BR - Altfragen - FamR (Riedler)
71 flashcards · Law · by daniel-eder
Schlüsselgewalt (Folgen: mit/ohne Offenlegung)!
§ 96 ABGB: Stellvertretungsregel -> verzichtet auf die Offenlegung Einkommenslose haushaltsführende Ehegatte vertritt den anderen Ehegatten bei Rechtsge-schäften des täglichen Lebens, die er für den Haushalt schließt, sofern das Maß der Lebensver-hältnisse der Ehegatten nicht überstiegen wird. • Mit Offenlegung: Haftung des erwerbstätigen Ehegatten • Ohne Offenlegung: strittig, ob nur der handelnde oder beide Ehegatten Vertragspartner werden
Der Gatte verdient 3000.-, die Gattin führt den Haushalt und möchte Unterhalt.
Gem § 94/2 ABGB leistet der Ehegatte durch die Haushaltsführung seinen Unterhaltsbeitrag, er hat gegen den anderen Ehegatten unter Berücksichtigung eigener Einkünfte Anspruch auf angemessenen Unterhalt. Der Unterhalt richtet sich nach der Vereinbarung der Ehegatten. Ein kompletter Vorausverzicht ist unzulässig. 33% des Fam-EK (-4% Kinder, frühere Ehegatten -3%) Auf Verlangen des unterhaltsberechtigten Ehegatten ist der Unterhalt auch bei aufrechter Haushaltsgemeinschaft ganz oder teilweise in G…
Rom V: Anwendungsbereich, Rechtswahl, Anknüpfung!
Anwendungsbereich: Art 1 Rechtswahl: Art 22 Anküpfung: Art 20ff
A u B heiraten, aber nur kirchlich
(Ehegesetz, formale Voraussetzungen Ehe)! Es liegt eine Nichtehe vor, die keinerlei Rechtsfolgen auslöst. Voraussetzungen einer wirksamen Ehe: Abschluss eines Ehevertrages (§ 44 ABGB) Unzertrennliche Gemeinschaft Pflicht Kinder zu zeugen und zu erziehen Beistandspflicht zwei ehefähige Personen (verschiedenen Geschlechts – entfällt mit 01.01.2019) Ehemündigkeit (§ 1 EheG) – ab dem 18. Lj.; ab 16 Lj. durch gerichtliche Entscheidung auf Antrag, wenn künftiger Ehegatte volljährig und Person reif er…
Lebensgefährten: Aufteilung nach der Ehe
(GesBR 1175, § 1435 analog - aufpassen bei der Redlichkeit - hier geht es darum ob der Bereicherungsschuldner (also der das Haus etc. behält) redlich oder unredlich ist)! Die Rsp tendiert bei größeren vermögenswerten Zuwendungen im Nachhinein zur Annahme einer GesBR zB gemeinsamer Hausbau. Es werden damit Auseinandersetzungsansprüche des formal nicht berechtigten, aber maßgeblich beitragenden Lebensgefährten begründet. Beide Lebensgefährten müssen zum gemeinschaftlichen Nutzen beitragen, wobei…
Fremdobsorge!
Betrauung einer anderen Person mit der Obsorge ist subsidiär: • Primär obliegt Obsorge den verheirateten Eltern (§ 177 Abs. 1 ABGB) oder • Nicht verheirateten Mutter (§ § 177 Abs. 2 ABGB) • wenn diese nicht vorhanden oder Obsorge entzogen: Großeltern oder Pflegeeltern (§ 184f ABGB) • wenn weder Eltern noch Großeltern oder Pflegeeltern betraut sind: andere geeignete Per-son (durch Gericht unter Beachtung Wohl des Kindes) § 204 ABGB -> lässt sich dafür keine ver-wandte oder andere nahe stehende o…
A heiratet B, die Ehe ist nichtig. A setzt B zur alleinigen Erbin ein, er hätte das nicht getan, wenn er von der Nichtigkeit der Ehe gewusst hätte. A stirbt.
(Motivirrtum im ErbR, wer ist berechtigt die Verlassenschaft anzufechten) Die letztwillige Verfügung des Verstorbenen kann entsprechend der Willenstheorie wegen eines wesentlichen Irrtums (im Erbrecht auch Motivirrtum WESENTLICH!!) innerhalb von 30 Jahren angefochten werden, wenn der Irrtum kausal für die letztwillige Verfügung war. (Keine weiteren VO für Irrtumsanfechtung) Grds macht ein wesentlicher Irrtum des Verstorbenen die Anordnung ungültig (§ 570). Der Irrtum ist insb wesentlich, wenn d…
Wie funktioniert die Gütertrennung bei Lebensgefährten?
Lebensgefährten können Vereinbarungen bzgl. Vermögen, Unterhalt, Wohnung etc treffen. Vertragliche Regelungen sind Vermögenszuwendungen, Dienstverträge und Gesellschaftsver-träge. Normen des Eherechts sind auf die außereheliche Lebensgemeinschaft nicht analog anwend-bar. Keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche sowie Aufteilungsregeln §§ 81 ff.
§ 98 EheG
Anwendbar bei Vereinbarung oder gerichtl Entscheidung über Innenhaftung für Schulden der Ehegatten Richter kann den im Innenverhältnis befreiten Gatten zum bloßen Ausfallsbürgen entlasten
A und B sind verheiratet und verlieren beide ihre Arbeit. Sie haben Kinder C und D, die beide sehr gut verdienen. Müssen sie den Eltern helfen?
