BR - Altfragen - SachenR (Dullinger)
23 flashcards · Law · by daniel-eder
K kauft von V eine Liegenschaft um 100.000€ welche als Baugrund bezeichnet ist und auf welcher K eine Wohnhausanlage bauen möchte. Nach Intabulation des K stellt sich jedoch heraus, dass die Fläche als Grünland gewidmet ist und daher nicht bebaut werden kann. V wusste davon nichts (war aber im Grundbuch ersichtlich). Wie ist die Rechtslage?
Es handelt sich um eine anfängliche schlichte Unmöglichkeit --> Vertrag gültig zustande gekommen. Da bereits übergeben, kein Verzug sondern Gewährleistung. §932 (4) auf Wandlung geht durch. §933a iVm §1295ff auf Schadenersatz: Vertrauensschaden, da anfänglich unmöglich (kein Nichterfüllungsschaden). Erfolgsunrecht: nichterfüllung des Vertrages. Verhaltensunrecht: V hätte ins Grundbuch schauen müssen, ob Fläche tatsächlich Bauland ist. --> Mitschuld des K, da er ebenfalls ins Grundbuch schauen h…
K und E schließen eine Kaufvertrag über einen Weingarten (besteht aus 13 Stufen). Vor Vertragsabschluss erfoglt eine Begehung/Besichtigung. Der Weingarten besteht ursprünglich aus 13 Stufen...Die unterste Terasse hat der Vater des E (V) vor 20 Jahren dem N als Gegenleistung für seine Arbeiten überlassen. N wurde nicht ins Grundbuch eingetragen jedoch wurde von der Stufe die Weinstöcke entfernt und es war ersichtlich dass die unterste Stufe nicht mehr zum Weingarten gehört da N auch Material dor…
N konnte nicht ersitzen da Ersitzungszeit von 30 Jahren noch nicht abgelaufen ist. Der Vertrag zwischen K und E ist nur über 12 Stufen zustande gekommen da ersichtlich war dass die letzte Stufe nicht mehr dazugehört. N kann nicht mit einer Löschungsklage vorgehen da er selbst nie im Grundbuch stand. Er kann gegen E einen Anspruch auf Rückübereignung der letzten Stufe geltend machen woraufhin E gegen K mit einer Löschugnsklage vorgehen wird, da der Titel für die letzte Stufe fehlt und somit eine…
Zur Sicherung einer Darlehensschuld verpfändet und übergibt S dem G eine Brillantkette. Diese gehört aber eigentlich der Mutter E, welche sie S geborgt hatte. E verlangt die Herausgabe der Kette.
Gem § 456 iVm § 367 ABGB kann G gutgläubig ein Pfandrecht an der Kette erwerben, da S Vertrauensperson der E ist. Wenn E die Kette herausfordern möchte, muss sie die Schuld der S an G bezahlen und bekommt dann die Kette. E tritt gem § 1358 ABGB in die Rechte des G ein und kann das Geld dann von S fordern, und hat nach § 456 (1) ABGB Rückstellungs- und Schadenersatzansprüche. E hat weiters Schadenersatz ansprüche ex contractu da S gg den Leihvertrag verstoßen hat
K kauft von V Baumaterial im Wert von 60.000 Euro, Zahlungsziel sind 30 Tage. Über einen Eigentumsvorbehalt wurde NICHT gesprochen. V liefert dann das Material, und bringt einen Lieferschein mit Rechnung mit, den K ungelesen unterschreibt. In diesem Lieferschein steht ein Eigentumsvorbehalt drin. K zahlt in Folge nicht und V will nun das Material herausverlangen.
Grundfrage: Ist ET übergegangen -> abhängig ob ETV zustandekam. Einseitiger ETV: dingliche Einigung bereits bei Titelgeschäft (als Kauf geschlossen wurde und Preis kreditiert) -> Nachträglicher einseitiger ETV im Lieferschein ist unbeachtlich. V kann also nur gem § 918 vom Vertrag zurücktreten und gem § 1435 (schuldrechtlich) die Herausgabe verlangen.
