BR - Altfragen - SchuldR (Dullinger)
55 flashcards · Law · by daniel-eder
B bedroht den K und seine Lebensgefährtin "Lang lebst du nimma" am Telefon. Daraufhin kauft sich K eine Alarmanlage um EUR 7000,00. B wird wegen gefährlicher Drohung §107 StGB verurteilt. K will kosten der Alarmanlage von B ersetzt haben.
SE: 1295 ex delicto: Schaden = seelischer Schaden (eingriff in körperl. Unversehrtheit) um diesen zu beseitigen bzw. wieder ruhig schlafen zu können, musste Alarmanlage eingebaut werden = Mangelfolgeschaden und kein reiner Vermögensschaden! wird daher ersetzt; RW: Erfolgsunrecht: eingriff in körpl. Unversehrtheit; Verhaltensunrecht: vorsätzliche Drohung; Rechtswidrigkeitszusammenhang bei Schutzgesetzen: Schutzzweck der Norm prüfen --> hier mangelfolgeschadsen erfasst (laut OGH sogar Bodyguardko…
Wohnungsinhaber B beauftragt U mit Malerarbeiten die der 15 jährige Lehrling L (des U) ausführt: L stellt Farbkübel am Fenster ab. Fällt runter und verletzt Briefträger + Beschädigung Kleidung. Briefträger will SchE.
Briefträger ist nicht durch Vertrag mit Schw zug. Dritter zw B und U umfasst -> Ergebnis wird ja nicht für Dritte weitergenutzt. Anspruch gg L SE ex delicto – Schädigung eines absolut geschützten Rechtsguts Schädigung war Vorhersehbar -> Adäqanz RW-Zusammenhang: Ergibt sich aus Verletzung des abs. geschützten Rechtsgutes (ist Sorgfaltswidrigkeit bejaht ist auch RWZ zu bejahen) Nachgefragt hins. Haftung des B gem. § 1318: ist ein obj. sfw. Verhalten des B erforderlich? Sie wollte hören, dass ana…
Ein Kaufvertrag eines PKW mit Anzahlung ohne Übergabe. Währenddessen (vor der Übergabe) hat der Verkäufer einen Unfall verschuldet. Variante 1: Diebstahl des PKW vor Übergabe Variante 2: Vollkaskoversicherung zahlt mehr als der Kaufpreis betragen hat
Nachträgliche Unmöglichkeit (zw Vertragsabschluss und Übergabe) PKW hier mangels Anhaltspunkte als Speziessache zu sehen Grundfall: Vom Schuldner (V) verursacht Gem §§ 920 ABGB Wahlrecht des K: Austauschanspruch: K kann eigene Leistung erbringen und vom Schuldner Erfüllungsinteresse fordern -> Vertrag bleibt aufrecht Differenzanspruch: K kann vom Vertrag zurücktreten und Differenz zwischen eigener Leistung und eigenem Erfüllungsinteresse fordern -> Vertrag zerfällt K kann hier seine Anzahlung m…
Was ist die Legalzession?
Gesetzlich angeordneter Forderungsübergang. § 1358 ABGB: Bürge tritt in die Rechte des G ein, wenn er für S zahlt. § 1422 ABGB: Wer für eine fremde Schuld zahlt, für die er nicht haftet, kann er vom G abtretung der G-Stellung verlangen. § 67 VersVG: Übergang von Ansprüchen des Versicherten an Versicherer, wenn Versicherer leistet § 332 ASVG: Übergang von Ansprüchen vom Versicherten an SV-Träger, wenn er an Versicherten leistet
B hat sich als Bürge und Zahler verbürgt bis 30.000. Die Schuld besteht iHv 150.000€. Es ergeht dann ein Versäumungsurteil und im Zuge der Zwangsvollstreckung erhält der Gläubiger vom Bürgen 65.000€. B will vom Hauptschuldner die 65.000€.
Die 30.000 für die er verbürgt hat kann B gem § 1358 (Legalzession) verlangen. Die Restlichen § 35.000 kann er gem § 1042 als Aufwandersatzanspruch verlangen -> diese hat er ja nicht freiwillig gezahlt sondern per Zwangsvollstreckung
Falsus Procurator Rechtsfolge auf Vertrag Schadenersatz
Rechtsfolge auf Vertrag bei fehlender Vertretungsmacht zunächst schwebend unwirksam Geschäftsherr kann nachträglich ausdrücklich oder durch Vorteilszuwendung genehmigen Vertrag wird nichtig, wenn Geschäftsherr sagt, dass er nicht zustimmt Schadenersatz Anspruch des Dritten gem § 1019 Haftung auf Vertrauensschaden, eingeschränkt auf Hypothetisches Erfüllungsinteresse Anspruch des Geschäftsherrn § 1009, 1012, 1040: Haftet für die Folgen
Klägerin erbt Liegenschaft mit Wohnhaus. Aufgrund eines SV-Gutachtens, dass die Fahrnisse wertlos sind, verkauft d nunmehrige Klägerin die "Liegenschaft samt Wohnhaus, Inventar u Zubehör" an die nunmehrigen Beklagten. Dann stellt sich heraus, dass sich im Wohnhaus 3 Sparbücher im Gesamtwert von € 36.000 befinden. Klägerin fordert Herausgabe der Sparbücher.
Dazu gibt es ein OGH Urteil. Sparbuch gehört typischerweise nicht zu dem Zubehör und Fahrnissen die man in einem Haus findet, wenn man es möbliert kauft. Hätte der Kläger gewusst, dass diese Sparbücher im Haus sind, hätte er sie sicher nicht liegengelassen und verkaufen wollen und damit hat der Käufer auch rechnen müssen. Sind also nicht Vertragsinhalt geworden und der Kläger bekommt die Sparbücher. Das hat der OGH laut ihr auch so gesehen.
Was ist das Verhaltensunrecht?
Das objektiv sorgfaltswidrige Verhalten des Schädigers in Ö heute Vorherrschend Es zählt also das rechtswidrige Verhalten, nicht der rechtswidrige Erfolg
Was ist das Erfolgsunrecht?
in Ö heute nicht mehr anerkannte Lehre demnach würde ein rechtswidriger Erfolg (zB Körperverletzung) zählen, wenn kein RFG vorliegt. IN Ö gilt heute Verhaltensunrechtslehre -> stellt auf rechtswidriges Verhalten ab (als für unser Beispiel die Schädigungshandlung, statt der Körperverletzung)
G fährt mit seinem Mountainbike talwärts, stürzt aufgrund eines Gabelbruchs, ist schwer verletzt. Es handelt sich um einen Materialfehler (Haarriss), G hat das Fahrrad 3 Monate zuvor bei V gekauft, der es vom Produzenten P hat. D genaue Ursache des Haarrisses lässt sich nicht mehr ermitteln.
