien an Bräuche des internat. Handels gebunden sind, wenn sie diese kannten oder kennen mussten

  13. Gibt es nach UN-K Formvorschriften für Kaufverträge? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 11 UN-K Grds fromfrei gem Art 96 UN-K Vorbehaltsmöglichkeit - Vertragsstaaten können Schriftform vorsehen nach Art 13 UN-K erfüllen Telegramme und Fernschreiben die Schriftform

  14. Was ist das Bestimmtheitsgebot im UN-K? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 14 UN-K Ware und Preis müssen bestimmt oder bestimmbar sein gem Art 55 UN-K widerlegliche Vermutung, dass mangels Vereinbarung der Marktpreis als vereinbart gilt

  15. Was reicht hinsichtlich der Bestimmtheit der Menge nach UN-K aus?

    es reicht, wenn einer Partei Bestimmungsrecht eingeräumt wird

  16. Bis wann kann ein Angebot nach UN-K widerrufen werden? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 16 UN-K bis zur Absendung der Annahme

  17. Wann wird ein Angebot nach UN-K wirksam? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 15 UN-K grds gilt Zugangstheorie = mit Zugang beim Empfänger wirksam gem Art 21 UN-K Ausnahmsweise reicht Absendung der Willenserklärung ab zB: Beanstandung unwesentlicher Abweichungen vom Offert; Erklärung des Offerenten bei versp#tter Annahme

  18. Was ist die Folge von Änderungen der Annahme (vgl mit dem Angebot) nach UN-K? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 19 UN-K bei bloß unwesentlichen Änderungen kommt der Vertrag iSd geänderten Annahme zustande außer Anbieter widerspricht unverzüglich

  19. Was gilt als wesentliche Änderung der Annahme (vgl mit Angebot) nach UN-K?

    Änderungen an: Preis, Qualität, Menge der Leistung Ort, Zeit der Lieferung

  20. Wie werden kollidierende AGB nach UN-K gelöst? Was ist die Rechtsgrundlage?

    nach Art 19 UN-K zu lösen "Theorie des letzten Wortes" Es werden diejenigen AGB Bestandteil des Vertrages, auf die zuletzt unwidersprochen verwiesen worden ist

  21. Was ist von zentraler Bedeutung im UN-K Erfüllungs- und Leistungsstörungssystem?

    die wesentliche Vertragsverletzung

  22. Wann liegt nach UN-K eine wesentliche Vertragsverletzung vor?

    Wenn das "vertragsleitende Interesse" weggefallen ist = Maßgebliche Vertragsinteressen beeinträchtigt es kommt auf die Vertragserwartung der vertragstreuen Partei an

  23. Was sind die Pflichten des Verkäufers nach UN-K? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 30ff UN-K Lieferung der Ware Übergabe der Dokumente (soweit vorhanden und erforderlich) Eigentumsübertragung

  24. Was ist die Folge nach UN-K, wenn die Anforderungen des Vertrages nicht konkret vereinbart sind? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 35 (2) UN-K obj. Mindeststandards sind maßgeblich entsprechen den "gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften" nach ABGB es kommt auf die Standards im Land des Verkäufers an Außer die Eignung für bestimmten Zweck wird Verkäufer zur Kenntnis gebracht oder vereinbart

  25. Wann hat die Lieferung nach UN-K zu erfolgen, wenn es keine Vereinbarung gibt? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 33 UN-K in angemessener Frist Achtung: abweichend von ABGB, nach § 9 kann G "sogleich" Leistung einmahnen

  26. Was ist nach UN-K der Lieferort? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § Art 31 UN-K primär Vereinbarung bei vereinbarter Beförderung muss V dem Beförderer übergeben bei bestimmten Waren ist Ort der Lagerung / Herstellung maßgeblich bei allen anderen gilt Grundsatz der Holschuld

  27. Was ist die Folge nach UN-K, wenn der V vertragwidrig liefert (also zB nicht vollständig), aber vor Fälligkeit geliefert hat? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 37 UN-K V hat Recht der zweiten Andienung → er kann Mängel beheben/fehlende Teile nachliefern