Was ist das Baurecht?
§ 1 BauRG: dingliches, veräußerliches und vererbliches und zeitliche begrenztes Recht auf oder unter der Bodenfläche eines fremden Grundstückes ein Bauwerk zu haben. Wird durch Baurechtsvertrag für min. 10 und max. 100 Jahre begründet, als Entgelt ist ein Bauzins zu leisten. Baurecht muss im Grundbuch im Lastenblatt (C-Blatt) eingetragen werden (verbüchert). Eigentümer des Bauwerks ist der Bauberechtigte, am Grundstück hat er die Rechte eines Nutznießers. Der Grundsatz superficies solo cedit wi…
E beantragt einen Baugenehmigung in folge welcher er sein Grundstück vertieft. Durch die Vertiefung wird das Nachbargrundstück instabil und das Gebäude in welchem der G mit seinem Frisörsalon eingemietet ist, rutscht weg. Ansprüche des G gegen E.
G gegen E auf Schadenersatz gem §364b ABGB Schaden: Vermögensschaden Positiver Schaden: Vermögensminderung, die sich durch die Schädigung eines absolut geschützten Rechtsgutes ergibt. Der Schadenersatzanspruch nach §364b wird analog §364a (Ausgleichsanspruch gegen den Anlagenbetreiber) angewendet -> Nachbar muss Vertiefung aufgrund Genehmigung zunächst hinnehmen aber sog. Eingriffshaftung: Wie Gefährdungshaftung verschuldensunabhängig. Haftung auch bei einem erlaubten Eingriff, wenn es zu Schäd…
K kauft von V 10 Flaschen Wein. Einen Tag nach der vereinbarten Übergabe ruft V den K an, ob er mit einem Eigentumsvorbehalt einverstanden wäre. Dieser akzeptiert das. Nach zwei Monaten wird über das Vermögen des K ein Insolvenzverfahren eröffnet. Den Kaufpreis hat er nicht beglichen. Rechtslage?
Mangels Zahlung des K wird V versuchen mit der Aussonderungsklage gem 44 IO in die Konkursmasse zu greifen und so die Flaschen Wein wieder zurückzubekommen. Ist V aber noch Eigentümer? -> ist ETV wirksam? Nachträglicher ETV -> nach tatsächlicher Übergabe vereinbart erfordert Publizitätsakt (wegen parallele zu Sicherheitseigentum) Besitzkonstitut reicht nicht aus -> kein ETV zustande gekommen Anspruch besteht nicht K kann nur gem § 1062 ABGB iVm § 50 IO aus der Insolvenzmasse fordern.
Kläger (Leasinggeber) least seinen PKW an die L-GmbH. Als der PKW Schäden aufweist, bringt ihn die L-GmbH zur Werkstatt W, wobei 12.000,- Reparaturkosten anwachsen. Diese werden weder von L noch vom Kläger beglichen, sondern von einem Dritten, der sogleich den PKW bekommt. Der Dritte, als auch der PKW sind nicht mehr auffindbar. Kläger will Wertersatz von der W. Theoriefragen: Was ist Leasing? Warum ist der Weiterverkauf durch W auch ggü dem Leasingnehmer rechtswidrig?
K gg W auf SE ex delicto § 1330, 1295 Schaden: Eigentumsverletzung RW: Verletzung abs. geschütztes RG Eigentum -> ex delicto 1296 beweislast K Sorgfaltsmaßstab 1299, Reparaturwerkstatt hat Nachforschungspflicht wem sie die Sache übergibt Sorgfaltswidriges verhalten: Herausgabe an Dritten, das darf W nicht selbst wenn D eine offene forderung bezahlt -> Nachforschungspflicht Kausalität und Adäquanz gegeben RWZ: ergibt sich schon aus sorgfw. Verhalten ggü RG und war für W auch vorhersehbar Verschu…
S nimmt bei der B-Bank einen Kredit auf. B will Sicherheiten. S hat einen BMW und übergibt der B den Typenschein dafür, der Wagen bleibt bei S. S verkauft und übergibt den BMW an D. S zahlt nicht an B. B will Pfand (BMW) verwerten. Rechtslage?