Anspruch G gg V gem 1325, 1331 iVm 1295 ex contractu - Schaden: Schmerzensgeld, Heilungskosten (abgetreten), ggf Entgangener Erwerb, Mountainbike - RW: Beweislast bei V, Sorgfalt eines Fachmanns, aber Haarriss nicht feststellbar, keine RW Anspruch G gg P gem § 1 PHG - Schaden: Personenschäden in voller höhe, Sachschäden: Selbstbehalt 500 für nicht überwiegend unternehmerisch genutzt - Produkt iSd § 4: gegeben - Fehler iSd § 5: gegeben - Kausalität und Adäquanz gegeben - Inverkehrbringen: Werkto…
E (Verstorbener) hat kurz vor seinem Tod seiner Bank per Mail den Auftrag erteilt, seine dort deponierten Wertpapiere nach seinem Tod seiner Freundin L zu übertragen. Die Bank tut das dann auch. Der gesetzliche Alleinerbe X (eingeantwortet) verlangt die Übertragung dieser Wertpapiere auf ihn.
Es liegt ein Auftrag auf Todesfall vor. Allein aus dem Auftrag kann aber nicht erworben werden, denn es fehlt am Titel zwischen E und L. Vermutlich hat E eine Schenkung auf den Todesfall beabsichtigt -> dazu fehlt aber gem § 603 der NAkt X kann die Wertpapiere herausverlangen (mit 366?)
KV zwischen zwei Unternehmern, KP wird kreditiert, Bürgschaft für Forderung, Lieferung war mangelhaft und wurde umgehend gerügt, zum ZP der Rückzahlung wurde nicht gezahlt daher wurde Bürge in Anspruch genommen, dieser hat dann den KP gezahlt ohne davor mit dem Käufer Rücksprache bzgl. der Mängel zu halten. Dann genaue Fragen welche Möglichkeiten der Bürge hat, um den KP vom Käufer zu erhalten, Legalzession, allgemein zur Bürgschaft.
Gem 1361: Hat Bürge den G befriedigt, ohne mit HS Rücksprache gehalten zu haben, so hat HS alle Einwände, die er gg G gehabt hätte auch gg B. B erhält also zwar per Legalzession gem 1358 die Rechte des G, aber HS (Käufer) kann daher weiterhin den Mangel auch gg B einwenden. Wie kann der Bürge das Geld nun doch bekommen? Gibt es ein Auftragsverhältnis zwischen B und HS so hat B gem § 1014 einen Aufwandersatzanspruch gg HS. Ohne Vereinbarung sind die Regeln der GoA gem § 1035ff anzuwenden Besser:…
AGB Kontrolle: Ein Unternehmer hat in seinen AGB stehen: Die GWL ist für alle Sachmängel ausgeschlossen. Variante: GWL-Ausschluss wird vertraglich vereinbart
AGB-Kontrolle - Einbeziehungskontrolle: vermutlich unproblematisch - Geltungskontrolle: obj. Ungewöhnliche Klausel, nachteilig für Gegner des Aufstellers, nicht besonders Hervorgehoben -> Klausel entfällt. - Inhaltskontrolle (falls besonders Hervorgehoben): - Generalnorm 879: Nebenbestimmung ja, aber nicht gröblich benachteiligend (§ 929 lässt ja verzicht zu) - Spezialnorm KSchG: 9 KSchG / 3 VGG -> GWL des Verbrauchers kann vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen werden. Variante: Vertrag…
F u M leben seit 8 Jahren in einer Beziehung, vor 4 Jahren erkrankt M schwer und F pflegt ihn, im Hinblick auf die geplante Heirat. Nach 8 Jahren trennt sich d M von d F. Da F auch sein Vermögen verwaltet, behält sie € 105.000 aus seinem Vermögen für ihren Aufwand ein. M will sein Geld.
M wird bereicherungsrechtlich mit 1041 ABGB gg F vorgehen. Zuweisungswidrige Verwendung einer Fremden Sache -> Zugewiesen dem M, Verwendung: Aneignen widerspricht dem Recht des M, Sache -> weiter Sachbegriff, also auch Vermögen. F hat die Pflege in Erwartung eines bestimmten Erfolges (der Heirat) geleistet die nun wegfällt. Kann also gem § 1435 analog fordern. Aufrechnung? Oder Einredeweise 1435?
B hat Firma U mit Herstellung des Außenputzes seines neuen Einfamilienhauses beauftragt. U hat die Verwendung eines Glasseidengewebes empfohlen - B hat sich damit einverstanden erklärt. Nach Beendigung der Arbeiten bezahlt B die vereinbarten 10.000 Euro. 3 Monate später treten erste Rissbildungen in der Fassade auf. Nach 6 Monaten begann der Putz abzubröckeln. Ein Sachverständiger hat festgestellt, dass das Glasseidengewebe nicht "geeignet" ist. U hat die Erneuerung abgelehnt, daher hat B die F…
Gewährleistung 1167, 932 (4) ABGB4 iVm 1435 ABGB entgeltlicher B2C Vertrag, aber Werkvertrag daher ABGB nicht VGG Vorbehaltlose Übernahme und Mängel in der Erledigung der vertraglich bedungenen Herstellung des Außenputzes Vermutung 924 ABGB und ungeeignetes Material, daher natürlich im ZP der Übernahme schon vorhandener Mangel Gleich Umstieg zu sekundären Behelfen, da Verweigerung der Verbesserung Abbröckeln der Fassade stellt keinen geringfügigen Mangel dar und gleichzeitig keine fachgemäße Be…
Am Aschermittwoch war G im Restaurant des S, in der darauffolgenden Nacht erkrankt G an einer Fischvergiftung wegen eines verdorbenen Garnelencocktails. Die Garnelen hat der Restaurantbetreiber S von P bezogen, der Koch hat sie zubereitet. Ob die Garnelen schon mangelhaft waren als sie geliefert wurden oder durch unsachgemäße Aufbewahrung lässt sich nicht ermitteln. Ansprüche des G gegen S und P.
G gg. S auf SE 1295 ff iVm 1325 ex contractu (Schmerzengeld etc) Schaden: Krankheit RW: Verstoß gg. Vertragliche Pflicht Zutaten auf etwaige Qualitätsmängel zu kontrollieren Zurechenbarkeit des Kochs als Erfüllungsgehilfe 1313a + 1298 + 1299 objektivierter Verschuldensmaßstab eines SVerst. Kausalität: hätte Koch kontrolliert, wäre Garnelencocktail nicht auf den Tisch des Gastes gekommen Adäquanz: kein atypischer Kausalverlauf RWZ: sachlich – Pflicht auf Bewirtungsvertrag; persönlich – Vertrag…
Ein Ehepaar ist jeweils zur Hälfte ET an einer Liegenschaft. Der Mann M beschließt die Liegenschaft an K zu verkaufen und die beiden werden sich in einem mündlichen Kaufvertrag auch einig (Frau F ist nicht dabei und weiß auch nichts von dem Verkauf der Liegenschaft). M sichert K auch zu, dass seine Ehefrau ebenfalls im Zuge der Aufbereitung der für die Intabulation nötigen Dokumente unterzeichnen werden. etc. Erst beim Notar stellt sich heraus, dass die F nicht unterzeichnen wird. Möglichkeiten…
Grundsätzlich kommt es zu einem mündlichen Kaufvertrag, der auch gültig abgeschlossen werden kann gem 923 ABGB (Verkauf von fremden Sachen) über die Liegenschaft. Als bei Intabulation allerdings bekannt wird, dass die F nicht unterzeichnen bzw. verkaufen will und wird, tritt die nachträgliche UM ein, die dem Schuldner zuzurechnen ist K kann zurücktreten gem § 920 und Differenzanspruch = Differenz zw Wert seiner Leistung und der Leistung des M zu fordern oder Vertrag bestehen lassen gem § 921, s…
Der Möbelhersteller G braucht dringend Bargeld und deshalb verkauft und zediert er seine Forderung gegen den Kunden S iHv 50.000,- Euro an die Hausbank Z. Die Z zahlt ihm dafür 47.000,- Euro. G verspricht den S persönlich von der Abtretung zu verständigen, er unterlässt dies jedoch und macht bei Fälligkeit die Forderung selbst gegen S geltend. S zahlt an G. Wie ist die Rechtslage?
