ZGV - Exekutionsverfahren - Kap 1: III

III: Ablauf

117 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Welche Exekutionsmittel gibt es für Geldforderungen wenn in bewegl. Sache exekutiert wird?

    Fahrnisexekution (auf bewegl Sachen) Forderungsexekution Exekution auf Vermögensrechte

  2. Welche Exekutionsmittel gibt es für Individualleistungen?

    Zwangsabnahme Ersatzvorname Beugestrafe

  3. Welche Exekutionsmittel gibt es für Geldforderungen wenn in unbewegl. Sache exekutiert wird?

    zwangsweise Pfandrechtsbegründung Zwangsverwaltung Versteigerung der Liegenschaft

  4. In welchen Stufen werden Mobiliarexekution (Exekution in bewegl. Sachen) und Zwangsversteigerung von Liegenschaften vollzogen?

    Pfändung Verwertung Befriedigung

  5. Übersichtsskizze Exekution

  6. Welche Pflicht trifft den Verpflichteten im Exekutionverfahren?

    Mitwirkungspflicht: nötige Unterlagen übergeben auch etwaige Sperren (Passwort) aufzuheben und Zugriffscodes (Cryptowährung) herauszugeben

  7. Was ist die Folge, wenn der Verpflichtete die Mitwirkungspflicht misachtet?

    wird nach Regeln der Naturalexekution gem § 346 EO durchgesetzt also kann Gericht sogar Haftstrafen verhängen

  8. Welchen Vorteil haben Exekutionspakete für den betreibenden Gläubiger im Vergleich zu der Regelung vor der GREx?

    Es wird eine Reihe an Exekutionsmitteln auf einmal bewilligt Wahlrecht mit welchem Exekutionsmittel Exekution geführt werden soll bzw auf welche Vermögensobjepte gegriffen werden soll Vor GREx: Für Exekutionsantrag musste ein konkretes Exekutionsmittel benannt werden.

  9. Was umfasst das erweiterte Exekutionspaket?

    gem § 20 (2) EO: nicht nur Fahrnisexekution, sondern alle möglichen Arten der Exekution auf das bewegl. Vermögen gem § 249 - 345 EO insb Forderungsexekution und Exekution auf Vermögensrechte Bestellung eines Verwalters

  10. Was umfasst das einfache Exekutionspaket?

    gem § 19 (2) EO: Exekution auf bewegl. Sachen und Papiere nach § 249 EO = Fahrnisexekution Exekution auf wiederkehrende beschränkt pfändbare Geldforderungen (insb Lohn/Gehalt) Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses

  11. Welche Exekutionspaket wird vom Gericht angenommen, wenn der G keines im Antrag bestimmt?

    das einfache

  12. Was sind die Voraussetzungen für das erweiterte Exekutionspaket?

    Antrag des betreibenden Gläubigers Bewilligung erfordert: Forderung über 10.000 € oder erfolglose Exekution nach § 19 EO (einfaches Exekutionspaket)

  13. Was sind die Folgen, wenn während einem erweiterten Exekutionspaket weitere Gläubiger ein solches beantragen?

    Können dem laufenden Verfahren bloß beitreten bereits gepfändete Vermögensobjekte: erwerben nachrangige Pfandrechte an bereits gepfändeten Vermögensobjekten noch nicht gepfändete Vermögensobjekte bei Pfändung weiterer Vermögensobjekten richtet sich Pfandrang nach dem frühesten Zeitpunkt, in dem dem Gläubiger im Rahmen des erweiterten Exekutionspaket ein Pfandrecht begründet wurde früherer Gläubiger soll durch Entscheidung des Verwalters bestimmte Gegenstände vorerst nicht zu pfänden keinen Nach…

  14. Welche Prozessvoraussetzungen gibt es für das Exekutionsverfahren?

    Allgemeine Prozessvoraussetzungen Exekutionsantrag beim zuständigen Gericht gem § 3 ff EO, dafür ist notwendig: notwendiger Inhalt gem § 54 EO gestützt auf vollstreckbaren Exekutionstitel gem § 1ff EO bezogen auf Vollstreckung unterworfenes Vermögen des Verpflichteten