Kernfragen: ist Pfandrecht gültig zustande gekommen = kann B gem § 461, 466 Exekution führen? Hat D ET erlangt? Pfandrechtsklage: 1. Aktivlegitimation (Nachweis von...) Rechtsgrund (= besicherte Forderung à Darlehensvertrag) Höhe und Fälligkeit (Kreditsumme/vertragliche Bedingungen/Laufzeit Darlehen) Bestehen des Pfandrechts Titel (Pfandbestellungsvertrag) Modus: Übergabe durch Zeichen Übergabe (Faustpfandprinizip bei beweglichen Sachen) der modus im Sinne des Publizitätsprinzips wurde mit Über…
A kauft ein Auto unter Eigentumsvorbehalt. Preis 24000 , 10000 werden als Anzahlung gezahlt der restliche Kaufpreis zu jeweils 500€ pro Monat. Nach einem Unfall bringt er es zur Reparatur in eine Werkstatt. Während es in der Werkstatt steht, tritt der Verkäufer (V) vom Vertrag zurück und macht den Eigentumsvorbehalt geltend, da A die Raten nicht bezahlt hat. Kann der Verkäufer das Auto vom Werkstättenbesitzer (W) herausverlangen?
V gg W auf Herausgabe gem 366 rei vindicatio Individuell bestimmbare Sache: Auto Passivlegitimation: W hat das Auto in seinem Gewahrsam Aktivlegitimation: V ist aufgrund des ETV noch immer ET Einwendungen, die zur Innehabung berechtigen? siehe unten -> Retentionsrecht? Hat W Retentionsrecht gem § 471 gg W? Grds Retentionsrecht aufgrund der Konnexität nur wenn sich Forderung gg den Herausgabeberechtigten ET richtet = Forderung ggü Dritten erlaubt kein Retentionsrecht Strittig: Gutgläubiger Erwer…
A verschenkte Haus- u Grundstückshälfte an B. Darüber wird vom RA eine Urkunde erstellt. A wohnt jedoch noch weiter im Haus. Wirksame Übergabe?
grs. bedarf die Schenkung der wirklichen Übergabe oder des NotAkt’s, um wirksam zu erfolgen hier wird nur eine Urkunde beim RA erstellt und weiters wohnt der schenkende Teil weiterhin darin Übergabe bei Liegenschaften: gem § 431 Intabulation In casu aber durch Erklärung (Besitzkonstitut) da A weiterhin darin wohnt; sowie keine Intabulation Keine wirksame Übergabe iSd § 943
Student K hat am Flohmarkt von V ein ausziehbares Sofa um 15000 euro gekauft. Tage später entdeckt sie im Sofa ein bild um 7000 euro wert. K versteigert das bild im auktionshaus. D hat um 9200 euro das bild zugeschlagen. A hat in einen Einbruch das bild verloren, verdacht ist das die lebensgefährtin von V hat das bild gestohlen und ohne wissen von V das bild im sofa versteckt. die lebensgefährtin ist nicht auffindbar. Die Möglichkeiten von A?