Es liegt ein Factoring-Geschäft vor -> Forderungskauf kein Hinweis auf Delkredereübernahme (allgemeine Info: Delkredere-, also Risikoübernahme, dafür günstiger gekauft) solange allerdings keine Verständigung des Zessus erfolgt ist, kann dieser immer noch schuldbefreiend an den Zedenten leisten § 1395 ABGB; S kann nicht belangt werden 1. Z gg G auf Herausgabe der € 50.000 gem 1041 – Verwendungsanspruch 2. Z gg G auf Ersatz von € 50.000 gem 933a iVm 1295 ff G hat schuldhaft nicht verständigt (gro…
Die G ist ca. 65 kg schwer und setzt sich auf einen neuen Gartensessel, dabei reisst der Leinenbezug und G stürzt zu Boden, dabei erleidet sie div Rippenprellungen, einen Armbruch und div Abschürfungen. Den fehlerhaften Sessel hat der Ehemann der G ca. 7 Monate vor dem Unfall mit einigen anderen Gartenmöbeln im Kaufhaus V gekauft, das wiederum vom Produzenten P die Möbel hat. Das Leinen wird bei P hergestellt. Die Ursache für das Reißen lässt sich nicht mehr ermitteln. G will Schadenersatz.
G gg V aus Vertrag mit Schutzwirkung 1295 ff iVM 1325 (Schmerzengeld etc.) Absehbar, dass auch andere Personen (Angehörige etc. Sessel benutzen) -> daher grs. vertraglicher SE auch für F gg V Schaden: Körperverletzung etc RW: vertragliche Leistung – sicherer Stuhl, nicht erfüllt konnte aber nicht erkennen (Stichproben) und daher nicht objektiv vorwerfbar 1298 Freibeweis wird gelingen (Produktionsfehler) Anspruch besteht nicht G gg P § 1ff PHG Personenschaden -> kein Selbstbehalt § 2 PHG Leinen…
U und B haben einen Werkvertrag. Es wird 60 € pro m² Fliesen als Entgelt eingesetzt. U legt dem B Rechnung mit 7200 €. Kurz vor der Zahlung erhält B die Mitteilung, dass die Forderung an X zediert wurde. Daher zahlt B in Folge die 7.200 € an X. Einige Wochen später stellt sich heraus, dass B nur 5700 € geschuldet hat - also 1500 € weniger. Möglichkeiten des B.
Werkvertrag gem § 1151 (1): Werkunternehmer verpflichtet sich zur Erbringung eines bestimmten Werks (persönlich oder in persönlicher Verantwortung) § 1392 Zession: Übertragung der Forderung durch alten G an neuen G -> Gläubigerwechsel. Zession ist Formfrei (außer bei Sicherungszweck: Drittschuldnerverständigung, Buchvermerk), kam also in casu wohl gültig zustande. Zessus (B) behält alle Einwendungen aus dem Verhältnis zum Zedenten B hat mehr gezahlt als er wirklich geschuldet hat, also iSd § 14…
Arbeitnehmer gibt sich als Arbeitgeber aus und vermittelt für 3 Wochen seinen Job im Unternehmen des U an gutgläubigen X, während er selbst auf Urlaub fährt. X will nun Lohn!
X gegen A auf Zahlung von Lohn aus dem Dienstleistungsvertrag Anspruch entstanden? X glaubt er schließt DL-Vertrag mit Chef ab, weil A als Arbeitgeber auftritt Bevollmächtigung des A? Offenlegung: nein zumindest beschränkte Geschäftsfähigkeit: gegeben Zureichende Vertretungsmacht: nein -> falsus procurator -> Vertrauensschaden gem § 1019 ABGB Anspruch ist nicht entstanden X gg A auf Vertrauensschaden gem § 1019 ABGB X hat in Vertrauen auf DL-Vertrag geleistet, ihm ist also konkret der Schaden i…
V und K verhandeln über eine Ware. Der V will 100.000,- für die Ware haben, der K aber nur 90.000,- zahlen. Der V beschließt dem K zu schreiben und diktiert seiner Sekretärin, dass K die Ware um 95.000,- haben könne. Die Sekretärin schreibt aber aus Versehen 59.000,-. Der K denkt sich eh, dass ein Irrtum vorliegt, aber nimmt an, weil er glaubt, dass er ein tolles Geschäft gemacht habe. Wie ist die Rechtslage?