§ 234 ABGB: Kinder sind gegenüber Eltern und Großeltern dann zum Unterhalt verpflichtet, wenn diese nicht imstande sind, sich selbst zu erhalten. Nur wenn Unterhaltspflichten gg Kind nicht verletzt und eigener Unterhalt nicht gefährdet wird (ca 22% des NettoEK)
A zwingt B sie zu heiraten indem sie ihm droht, was kann sie machen?
( Allgemein über Anfechtung, Nichtigkeit der Ehe gesprochen, Frist, Irrtum über Person! ) Gem § 39 EheG kann ein Ehegatte die Aufhebung der Ehe begehren, wenn er zur Eingehung durch Drohung bestimmt worden ist. Die Ehe kann jedoch nicht aufgehoben werden, wenn der bedrohte Ehegatte nach Wegfall der Zwangslage, die Ehe doch fortsetzen möchte -> Heilung. Irrtum über die Person ist in § 37 EheG: Aufhebung kann begehrt werden, wenn ein Ehegatte über betreffende Umstände des anderen geirrt hat, welc…
Lebensgefährten bauen Haus und trennen sich dazwischen. Kommt man an das Geld wieder heran?
§ 1435 analog; wonach bemisst sich der Ersatz? -> nach der Redlichkeit, -> wo steht das: § 1437 Wegfall der Geschäftsgrundlage? -> Zweckbindung verfehlt
Schenkungswiderruf gegenüber dem Verlobten!
(Wirkung – ex nunc) Gem § 1247 S 2 ABGB kann die Schenkung nur widerrufen werden, wenn die Ehe ohne Verschulden des Schenkers nicht erfolgt. Nach der Rsp haben auch Dritte die Möglichkeit Schen-kungen zu widerrufen. Höhere Zuwendungen wie zB Eigentumswohnung, Liegenschaft können mittels § 1435 kondiziert werden. (Schadenersatz nach § 46 ABGB, Bereicherungsansprüche nach §1335 ABGB analog, und §1247 ABGB -> kein Bereicherungsanspruch)
Was sind Ehepakte / Eheverträge und was sehen diese vor?
Ehepakte sind Verträge, welche in der Absicht auf eheliche Verbindung über das Vermögen geschlossen werden. Sie haben die Gütergemeinschaft sowie den Erbvertrag zum Gegenstand (§ 1217). Vertrag muss zumindest weitgehend gesetzlichen Güterstand ersetzen und ehe in wirtschaftlicher Hinsicht insbesondere in Versorgungsfragen umfassender regeln (Ehepakte sind notariatsaktpflichtig!)
Ist das Wohnrecht eines Ehegatten ein (quasi-)dingliches Recht? Gibt es ein Eintrittsrecht des überlebenden Ehegatten?
§ 14 MRG, § 14 WEG Das Recht ist subsidiär (KEIN QUASI-DINGLICHES RECHT), spielt also eine Rolle, wenn Verstorbener AlleinET der Wohnung war (§745 nicht anwendbar, wenn Recht nach §14 WEG oder §14 MRG besteht) ODER: Gesetzliches Vorausvermächtnis des überlebenden Ehegatten § 745 ABGB: Weiterbenützung der Ehewohnung iSd § 81 Abs. 2 EheG sowie § 24 Abs. 2 EPG pflichtteilsähnlicher Charakter Recht ist subsidiär (kein quasi-dingliches Recht), spielt also eine Rolle, wenn Verstorbener Alleineigentüm…
Zwischen A und B läuft Scheidungsverfahren. B verstirbt noch vor endgültiger Auflösung der Ehe. Gesetzliches Erbrecht der A?
Gem § 746 (2) ABGB steht A kein gesetzliches Erbrecht zu (kein gesetzliches Erbrecht oder Vorausvermächtnis nach Auflösung der Ehe) Bei anhängigem Scheidungsverfahren gem § 746 (2) ABGB: Vereinbarung über Vermögensverteilung im Rahmen der Scheidung die im ZP des Todes bereits besteht geht dem gesetzl. ErbR von § 744 vor
Was ist der Unterschied zwischen einer GsbR und einer Güterge-meinschaft?
Die eheliche Verbindung allein begründet noch keine Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten. Es wird ein besonderer Vertrag erfordert (§ 1233 ABGB). Gütergemeinschaft verfolgt keinen gemeinsamen Zweck, die GesBR verfolgt einen gemeinsa-men Zweck.
clausula rebus sic stantibus im Familienrecht
(Umstandsklausel) Nach hA ist allen Unterhaltsvereinbarungen die Umstandsklausel immanent. Es kann danach, so-fern dies in der Klausel nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, eine Anpassung des Unterhalts be-gehrt werde, wenn sich die Umstände wesentlich und dauerhaft ändern. zB unverschuldete Ar-beitslosigkeit
Dann noch im Familienrecht was zum Thema Ehegattenbürgschaft. Was passiert nach der Scheidung?
Vor Scheidung: Haftung als Bürge & Zahler -> nach Scheidung: Ehegatten können interne Schul-dentragung gem §97 EheG vereinbaren (wirkt nur im Innenverhältnis der Ehegatten, nicht im Außenverhältnis der Gläubiger) Gem § 25a KSchG hat der Unternehmer bei Verbrauchergeschäften zu belehren, dass die Haftung als Bürge auch nach Auflösung der Ehe aufrecht bleibt. Nach §98 kann das Gericht auf Antrag der Ehegatten die Haftung des intern befreiten Ehegat-ten auf die Haftung eines Ausfallsbürgen reduzie…
Ein Österreicher zieht nach Deutschland und stirbt. Er hat in Ö, D und Spanien Eigentum, z.B. Ferienhäuser. Welches Recht anwend-bar?