A gg D auf Herausgabe des Bildes gem 366 ABGB Individuell bestimmbare Sache: Bild Passivlegitimation: D hat das Bild Aktivlegitimation: ist A noch immer ET? A -> V: Gestohlen, kein Titel, kein Modus, A ist ET V -> K: KV ist über Sofa, kein Titel für Bild. außerdem muss K erkennen, dass Bild nicht im Kauf inkludiert war, daher kein originärer redl. Erwerb Fund des K: Fund gem § 388ff ist Fundbehörde zu melden, gem § 395 erwirbt Finder nach 1 Jahr ET ablauf nicht indiziert, kein Originärer Erwerb…
K sieht bei einer Ausstellung ein Bild des Malers X und will dieses kaufen. k schließt einen Kaufvertrag mit dem Veranstalter der Ausstellung v ab. v kauft das Bild dem x ab und vereinbart, dass x das Bild direkt an k liefern soll, was auch passiert. Nach der Lieferung erkennt k, dass er das falsche Bild gekauft hat (er wollte zb das in der Ausstellung mit der nr. 3 bezeichnete Bild, hat aber das mit der nr. 4 bezeichnete gekauft). k ficht den Kaufvertrag mit v wegen Irrtums an. X, der inzwisch…
K erliegt Erklärungsirrtum, wird erfolgreich gg V anfechten -> wird mit dinglicher ex-tunc Wirkung aufgelöst Es liegt eine Anweisung vor -> also Frage der Rückabwicklung eines Streckengeschäfts Valutaverhältnis zw K und V ist ungültig. K hat ET nicht erworben. Durch Lieferung von X wäre das ET von X auf V direkt auf K übergegangen. Mit ungültigem Valutaverhältnis bleibt ET bei V "hängen". V hat gg K § 366 auf Bild K hat umgekehrt gg V § 1435 auf Kaufpreis X hat keine Ansprüche - er hatte Vertra…
K-GmbH kauft bei P einen Porsche. Der Kaufpreis wird kreditiert und es wird Eigentumsvorbehalt am Porsche vereinbart. K vereinbart mit seiner Hausbank X, dass diese sofort den Kaufpreis an P zahlt. P tritt die Forderungen samt Eigentumsvorbehalt an X ab. K kauft in Folge bei A einen Audi und gibt dafür den Porsche in Zahlung. Diesbezüglich hat K bei X angefragt ob er einem Objekttausch zustimme und den Porsche gegen den Audi zur Besicherung auswechseln kann. X stimmt dem zu, wenn K ihm den Type…
Zu Beginn entsteht ein KV zw K und P Kreditierung des KP ETV X-Bank löst die Forderung ein und erhält Forderung und ETV von P abgetreten (§ 1422) ETV ist Nebenrecht, das an X auch ohne Übergabe übergeht K schließt weiteren KV mit A ab Leistung Zahlungshalber § 1414: Leistet Porsche statt Kaufpreis K tauscht zu dem Zwecke bei X den besicherten Wagen aus, statt Porsche nun den Audi X soll also Sicherungseigentum am Audi erhalten Erfordert Publizitätsvorschriften der § 452ff Typenscheinübergabe is…
V verkauft 1992 K (jetziger Kläger) eine Liegenschaft auf der g-alm und übergibt diese. K bewirtschaftet die Liegenschaft darauf hin. 2009 stirbt V und sein Erbe verkauft die Liegenschaft und der Erwerber (jetziger Beklagter) wird ins Grundbuch eingetragen. Möglichkeiten des K?
im Grundbuch herrscht Intabulationsprinzip Intabulation für ET-Übertragung notwendig, hat nicht stattgefunden, K hat kein ET erworben. Konnte K ersitzen? Frist von 30 Jahren für Liegenschaften nicht verstrichen. Löschungsklage gem § 61 GBG bei materiell unrichtiger Eintragung nur für den, dessen bücherliche Rechte verletzt werden -> der also schon eingetragen war steht K also nicht zu K hat Forderung auf Eintragung im GB aus seinem gültigen KV mit V. SE aus Beeinträchtigung Fremder Forderungsre…
Immobilienmaklerin V möchte Firmenauto verkaufen, weiß aber nicht wie viel es wert ist, deshalb bietet ihr ihr Buchhalter S an, den Wagen bei einem befreundeten Autohändler schätzen zu lassen. V ist damit einverstanden und übergibt S Schlüssel und Fahrzeugpapiere. K schätzt den Wagen (korrekt) auf 10 - 11.000€. er möchte den Wagen selbst kaufen und bietet S dafür 10.000€. S erklärt dass das Auto seiner Chefin gehört, einigt sich schließlich aber mit K auf einen Kaufpreis von 10.500€. Im entspre…
V gg K auf Herausgabe gem § 366 ABGB Individuell bestimmbare sache (Motornummer) Passivlegitimierung: K ist Inhaber Aktivlegitimierung: ist V noch ET? V -> K: V hat keinen Vertrag geschlossen, aber SV durch S? S legt offen das V ET ist, ist auch zumindest beschränkt geschäftsfähig aber keine zureichende Vertretungsmacht ( nur beauftragt schätzen zu lassen), auch keine Anscheinsvollmacht keine nachträgliche Genehmigung iSd 1016 S ist falsus procurator kein Vertrag kommt zustande Orig. Erwerb des…
V schließt mit K-Gmbh einen KV über einen Sessel um 9000 € mit Zahlungsziel binnen 4 Wochen. Später gibt V dem Prokuristen von K die Sessel mit Lieferschein. In diesen Lieferschein schrieb V einen Eigentumsvorbehalt hinein. Prokurist unterschreibt ungelesen. Danach gerät K in Konkurs. V will seine Sessel wieder. Rechtslage?
