BR - Altfragen - ErbR (Dullinger)
4 flashcards · Law · by daniel-eder
Eva und Sohn Sebastian (5 Jahre) haben Autounfall. Eva stirbt sofort, Sebastian einige Tage später an Folgen des Unfalls. Es gibt kein Testament. Eva hat Vermögen von 200.000 Eruor. Sebastian hat kein Vermögen. Eva war verheiratet mit Manfred, aber sie hatte sich von ihm getrennt, da er sie mit Freundin betrogen hatte. Sie hatte auch schon Scheidung eingeklagt. Wer erbt?
Kein Testament -> gesetzl. Erbfolge (gem § 725 (3) letztwillige Verfügung würde schon durch Einleitung des Scheidugnsverfahrens aufgehoben -> in casu aber gesetzl ErbR) gem § 746 kein gesetzl. ErbR des Ehegatten nach Scheidung, bzw wenn bei im TodesZP anhängigem Verfahren bereits eine Vereinbarung über Vermögensaufteilung getroffen wurde. Annahme: Scheidungsverfahren bereits abgeschlossen oder Vereinbarung getroffen -> Manfred erbt nichts von Eva Eventuell auch Erbunwürdig nach § 541 Z2 (schwer…
A ist einziger Erbe nach E und erwirbt den Nachlass. Es taucht in der Folge die uneheliche Schwester B auf und begehrt ebenfalls den Nachlass. Trotz Kenntnis davon verschenkt A ein Bild im Wert von € 15.000,-- an D. Was kann B hinsichtlich des Erbes tun und hinsichtlich des Bildes.
Hinsichtlich Erbe B ist Tochter und hat somit neben A als gesetzl. Erbin Anspruch auf 50% des Erbes. Sie kann dies mittels der Erbschaftsklage nach § 823 ABGB geltend machen und Ihre Quote herausfordern. Hinsichtlich Bild Gem § 823 sind einzelne Sachen der Erbschaft mittels § 366 zu fordern. D kann jedoch nach § 824 vom (Teil)Scheinerben A als redlicher Beschenkter Eigentum originär erwerben. Gem § 824 kann B vom Scheinerben A Wertersatz nach § 1041 verlangen, und zwar entsprechend ihrer Quote…
Verstorbener übergibt seiner langjährigen Lebensgefährtin L vor seinem Tod ein Sparbuch (im Wert von 100.000.-) und eine handschriftliche "Vollmacht" (also als vollmacht betitelt), in welcher steht: nach meinem Tod soll L das Losungswort für das Sparbuch vom Notar bekommen. Der Erbe E des V verlangt nach dem Tod des V das Sparbuch heraus. Bekommt der Erbe das Sparbuch?
Geschäft unter Lebenden - nach Inhalt eine Schenkung (falschbezeichnung als "Vollmacht" unbeachtlich) -> Schenkung auf den Todesfall gem § 603 ABGB Voraussetzungen: unwiderruflich? V hat Sparbuch übergeben aber: noch kein Passwort -> widerruflich! -> wohl schon hier ungültig V hat angenommen Mangels (vollständiger) Übergabe Notariatsakt gem § 1 NaktG: nicht erfüllt Schenkung nicht wirksam. Letztwillige Verfügung? Eigenhändig geschrieben falls auch Unterschrieben wäre es gültig Isd § 578 ABGB Fa…
Die F wird bei einem Verkehrsunfall getötet. Sie hinterlässt kein nennenswertes Vermögen. Sie hat aber 2 minderjährige Kinder, A und B. A stammt aus der Beziehung von M, mit dem sie bis vor kurzem zusammengelebt hat. B stammt aus einer früheren Beziehung zu D. F hatte ca. 2 Wochen vor ihrem Tod den M verlassen, weil sie ihn bei einem Seitensprung erwischt hat. Bis dahin lebte das Paar in der Wohnung des M, in dessen Alleineigentum die Wohnung auch stand. F hatte aber dem M ihre gesamten Ersparn…
Nachdem es nur Lebensgefährten gibt/gab und auch von keiner letztwilligen Verfügung etc. die Rede ist, kann man vom gesetzlichen Erbrecht der beiden Kinder in der ersten Parentel ausgehen. Sie erben jeweils zur Hälfte. Mangels hinterlassenem Vermögens stellt sich die Frage, ob die Kinder sonstige Ansprüche geltend machen können, welche eventuell auf sie übergegangen sind (Gesamtrechtsnachfolge) F hat € 120.000 an M geschenkt mit der Aussicht auf künftige Heirat. Dieser Zweck wurde verfehlt – au…