V gegen K auf Zahlung von €95.000 gem § 1062 KV kommt durch übereinstimmende Angebot und Annahme zustande. Kann S dem V zugeordnet werden? -> Botin nicht SV, SV bildet eigenen Willen, Bote überbringt fremden Ist ein Vertrag zustande gekommen? erste Verhandlung: offener Dissens (100k vs 90k) Schreiben des V durch S: Nach Vertrauenstheorie zu beurteilen -> Verständnis eines redlichen Erklärungsempfängers -> wie hätte K unter Berücksichtigung aller Umstände die Erklärung objektiv verstehen müssen…
K und V diskutieren über den Kauf von Pferd Waldemar. Gegen Mittag werden sie sich einig, dass K Waldemar um 17.000 Euro kauft (objektiver Wert 19.000 Euro). Am Vormittag ist Waldemar bei einem Ausritt gestürzt und hat sich so schwer verletzt, dass er eingeschläfert werden musste. K will nun die 2.000 Euro Differenz von V
(Noch nicht übergeben -> GWL ausgeschlossen -> wir sind im bereich der anfänglichen Unmöglichkeit) Anfängliche Unmöglichkeit -> im VertragsschlussZP ist Waldemar bereits verletzt. Aber: in casu bloß schlichte Unmöglichkeit, er lebt noch, Geschäft kommt also zustande. Hat K schon geleistet, kann er analog zu § 920 zurücktreten und mit § 1435 seien Leistung zurückverlangen -> in casu nicht der Fall. K hat Recht auf SE, wenn Schuldner (V) die Unmöglichkeit kannte oder kennen musste. Sorgfaltswidri…
K will von Antiquitätenhändler V einen Teppich im Wert von 5.000,-; es wird vereinbart, dass K diesen Teppich mitnimmt und innerhalb von 1 Wo Bescheid gibt ob er diesen Teppich auch wirklich möchte. K stellt fest, dass der Teppich zu groß ist, und ruft V am nächsten Tag an, dass er den Teppich nicht möchte. Am darauffolgenden Tag kommt D zu K und macht ihm ein Angebot iHv 6.000 - K verkauft den Teppich an D. K ruft den V an, dass er den Teppich nun doch nehmen möchte. V hat in der Zwischenzeit…
V gegen D auf Übergabe des Teppichs gem §366 Individuell bestimmbare Sache Passivlegitimation: D ist Inhaber der Sache Aktivlegitimation: ist V Eigentümer? V ist zu Beginn des SV Eigentümer. Hat er sein Eigentum bereits an K verloren? Kauf auf Probe: §§1080 ff Der Käufer erhält die Gelegenheit, die Ware eine Zeit lang zu probieren. Der Kauf steht unter der aufschiebenden oder auflösenden Potestativbedingung der Genehmigung durch den Käufer. Wird nicht genehmigt, steht kein Entgelt zu und es kom…
Klägerin ist 6 Jahre alt. Sie ist mit ihrer Mutter am Friedhof. Während die Mutter ein Grab pflegt, turnt das Kind auf einem Grabstein herum, welcher auf das Kind fällt und es verletzt. Der Grabstein wurde vor 15 Jahren von einem Steinmetz aufgestellt, allerdings hat er damals diesen nicht gut befestigt, was er eig hätte tun sollen. Die Klägerin verlangt Schadensersatz
K (vertreten durch Mutter gem 167) gegen Steinmetz auf Schmerzengeld gem §1295, 1325 ex delicto Schaden: Schmerzensgeld, Heilungskosten gehen per 332 ASVG an SV-Träger RW: S handelte objektiv sorgfaltswidrig, Fachmann hätte ordnungsgemäß aufgestellt. Beweislast hat K, aber unproblematisch Kausalität und Adäquanz: gegeben -> vorhersehbar RWZ: Ergibt sich aus Verletzung des abs. geschützten Rechtsgutes (ist Sorgfaltswidrigkeit bejaht ist auch RWZ zu bejahen) Verschulden: allg Verschuldensvermutun…
Ein Privater V verkauft an einen Bekannten B sein Fahrrad um 30€. Noch bevor der Käufer das Fahrrad selbst in Betrieb nimmt, borgt er es seinem Freund F. Dieser fährt damit und stürzt, wobei er sich schwer verletzt! Grund dafür waren die defekten Bremsen! Freund verlangt SE!
F gg B auf Zahlung von Schmerzengeld gem §1295, 1325 ex contractu Schaden: Verletzungen RW: iZw gilt bei Leihvertrag Haftung für Fahrlässigkeit ausgeschlossen Aber: Verleiher hat aufzuklären, wenn der Sache Eigenschaften fehlen die im allg. Vorausgesetzt werden und deren Fehlen den Gebrauch gefährlich machen. obj. sorgfältiger B hätte über fehlende Bremsen aufgeklärt Da B aber nicht von fehlenden Bremsen wusste, keine RW F gegen V auf Zahlung von Schmerzengeld gem §1295, 1325 ex delicto Schaden…
Der Landwirt K kauft vom Händler V 500kg Futtermittel. Das Futter ist verunreinigt und alle Schweine des Landwirtes sterben. Das Futter hat V vom Hersteller P bezogen. Es ist nicht nachvollziehbar wie das Futter verunreinigt wurde. Ansprüche des K?
K gg V auf SE gem 1295ff ex contractu Schaden: Tod der Tiere (Abs. geschütztes Rechtsgut Eigentum) RW: Lieferung von verunreinigtem Futter nachdem es nicht feststellbar ist, wie das Futter verunreinigt wurde, haftet V nicht konnte/musste nicht erkennen – wie hätte er denn überprüfen sollen – V muss sich auf die Qualität der Waren, welche er weiterverkauft verlassen können (höchstens Stichproben) Anspruch besteht nicht zu Recht K gg V/P auf SE aus 1ff PHG à(Händler/Produzent) Findet keine Anwend…
m mietet von v ein motorrad für eine italientour für ein monat. kurz vor ablauf des monats schreibt er dem v eine nachricht das er aufgrund eines unwetters das motorrad erst eine woche später heimbringt. dieser antowrtet auf das mail nicht. als m das motorrad eine woche später zurückgibt verlangt v eine volle weitere monatsmiete während m nur für eine weitere woche zahlen möchte Rechtslage?
Zwischen M und V ist ein Miet-/Bestandvertrag gem 1090 ABGB zustande gekommen. Es stellt sich die Frage einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses -> 1114, 1115 keine Verlängerung um noch einmal die gleiche Zeit iSd 1115 -> denn M gibt Bescheid, dass er noch eine weitere Woche nutzen wolle M hat im Grunde ein Angebot auf Verlängerung mit bestimmter Zeit gestellt -> mangels Antwort des V wurde der Vertrag nicht verlängert und M hat trotzdem (ohne Befugnis) verwendet V hat Verwend…
Eine Stadt W hat auf ihrer Liegenschaft einen Parkplatz errichtet. Dafür war es notwendig, dass ein Teil des Bodens mit einem Bagger weggebracht wird. Dadurch wurde die Hauptwurzel eines Baumes (25 m) mit der Schaufel durchtrennt. Der Lenker (L) des Baggers hat aber weder die Baumwurzel noch das Abtrennen bemerkt. Dadurch hat der Baum seine Standfestigkeit verloren und stürzte um. Er fiel auf die B Gasse und hat dort einen Fußgänger G getroffen. Er wurde dadurch schwer verletzt. G verlangt nun…
G gg W/L auf SE 1295ff iVm 1325 ex delicto Schaden: Körperverletzung RW: Beweislast: Geschädigter G 1296 keine Zurechnung des Baggerlenkers gem 1315 (die W hat sich in Bezug auf Untüchtigkeit und wissentliche Gefährlichkeit nichts zu Schulden kommen lassen lt. SV) in Bezug auf die Haftung des L selbst stellt sich ebenfalls die Frage, ob überhaupt eine rw Handlung vorliegt -> ob er erkennen konnte und musste, dass er die Wurzel abgetrennt und dadurch die Schäden angerichtet hat 25m Baum entfernt…
Der Kläger hat seiner Bank einen Überweisungsauftrag erteilt. Von seinem Konto sollen 300 € auf das Konto seiner geschiedenen Ehefrau überwiesen werden als "Kindgeld 2012 November". Bei der Bank (beide sind Kunden bei derselben Bank) passiert allerdings ein Fehler. Die Bank überweist 1300 €. Die Ehegattin F verweigert die Rückzahlung mit dem Hinweis, dass der Kläger ohnehin in Rückstand ist mit den Unterhaltszahlungen. Der Kläger verlangt von der Bank die Stornierung der Überweisung. Zu Recht?