Prokurist ist SV der GmbH, könnte also einen KV mit ETV im Namen der GmbH schließen. Aber: Dingliche Einigung schon zw V und K, ohne ETV Lieferschein mit ETV ist einseitiger Eigentumsvorbehalt bei Übergabe, als solcher unwirksam V hat keinen ETV, daher kein Aussonderungsrecht gem § 44 IO, hat also nur quotenmäßige Konkursforderung gem § 50 IO
Klagende Bank hat X AG Kredit iHv 200.000,- gewährt. Daraufhin gibt der Hauptaktionär (= Bekl.) schriftliche Erklärung ab, dass er bei Zahlungsunfähigkeit der X AG für das Darlehen einstehen wird. In weiterer Folge übergibt die X AG der Bank zur Sicherheit Geräte im Wert von 160.000,- aber kurz darauf gibt die Bank auf Drängen der X AG Geräte im Wert von 60.000,- zurück an die X AG. Kurz nach Fälligkeit des Darlehens geht die X AG in Konkurs. Die Bank fordert vom Bekl. 200.000,- dieser zahlt 40…
Es kommt zu einem Kreditgeschäft zwischen der X-AG und der Bank iHv 200.00,- Sicherheiten Bürgschaft des Hauptaktionärs "bei Zahlungsunfähigkeit" -> Ausfallsbürgschaft gem § 1356, also erst nach erfolgloser Exekution schriftliche Erklärung -> anforderung des § 1346 erfüllt, kommt wirksam zustande Pfandrecht an Geräten im Wert von 160.000 Publizität nach § 452 zunächst erfüllt - Faustpfandprinzip, wurde übergeben Aber: Erlischt mit der Rückgabe über 60.000 wieder zum entsprechenden Teil Besteht…
E vermachte zu Lebzeiten ihr Haus und den Grund an ihre Kinder, hatte jedoch ein Fruchtgenussrecht an der Liegenschaft (für sich uns Mann?) (welche sie mit ihrem Gatten als Ehewohnung nutzte). Das Fruchtgenussrecht war auch im Grundbuch eingetragen. Nach ihrem Tod begehrt der Witwer die Ehewohnung.
Mangels Angaben im Sachverhalt wird die Schenkung nicht weiter geprüft und als gültig angesehen Fruchtgenussrecht ist ein höchstpersönliches Recht, das durch Eintragung auf der Liegenschaft sozusagen festgemacht werden kann – gilt dann auch, wenn Dritter die Liegenschaft erwirbt. Das Fruchtgenussrecht erlischt aber mit dem Tod des Berechtigten, also der E. E konnte auch keine Rechte hinsichtlich der Ehewohnung vermachen, da sie bereits zu Lebzeiten verschenkt hat. Der Witwer kann also weder Woh…
Welche allg. Voraussetzungen gibt es für die Intabulation?