Gem Art 22 EuErbVO (Rom IV) besteht Rechtswahl (jedoch eingeschränkt). Wurde nichts verein-bart unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, in dem der Erblasser im Todeszeitpunkt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ergibt sich aber esine engere Verbindung zu einem anderen Staat, ist dieses Recht anwendbar. Mangels Hinweise auf Rechts-wahl, war der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Todeszeitpunkt Deutschland, wo er hingezogen ist. Daher wäre deutsches Recht anwen…
A weist seine Bank B an, eine Überweisung für ihn durchzuführen. B unterläuft ein Buchungsfehler, sie überweist irrtümlich an den deutschen C bzw. auf dessen Konto bei einer deutschen Bank. Wie ist die Rechtslage?
Aufgrund des Auslandesbezuges ist Art 10 ROM II anzuwenden -> ungerechtfertigte Bereicherung gem. Art 10 (3). Es gilt in casu jenes Recht, das diesem Rechtsverhältnis unterliegt (enge Verbin-dung mit Ö). Daher österreichisches Recht anwendbar.
Was sind Persönlichkeitsrechte?
( § 16 ABGB mit allen Einzelheiten! ) Jeder Mensch hat angeborene durch die Vernunft einleuchtende Rechte (recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Namensrecht, Recht am eigenen Bild) ->§43 Schutz des Namens, §1328a Recht auf Wahrung der Privatsphäre, §1330 ABGB Verletzung an der Ehre Grs ist jeder Mensch Träger von Rechten und Pflichten. Ungeborene können nur Träger von Rechten, nicht aber von Pflichten sein.
Gütergemeinschaft!
geregelt in den §§ 1233-1237 ABGB Beim ehelichen Güterrecht gilt das Prinzip der Gütertrennung (Trennungsgrundsatz) Bei der Gütergemeinschaft sind die Ehegatten am Gesamgut gemeinschaftlich berechtigt und verpflichtet. Im Innenverhältnis besteht ein Verbot, allein über den eigenen Miteigentumsan-teil zu verfügen. Die vereinbarte Gütergemeinschaft sind selten, unter Lebenden kommt es kaum vor wegen Risiken für die Gemeinschafter aufgrund der Solidarisierung. Die Gütergemeinschaft kann in Form ei…
Ein 6-jähriges Kind bekommt ein Pferd von seiner Tante geschenkt! Wie wäre es, wenn das Kind 8 Jahre alt wäre?
0-7 Jährige sind völlig geschäftsunfähig. -> Ausnahme: Rechtsgeschäfte die von Personen dieses Alters üblicherweise geschlossen werden, geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens betreffen sind insofern wirksam, als diese mit der Erfüllung der das Kind treffenden Pflichten rückwirksam rechtswirksam werden -> zB: Erlaubt sind nur Geschäfte des täglichen Lebens wie zB Jausenkauf. Mit keinerlei Belastungen verbundene Geschenke können gem §865 (2) vom Kind allerdings selbst angenommen werden…
Kindesunterhalt, Anspannungstheorie, Prozentsätze, Abzüge für weitere Kinder, Luxustangente
Kindesunterhalt: Gem § 231 ABGB haben Eltern gemeinsam entsprechend ihrem Leistungsvermö-gen zum Unterhalt der Kinder beizutragen (Anspannungstheorie). Der haushaltsführende Teil leis-tet dadurch seinen Beitrag. Der Unterhalt soll alle Lebensbedürfnisse abdecken (zB Freizeit, Ta-schengeld) und ist zu bemessen nach (1) Bedürfnissen des Kindes und (2) Leistungsfähigkeit der Eltern. Die Rsp kombiniert zwischen Regelbedarf und Prozentbemessung: Der Regelbedarf beträgt je nach Alter ca. 200 bis ca.…
Heimtrennungsklage!
VO § 55 EheG: • Auflösung der häuslichen Gemeinschaft (3 oder 6 Jahre) • Tiefgreifende, unheilbare Zerrüttung Scheidung kann bei mind. 3 jähriger Aufhebung der häuslichen Lebensgemeinschaft begehrt werden. Auf Verlangen ist nicht stattzugeben, wenn der Ehegatte der die Scheidung be-gehrt, die Zerrüttung alleine oder überwiegend verschuldet hat und den Beklagten die Scheidung härter träfe. Nach 6 Jahren ist dem Begehren jedenfalls stattzugeben. Für die Auflösung ist maßgeblich, dass die WWG aufg…
Kindschaftsrecht: Besuchsrecht des Vaters; Mutter mit alleiniger Obsorge meint, der Vater habe schlechten Einfluss auf das Kind. Wie kann sich Vater dagegen wehren und Besuchsrecht im Allge-meinen.
Besuchsrecht: Das Kind und jeder Elternteil haben das Recht auf persönlichen Kontakt (Art 8 EMRK), die Elternteile trifft gem § 186 ABGB sogar die Verpflichtung, eine persönliche Bezie-hung zu pflegen. Primär soll dies einvernehmlich geregelt werden, mangels Einigung auf Antrag des Kindes oder der Eltern (in casu des Vaters) durch das Gericht (typischerweise 14-tägiges Besuchsrecht und 2 Wochen Ferienbesuchsrecht). Falls es das Kindeswohl erfordert, kann das Gericht auf Antrag auch eine Person…
E ist Alleineigentümer einer Wohnung. Er stirbt und vermacht sie seinem Sohn S. die Ehegattin möcht dort wohnen bleiben.