Es liegt eine Anweisung vor -> Giroanweisung. Allerdings nur über den Betrag von 300,-. Die Restlichen 1000.- stellen eine Fehlerhaften Zahlungsvorgang iSd § 80 ZaDiG dar -> Sind dem Kläger von der Bank unverzüglich zurückzuüberweisen Die Bank kann sich nicht auf einen Aufwandersatzanspruch gem 1042 berufen -> Bank hat nicht bewusst für den Kläger einen Aufwand gemacht, den er selbst hätte machen müssen (keine dahingehende Absicht der Bank -> diese hat nur eine Giroanweisung ausgeführt) Notwend…
K kauft Gebrauchtwagen um € 17.000,- von V. Der KP wird kreditiert. Es werden € 10.000,- angezahlt. eine Bank F gewährt Kredit. Der Kreditvertrag wird zwischen k und F in der Höhe von € 7.000,- abgeschlossen. Die monatliche Rate beträgt € 500,-. F bezahlt direkt an V Erläutern sie die Vorgehensweise. Variante 1: nach Übergabe hat das Auto einen Motorschaden. Welche Rechte hat K gegen V, bzw. F?
Drittfinanzierter KV mit Bank F, welche direkt an V zahlt. Führt zu Problemen zb bei Ansprüchen aus GWL, da diese grds nicht gg F eingewendet werden können. § 13 VKRG Verbundener Kreditvertrag Kreditvertrag zur Finanzierung von Ware/DL, der Wirtschaftliche Einheit mit dem Finanzierten vertrag - bildet. Darlehenskonstruktion: Bank F gewährt dem K einen Kredit über den Kaufpreis F zahlt diesen Kredit aber im Auftrag des K an V F hat Aufwandsersatzanspruch gg K gem § 1014 ABGB Diesen Kreditiert de…
Was ist der Unterschied zwischen Vermögensschaden und reinem Vermögensschaden, was ist wann warum ersatzfähig?
reiner Vermögensschaden betrifft ein direktes Minus im Vermögen/am Konto (zB entgangener Gewinn, Wertverlust von Aktien) ist nur iR der Vertragsverletzung und bei bestimmten Schutzgesetzen (zB Kartellrecht etc) ersatzfähig positiver Schaden Vermögensschaden ergibt sich erst als Folgeschaden (Aufwand als Folge der Schädigung) im Zuge der Verletzung einer bereits vorhandenen Sache
Hotelier K bestellt bei V 15.000l Heizöl. Fahrer G des V pumpt aufgrund einer Unachtsamkeit 20.000l in den Tank. Daraufhin ging Tank über und die Wanne darunter war undicht. Somit trat das Öl aus und es drohte eine Grundwasserverunreinigung. K musste deshalb gem WasserG 8000,- aufwenden um entsprechende Maßnahmen dagegen zu treffen. Wie ist die Rechtslage?
K gg V gem 1295ff iVm 1313a ex contractu Schaden: Vermögensschaden (Folgeschaden) 8000,- Maßnahmen zur Verhinderung von Grundwasserverunreinigung RW: 1298 Erfolgsverbindlichkeit, V trägt beweislast 1299 V haftet als SVerst 1313a Erfüllungsgehilfe G ist V zuzurechnen (V bedient sich des G zur Vertragserfüllung) Unachtsamkeit des G -> sorgfaltswidrig Kausalität: hätte G nicht schlampig befüllt, wäre nicht ausgeronnen Aber Schaden wäre auch nicht aufgetreten wenn Ölwanne Dicht -> Mitverschulden de…
B beauftragt A (Architekten) mit Bau eines Hauses. Schlüsselfertig wird fristgemäß am 1.9. übergeben. A schloss Vertrag mit I (Installateur) im Namen des B. Dann gerät A in Konkurs. B wohnt bereits im Haus. Hat I gegen B Anspruch auf Entgelt? Was wären sonst noch für Ansprüche denkbar?
B hat A mit Bau beauftragt. Vollmacht? Offenlegung: gg (im Namen des B) zumindest beschränkte Geschäftsfähigkeit: gg Zureichende Vertretungsmacht keine Bevollmächtigung Aber: Übertragung der Ausführung des Hausbaus ist lt OGH eine Anscheinsvollmacht (analogie zu § 1029 ABGB) I hat Anspruch gg B gem § 1170 ABGB Sonstige Ansprüche? Falls A als falsus procurator gesehen wird: § 1041 fällt aus, B wurde nicht bereichert, er hat ja an A geleistet hat er nicht an A geleistet besteht 1041 Weil: A war n…
K hat am Ende 2009 Kfz von V gebrauchten wagen 2,5 Jahre alt gekauft vor übergabe von werkstatt geprüft, alles in ordnung. anfang jänner 2010 ist der rechte hinterreifen beim fahren geplatzt und mit pkw des G kollidiert. beide körperverletzung und das auto totalschaden. reifen hat kein erzeugungsfehler aber 10 jahre alt. SE Ansprüche von G?
G gg K gem 1,5 EKHG Unfall, Betrieb, KFZ unproblematisch Halter ist K Keine Haftungsausschlussgründe (selbst wenn: Versagen der Verrichtungen Reifenplatzer) Besteht G gg K auf SE 1295ff iVm 1325 ex delicto Schaden: Körperverletzung RW: abs. geschütztes RG Gesundheit 1296 Beweislast bei G 1299 SVerst als Wagenhalter + Fahrer K hat jede erdenkliche Sorgfalt eingehalten und sogar von Werkstatt prüfen lassen Beweis durch G wird nicht gelingen. Besteht nicht Ansprüche gg Werkstatt fraglich darf man…
Wegen eines Gallenleidens wird der Klägerin die Gallenblase entfernt, wobei vom Arzt unbemerkt der Gallenkanal durchtrennt wird. d Dieses Risiko besteht bei dieser Art von Operation auch bei sorgfältigem Vorgehen des Arzt und ist nicht zu 100% vermeidbar. Der Fehler wird erkannt und es wird eine zweite Operation durchgeführt. Die Klägerin hat trotzdem Dauerfolgen davongetragen und verlangt vom Arzt und vom Krankenhaus Schadenersatz für schmerzen, verdienstentgang, ... Klägerin behauptet, dass s…
K gg KH/A auf SE 1295ff iVM 1325, 1313a ex contractu Schaden: Schmerzen, Verdienstentgang (ist positiver Schaden), ... RW: 1298: Beweislast KH/A weil Vertrag -> Müssten Beweisen dass Aufgeklärt, aber nicht mehr möglich! 1299: Haftung eines SVerst 1313a: A ist dem KH als Angestellter zuzuordnen Sorgfaltswidrigkeit: hinsichtlich OP lege artis keine Sorgfaltswidrigkeit, aber Verletzung der Aufklärung über mögl. Risiken Kausalität: K hätte OP nicht mitgemacht wenn sie gewusst hätte Adäquanz: kein a…
Ein Mann wird von einem herabfallenden Blumentopf verletzt. Der Blumentopf ist deswegen aus der Wohnung gefallen, da die Katzen des Wohnungsinhaber am Fensterbrett gespielt haben, auf dem auch der Blumentopf stand. Welche Rechte kann der Mann geltend machen?
