BR - Altfragen - IPR (Riedler)
37 flashcards · Law · by daniel-eder
Findet das UNK Anwendung auf den Forderungskauf?
Gem Art 1 ist da UN-K nur auf Kaufverträge über Waren (beweglich, körperliche Sachen) anzuwenden. Werklieferungsverträge (Art 3) werden Kaufverträgen gleichgestellt, sofern der Werkbesteller nicht einen wesentlichen Teil des Stoffes selbst zur Verfügung stellt.
Bild von Frau auf Facebook wird von Firma einfach genommen und auf Pulli gedruckt und 100fach verkauft - Frau weiß nichts davon.
(Rom II-VO bei Ausnahme, Persönlichkeitsrechte und IPRG; Immaterialgüter!) Gem Art 1 (2) lit g ROM II sind außervertragliche Schuldverhältnisse aus der Verletzung der Privatsphäre oder Persönlichkeitsrechte einschließlich Verleumdung ausgenommen. Es ist § 48 IPRG anwendbar. Wurde keine Rechtswahl getroffen, gilt das Recht des Staates, in dem das schädigende Verhalten gesetzt wurde.
Wie wird nach ROM III angeknüpft?
Art 5, 8
Was ist die ROM IV VO?
EuErbVO Gilt für Erbsachen Anwendungsbereich: Art 1 allg. Zuständigkeit: Art 4 Rechtswahl nach Art 22
A ladet sich vom US- Unternehmer B ein Softwareupdate für sein Arbeitshandy runter! Was bedeutet universelle Anwendung gem. Rom VO?
UN-K ist nicht anwendbar, da keine Hinweise auf Unternehmereigenschaft des A. Daher Rom I für vertragliche Schuldverhältnisse anwendbar. In casu Art 6 Rom I. Universelle Geltung gem Art 2 Rom I meint, dass die VO auch anwendbar ist, wenn es nicht Recht eines MS ist In casu ist österreichisches Recht anwendbar, da B seine Tätigkeit auch auf Ö ausgerichtet hat zB Homepage. Software: beweglich körperliche Sache? -> strittig Software ist als Produkt zu qualifizieren, da die Verbraucher ihre Erwartu…
Rom I freie Rechtswahl, kann man brasilianisches Recht vereinbaren?
Rom I -> vertragliche Schuldverhältnisse • Gem Art 3 Rom I besteht freie Rechtswahl. Es muss sich aber eindeutig aus den Bestim-mungen des Vertrages oder den Umständen ergeben, dass brasilianisches Recht anwend-bar sein soll. Bloßes Abbedingen des österreichischen Rechts ist nicht ausreichend. • Gem Art 2 die universelle Anwendbarkeit des Rechts auch, wenn es sich nicht um das Recht eines Mitgliedstaates handelt
Bei KV zwischen Ö und tschechische Unternehmer, welches Recht?
bei B2B -> UN-K bei B2C -> ROM I aufgrund des Vertragsverhältnisses
A (Französin) war mit B (Deutscher) verheiratet- Scheidung in Ös-terreich. Haben ein gemeinsames Kind (X). X lebt mit A in Öster-reich. Welche RL bzgl Unterhaltsanspruch?
Haager Unterhaltsübereinkommen (HUP) Oder: Für die Anknüpfung ist die EU-UnterhaltsV als Kollisionsrecht der EU relevant, die ua auf Unterhaltspflichten, die auf einem Familienverhältnis beruhen, anzuwenden ist. Gem Art 15 EU-UnterhaltsV bestimmt sich anwendbares Recht nach dem Haager Unterhaltsprotokoll (HUP). Gem Art 3 HUP ist für Unterhaltspflichten das Recht des Staates maßgeblich, in dem der Berechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. X hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Ös-terreich…
A - B sind verheiratet. A Brasilianerin. B bedrängt sie, einen Deutsch Kurs zu absolvieren. B will Scheidung.