  15. Ist das gesamte Vermögen des Verpflichteten Vollstreckung unterworfen?

    Nein, es gibt Einschränkungen durch Schutzbestimmungen etwa durch den Katalog der unpfändbar Sachen gem § 250-252 EO oder bei Forderungsexekution durch Bestimmungen über das unpfändbar Einkommen

  16. Was kann der Gläubiger tun wenn es berechtigte Zweifel an der Bonität des Schuldners gibt?

    Gem § 427-430 EO elektronische Abfrage gewisser Daten, z.B.: bewilligte Exekutionsverfahren soll Schuldner und Gläubiger frustrierte Kosten ersparen wenn Exekution ohnehin aussichtslos

  17. Wer kann die elektronische Abfrage hinsichtlich Bonität des Schuldners durchführen

    Notare Rechtsanwälte Schuldenberatungsstellen (seit GREx)

  18. Was ist das Verbot der Überdeckung?

    Exekution darf nur in dem Umfang durchgeführt werden der zur sicheren Befriedigung des betreibenden Gläubigers notwendig ist -> Bedeutet insbesondere das der Gläubiger nicht auf mehrere Exekutionsobjekte greifen darf wenn ein Teil davon bereits zur Befriedigung ausreicht

  19. Gibt es eine Rangfolge von Exekutionsmaßnahmen?

    Nein, Gläubiger darf etwa sofort auf eine Liegenschaft Exekution führen, auch wenn die Forderung relativ klein ist

  20. Was ist die sachliche Zuständigkeit im Exekutionsverfahren?

    gem § 3 EO Bezirksgericht

  21. Was ist die örtliche Zuständigkeit im Exekutionsverfahren?

    gem § 4ff EO Hereinbringung einer Geldforderung auf das bewegl Vermögen: BG des allg. Gerichtstands des Verpflichteten Hereinbringung einer Geldforderung auf das unbewegl Vermögen: Buchgericht (BG das da Buch führt) bzw Lagegericht (wo sich das Vermögen befindet) wenn Vermögen nicht im Sprengel des Buchgerichts Erwirkung von Handlungen/Duldungen/Unterlassungen: abhängig von der Wahl des Exekutionsmittels

  22. Was ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Zuständigkeit im Exekutionsverfahren?

    ZP des Einlangen des Exekutionsantrags bei Gericht

  23. Wann hat der betreibende G ein Wahlrecht bei welchem Gericht er den Exekutionsantrag einbringt?

    zb wenn der Verpflichtete bei mehreren inländischen Gerichten einen allg. Gerichtsstand hat

  24. Gilt die perpetuatio fori auch im Exekutionsverfahren?

    seit GREx nicht mehr alle Verfahren zur Hereinbringung einer Geldforderung auf das bewegl. Vermögen sollen nun amtswegig überwiesen werden § 5a EO = Verlegt Verflichteter seinen all. Gerichtsstand, so sind die Verfahren an das neue Gericht zu überweisen

  25. Ist im Exekutionsverfahren die Prorogation möglich?

    die Gerichtsstände im Exekutionsverfahren sind ausschließliche gem § 51 EO -> Parteienvereinbarung über Zuständigkeit sind wirkungslos

  26. Wie muss das Gericht vorgehen, wenn mehrere Verfahren zur Hereinbringung einer Geldforderung gegen denselben Verpflichteten laufen?

    Alle Verfahren auf bewegl Vermögen sind zu verbinden auch wenn nacheinander eingeleitet oder verschiedene Gläubiger bei unbewegl Vermögen auf Antrag bzw auch von Amts wegen Verbindung möglich Verbindung erfolgt durch unanfechtbaren Beschluss

  27. Welche Exekutionstitel gibt es?

    gem § 1 f EO Urteile und Zahlungsbefehle Leistungsbeschlüsse (aus Erkenntnis-, Exekutions,- Insolvenz- oder Außerstreitverfahren) Verwaltungsbehördliche Geldleistungsbescheide gewisse nichtbehördliche Titel gerichtl. Vergleiche Schiedssprüche vollstreckbare Notariatsakte

  28. Welche formalen Voraussetzungen müssen Exekutionstitel erfüllen?

    müssen vollstreckbar sein = vom Titelgericht mit Vollstreckungsklausel versehen gem § 54 (3) EO