§ 14/3 WEG , § 745 kommt nur subsidiär zur Anwendung • Der Ehegatte/eP hat – sofern nicht enterbt – ein gesetzliches Vorausvermächtnis der Wei-terbenützung der Ehewohnung (und des Eigentums am Hausrat), solange er sie persönlich benützt, gem § 745 Abs 1 ABGB, gem Abs 2 uU auch der Lebensgefährte (Begrenzung mit einem Jahr). Es hat pflichtteilsähnlichen Charakter und kann nur bei Vorliegen eines Enter-bungsgrundes entzogen werden. Es ist ein Vorausvermächtnis und wird nicht auf den Erb-teil ange…
A und B sind verheiratet. A hat 2 Kinder aus erster Ehe, gemein-sam mit B hat sie ein Kind. A und B sterben bei einem Autounfall, es kann nicht festgestellt werden wer zuerst gestorben ist. Wie ist die Rechtslage?
Gem § 11 TodeserklärungsG wird widerleglich vermutet, dass Erblasser und potenzieller Erbe (A und B) gleichzeitig verstorben sind (Kommorientenpräsumtion), sodass keiner den anderen beerben kann, weil keiner den Erbanfall des anderen erlebt hat. (VII 1/12) Die Kinder aus erster Ehe erben gesetzlich nach A, das gemeinsame Kind nach A und B. Gem § 1233 ABGB ist Güter-trennung (dispositiv) gesetzlicher Güterstand, ohne Ehepakt keine Vermischung des einge-brachten und des während der Ehe erworbenen…
Gemeinsame Obsorge (allgemein erzählen)
§§ 177-183 ABGB Grs sind beide Eltern mit der Obsorge vertraut, wenn sie miteinander verheiratet sind. Sind die Eltern nicht verheiratet, hat grs die Mutter das alleinige Sorgerecht. Eltern können aber vo Standesbeamten gemeinsame Obsorge vereinbaren. Ein Elternteil ist alleine mit der Obsorge betraut, wenn der andere gestorben, unbekannten Aufenthalts oder Obsorge entzogen wurde (§ 178). Bei einem allein betroffenen Elternteil oder beiden Elternteilen kommen dann Großel-tern oder Pflegeeltern…
M lässt sich von F scheiden, das Verschulden liegt bei M. F hat das Sorgerecht für die 4-jährige Tochter. M ist einverstanden, Unter-halt für die Tochter zu leisten, für F will er jedoch nichts zahlen. Rechtslage?
(§ 49 EheG Verschuldensscheidung, § 66 EheG ange-messener Unterhalt, § 68a EheG verschuldensunabhängiger Un-terhalt erklären) Verschuldensabhängiger Unterhalt gem § 66 EheG: Der schuldige Teil hat einen den Lebens-verhältnissen des Ehegatten angemessenen Unterhalt zu leisten. Die eigene Leistungsfähigkeit des Berechtigten ist zu berücksichtigen, und zwar nicht nur tatsächliche, sondern alle potenziel-len Einkünfte aus zumutbarer Tätigkeit. Abgesehen vom Verweis auf zumutbare Tätigkeit be-misst…
Scheinverkauf eines PKW zwischen Lebensgefährten A und B. Wei-terverkauf an den neuen Lebensgefährten C.
Gem § 916/2 ABGB kann einem Dritten der im Vertrauen auf die Erklärung Rechte erworben hat, das Scheingeschäft nicht entgegengehalten werden. Oder: -> Scheingeschäft § 916 -> nichtig, ABER gutgläubiger Erwerb eines Dritten gem § 916/2 mög-lich: lt Riedler ist nicht erforderlich, dass der Dritte das konkrete Scheingeschäft bedacht hat, objektiver Erwerb reicht. 916/2 schützt im Gegensatz zu 367 auch unentgeltlichen Erwerb, und Erwerb von unkörperlichen Sachen (Forderungen). Dritter kann sich auc…
Ehescheidung § 49 EheG
§ 49 regelt die Verschuldensscheidung, Voraussetzungen: 1. unheilbare Zerrüttung der Ehe - Ehezerrüttung bedeutet Verlust jeglicher ehelichen Gesin-nung zumindest bei einem Partner; 2. Zerrüttungskausalität Eheverfehlung muss kausal für Zerrüttung sein 3. objektiv schwere Eheverfehlung - schwere Pflichtverletzung, lt demonstrativer Aufzählung des § 49 sind jedenfalls schwere Eheverfehlungen: Ehebruch, Zufügung körperlicher Gewalt oder schweren seelischen Leids. Kann auch in Verletzung einer d…
Verlöbnis - Möglichkeit der Eltern der verlassenen Ex-Verlobten ihr eingebrachtes Geld für den gemeinsamen Hausbau zurückzu-bekommen
1247: Wenn ohne die Schuld des Schenkers die Hochzeit unterblieben ist. Der Beweis obliegt dem Geschenkgeber. Schenkungen bloß geringen Werts können nicht zurückgefordert wer-den. Unüblich hohe Schenkungen (trifft auf Hausbau zu) können auch nach §1435 zurückgefor-dert werden. § 1435 ABGB analog condictio causa data causa non secuta VO: • Leistung zur Erreichung eines bestimmten Zwecks erbracht und Zweck dem anderen er-kennbar und von anderem entgegengenommen • Zweckbestimmung reicht über die…
Aufklärungspflicht von Ärzten
Aufklärungspflichten sind Bestandteil des Behandlungsvertrages und beziehen sich auf Diagno-se, Behandlung, Risiken und Folgen. Im Zentrum steht die Aufklärung über die Gefahren der ins Auge gefassten Behandlung. Die Verletzung der Aufklärungspflicht hat schwerwiegende Fol-gen. Denn grundsätzlich ist jede Heilbehandlung, die mit einer Verletzung der körperlichen Integrität verbunden ist, eine Körperverletzung und somit rechtswidrig. Erst die Zustimmung des Patien-ten rechtfertigt den Eingriff.…
Wo in Wohnangelegenheiten werden Lebensgefährten den Ehegat-ten gleichgestellt?