ROM III anwendbar. Art 8: gew Aufenthalt -> Ö: Ö recht anwendbar Art 4 ROM. III universelle Geltung. Recht kommt auch zur Anwendung, wenn nicht Recht eines teilnehmenden MS ist. Ö ist Mitglied, daher anwendbar.
IPR: Ein österreichischer Fußballfan bestellt bei einer deutschen GmbH ein Fußball T-Shirt. Bei diesem sind aber die Nähte kaputt. Derselbe österreichische Fußballfan geht dann auf ein Fußballmatch in Deutschland und prü-gelt sich dort mit einem englischen Fußballfan und verletzt ihn-
Teil 1 UN-Kaufrecht anwendbar nein, da für den privaten Gebrauch daher ROM I Anknüpfung-> keine Rechtswahl gegeben daher charakteristische Leistung ausschlaggebend-> Gewährleistung gegeben aber deutsches Gewährleistungsrecht. Art 4 Abs 2 Rom I-VO - Recht des Staates anzuwenden in dem die Partei, welche die für den Vertrag charakteristische Leistung zu erbringen hat, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat -> bei Kaufvertrag Leistung der Kaufsache die charakteristische Leistung. Teil 2 ROM II Anknüpfu…
Ich bestelle bei Amazon. Abwicklungsprobleme, welches Recht gilt? Was wenn Amazon Deutsches Recht in AGB unterwirft? Kann Amazon die Verbraucherrechte total kürzen, wenn ausländisches Recht anwendbar ist?
UN-Kaufrecht nicht anwendbar, weil Kauf für privaten Gebrauch nicht umfasst. Verbraucherverträge -> Art 6 Rom I-VO -> Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers, sofern der Unternehmer seine Tätigkeit auch in diesem Staat ausübt oder seine Tätigkeiten ein-schließlich dieses Staates ausrichtet. AGB dass deutsches Recht anzuwenden ist könnte Rechtswahl sein (Art 3 Rom I VO), allerdings hat OGH die reale Rechtswahlklausel von Amazon dass luxemburgisches Recht anzuwenden ist 01/2018 aufgeho…
Gilt § 48 IPRG noch, und wenn ja, wann?
Gilt bei außervertraglichen Schuldverhältnissen, die nicht in den Anwendungsbereich der ROM II fallen. IPRG kommt nur zur Anwendung, wenn es kein materielles Einheitsrecht gibt (zB UN-Kaufrecht), kein europäisches Kollisionsrecht anzuwenden ist, und auch keine internationalen Übereinkommen bestehen.
Rom IV Erbrecht - Anknüpfung nach der EuErbVO
Allgemeine Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeit-punkt seines Todes -> Gesamtbeurteilung der Lebensumstände in den Jahren vor seinem Tod. Rechtswahl nach Art 5 iVm Art 22 möglich. Europäisches Nachlasszeugnis in Art 62-73 geregelt, stellt ein Dokument dar, das bestimmte Rechte von am Nachlassverfahren beteiligten Personen beurkundet. Damit soll diesem Personenkreis er-leichtert werden Rechte und Pflichten wahrzunehmen.
Zwei Unternehmen wollen einen Lizenzvertrag in Österreich schließen und ausländisches Recht zur Anwendung bringen.
(Rom I Art 3, und dann Sachnormverweisung oder Gesamtver-weisung.) Gem Art 20 Rom I-VO Sachnormverweisung Gem Art 3 Rom I-VO zwar grundsätzlich auch Rechtswahl bei fehlendem Auslandsbezug zulässig, allerdings sind "zwingende Bestimmungen" nicht ausschließbar. Zwingende Bestimmungen insbesondere zwingender Verbraucherschutz und zwingender Arbeit-nehmerschutz...
Was heißt im IPRG "lex rei sitae"
lex rei sitae = Grundsatz des Belegenheitsstatuts. Es kommt das Recht zur Anwendung, wo sich die Sache bei Erwerb oder Verlust befindet. Das IPRG knüpft für dingliche Rechte an körperlichen Sachen gem § 31 IPRG grundsätzlich am Belegenheitsstatut an, Rechtswahl ist ausgeschlossen. idR beurteilt sich also das Verfügungsgeschäft nach § 31 IPRG und somit nach Belegenheitssta-tut (während sich Titel idR nach Rom I beurteilt)
A ist österr. Unternehmer, kauft bei deutschem Unternehmer B etwas, welches Recht ist an-wendbar.