§ 1318 – Haftung des Wohnungsinhabers (ex delicto) verschuldensunabhängige Haftung für gefährliche aufgestellte etc. Sachen Es haftet nicht der ET sondern wer faktische Verfügungsmacht hat -> idR Mieter Inhaber hätte Sachen so abstellen müssen, das sie nicht hinunter fallen können, auch nicht durch Katzen hinunter geworfen Bauwerkshaftung 1319 ist zu verneinen -> herabfallende Gegenstände werden unter 1318 subsumiert.
K und eine GmbH schließen einen Vertrag auf Übereignung einer Liegenschaft inkl Generalsanierung des darauf befindlichen Hauses. K wird erfolgreich intabuliert, die GmbH unterlässt jedoch die Generalsanierung. Welche Rechte kann K geltend machen?
gem § 918 (2): Sofern Teilbarkeit der Leistung vorliegt ist K zum Teilrücktritt nach Nachfristsetzung berechtigt, da die G mit der Generalsanierung in Verzug geraten ist. Liegt keine Teilbarkeit der Leistung vor, so ist es bereits zur vorbehaltlosen Übernahme gekommen und K kann GWL-Rechte geltend machen. Primär auf Verbesserung im Sinne der Nachholung der Generalsanierung sollte diese nicht durchgeführt werden oder G verweigern , steht sekundär die Preisminderung/bei nicht geringfügigem Mangel…
A fährt mit 40 km/h mit seinem Rad bergab und stürzt über eine am Boden liegende Hinweistafel, die der B (Dienstnehmer des S) anlässlich der Kanalarbeiten aufgestellt hat. Die Firma S ist mit den Kanalarbeiten auf dieser Straße betraut. Folge des Sturzes des A ist eine Körperverletzung und ein Totalschaden des Rads. B hat vergessen die Tafel ordnungsgemäß zu befestigen und deshalb ist diese umgefallen. Die Stadt L ist Halter der Straße. A möchte nun Schadenersatz von S und L.
A gg L auf SE 1319a iVm 1295 ex delicto Schaden: Körperverleztung und Vermögensschaden an Rad RW: Wegehalterhaftung, Straße ist Weg, L ist Halter 1296 A hat beweislast -> außervertragl -> wird aber grds gelingen 1299 Fachmann Sorgfältiger B hätte Tafel ordnungsgemäß befestigt 1315: deliktisch, L haftet nur für Auswahlverschulden, aber keine anzeichen dass S/B untauglich sind. Aber: OGH sieht Repräsentantenhaftung, S wurden Wegehalterarbeiten übertragen, Repräsentiert somit L, wird L zugerechnet…
K ist begeisterter Hobbyspringreiter und freut sich daher, dass sein Kollege V ihm ein Springreitpferd (Waldemar) für 20.000.- anbietet. K zahlt die 20.000.- und Waldemar wird übergeben. Gleich nach Übergabe bemerkt K, dass Waldemar ein äußerst störrisches Pferd ist und auch seine Erziehungsversuche nicht fruchten als er ein letztes mal versucht das Pferd zu erziehen, geht er zu heftig vor und das Pferd geht durch, verletzt sich schwer und muss daher vom Tierarzt eingeschläfert werden. K möchte…
K gg V auf 20.000 gem § 932 (4) iVm 1435 ABGB Entgeltlicher C2C Vertrag: gegeben (-> ABGB, nicht VGG) Vorbehaltlose Übernahme: gegeben Mangel im Rechtssinne: bei Springreitpferd ist Erziehbarkeit gewöhnlich Vorausgesetzt Vorliegen des Mangels im ZP der Übergabe Viehmangel: Mangel wird binnen 6 Wochen nach Übergabe vermutet kein Viehmangel lt Tiermängelverordnung, also keine entsprechenden erweiterten Vermutungsfristen aber unbeachtlich, weil Mangel gleich nach Übergabe bemerkt wird Grds Primäre…
Der jetzige Kläger(G) wollte im Februar einer Bekannten ein Paket zustellen, die Bekannte wohnt in einer Mietwohnung, deren Eigentümer der Beklagte(S) ist. Der Kläger ist durch den Torbogen in den Innenhof zur Wohnung gefahren und hat auf dem Mieterparkplatz geparkt. Auf dem Weg zum Stiegenaufgang stürzt er und verletzt sich, da der Weg eisig ist und weder gestreut wurde noch ein Gefahrenschild angebracht ist. Rechtslage? Wer ist vom Schutzbereich eines Mietvertrages allgemein erfasst?
G gg S auf SE ex delicto gem 1295ff iVm 1325 ABGB (Verkehrssicherungspflicht) Schaden: Körperverletzung (abs. geschütztes RG) RW Verkehrssicherungspflicht: S hat Gefahrenquelle eröffnet – vereister Stiegenaufgang und hat weder gestreut, noch ein Schild aufgestellt, was im lt. Ingerenzprinzip durchaus zumutbar gewesen wäre (jedem rechtstreuen Maßmenschen wäre dies zumutbar gewesen) Wegehalterhaftung nicht indiziert -> innenhof, nicht Verkehrsfläche Kausalität und Adäquanz undproblematisch RWZ: s…
Ein Baumeister hat beim Baustoffhändler Baumaterial gekauft, hat mit dem Händler ausgemacht, dass dieser die Ziegel an die Baustelle X liefern soll, da er dort gerade tätig ist. Der Händler kauft die Ziegel beim Hersteller und vereinbart mit dem Hersteller, dass die Lieferung an die Baustelle X erfolgen soll. Nach der Lieferung stellt der Baumeister schwere Qualitätsmängel fest und verlangt vom Hersteller Austausch.
