ZGV - Exekutionsverfahren - Kap 1: I - II

I: Begriffe II: Beteiligte des Exekutionsverfahrens

23 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Wie wird das Exekutionsverfahren noch genannt?

    Zwangsvollstreckung

  2. Was ist der Unterschied zwischen Erkenntnis- und Exekutionsverfahren?

    im Erkenntnisverfahren werden die materiellen Ansprüche festgestellt das Exekutionsverfahren dient der Durchsetzung dieser Ansprüche durch Anwendung staatlicher Zwangsgewalt. Merkspruch: Im Exekutionsverfahren wird verhandelt, im Vollstreckungsverfahren gehandelt

  3. Aus welchen Abschnitten besteht das Exekutionsverfahren?

    Bewilligungsverfahren Vollzugsverfahren

  4. Wird das Exekutionsverfahren von Amts wegen oder auf Antrag eingeleitet?

    nur auf Antrag

  5. Wie weicht die GREx vom Spezialitätsprinzip des Exekutionsverfahrens ab?

    sog. Exekutionspakete einfaches Exekutionspaket erweitertes Exekutionspaket

  6. Wie unterscheidet sich das Exekutionsverfahren vom Insolvenzverfahren?

    Exekutionsverfahren: es sind nur einzelne individualisierte Vermögenswerte des Verpflichteten erfasst = Spezialitätsprinzip Insolvenzverfahren: alle Gläubiger greifen auf das gesamte Vermögen des S zu = Generalexekution

  7. Herrscht im Exekutionsverfahren Anwaltspflicht?

    in erster Instanz keine Anwaltspflicht G kann sich eines RA zur Vertretung bedienen gilt als notwendige Verfahrenskosten die Verpflichteter ersetzen muss aber: bei finanzschwachem Verpflichtetem fraglich, ob Kosten überhaupt einbringbar

  8. Mit welchen Mitteln steigert die GREx die Effizienz des Exekutionsverfahrens?

    Neuregelung der Zuständigkeit insb durch Konzentration im allg. Gerichtsstand des Verpflichteten Exekutionspakete (drängen Spezialitätsprinzip zurück) Schaffung eines Verwalters zur vereinfachten Exekution auf Forderungen und Vermögensrechte Straffung der Verfahrensdurchführung durch Stärkung der Amtswegigkeit der Verfahren

  9. Wie heißen die Beteiligten des Exekutionsverfahrens?

    betreibender Gläubiger: derjenige der aus dem Exekutionstitel vollstrecken kann Verpflichteter: Schuldner, gg den der Titel vollstreckt wird

  10. Was sind die Aufgaben des Verwalters im Exekutionsverfahren?

    Ermittlung von Vermögensobjekten Auswahl der pfändbaren Vermögensrechte sowie deren Be- und Verwertung

  11. Entscheiden im Exekutionsverfahren Einzelrichter oder Senate?

    sachliche Zuständigkeit des BG gem § 3 EO daher ausschließlich Einzelrichter gem § 7a (3) JN

  12. Ist der Einzelrichter auch in der Praxis im Exekutionsverfahren tätig?

    die meisten Agenden werden von Rechtspflegern erledigt

  13. Wer führt die tatsächliche Vollzugshandlung im Exekutionsverfahren aus?

    eigene Vollstreckungsbeamte -> sog. Gerichtsvollzieher

  14. Können Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher abgeleht werden?

    Vorschriften über Ablehnung von Richtern gem § 19ff JN gilt auch auf Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher

  15. Welche Aufgaben hat der Diplomrechtspfleger im Exekutionsverfahren?

    gem § 17 (2) RpflG zwangsweise Pfandrechtsbegründung Mobiliarexekution Sicherungsexekution Entscheidung über Aufschiebungsanträge in den obigen Themen Entscheidung über Vollzugsbeschwerden iZm Mobiliarexekution Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses

  16. Welche Aufgaben hat der Richter im Exekutionsverfahren?

    gem § 16, 17 RpflG Vollstreckbarererklärung und Anpassung der Exekution aufgrund ausländischer Titel Versagung der Vollstreckung eines ausländischen Exekutionstitels Festsetzung des Schadens und Auferlegung einer Mutwillensstrafe Entscheidungen über Aufschiebungsanträge die nicht dem Rpfl zugeordnet sind Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsverfahren von Liegenschaften Exekution zur Erwirkung von Individualleistungen (=Handlungen, Duldungen und Unterlassungen) Einstweilige Verfügungen Ano…

  17. Wie kann gg fehlerhafte Amtshandlungen des Gerichtsvollziehers vorgegangen werden?

    Trifft keine (anfechtbaren) Entscheidungen sondern "nur" faktische Handlungen -> kein Rekurs Rechtsbehelf: Vollzugsbeschwerde gem § 68 ZPO

  18. Welche Aufgaben hat der Gerichtsvollzieher im Exekutionsverfahren?

    Pfändung und Verkauf von bewegl. Sachen Wegnahme bewegl. Sachen Durchführung der Räumungsexekution Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses

  19. Wann wird im Exekutionsverfahren ein Verwalter eingesetzt?

    bei erweitertem Exekutionspaket bei Exekution auf Vermögensrechte

  20. Wer kann zum Verwalter im Exekutionsverfahren bestellt werden?

    jede unbescholtene, verlässliche, geschäftskunde und (von betreibendem G und Verpflichttem) unabhängige Person

  21. Wer wählt den Verwalter im Exekutionsverfahren aus?

    das Gericht (grds aus Verwalterliste gem § 436 EO)

  22. Welche Aufgaben hat der Verwalter im Exekutionsverfahren?

    weitgehend gleiche Kompetenzen und Aufgaben wie Gerichtsvollzieher sowie Pfändung und Verwertung neben bewegl Sachen auch von Forderungen und Vermögensrechten Ratenzahlungsvereinbarungen im Namen des betreibenden Gläubigers abschließen Kostenvorschüsse verlangen ...

  23. Wie wird der Verwalter im Exekutionsverfahren entlohnt?

    gem § 82 EO abhängig vom erwirtschafteten Betrag min €500