§ 14/3 MRG; §§ 13-15 WEG;
§ 14 MRG und § 14 WEG
§ 14 MRG kommt zur Anwendung, wenn Verstorbener Mieter war und ein dringendes Wohnbedürfnis der eintrittsberechtigten Personen besteht (Ehegatte, Lebensgefährten,…) , Mietvertrag endet nicht automatisch ð Widerspruch binnen 14 Tagen möglich § 14 WEG: Wohnungseigentum der Partner im Todesfall -> Anteil des Verstorbenen geht von Gesetzes wegen unmittelbar ins Eigentum des überlebenden Partners über
Familienrechtlicher Fall: Vater hat Tochter nur immer am Wo-chenende zu Besuch und redet immer schlecht über die Mutter der Tochter. Kontaktrecht. Wie ist die Rechtslage?
Gem § 186 ABGB hat jeder Elternteil eines minderjährigen Kindes den persönlichen Kontakt zu pflegen. Jeder Elternteil hat das Recht auf regelmäßige und den Bedürfnissen entsprechende per-sönlichen Kontakte. einvernehmliche Regelung zwischen Eltern und Kind. Das Besuchsrecht kann bei Verletzung der Unterlassungsverpflichtung nach § 159 ABGB (Wohlverhaltensgebot) vom Ge-richt eingeschränkt bzw untersagt werden (demonstrative Aufzählung von Untersagungs- und Ein-schränkungsgründen in § 187 Abs 2…
V hat eine Lebensgefährtin L, die seit Feb 2014 bis April 2016 zu-sammen wohnen, dann muss V beruflich ins Ausland. L und V skypen viel und L hat ihn auch schon besucht. V stirbt. V hat eine verwitwete Mutter und 2 Geschwister.
Vorsicht Falle mit der Lebensgefährtin! Gesetzliche Erben sind die Mutter zu 1/2 und die beiden Geschwister zu je ¼ (die Geschwister repräsentieren verstorbenen Vater). Lebensgefährtin geht leer aus. L erbt erst wenn es keine gesetzlichen Erben gibt (§ 748) § 748 - Außerordentliches Erbrecht des Lebensgefährten nur, wenn keine gesetzlichen Erben! außerdem gemeinsamer Haushalt die letzten 3 Jahre vor Tod - davon kann aber wegen erhebli-chen Gründen abgesehen werden (Abs 2)
Eheanfechtungsmöglichkeiten (Vor allem Irrtum)
Bei Vorliegen beachtlicher Willensmängel kann die Ehe durch Aufhebungsklage ex nunc beseitigt werden. §§ 35-39 EheG - taxative Aufzählung der Willensmängel, weisen parallelen aber auch Unterschiede zu Anfechtung nach allgemeinem Vertragsrecht auf. § 36 EheG - Irrtum über Eheabschluss, Irrtum bei der Eheerklärung selbst bzw über Identität des Ehepartners -> ohne praktische Bedeutung § 37 EheG - Irrtum über eherelevante Eigenschaft des Partners auch heute noch gewisse Relevanz (zB schwere unheilb…
einvernehmliche Scheidung
§ 55a EhG
Heirat; Mann möchte Ehe anfechten (arglistige Täuschung über Vermögensverhältnisse)
bloßer Irrtum über die Vermögensverhältnisse des anderen Teils berechtigt grundsätzlich nicht zur Anfechtung (Größenschluss zu § 38 Abs 3 EheG) § 38 Täuschung = bewusste Irreführung (nicht jeder Motivirrtum beachtlich! kann aber zB vorliegen bei Heiratsschwindler, der großes Vermögen vorgibt) über eherelevante Umstände.;
Eherecht: gemeinsamer Wohnsitz
§ 92 ABGB - weitgehend zwingende Pflicht zum gemeinsamen Wohnen leitet sich aus Pflicht zur umfassenden Lebensgemeinschaft ab. Nur bei ausreichend sachlichen Gründen kann vo-rübergehend getrenntes Wohnen wirksam vereinbart werden. Keine Pflichtverletzung, wenn aus objektiven Gründen nicht möglich (zB Haft oder Krankenhausaufenthalt) In 92 sind drei Fälle rechtmäßigen getrennten Wohnens ohne Einvernehmen geregelt: 1. Gemeinsame Wohnungsverlegung (92 Abs 1): verlangt ein Ehegatte aus sachlich ger…
Verlassensauftrag mit Aufenthaltsverbot (§§ 382b-d EO)
Gericht kann dem Ehegatten,. der durch körperl. Angriff oder psychisch Gesundheit erheblich beeinträchtigendes Verhalten (Psychoterror) das weitere Zusammenleben unzumutbar macht, das Verlassen der Wohnung auftragen und die Rückkehr verbieten, wenn der gefährdete ein dringendes Wohnbedürfnis hat. Die mit dem Scheidungsverfahren verbundenen Auseinander-setzungen, führen regelmäßig noch nicht zu einer solchen erheblichen Beeinträchtigung! Wird die einstweilige Verfügung für längstens 6 Monate get…
Verzeihung bei Eheverfehlung
Gem § 56 EheG besteht das Recht auf Scheidung wegen Verschuldens nicht, wenn ein Ehegatte das Verhalten des anderen verziehen oder nicht als ehestörend empfunden hat.