  29. Was ist die Folge wenn die Vollstreckungsklausel nicht zu Recht erteilt wurde?

    Exekutionsgericht prüft dies nicht Verpflichteter muss sich mit Aufhebungsantrag beim Titelgericht zur Wehr setzen gem § 7 (3) EO

  30. Wie kann ein ausländischer Exekutionstitel vollstreckt werden?

    vor Vollstreckung kommt es zu Vollstreckbarerklärungsverfahren (Exequaturverfahren) gem § 406ff EO

  31. Was ist das Rechtsmittel gg die Vollstreckbarerklärung?

    der Rekurs

  32. Welche materiellen Voraussetzungen müssen Exekutionstitel erfüllen?

    gem § 7 - 9 EO Art und Umfang der geschuldeten Leistung muss zweifelsfrei hervorgehen = bestimmt sein Geldbeträge müssen ziffernmäßig bestimmt sein leicht bestimmbare Wertsicherungsklauseln auch zulässig (Verbraucherpreisindex) Titel muss für oder gg denjenigen bestehen, für oder gg den Exekution beantragt wird Geschuldete Leistung muss bereits fällig sein Bei bedingter Leistung muss Bedingung eingetreten sein

  33. Kann Exekution für oder gg Rechtsnachfolger aus einem Exekutionstitel beantragt werden?

    ja, wenn Rechtsnachfolge durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen wird hat er keine solche Urkunden: mittels Titelergänzungsklage gem § 10 EO

  34. Was ist die Folge, wenn die Vollstreckbarkeit eines Exekutionstitels vom Eintritt einer bestimmten Tatsache abhängig ist?

    gem § 7 (2) EO Eintritt ist vom betreibenden G zu beweisen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde hat er keine solche Urkunden: mittels Titelergänzungsklage gem § 10 EO

  35. Wie hat das Gericht zu reagieren, wenn die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Exekution gegeben sind?

    Exekutionsbewilligung erteilen

  36. Wie hat das Gericht zu reagieren, wenn die formellen oder materiellen Voraussetzungen für die Exekution nicht gegeben sind?

    zuerst Verbesserungsversuch dann bei Fehlen der formellen: zurückweisen bei Fehlen der materiellen: abweisen

  37. Wie kann sich der Verpflichtete wehren, wenn das Gericht die Exekutionbewilligung erteilt hat, obwohl eine formelle oder materielle Voraussetzung nicht erfüllt war?

    bei Fehlen formeller Voraussetzung er Rekurs gem § 65 EO bzw nach Beginn des Vollzugsverfahrens mit Einstellungsantrag gem § 39 EO bei Fehlen materieller Voraussetzung Impugnationsklage gem § 36 EO

  38. Wie kann der betreibende Gläubiger auf weitere Exekutionsmittel bzw Vermögensobjekte des Verpflichteten zugreifen, nachdem die Exekution bereits bewilligt wurde?

    Exekutionsverfahren kann auf weitere Exekutionsmittel auf bewegliches Vermögen ausgedehnt werden für unbewegliches Vermögen muss ein neuer Exekutionsantrag gestellt werden

  39. Wie ist mit vollstreckbaren ausländischen Exekutionstiteln umzugehen, wenn sie der Ö Rechtsordnung nicht bekannte Maßnahmen oder Anordnungen enthalten?

    gem § 404 EO von Amts wegen an Ö Vollstreckungsmaßnahme- oder Anordnung anzupassen hat gleichzeitig mit Bewilligung zu erfolgen

  40. Wie kann eine Partei gg die Anpassung einer ausländischen Vollstreckungsmaßnahme- oder Anordnung vorgehen?

    wenn nicht bereits vor Beschlussfassung einvernommen: Widerspruch binnen 14 Tagen gem § 404 (3)

  41. Wie wird über den Widerspruch gg die Anpassung einer ausländischen Vollstreckungsmaßnahme- oder Anordnung entschieden?

    mit Beschluss nach mündl. Verhandlung

  42. Wie hat das Gericht vorzugehen, wenn in laufende Bezüge (zb Unterhaltszahlungen an den S) des S auf Basis eines ausländischen Exekutionstitels exekutiert werden soll?