gem § 31ff GBG Urkunde aus Titelgeschäft öffentliche Urkunde oder private Urkunde mit 2 (notariell oder gerichtl) beglaubigten Unterschriften Privaturkunden brauchen zusätzlich gem § 32 GBG Aufsandungserklärung = ausdrückl. Einwilligung in Aufgabe der Rechte
K kauft von V im Juni 07 einen Baugrund um angemessene 180.000. Dieser beginnt vor Intabulation mit dem Bau. Bei den Aushubarbeiten entdeckt er antike Scherben. Im Aug. 08 ergeht der Bescheid, dass der Grund nun Denkmalgeschützt ist. Dadurch kommt es zu einem Wertverlust von 40.000. Bei Intabulation im Okt 08 ist der Bau des K schon fertig. K verlangt von V 40.000
K gg V auf Preisminderung iHv 40.000 gem § 932 (4) iVm 1435 ABGB Entgeltlicher Vertrag, vermutlich C2C, jedenfalls aber unbewegliche Sache also nicht VGG -> ABGB vorbehaltlose Übernahme keine Intabulation aber körperliche Übergabe -> K beginnt ja schon mit dem bau Mangel Enthält Antike Scherben -> Denkmalgeschützt -> Wertverlust Vorliegen im ZP der Übergabe ZP der Übergabe für GWL ist körperliche Übergabe Vermutungsfrist nach 924: 6 Monate, Mangel kommt aber erst 1 Jahr nachher hervor aber unbe…
Die Klägerin V verkaufte dem Beklagten eine Liegenschaft. Es handelte sich um einen Kreditkauf. Anzahlung 77.000. Der Rest sollte pro Monat erfolgen, innerhalb 3 Jahren abbezahlt. Der Beklagte wurde ins Grundbuch eingetragen. Der Beklagte kam mit den Ratenzahlungen in Verzug. Am 15.10 trat die Klägerin schriftlich von Vertrag zurück. Frist betrug 14 Tage. Der Beklagte kam innerhalb der Frist der Zahlung nicht nach. Somit verlangte die Klägerin am 11.11. die Löschungsklage. Sie wendete ein, dass…
Löschungsklage erfordert dass Eintragung ins GB materiell (anfänglich) unrichtig war, gem 61ff GBG durch: Beseitigung des Titels dinglich ex tunc Ursprüngliche Nichtigkeit des Titels Nachträglicher Wegfall des Titelgeschäfts (vor Stellung des Einverleibungsgesuchs) K wird versuchen mit Irrtum über die Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners anzufechten hier liegt allerdings ein Irrtum über die künftige Zahlungsfähigkeit des VP vor -> unbeachtlicher Motivirrtum (Irrtum über Zukünftiges) (Alte Rec…
V fürchtet in Konkurs zu geraten. Er möchte sein Bild retten. Übergibt es deshalb seiner Frau K. Also er "verkauft" es zu angemessenen €110.000. Insgeheim wird zw V und K aber vereinbart, dass es einstweilen nur so bei K bleiben soll und wenn sich Lage geklärt hat, dann soll es V wieder zurückbekommen. Also es erfolgte auch keine Preiszahlung. Es kommt zum Ehestreit zw K und V. K schenkt und übergibt das Bild aus "Rache" ihrer Tochter T, die nichts von den Machenschaften der beiden weiß. D, ein…
V gg D auf Herausgabe des Bildes gem 366 rei vindicatio individuell bestimmbare Sache gem 370: Bild, unproblematisch Passivlegitimation: ist D Inhaber Aktivlegitimation: Ist V noch Eigentümer? V -> K: Scheingeschäft iSd § 916 -> ist nach regeln des eigentlich beabsichtigten Geschäfts zu beurteilen -> wahres Geschäft ist ein Verwahrungsvertrag -> V bleibt ET K -> T: Schenkung mit Übergabe, aber keine BdV. Originärer Erwerb der T: § 916, T ist gutgläubig, wird ET, V nicht mehr ET T -> D: Derivati…