Mitwirkung der Ehegatten beim Erwerb des anderen (§, Verjährung)
§ 90 (2) ABGB nur soweit die Mitwirkung üblich und nach den Lebensverhältnissen zumutbar ist, im Kollisionsfall geht das Recht auf eigene Erwerbstätigkeit vor Als Kriterien für (Un)zumutbarkeit kommen va Belastung mit Kindererziehung und Haushalt, besondere Fähigkeiten und Wunsch nach eigener Berufstätigkeit in Betracht; üblich ist die Mitwirkung idR bei Kleinbetrieben der Landwirtschaft, des Gewerbes oder der freien Berufe (Anwälte, Architekten, Steuerberater etc Mitwirkung ist nach §§98-100 a…
A und B sind verheiratet und haben ausgemacht, dass sie keine Kinder wollen. B kommt nach 10 Jahren Ehe drauf, dass er jetzt doch ein Kind will. Wie ist die Rechtslage?
§ 44 ABGB sieht vor, dass man durch die Eingehung eines Ehevertrages auch verpflichtet ist Kinder zu zeugen. hA: Kinderlosigkeit kann wirksam vereinbart wer-den, da die Zeugung und Erziehung von Kindern nicht mehr in §90 ABGB aufscheint.
E ist mit A verheiratet. A vermutet, dass E mit seinem Bruder B eine Affäre hat und setzt einen Detektiv auf die Sache an. Dieser findet heraus, dass die beiden eine Affäre haben. A will nun die Kosten für den Detektiv von B zurückhaben
Der Ehestörer hat unabhängig vom Erfolg einzelner Beobachtungen alle jene Detektivkosten zu ersetzen, die der in seinen Rechten verletzte Ehegatte nach objektiven Maßstäben für not-wendig ansehen konnte, um sich über das Verhalten seines Ehepartners Gewissheit zu ver-schaffen. Der Ehevertrag bildet ein Vertragsverhältnis - durch die Affäre wurde eine Vertragsverletzung begangen (Verletzung der ehelichen Treuepflicht). E hat daher die Detektivkosten zu ersetzen. Ehe: absolut geschütztes RG mit d…
Vermögenverwaltung von Kindern, Vertretung der Kinder
(Grundsatz der Einzel-vertretung und Ausnahmen) Die Vermögensverwaltung umfasst auch die gesetzliche Vertretung in diesem Bereich. Objektiver Maßstab ist die Sorgfalt ordentlicher Eltern. Der Ertrag des Kindesvermögens ist für den Unterhalt zu verwenden. Nur ausnahmsweise darf dafür auch der Vermögensstamm herangezogen werden. Die Erhaltungs- und Vermehrungspflicht steht unter dem Vorbehalt des Kindeswohls. Es ist bei der Veranlagung auf eine adäquate Risikostreuung nach § 215 Abs 2 zu achten.…
A und B sind verheiratet (Scheidung anhängig), beide besitzen je zur Hälfte ein Haus im Miteigentum. B veräußert das Haus an C, A stimmt auch nachträglich nicht zu. Was kann C tun bzw. was kann er verlangen?
(schlichte anfängliche Unmöglichkeit, Ersatz Vertrauensschaden) Solange die Eigentümerpartnerschaft besteht dürfen die Ehegatten ihre Anteile nicht getrennt, sondern nur gemeinsam beschränken, belasten, veräußern oder der Zwangsvollstreckung un-terwerfen. Im Scheidungsfall gilt das allgemeine Aufteilungsverfahren. Vgl § 15 WEG
Frau überredet Mann zur Ehe weil sie ihn glauben lässt sie ist schwanger, nach Eheschließung stellt sich heraus es stimmt gar nicht - was kann er tun? Alles zu Irrtum, Täuschung und Verjährung der Anfechtung der Ehe
Gem § 37 EheG kann ein Ehegatte die Aufhebung begehren, wenn er bei Eheschließung über betreffende Umstände geirrt hat, wenn er bei Kenntnis der wahren Sachlage die Ehe nicht ge-schlossen hätte. Keine Aufhebung bei Fortsetzungswillen. Täuschung in § 38 EheG. Gem § 40 EheG kann die Aufhebungsklage binnen 1 Jahr erhoben werden. In den Fällen des §§ 37,38 EheG beginnt die Frist ab Bekanntwerden des Irrtums oder der Täuschung.
A und B sind verheiratet, A ist berufstätig, B kümmerte sich um Haushalt und Betreuung zweier, mittlerweile er-wachsener, Kinder. B will Berufstätigkeit wieder aufnehmen, kann A B verbieten das zu tun? Warum nicht?
Prinzipiell kann jeder Ehegatte grundlose von einer wirksamen einvernehmlichen Gestaltung abgehen. Beide haben sich um eine Neugestaltung zu bemühen. Ein wichtiger Grund ist iSd § 91/2 die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. A kann daher nicht widersprechen.
Prinzipien des Unterhaltsrechts? Wie ist der Unterhalts-anspruch beim Lehrling? Jus-Studenten, der das Doktorats-studium anhängen will? Lehrling, der nach dem Lehrab-schluss den Meisterbrief machen möchte?
231 ABGB: Eltern haben nach ihren Kräften anteilig den Unterhaltsbeitrag zu leisten (Anspannungs-theorie) -> der Elternteil, der den Haushalt führt, leistet dadurch seinen Beitrag. Für Bemessung des Unterhalts sind zwei Kriterien maßgeblich: Bedürfnisse des Kindes und Leis-tungsfähigkeit der Eltern. Rsp kombiniert zwischen Regelbedarf und Prozentbemessung. Anspruch des Kindes auf Unterhalt mindert sich, wenn das Kind eigene Einkünfte hat oder selbst-erhaltungsfähig ist (§ 231 Abs 3) Der Eintrit…
Unterhalt während der Ehe und nach der Ehe
(Prozentsätze waren wichtig) Gemäß § 94 ABGB Anspannungstheorie: beide Ehegatten haben gleichrangig nach Kräften zum Unterhalt beizutragen. Vertragliche Unterhaltsregelung prinzipiell möglich, darf allerdings nicht sittenwidrig sein, und kei-nen Verzicht "an sich im Vorhinein" enthalten. Gesetzliche Ausgestaltung: Inhalt des ehelichen Unterhalts ist die Abdeckung materieller als auch gewisser immaterieller menschlicher Bedürfnisse. Maßgebliches Kriterium für die Unterhaltsbemessung sind die gem…
Wenn man zB noch einmal heiratet, kann sich der Unterhalt für die Frau aus erster Ehe reduzieren kann bzw sogar für die Kinder reduzieren?