    gem § 305 EO vor Bewilligung hat Gericht den Drittschuldner (= Schuldner des laufenden Bezugs an den Verpflichteten) aufzufordern binnen 4 Wochen sich über die Höhe der Forderung zu erklären es können auch wiederholt neue Fristen gesetzt werden, unter Androhung einer Ordnungsstrafe Aufgrund der Erklärung ist dann Umfang der Forderung in der Exekutionsbewilligung als Festbetrag festzusetzen

  43. Wie kann sich der Verpflichtete eines ausländischen Exekutionstitels wehren, wenn für den Titel keine Vollstreckbarerklärung notwendig ist?

    gem § 418 EO binnen 8 Wochen ab Zustellung der Exekutionsbewilligung können Versagungsgründe geltend gemacht werden

  44. Wann ist für einen ausländischen Exekutionstitel keine Vollstreckbarerklärung notwendig?

    gem Art 36 Brüssel Ia-VO in EU Mitgliedsstaat ergangene Entscheidungen sind ohne besonderes Verfahren anzuerkennen = Vollstreckbarerklärung (Exquaturverfahren) entfällt ebenso entfällt es bei: nach Europäischer Mahnverordnung nach Europäischer Bagatellverordnung beim EuVT bei Unterhaltsansprüchen nach EuUntVO

  45. Was ist der Europäische Vollstreckungstitel?

    steht den Ö Vollstreckungstiteln in § 1 EO gleich gilt für unbestrittene, der Höhe nach bestimmte Geldforderungen gem Art 3 (1) EuVT-VO

  46. Wofür steht EuVT?

    Europäischer Vollstreckungstitel

  47. Wie verhält sich die EuUntVO zum EuVT

    Tritt bei Unterhaltssachen anstelle des EuVT

  48. Was sind die Voraussetzungen für die Vollstreckung eines EuVT?

    betreibender G muss vorlegen: Entscheidungsausfertigung Bestätigung als EuVT beglaubigte Übersetzung der Bestätigung

  49. Wer ist für die Erteilung und Aufhebung einer Bestätigung als EuVT zuständig?

    jenes Organ, das den Titel erlassen hat bei gerichtl Entscheidungen und Vergleichen Gericht erster Instanz bei vollstreckbaren Notariatsakten der beurkundende Notar bei verwaltungsbehördl Titeln die Verwaltungsbehörde Erteilung der Bestätigung fällt in ihrem Anwendungsbereich in die funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers gem § 16 RpflG

  50. Kann der EuVT auch im vereinfachten Bewilligungsverfahren durchgesetzt werden?

    ja

  51. Wann hat das Gericht über einen Exekutionsantrag mit vereinfachtem Bewilligungsverfahren zu entscheiden?

    gem § 54b-54e EO wenn kumulativ erfüllt: betreibender Gläubiger Exekution wegen Geldforderungen beantragt Sie nicht auf das unbewegliche Vermögen geht Die Forderung 50.000 € nicht übersteigt Die Vorlage anderer Urkunden nicht vorgeschrieben ist Im inländischer oder für vollstreckbar erklärter ausländischer Exekutionstitel vorliegt Der betreibende Gläubiger nicht bescheinigt hat, dass ein vorhandenes Exekutionsobjekt durch Zustellung der Exekutionsbewilligung vor Vornahme der Pfändung der Exekut…

  52. Wann dürfen Vollzugshandlungen in der Fahrnisexekution vorgenommen werden?

    Gemäß § 249 (3) EO Frühestens 14 Tage nach Zustellung des Bewilligungsbeschlusses

  53. Kann der Gläubiger zwischen ordentlichem und vereinfachtem Bewilligungsverfahren wählen?

    Kein Wahlrecht Aber wenn er nachweisen kann, dass der Verpflichtete nach Zustellung der Exekutionsbewilligung die Vollstreckung vereiteln würde, ist das vereinfachte nicht zulässig

  54. Muss im vereinfachten Bewilligungsverfahren eine Ausfertigung des Exekutionstitels beigelegt werden?

    Gemäß § 54b (2) Z2 EO Nicht notwendig, Gericht entscheidet allein aufgrund der Angaben im Exekutionsantrag nur wenn Gericht Bedenken hat, hat es G aufzufordern Ausfertigung des Exekutionstitels samt Bestätigung der Vollstreckbarkeit vorzulegen