Anweisung d Händler an Hersteller direkt an B zu liefern = Streckengeschäft, kein Vertragsverhältnis zwischen Hersteller und B B hat daher keine Ansprüche gg Hersteller aus GWL, er muss sich an Händler wenden, mit dem besteht das notwendige Vertragsverhältnis Baumeister gg Händler auf Austausch gem 932ff ABGB entgeltlicher Vertrag gegeben (B2B -> ABGB) vorbehaltlose Übernahme gegeben Mangel: Qualitätsmangel der Ziegel § 377 UGB Rügepflicht wohl eingehalten ("Nach Lieferung stellt ...") Primär:…
Die jetzigen Kläger, ein Ehepaar haben Anfang 2009 eine Woche Skiurlaub in Tirol im Sporthotel S gemacht. In ihrem Zimmer befand sich vereinbarungsgemäß eine Minibar (ein kl. Kühlschrank). Dieser Kühlschrank hat während des Aufenthalts Ammoniakdämpfe abgegeben, wurde nicht bemerkt. Dadurch erlitt das Ehepaar Gesundheitsschäden, eine ärztliche Behandlung wurde notwendig. Den Kühlschrank hat der beklagte Hotelbetreiber 14 Monate vorher vom Erzeuger P gekauft. Defekt beruht auf Fabrikationsfehler.…
Ehepaar gg. Hotelier auf SE gem 1295ff iVm 1325 Schmerzengeld etc. ex contractu Schaden: Körperverletzung etc. RW: vertraglich geschuldeter Aufenthalt in Zimmer, ohne körperlichen Schaden zu nehmen, Beweislastumkehr 1298 Freibeweis wird gelingen, Hotelier konnte Amoniakdämpfe nicht bemerken Anspruch besteht nicht Ehepaar gg P gem 1ff PHG Schaden Körperverletzung = Personenschaden Fehler an Kühlschrank als Produkt Werktortheorie: durch P verkauft un in Verkehr gebracht Haftende Person: P als Her…
K hat von V Elektrogeräte gekauft. Die Kaufpreiszahlung wurde gestundet. Als Sicherheit lässt sich V die Kaufpreisforderungen aus dem Weiterverkauf von K abtreten. K verpflichtet sich seine Kunden wiederum von der Abtretung zu informieren. K zediert Kaufpreisforderung im Rahmen eines Factoring Geschäfts an Z von dem K Zahlung erhält. Daraufhin verständigt K seine Kunden von der Zession an V. Die Kunden zahlen an V. Rechtslage?
Zwei Zessionsgeschäfte Sicherungszession an V Factoringgeschäft (Zession) an Z Zu prüfen ist, welches Geschäft gültig ist -> welches zeurst Zustande gekommen ist. Sicherungszession erfordert Publizität -> hier in Form von Drittschuldnerverständigung durch Informieren der Kunden. Durch die Verständigung können die Kunden schuldbefreiend an V leisten gem § 1395 Achtung: Verständigung erfolgt erst nach dem Factoring an Z! Factoring ist Vollzession, erfolgt mit Willenseinigung (Modus reicht Vereinb…
B ist Eigentümer einer Liegenschaft. Durch diese Liegenschaft geht ein 3m breiter Schotterweg. An der Grundstücksgrenze hat B eine Kette befestigt, die ursprünglich rot-weiß-rot eingefärbt war. Witterungsbedingt war diese Farbe nicht mehr erkennbar und kaum mehr vom grauen Weg unterscheidbar. Das Grundstück selbst und die Kette waren durch keinerlei Schilder gekennzeichnet. K fuhr mit seinem Moped von der Bundesstraße kommend und mit überhöhter Geschwindigkeit gegen diese Kette, da er vom Weg a…
Möglichkeiten: - SE es delicto va aus Verkehrssicherungspflicht nach 1319a mit Erleichterung in Bezug auf Verschulden - 1319 (Absperrung/Zaun als Werk) à siehe genannte Entscheidung (Kette wurde dort als mangelhaftes Werk iSd 1319 qualifiziert) – verschuldensunabhängig (äußerste Sorgfalt kann allerdings nachgewiesen werden und dadurch von einer Haftung befreien) K gg B SE ex delicto 1295ff iVm 1325 iVm 1319a ABGB Schaden: Körperverletzung (abs. geschützte RG) RW: Schotterweg ist Weg iSd 1319a s…
Was ist culpa in contrahendo und welche vorvertraglichen pflichten sind geschützt?
Verschulden im Vertragsanbahnungsstadium bzw. Verschulden beim Vertragsschluss Anwendung vertragsrechtlicher Regeln insb. 1313a Vorvertragl Pflichten: Vorvertragliche Aufklärungspflichten Schutz- und Sorgfaltspflichten wurden Aufklärungspflichten verletzt, so ist der Vertrauensschaden zu ersetzen – Schaden, der nicht aufgetreten wäre, wäre pflichtgem. Aufgeklärt worden
Elektrohändler V aus Deutschland schickt Prospekte an Haushalte in Österreich. K bestellt telefonisch einen Mixer um € 250,- per Nachnahme (also er zahlt gleich). Er sagt, dass er den Mixer bis 15.12. haben möchte, da er mit diesem Weihnachtskekse backen möchte. Der Verkäufer sichert ihm die Lieferung bis dahin zu. Tatsächlich kommt der Mixer am 14.12., ist jedoch leider irreparabel beschädigt und wird umgehend zurückgeschickt. Der V schickt umgehend ein fehlerfreies Gerät an K zurück, welches…
Auslandsbezug (V in DE, K in AT), aber K ist Konsument -> kein UN-K sondern ROM I. Mangels Rechtswahl Sonderanküpfung an Art 6 Rom I -> gewöhnl Aufenthalt des K & D richtet sein Unternehmen an Ö aus (Prospekte) -> Ö Recht Keine vorbehaltlose Übernahme -> wird ja umgehend zurückgeschickt, wir befinden uns also bei Verzug, nicht GWL Fixgeschäft -> 15.12 zugesichert Keine kassatorische Klausel, aber dem V bekannter Zweck, dass K danach kein Interesse mehr hat gem § 7c (2) KSchG Achtung: Verbrauche…
Kläger K lebt von 1992-2009 in der Eigentumswohnung seiner Eltern und nimmt mit deren Zustimmung 1998/99 Adaptierungen in Höhe von €65.000 vor, da vereinbart ist, dass die Eigentumswohnung einmal in K`s Eigentum übergehen soll. 2009 kommt es zu fam. Streitigkeiten, die Übertragung des Eigentums der Wohnung an K erfolgt nicht, K zieht aus. K will Ersatz für den getätigten Aufwand, Eltern bestreiten dies und sagen, dass K von 1992-2009 unentgeltlich gewohnt hat, die ortsübliche Miete für ähnliche…
K hat die Investition in Hinblick auf den künftigen Übergang des Eigentums an der Wohnung getätigt. Ein Anspruch ergibt sich nicht direkt aus einem vertraglichen Verhältnis, aber trotzdem in Hinblick auf künftige Erwartungen und dahingehende Verfügungen/Investitionen/Tätigkeiten. Hier kommt 1435 analog zur Anwendung (condicito causa data causa non secuta) nach dem Streit kommt es zu keiner Übergabe der Wohnung und damit ist der Zweck verfehlt. K hat „umsonst“ Investitionen in beträchtlicher Höh…
K erwirbt bei Elektrohändler V eine Waschmaschine (Vorführgerät) für €370, diese funktioniert schon beim 1sten Waschgang nicht. Es erfolgten mehrere Verbesserungsversuche durch V, jedoch geht die Waschmaschine weiterhin nicht. K kauft sich eine neue Waschmaschine und will die €370 rückerstattet haben. Es stellt sich heraus, dass der Fehler ganz leicht behebbar gewesen wäre. Rechtslage? Zusatzfrage: Könnte K auch Austausch gewähren?