• 2-3 % pro unterhaltsberechtigtem Kind • 1-3% pro Ehegatten Ist der eigene angemessene Unterhalt des Verpflichteten "unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen" gefährdet, wird die Unterhaltspflicht gem § 67 EheG reduziert. Verpflichtete braucht nur soviel zu leisten, als es mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und Vermögensverhältnisse des Berechtigten der Billigkeit entspricht. Er muss aber auch den Stamm des Vermögens angreifen, also zB Teile seines Realvermögens verkaufen. Gleich…
Pflichten Ehegatten
persönliche Ehewirkungen: • Beistandspflicht • Partnerschaftsprinzip bzw Einigungsbemühen / Pflicht zur umfassenden Lebensgemein-schaft (§§ 89 ff ABGB) • Pflicht zum gemeinsamen Wohnen (§ 97 ABGB) • Pflicht zur Zeugung und Erziehung von Kindern, zur Treue und anständigen Begegnung (§§ 44, 90 ABGB) vermögensrechtliche Ehewirkungen: • Unterhaltspflicht § 94 ABGB • Schlüsselgewalt § 96 ABGB Mischformen: • Mitwirkung im Erwerb § 98 ABGB • Haushaltsführung § 95 ABGB Einklagbare eheliche Pflichten: •…
Kindesunterhalt! Luxustangente!
Nach §231 ABGB haben die Eltern gemeinsam nach ihren Kräften (Anspannungsgrundsatz) anteilig den Unterhaltsbeitrag zu leisten. Der Elternteil der den Haushalt führt und das Kind betreut leistet dadurch seinen Beitrag. Grundsätzlich schulden die Eltern Naturalunterhalt. Sind die Eltern nicht imstande den Unterhalt zu leisten so trifft die Unterhaltspflicht subsidiär die Großeltern (für sie gilt Anspannungsgrundsatz nicht) nach §232. Bei bloß mangelnder Leistungsbereitschaft greift hingegen das U…
Aufteilung bei Gütergemeinschaft im Verschuldensscheidungsfall
Gütergemeinschaft gem §§ 1233 ff ABGB ist neben dem Ehevertrag der einzig praktisch wichtige Ehepakt (notariatsaktpflichtiger Vertrag, der den gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung mo-difiziert und die Ehe in wirtschaftlicher Hinsicht umfassender regelt). (VI 8/13, 8/16) Gem § 1266 ABGB hat der schuldlose oder minderschuldige Teil – wie im Falle des Todes – die Möglichkeit der Halbteilung, dh das gütergemeinschaftliche Vermögen wird geteilt. (VI 8/24) Aufteilungsregeln gem §§ 81 ff EheG ver…
Verschuldensscheidung
Eine Verschuldensscheidung gem § 49 EheG kommt wegen schwerer Eheverfehlung in Betracht. Voraussetzungen sind • unheilbare Zerrüttung der Ehe durch die Eheverfehlung (Kausalität!), • objektiv schwere Eheverfehlung und • Eheverfehlung darf keine Reaktionshandlung auf eine Eheverfehlung des anderen sein. Schwere Eheverfehlungen sind zB Verletzungen der • Pflicht zur Haushaltsführung bzw zur Mitwirkung im Haushalt, • ehelichen Treuepflicht durch Ehebruch, • Pflicht zur umfassenden Lebensgemeinscha…
Vereinbarung kinderlos zu bleiben
Nach hA kann Kinderlosigkeit in der Ehe wirksam vereinbart werden. Nach Mindermeinung Kersch-ner/Wagner ist die Pflicht zur Zeugung und Erziehung von Kinder unter Verweis auf § 44 ABGB (nach wie vor) zwingender Eheinhalt, eine gegensätzliche Vereinbarung nicht verbindlich. (VI 7/12)
Ehevertrag
(nicht verwechseln mit Ehepakt – notariatsaktpflichtiger Vertrag, der den gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung modifiziert und die Ehe in wirtschaftlicher Hinsicht umfassender regelt!): Wirksames Zustandekommen der Ehe setzt voraus: Ehevertrag gem § 44 ABGB: Die Ehegatten müssen persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, (1) in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, (2) Kinder zu zeugen und erziehen, (3) sich gegenseitig Beistand zu leisten; zwei ehefähige Personen verschiede…
1. Verschuldensscheidung, Konsequenzen für den Unterhalt
Verschuldensscheidung -> § 49 EheG Unterhaltsanspruch wegen schwerer Eheverfehlung -> §§ 66 f EheG schuldige Teil hat gem § 66 EheG einen nach den Lebensverhältnissen angemessenen Unterhalt zu leisten. Nach § 67 EheG ist die Leistungsfähigkeit des Berechtigten zu berücksichtigen. Maßgeblich sind nicht nur alle tatsächlichen, sondern auch alle potentiellen Einkünfte einer zumutbaren Tätig-keit (Anspannungstheorie) abweichende Vereinbarungen gehen gesetzl. Regelung vor, aber gänzlicher Ausschluss…
Anspannungsgrundsatz anhand einer OGH Entscheidung (Mann ist Saisonarbeiter und daher die Hälfte des Jahres arbeitslos)