Gem Art 1 UN-K kommt das Übereinkommen über KV bei Unternehmern zur Anwendung. Deutsches Recht anwendbar, weil deutscher Verkäufer
Wonach bemisst sich das anzuwendende Recht im IPR bei juristischen Personen?
Sitztheorie - § 10 IPRG Recht des Staates, wo das Unternehmen ihre Hauptniederlassung hat - tatsächlicher Sitz der Hauptverwaltung -> dort wo üblicherweise die laufenden Entscheidun-gen getroffen werden und eine äußerlich eine übliche Organisation erkennbar ist (keine Brief-kastenfa.!) Rsp Gründungstheorie - für in einem MS gegründete juristische Person - Art 49 AEUV und EuGH (RS "Centros") Sitztheorie wäre nicht mit Niederlassungsfreiheit vereinbar
UN Kaufrecht, wie ist das mit der Mängelrüge. Wie ist das, wenn Brief verloren geht?
Art 38 und 39 UN-K sehen eine Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers vor, die weniger streng ist als jene nach § 377 HGB war ("unverzüglich) - 377 UGB brachte insofern eine Anglei-chung als er eine "angemessene Frist" vorsieht. Untersuchung hat innerhalb so kurzer Zeit zu erfolgen wie es die Umstände erlauben. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht verliert der Käufer grundsätzlich seine Rechte. Als Faustregel für die Gesamtfrist für Untersuchung und Anzeige werden etwa 14 Tage z…
Der Holzhändler A (Österreich) beauftragt den Anlagenbauer B (Deutschland) mit Bau und Lieferung einer Industriemaschine. Die Materialien stellt A zur Verfügung. Sie vereinbaren, dass österreichisches Recht gilt. Gilt der UNK?
Ja, Ausschluss von UN-Kaufrecht müsste ausdrücklich vereinbart werden - wenn man verein-bart, dass österr. Recht zur Anwendung kommt, kommt UN-Kaufrecht zur Anwendung, weil es österreichisches Recht ist (gibt auch Judikatur dazu).
Einheitsprivatrecht erklären
Einheitsprivatrecht ("Iois uniformes") - zB UN Kaufrecht International vereinheitlichtes Privatrecht; wenn solches vorliegt, bedarf es keines Kollisions-rechts
Finne lässt sich von Österreicherin scheiden. Parteienvereinbarung kommt zwi-schen ihnen nicht zustande. Welches Recht kommt zur Anwendung?
ROM III findet Anwendung über die Ehescheidung. Gem Art 4 ROM III gilt das Recht auch, wenn es nicht Recht eines teilnehmenden MS ist. Grs besteht nach Art 5 ROM III freie Rechtswahl. Ansonsten nach Art 8 ROM III: a. Recht des gewöhnlichen Aufenthalts zum Scheidungszeitpunkt b. Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts von zumindest eines Ehegatten c. Staatsangehörigkeit d. lex fori ð Recht Ortes, wo das Gericht angerufen wird
Die österreichische X-AG kauft von der Deutschen Y-GmbH eine Produktionsma-schine. Der Liefertermin am 1.8. wird nicht eingehalten, worauf X eine angemessene Nachfrist setzt. Am 1.9. wird die Maschine geliefert. Am 3.9. erklärt X den Rücktritt vom Vertrag wegen Verzugs - wie ist die Rechtslage?
UN-Kaufrecht anwendbar (kein Geschäft für privaten Gebrauch) Rücktritt bzw Wandlung ist nur bei wesentlicher Vertragsverletzung oder Nichterfüllung nach Setzung einer angemessenen Nachfrist möglich. Bei bereits erfolgter Lieferung der Ware verliert der Käufer unter den Voraussetzungen des Art 49 Abs 2 UN-K sein Recht auf Vertragsaufhebung
Anknüpfungspunkte im Kollisionsrecht bei ungerechtfertigter Bereicherung?