K gg V auf Vertragsauflösung gem 12 (5), 15 VGG iVm 1435 ABGB Entgeltl. B2C Vertrag gegeben Vorbehaltlose Übernahme: er hat die Maschine ausprobiert, also davon auszugehen Mangel: Maschine Funktioniert nicht Im ÜbergabeZP: funktioniert beim ersten Waschgang nicht -> liegt vor (selbst wenn nicht: Vermutungsfrist nach § 11 VGG) grds Primäre GWL Ansprüche Aber mehrere Verbesserungsversuche -> gem § 12 (4) Z5 sekundäre GWL Ansprüche stehen zu nicht geringfügiger Mangel -> Auflösung steht zu Austaus…
Wie wirken vertragliche Abtretungsverbote (Zessionsverbot)?
sind Vereinbarungen, dass Forderungen nicht an Dritte abgetreten werden dürfen. Entfalten grds nach hA absolute Wirkung -> Zession unwirksam. Aber: § 1396a zw Unternehmern sind Abtretungsverbote nur wirksam wenn im Einzelnen ausgehandelt nicht gröblich benachteiligend selbst dann nur relative Wirkung Zession kommt gültig zustande Zessus ist auf SE-Ansprüche gg Zedenten beschränkt idR gibt es aber keinen messbaren Schaden aus der Zession
M verhandelt mit Gebäudeverwalter V über Vermietung von Wohnung Nr. 12. Sie einigen sich, dass M vorbehaltlich des schriftlichen Vertrages die Wohnung um 350,- / Monat mietet. Die Sekretärin des V verschreibt sich und im Vertrag steht Wohnung Nr. 16. M und V unterschreiben ungelesen den Vertrag. Als V den Irrtum bemerkt und dem M anzeigt, erklärt dieser, dass ihm die Wohnung 16 eh lieber wäre und er daher am schriftlichen Vertrag festhält und die Wohnung 16 will. Eigentümer des Hauses E erklärt…
Der Schreibfehler der Sekretärin ist dem V zuzurechnen, da sie als seine Gehilfin agiert. Es handelt sich hier aber um einen Fall der falsa demonstratio non nocet und kommt folglich zu einem natürlichen Konsens -> der Mietvertrag kommt über die Mietwohnung Nr. 12 zustande. Ein weiteres Problem ergibt sich allerdings in Hinblick auf das gültige Zustandekommen des Vertrags, da der Gebäudeverwalter nicht dazu befugt war überhaupt Mietverträge abzuschließen Fraglich ist nun, ob eine Anscheinsvollma…
Die beiden Beklagten waren mit der Klägerin auf einem Wochenendausflug. Bei der Rückfahrt kam es zu einem Unfall auf der Landstraße nachdem das Auto ins schleudern geraten war. Der Zweitbeklagte fuhr das Auto des Erstbeklagten. Die Klägerin erlitt Körperverletzungen, ein Verschulden lässt sich nicht feststellen. Die Klägerin begehrt von beiden Beklagten Schadenersatz.
Da Verschulden nicht feststellbar entfält SE nach § 1295 iVm 1325 ex delcito -> stattdessen prüfen wir die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. K gg Beifahrer des Wagens gem 1, 5 EKHG Unfall beim Betrieb des KFZ lag vor Haftpflichtige Person? Beifahrer ist ET des Autos; hat Verfügugnsmacht und betreibt Auto auf seine Rechnung -> ist Halter und haftet. Keine Hinweise auf Haftungsbefreiung Anspruch besteht
F will Garagentor schließen. Garagentor stürzt auf F aufgrund Bruch der Feder. F wird verletzt. E (Mann von F) hat von U Tor gekauft und einbauen lassen. U hat Feder von P bezogen, der auch Feder eingebaut hat. Genauer Fehler lässt sich nicht erkennen. Für U war Mangel nicht erkennbar. F klagt U und P auf SchadE.
F gg P gem §§ 1ff PHG Schaden: Personenschaden, voll ersatzpflichtig Fehler liegt vor Produkt: Feder (Teilprodukt) bzw Garagentor (Endprodukt) Kausalität und Adäquanz unproblematisch Inverkehrbringen: P hat Feder eingebaut und Verkauft damit in Verkehr gebracht (U das Tor) Haftpflichtige Person: U als Händler subsidiär, kann P nennen P als Hersteller haftet Kein Haftungsausschluss besteht F gg U aus Vertrag mit Schutzwirkung 1295ff iVm 1325 (Schmerzengeld etc) U musste damit rechnen, dass auch…
Der Gastwirt K lässt von seiner Mitarbeiterin M via e-mail bei der Brauerei V 6 Fässer Bier mit Lieferung bis spätestens 15.12. bestellen. Durch einen Schreibfehler steht im Email 8 Fässer Bier. Brauerei V bestätigt per Email die Bestellung von 8 Fässern Bier, K fällt diese Menge beim Durchlesen nicht auf. Der Fahrer des V liefert am 15.12. die 8 Fässer Bier, K nimmt aber unter Berufung auf seine Bestellung nur 6 Fässer an. Auf dem Rückweg zur Brauerei wird der Fahrer des V unverschuldet in ein…
Zustandekommen Vertrag: M (Angestellte des K) ist seine Erklärungsbotin, somit ist ihr Tippfehler diesem (K) zuzurechnen – Vertrag kommt grundsätzlich zustande (Angebot und Annahme stimmen grs. überein) K könnte versuchen gem 872 eine Anpassung des Vertrages wegen Erklärungsirrtums zu erwirken (Vertrag wäre vermutlich trotzdem zustande gekommen, auch mit Bestellung von 6 Fässern à also unwesentlicher Irrtum grs. Ist Vertragsanpassung möglich) Allerdings ist sein Vertragspartner schutzwürdiger –…
Kundin in OÖ kauft von einem Hersteller in Passau (D) ein Küchengerät, nachdem dieser Prospekte ausgeschickt hat, per Nachnahme für Anfang Februar. Ende Jänner wird geliefert, Gerät kommt an, sie packt es aus, sieht aber gleich dass es defekt ist, schickt es umgehend zurück. Hersteller schickt einen neuen ohne Defekt, der kommt am 3. Februar an. K hat kein Interesse mehr am Produkt, will Geld zurück
Achtung, Unterschied zu "Mixer" Fall: kein Fixgeschäft! IPR-Anknüpfung nach Rom II -> Verbraucherstatut (wichtig hier: wenn ich hier anknüpfe, regelt es den Vertrag von Anfang bis Ende, also inkl. Leistungsstörungen) -> spekte also Geschäft aus GWL-Recht kommt noch nicht zur Anwendung, da keine vorbehaltlose Annahme; sind im Verzugsrecht. Ganz wichtig waren hier die verschiedenen Formen, wie der Verbraucher die Frist beim Verzug setzen kann (§ 918 ABGB vs. § 7c KSchG > bloßes Gewähren). K hätte…