§ 94 ABGB - beide Ehegatten haben grundsätzlich gleichrangig nach Kräften zum Unterhalt beizu-tragen. Ehegatte der seine Kräfte schuldhaft nicht anstrengt, kann im Verhältnis zu seinen tatsächli-chen Vermögensverhältnissen entweder zu mehr Unterhalt verpflichtet werden, oder muss sich Abzüge beim eigenen Unterhalt gefallen lassen. Anspannungsgrundsatz gilt auch, wenn es dem Unterhaltspflichtigen zugemutet werden kann, ein höheres als das tatsächliche Einkommen zu erzielen -> ev 9Ob29/17f - auße…
Eintrittsrecht bei Mietwohnungen
Bestimmte Personen (Ehegatte, eP; Verwandte in gerader Linie; Geschwister) haben im Fall des Todes des Mieters einer Wohnung ein Eintrittsrecht in den Mietvertrag, wenn sie mit dem Verstorbenen gemeinsam gewohnt haben und ein dringendes Wohnbedürfnis besteht. Sie gehen Erben vor. Es ist eine gesetzliche Sonderrechtsnachfolge in das Hauptmietverhältnis. Ausnahme: Die Berechtigten geben innerhalb von 14 Tagen bekannt, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen. Verzichtet der Ehegatte, s…
Verlöbnis im Zusammenhang mit Schenkungswiderruf
Widerruf und Rückforderung von Schenkungen nach § 1247 Nach § 1247 Satz 2 kann Schenkung widerrufen und (in Folge) das Geschenkte zurückgefordert werden, wenn die Ehe ohne dessen "Verschulden" (im untechnischen Sinn) nicht zustande ge-kommen ist. Beweis der Schuldlosigkeit obliegt Geschenkgeber. Hat der Schenker den Schenkungszweck selbst vereitelt ist der Widerruf ausgeschlossen. Erfasst sind nur Schenkungen von einigem bleibenden Wert, gar nicht rückforderbar sind übliche Geschenke geringen W…
Kann auch der schuldig geschiedene Ehepartner (Affäre) Unterhaltsansprüche haben?
Bis zur Novelle 1999 waren bei alleinigem oder überwiegendem Scheidungsverschulden für diesen zukünftige eigene Unterhaltsansprüche ausgeschlossen -> wurde mit 68a EheG erheblich durch-brochen - in bestimmten Fällen kann ein Lebensbedarfsunterhaltsanspruch unabhängig vom Ver-schulden zugesprochen werden (Pflege- bzw Aufopferungsfall). 68a EheG regelt zwei Hauptfälle: - Unzumutbarkeit der Erwerbstätigkeit wegen Pflege oder Erziehung gemeinsamer Kinder. Beweis-last für Unzumutbarkeit obliegt dem…
A und B heiraten kirchlich. Auf den Flitterwochen klärt A den B auf, haha, war eh nur ein Spass, ist keine richtige Ehe. Variante: was ist, wenn A und B schon 20 Jahre zusammenleben.
Es liegt eine Nichtehe vor: es treten keinerlei Rechtsfolgen einer Ehe ein. Liegt vor bei: bloß kirchlicher Heirat ( wie in Frage) außerehelicher Lebensgemeinschaft (wie in Variante) Eheschließung nicht vor dem Standesbeamten (und keine Eintragung in ehebuch)
Wer ist ehefähig?
§ 1 EheG § 1. (1) Ehefähig ist, wer volljährig und entscheidungsfähig ist. § 24 ABGB (2) Entscheidungsfähig ist, wer die Bedeutung und die Folgen seines Handelns im jeweiligen Zu-sammenhang verstehen, seinen Willen danach bestimmen und sich entsprechend verhalten kann. Dies wird im Zweifel bei Volljährigen vermutet. die Möglichkeit sich vom Gericht ab 16 für Ehefähig erklären zu lassen gem § 1 Abs 2 EheG; § 1 Abs 2 EheG wenn Vertreter Zustimmung verweigert, kann Gericht auf Antrag zu erset-zen,…
Er wollte da auch wissen, wenn man zB noch einmal heiratet, sich der Unterhalt für die Frau aus erster Ehe reduzieren kann bzw sogar für die Kinder reduzieren kann.
Ist der eigene angemessene Unterhalt des Verpflichteten "unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen" gefährdet, wird die Unterhaltspflicht gem § 67 EheG reduziert. Verpflichtete braucht nur soviel zu leisten, als es mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und Vermögensverhältnisse des Berechtigten der Billigkeit entspricht. Er muss aber auch den Stamm des Vermögens angreifen, also zB Teile seines Realvermögens verkaufen. Gleichrangig zum Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten werd…
Rechtslage bei Geschäften von Minderjährigen
Nach 865 Abs 2 ABGB können unter 7 Jährige alle Verträge alleine abschließen, die sie bloß begünstigen!
Vermögensteilung – Prinzipien
Nach §97 EheG ist eine vertragliche Vereinbarung über die Aufteilung des Gebrauchsvermögens nach Scheidung möglich. Es muss aber jedenfalls ein kausaler Zusammenhang zwischen der Ver-einbarung und der konkreten Scheidungsabsicht gegeben sein (fehlt bei „wenn wir uns einmal scheiden lassen sollen“). Wenn Zusammenhang fehlt ist Vorwegverzicht auf Aufteilung des Ge-brauchsvermögens nach § 97 Abs 1 EheG unwirksam. Eine Vorwegvereinbarung bedarf jedenfalls der Schriftform. Vorausvereinbarung über eh…