Art 10 ROM II 1) Mit bestehendem RV in engem Zusammenhang dieses Recht (Recht das dem Rechtsverhältnis unterliegt, also wo der Vertrag geschlossen wurde oder die unerlaubte Handlung durchgeführt wurde.) 2) Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt 3) Wo Bereicherung eingetreten ist 4) Ausweichklausel
Ordre public (IPRG) §6 IPRG?
Vorbehaltsklausel. Fremdes Recht ist nicht anzuwenden, wenn dieses mit der österreichischen Rechtsordnung unvereinbar wäre. In diesem Fall ist dann österreichisches Recht anzuwenden
Werkliefervertrag im UNK
Gem Art 3 UN-K werden Werklieferungsverträge Kaufverträgen gleichgestellt, außer der Be-steller hat einen wesentlichen Teil der notwendigen Stoffe selbst zur Verfügung gestellt.
213. A ist Österreicher, B ist Russe. Sie schließen eine Ehe nur mit dem Ziel, dass B die öst. Staatsbürgerschaft erlangt. Kollisionsrechtliche Beurteilung des Falles! Nichtigkeits-gründe im EheG?
ROM III findet nur Anwendung über die Ehescheidung sowie Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und gilt gem Art 1/2 lit b nicht für Bestehen, Gültigkeit oder Anerkennung einer Ehe. Österreichisches Recht anwendbar (§ 16 IPRG). Gem § 23 EheG sind Staatsbürgerschaftsehen nichtig, sie heilen jedoch, wenn die Ehe mind. 5 Jahre lang dauert und der Ehegatte zumindest 6 Jahre ununterbrochen in Ö ist.
Was ist eine Erstfrage, was ist eine Vorfrage? Ein Beispiel dazu?
Erstfrage betrifft präjudizielle Rechtsverhältnisse in einer eigenen IPR Norm nachehelicher Unterhaltsanspruch wird eingeklagt; vorausgesetzt wird, dass Ehe einmal wirksam bestanden hat und wirksam aufgelöst wird Vorfrage betrifft präjudizielle Rechtsverhältnisse in fremder IPR Norm
Rechtswahl IPR, Gesamt- und Sachnormverweisung, lex fori, lex causae
lex fori Recht des Staates kommt zur Anwendung, in dem das Gericht angerufen wird lex causae das auf den Einzelfall anwendbare Recht (unselbstständige Anknüpfung an Recht der Hauptfrage) Gesamtverweisung Verweisung auf die gesamte ausländische Rechtsordnung inkl. deren IPR Regeln (gilt fast nur mehr im IPRG). Internationale Übereinkommen enthalten durchwegs Sachnormverweisungen, dh es wird ausdrücklich auf ein bestimmtes Recht zB österreichisches Recht verwiesen (zB Art 20 ROM I, Art 24 ROM III…
wo knüpft Stellvertretung im IPR an?
§ 49 IPRG - SV sind nach dem Recht zu beurteilen, das der GF für den Dritten erkennbar be-stimmt hat. Bei Nichterkennbarkeit ist das Recht anzuwenden, wo der Stellvertreter tätig wer-den soll. Ansonsten ist das Recht anwendbar, wo der Stellvertreter tätig wird.
GoA - Anknüpfung in Rom II, welche Arten von GoA usw
GoA: Eigenmächtige Besorgung fremder Angelegenheiten, mit der Absicht fremde Interessen zu fördern Art 11 ROM II 1. Recht dem das Rechtsverhältnis (Vertrag, unerlaubte Handlung) erfolgt 2. gewöhnlicher Aufenthalt der Parteien 3. Staat, wo die GF erfolgt ist 4. engere Verbindung Notfall GoA (=notwendige GoA) §1036 ABGB: Wenn der GF zur Abwendung eines unmittelbar dro-henden positiven Schadens tätig wird, wobei der GH nicht rechtzeitig um Zustimmung angegangen werden konnte. • Notwendiger oder au…
Vertragsverletzung UN Kaufrecht, erklären wie geht das? Ansprüche?