  55. Was ist die Folge, wenn die Angaben im Exekutionsantrag nicht mit dem Exekutionstitel übereinstimmen?

    gem § 54e (1) Z2 EO Exekutionsverfahren ist zur Gänze einzustellen selbst wenn nur ein Teil nicht übereinstimmt

  56. Was ist die Folge wieder Gläubiger im vereinfachten Bewilligungsverfahren dem Auftrag zur Vorlage des Exekutionstitels nicht nachkommt

    gem § 54b (2) Z3 iVm § 54d (1) EO Exekutionsverfahren ist zur Gänze einzustellen

  57. Was ist die Folge, wenn das Exekutionsverfahren eingestellt wird, weil die Angabe im Exekutionsantrag nicht mit dem Exekutionstitel übereinstimmen oder der Gläubiger im Auftrag zur Vorlage des Exekutionstitel nicht nachkommt?

    Der Gläubiger hat dem Verpflichteten alle verursachten Nachteile zu ersetzen

  58. Wie unterscheiden sich die Folgen des vereinfachten Bewilligungsverfahrens zum ordentlichen?

    Die vereinfachte Exekutionsbewilligung ist dem Verpflichteten - im Gegensatz zu ordentlichen Verfahren - vor dem Vollzug zuzustellen

  59. Wie kann sich der Verpflichtete sich gegen die vereinfachte Exekution formulieren?

    Einspruch binnen 14 Tagen

  60. Was kostet der Einspruch gegen die vereinfachte Exekutionsbewilligung?

    gem § 63a (2) EO Mindestbetrag von 20 €

  61. Was ist die Folge, wenn ein namensgleicher Dritter in das Exekutionsverfahren einbezogen wird

    gem § 63a (3) EO wenn irrtümlich: Dritter hat gegen den betreibenden Gläubiger einen Kostenersatzanspruch von mindestens 50 € gem § 63b EO wenn mutwillig: Betreibende Gläubiger ist Mutwillensstrafe von mindestens 100 € aufzulegen

  62. Welche Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe gibt es im Exekutionsverfahren ?

    Rekurs Vollstreckungsbeschwerde

  63. Wie kann man gegen Beschlüsse des Exekutionsgerichts vorgehen?

    gem § 65 (1) EO, § 78 EO iVm 521 (1) ZPO Rekurs binnen 14 Tagen

  64. Kann Rekurs gegen jeden Beschluss des Exekutionsgerichts erhoben werden?

    Nicht gegen jeden Beschluss zb nicht gegen Ernennung des Verwalters Anberaumung einer Tagsatzung Anordnung der Verwahrung gepfändete Gegenstände ...

  65. Sind Rekurse gegen Beschlüsse des Exekutionsgerichts ein- oder zweiseitig?

    gem § 65 (3) EO grds einseitig Zweiseitige nur, wenn: Kostenrekurs Rekurs gegen Beschluss über den Antrag auf Einstellung, Einschränkung oder Aufschiebung der Exekution besonders angeordnet

  66. Hat der Rekurs im Exekutionsverfahren aufschiebende Wirkung?

    gem § 67 EO keine aufschiebende Wirkung gem § 42 (1) Z7 EO kann aber einen Aufschiebungsgrund bilden

  67. Was bezweckt die Vollstreckungsbeschwerde?

    Vollzugshandlungen des Verstärker sind keine Beschlüsse, könne daher nicht mit Rekurs bekämpft werden Stattdessen Vollstreckungsbeschwerde richtet sich gegen Gesetz- oder weisungswidriges Vorgehen des Gerichtsvollziehers

  68. Was ist die Folge, wenn sich eine Sache, die im Zuge der Vollstreckung gepfändet werden soll, bei einem Dritten befindet?