  28. Was ist die Mängelrüge nach UN-K? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 38 und 39 UN-K Untersuchungs- und Rügepflicht des K innerhalb angemessener Frist Faustregel: 14 Tage absolute Frist: 2 Jahre bei Verletzung kann sich K nicht auf Vertragswidrigkeit berufen Ausnahme: bei vernünftiger Entschuldigung kann K noch Preisminderung und SE geltend machen

  29. Welche Rechtsbehelfe hat der Käufer nach UN-K? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem § 45-50 UN-K Schadenersatz gem Art 45 Abs 2 UN-K Erfüllung (Nachlieferung und Verbesserung) gem Art 46 UN-K Gewährleistung Aufhebung gem Art 49 UN-K Preisminderung gem Art 50 UN-K

  30. Wann kann der K nach UN-K Ersatzlieferung begehren? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 46 (2) UN-K nur bei wesentlicher Vertragsverletzung gem Art 47 UN-K angemessene Nachfrist muss gesetzt werden

  31. Wann kann der K nach UN-K Verbesserung begehren? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 46 (3) UN-K nur bei Zumutbarkeit gem Art 47 UN-K angemessene Nachfrist muss gesetzt werden

  32. Wann kann der K nach UN-K Rücktritt bzw Wandlung begehren? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 49 UN-K nur bei wesentlicher Vertragsverletzung oder Nichterfüllung Achtung: verliert Recht auf Vertragsaufhebung unter den Voraussetzungen von (2) gem Art 47 UN-K angemessene Nachfrist muss gesetzt werden

  33. Wie wird die Preisminderung nach UN-K berechnet? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 50 UN-K relative Berechnungsmethode

  34. Wann kann der K nach UN-K Preisminderung begehren? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 50 UN-K wenn Ware nicht vertragsgemäß ist Achtung: kann nicht begehren, wenn V Mangel behebt, oder K sich weigert, Erfüllung anzunehmen

  35. Was sind die Pflichten des Käufers nach UN-K? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 53ff UN-K Zahlung des Kaufpreises Abnahme der Ware Abnahmepflicht des K wird nach Ö Auffassung abgelehnt

  36. Was ist nach UN-K der Zahlungsort? Was ist die Rechtsgrundlage

    gem Art 57 UN-K dispositiv: Niederlassung des Verkäufers = Bringschuld Abweichend von ABGB, dort Schickschuld (= K muss nur versenden, nicht ankommen garantieren)

  37. Welche Rechtsbehelfe hat der Verkäufer nach UN-K? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 61ff UN-K Erfüllungsanspruch SE-Anspruch bei wesentlicher Vertragsverletzung: Rücktritt ist aber nach Zahlung des Kaufpreises ausgeschlossen

  38. Welchen besonderen Rechtsbehelf hat der Verkäufer beim Spezifikationskauf? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 65 UN-K Verkäufer kann bei Spezifikationsverzug des K unter Setzung einer Nachfrist selbst spezifizieren

  39. Wie ist der Gefahrenübergang bei Übergabe in UN-K geregelt? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 67 (1) UN-K geht mit Übergabe an den (ersten) Beförderer auf K über gem Art 67 (2) UN-K Konzentration der Ware vorausgesetzt Sonst im ZP der Übernahme

  40. Was ist das allgemeine Leistungsverweigerungsrecht nach UN-K? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 58 UN-K beide Leistungen sind ZuZ zu erbringen jeder Teil kann verweigern, wenn der andere nicht gehörig anbietet

  41. Woran knüpft das Leistungsverweigerungsrecht des Art 58 UN-K an?

    nur an Lieferpflicht des Verkäufers nicht an Mangelfreiheit (=vertragsgemäße Lieferung) Aber: Lehre des Zurückbehaltungsrechts

  42. Was ist das Zurückbehaltungsrecht nach UN-K? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 58 UN-K Eine Ansicht, der auch OGH folgt, sieht Zurückbehaltungsrecht in leg cit demnach ist Kaufpreis erst fällig, wenn zur Verfügung gestellte Ware vertragsgemäß = mangelfrei ist sonst hätte Untersuchungsrecht nach (3) keinen Sinn