Das Erfüllungs- und Leistungsstörungssystem des UN-K weicht erheblich von dem des ABGB ab. Es ist im Grunde einfacher, d.h. weniger differenziert, enthält aber auch eine Reihe von unbestimmten Rechtsvorschriften, die nicht zur Rechtssicherheit beitragen. Erfüllungsklage steht nur zu, wenn auch nach nationalem Recht auf reale Erfüllung geklagt werden könnte. Wesentliche VK-Pflichten: - Lieferung der Ware - Übergabe der Dokumente - Eigentumsübertragung Vertragsgemäßheit der Ware in Art 35 UN-K ge…
Kauf mit UN-KR
Das UN-Kaufrecht ist ein vereinheitlichtes Privatrecht, das in 83 Staaten (2015) gilt. Es ist beschränkt auf Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen (dh keine Immobilien oder Rechte). Ein Kauf für den privaten Gebrauch ist ausgeschlossen. Die Parteien müssen ihr Niederlassungen in den Ver-tragsstaaten haben. Vielfach wird in der Praxis die Geltung des UN-K zulässigerweise einvernehm-lich abbedungen. Vertragsschluss: • Konsens zwischen Angebot und Annahme erforderlich, • Parteien an Bräu…
Rom III…
ROM III -> Ehescheidung ZR VIII RZ 16/109 Art 12: ordre public vorbhealt § 20 IPRG wird teilweise von Rom III-VO überlagert -> hinsichtlich der Wirkung der Scheidung ist noch 20 IPRG anzuwenden -> dazu zählt die Aufteilung des Gebrauchsvermögens, nicht aber die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse. Viele Scheidungswirkungen werden gesondert angeknüpft (zB Unterhaltsfragen im Haager Unterhaltsprotokoll/HUP) Art 4: universelle geltung Art 11: sachnormverweisugnen Art 5 - beschränkte Rechtswahl zu…
HaagerUnterhaltsabkommen?
Haager Unterhaltsstatutübereinkommen; Haager Unterhalts-übereinkommen; Haager Unterhaltsprotokoll Das Haager Unterhaltsstatutübereinkommen knüpft an den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes an - nach IPRG wäre aber grundsätzlich Staatsangehörigkeit maßgeblich. Das Haager Unterhaltsübereinkommen ist am 1.8.14 für die EU Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Dänemark) in Kraft getreten mit dem Ziel der Sicherstellung einer wirksamen internationalen Gel-tendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern un…
Verkehrsunfall in Kroatien, deutscher und Österreicher beteiligt, Deutscher hat Schuld.
(Anknüp-fung nach hStVÜ, es kommt auf Unfallsort an, hat dann nochmals betont dass der deutsche schuld hat und ob sich dann was ändert aber ich hab festgehalten an dem Erfolgsort-ist auch so) Haager Straßenverkehrsübereinkommen gilt für außervertragliche Haftung für Schäden aus Stra-ßenverkehrsunfällen unter bestimmten Voraussetzungen: - Auslandsunfall, wobei eine beteiligte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat - oder ein beteiligtes Fahrzeug ist in Österreich zugelassen - ode…
Haager Unterhaltsprotokoll (HUP 2007), Art 1 und 3
Die objektive Anknüpfung von Unterhaltsansprüchen erfolgt nach Art 3 HUP. Maßgebend ist das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der unterhaltsberechtigten Person. Art 1: laut diesem bestimmt ebenfalls der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kindes ob, in welchem Ausmaß und von wem das Kind Unter-haltsleistungen verlangen kann.
Listig verursachte mangelhafte Lieferung im UN Kaufrecht, wie ist das dann
§ 74 UN-K Vermutlich geht es darum, dass SchE Anspruch lt UN-K nur von objektive Vertragsverletzung (kein Verschulden) abhängt, also egal ist, ob die mangelhafte Lieferung "listig" verursacht wurde.