    Pfändung nur mit Einverständnis des dritten Inhabers zb Nachbarin die sich von Verpflichtetem Elektrogerät ausgeliehen hat muss zustimmen Dritter muss dazu Pfändungsprotokoll mitunterfertigen

  69. Wie kann ein dritter Sachinhaber vorgehen, wenn eine bei ihm befindliche Sache des Verpflichteten gegen seinen Willen gepfändet wird?

    gem § 68 EO Vollstreckungsbeschwerde

  70. Was ist die Frist für die Vollstreckungsbeschwerde?

    14 Tage ab Kenntnis vom Exekutionsvollzug oder von der Verweigerung der Exekutionshandlung

  71. Wann darf der Gerichtsvollzieher oder Verwalter mit den Vollzugshandlungen innehalten (= Innehaltung der Exekution)?

    gem § 46 EO Anspruchsbefriedigung, Anspruchsstundung oder Exekutionsfortsetzungsverzicht seit GREx: wenn Verpflichtete Partie offenkundig zahlungsunfähig ist Pfändungen sind aber weiterhin vorzunehmen ( da in dem Fall noch keine endgültige Entscheidung über Zahlungsunfähigkeit erfolgt )

  72. Beendet die Innehaltung der Exekution das Exekutionsverfahren?

    Nein, ist bloß faktische Abstandnahme vom Vollzug daraufhin ist ggf eine Einstellung der Exekution gemäß § 33 EU zu verfügen

  73. Was ist die Folge, wenn der Verpflichtete im Exekutionsverfahren offensichtlich zahlungsunfähig ist?

    gem § 49a EO Exekutionsgericht hat die Zahlungsunfähigkeit beschlussmäßig festzustellen und dann öffentlich im Edikt bekanntzumachen da ruhen sämtliche Exekutionsverfahren werden nur auf Antrag fortgesetzt -> Danach folgt in der Regel ein Insolvenzverfahren

  74. Wozu dient die Aufschiebung der Exekution?

    gem § 42 EO Wird vom Verpflichteten oder Dritten ein Rechtsbehelf ergriffen, so besteht die Gefahr, dass das Exekutionsverfahren bis zur Entscheidung des Rechtsstreits bereits beendet ist Daher kann Aufschiebung der Exekution beantragt werden

  75. Welche Aufschiebungsgründe gibt es für das Exekutionsverfahren?

    gem § 42 Z1-9 EO taxativ aufgezählt wichtigste: Exekutions- und Rechtsmittelklagen Einlegen einer Beschwerde oder eines Rekurses Antrag auf Aufhebung der Vollstreckungsklausel Antrag auf Einstellung der Exekution

  76. Kann auch die betreibende Gläubiger die aufschiebende Exekution erwirken?

    ist auf Antrag des G oder mit dessen Zustimmung zulässig wenn Parteien eine Zahlungsvereinbarung getroffen haben

  77. Ab wann kann die Exekution nach Aufschiebung fortgesetzt werden?

    Frühestens nach drei Monaten

  78. Was ist die folgende Exekution nach Aufschiebung nicht fortgesetzt wird?

    gem § 45a EO wenn nicht innerhalb von zwei Jahren Fortsetzung beantragt, so ist Exekution einzustellen

  79. Was ist neben einem Aufschiebungsgrund noch für die Aufschiebung der Exekution notwendig?

    Verpflichtet oder Dritter muss Aufschiebungsinteresse glaubhaft machen Falls durch Aufschiebung die Befriedigung des Gläubigers gefährdet werden könnte, ist gegebenenfalls für Bewilligung eine Sicherheitsleistung notwendig

  80. Was ist ein Aufschiebungsinteresse?

    Die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteils

  81. Was ist die Aufhebung der Exekution?

    Die Beseitigung bereits gesetzter Vollzugsakte zB Pfändung einer Forderung

  82. Was ist für die Aufhebung der Exekution notwendig?

    gem §43 (2) EO Verpflichtet muss ein Aufhebungsinteresse dartun in dem betreibenden Gläubiger volle Sicherheit leisten

  83. In welchen Fällen kommt das Exekutionsverfahren zum Ruhen?

    gem § 18 (2) EO es wurden keine Vermögensobjekte ermittelt oder vorgefunden es wurden alle gepfändeten Vermögensobjekte verwertet und der Erlös verteilt (und die Forderung noch nicht zur Gänze befriedigt) gem § 49a EO nach Gerichtsbeschluss, wenn der Verpflichtete offensichtlich zahlungsunfähig ist Achtung: Fortsetzung dann nur nach § 49a (3) EO

  84. Wie lange wir den Exekutionsverfahren fortgeführt?

    Von Amts wegen bis die Forderung samt Nebenforderungen erfüllt ist Oder die Exekution eingestellt wurde