  43. Was ist das Aussetzungsrecht nach UN-K? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 71 UN-K Leistungsverweigerungsrecht der zur Vorleistung verpflichteten Partei wenn nach Vertragsschluss Zweifel an Vertragstreue des Anderen bestehen oder künftige Störungen erwartet werden zB Kreditunwürdigkeit wegen Insolvenzverfahren

  44. Wann steht Schadenersatz nach UN-K zu? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 74 UN-K es reicht obj. Vertragsverletzung = Garantiehaftung kein Verhaltensunrecht oder Verschulden notwendig Aber: Entlastungsmöglichkeit nach Art 79 UN-K Entfällt auch bei Verletzung von Untersuchungs- und Rügepflicht

  45. Was ist die Entlastungsmöglichkeit beim Schadenersatz nach UN-K zu? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 79 UN-K kein Schadenersatz, wenn Nichterfüllung wegen Hinderungsgrund außerhalb der Sphäre des Leistungsverpflichteten

  46. Was ist der Umfang des Schadenersatzes nach UN-K zu? Was ist die Rechtsgrundlage?

    das gesamte Interesse Erfüllungsinteresse Integrationsinteresse Vertrauensinteresse umfasst auch immer den entgangenen Gewinn

  47. Was ist der vorhersehbare Schaden nach UN-K?

    Vorhersehbarkeit muss im ZP des Vertragsschlusses vorliegen muss sich auf den Schaden beziehen, nicht aber die Vertragsverletzung = S musste im ZP des Vertragsschlusses erkennen können, dass eine Vertragsverletzung einen Schaden nach Art und Umfang auslösen würde, wie er real eingetreten ist

  48. Welcher Schaden ist nach UN-K bei anfänglicher schlichter Möglichkeit zu ersetzen?

    der Nichterfüllungsschaden ist immer zu ersetzen! auch in allen anderen Fällen wo in Ö bloß Vertrauensschaden ersetzt wird

  49. Was ist die Grenze des SE nach UN-K? Was ist die Rechtsgrundlage?

    es ist nur der vorhersehbare Schaden zu ersetzen

  50. Was ist das Integrationsinteresse?

    Einbußen an sonstigen Rechtsgütern = Begleit- und Mangelfolgeschäden

  51. Wie wird der Schaden nach UN-K berechnet? Was ist die Rechtsgrundlage?

    konkret nach Art 75 UN-K unter bestimmten Voraussetzungen auch abstrakt nach Art 76 UN-K

  52. Was ist die Schadensminderungspflicht nach UN-K? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 77 UN-K hätte Schaden durch zumutbare Maßnahme verringert werden können, ist er nicht ersatzfähig

  53. Wann gilt eine Maßnahme zur Schadensminderung nach UN-K als zumutbar?

    wenn sie unter den gg Umständen nach Treu und Glauben erwartet werden durfte

  54. Was ist die Folge von Verzug bei Geldleistungen nach UN-K? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 78 UN-K G kann Zinsen verlangen (unbeschadet eines SE-Anspruchs nach Art 74 UN-K)

  55. Kann nach UN-K aufgerechnet werden?

    Aufrechnung ist nicht im UN-K geregelt es gilt also nationales IPR maßgebend ist das Recht, dem die Hauptforderung untersteht

  56. Was ist die Folge von Misslingen der Nachbesserung durch den V?

    Käufer kann Mangel selbst beheben bzw beheben lassen und Kosten als SE in Rechnung stellen

  57. Kann der K nach UN-K den Vertrag (im Zuge der GWL) auflösen, wenn die Rückgabe unmöglich ist (zB wegen Untergang)? Was ist die Rechtsgrundlage?

    gem Art 82 UN-K kein Vertragsaufhebungsrecht mehr Ausnahmen: Unmöglichkeit wurde nicht durch K verursacht Ware geht bei Untersuchung unter Ware geht bei widmungsgemäßen Gebrauch unter bei Rückgabe trifft K Wertersatzpflicht für den Vorteil