  85. Wann kann das Exekutionsverfahren nach Ruhen fortgesetzt werden?

    Nur auf Antrag des Gläubigers wenn vor Ablauf von sechs Monaten glaubhaft gemacht wird, dass wieder pfändbare Vermögenswerte beim Verpflichteten vorhanden sind oder nach Ablauf von sechs Monaten = Sperrfrist von 6 Monaten, die nur bei Glaubhaftmachung durchbrochen wird

  86. Was ist die Folge wenn mehrere G gegen einen Verpflichteten Exekutionsverfahren führen und nur einer der G Fortsetzung beantragt

    gem § 18 (4) EO Fortsetzung soll nur dann für alle Gläubiger wirken, wenn bereits ein Pfandrecht begründet wurde

  87. Was sind die Exekutionsklagen?

    Ergeben sich aufgrund eines Vollstreckungsverfahrens Eröffnen ein neben diesem geführtes eigenes Erkenntnisverfahren -> dort gilt die ZPO

  88. Was ist die Folge einer rechtskräftig stattgegeben Exekutionsklage?

    gem § 39 (2) EO Das Exekutionsverfahren ist von Amts wegen einzustellen

  89. Gibt es bei den Exekutionsklagen Anwaltspflicht?

    gem § 27 (2) iVm 29 (1) ZPO bei Streitwert über 5.000€ grds relative Anwaltspflicht (Exekutionsklagen sind Erkenntnisverfahren, es gilt die ZPO!)

  90. Welche Exkeutionsklagen gibt es?

    Oppositionsklage Impugnationsklage Exszindierungsklage Pfandvorrangsklage

  91. Wozu dient die Oppositionsklage?

    Für Exekutionsbewilligung sind nur die formellen und materiellen Voraussetzungen ausschlaggebend es ist daher unbeachtlich ob der materielle Anspruch überhaupt noch besteht Anspruchsaufhebende oder -hemmende Tatsachen (etwa das Anspruch bereits erfüllt oder sogar gestundet wurde) können mit der Oppositionsklage durchgesetzt werden Kläger ist also der Verpflichtete und Beklagter ist der betreffende Gläubiger

  92. Beeinträchtigte Oppositionsklage den Vollzug der Exekution?

    nur wenn damit ein Aufhebungsantrag verbunden ist

  93. Welche Voraussetzungen müssen Anspruchsaufhebende oder -hemmende Tatsachen erfüllen, damit sie in der Oppositionsklage eingesetzt werden können?

    Dürfen grundsätzlich erst nach Schluss der mündlichen Streitverhandlung erster Instanz eingetreten sein = nur nova producta In Unterhaltssachen unter Umständen auch bereits vor Titelschaffung entstandene Tatsachen = nova reperta daher in der Praxis auch oft neue Unterhaltsbemessung im Oppositionsverfahren

  94. Musste Exekutionsbewilligung rechtskräftig sein, dass Oppositionsgründe geltend gemacht werden können?

    nein, ist nicht notwendig

  95. Wie lange ist die Oppositionsklage zulässig?

    Nur während eines Exekutionsverfahrens

  96. Wo ist die Oppositionsklage einzubringen?

    grds beim Bewilligungsgericht bei Arbeitsrechtssache: Prozessgericht erster Instanz bei Unterhaltstitel: für Unterhaltssache zuständiges Gericht

  97. Welchen weniger aufwändigen Rechtsbehelf hat der Verpflichtete neben der Oppositionsklage und wie wirkt er?

    gem § 40 EO Oppositionsgesuch, beschränkt auf Anspruchsbefriedigung in Anspruchsstundung Kann Einstellung der Exekution bewirken, wenn verpflichteter sich auf öffentl. oder öffentl beglaubigte Urkunden stützen kann

  98. Was bedeutet es, dass im Oppositionsverfahren die Eventualmaxime gilt?

    gem § 35 (3) ZPO Der Verpflichtete hat alle Tatsachen den zum Zeitpunkt der Klagseinbringung bekannt sind gleichzeitig vorzubringen Sonst sind sie ausgeschlossen Aufgrund der Waffengleichheit gilt das gleiche analog auch für den beklagten betreibenden Gläubiger

  99. Kann die Opposition Klage vor einem Schiedsgericht stattfinden?

    nein, ist nicht schiedsfähig

  100. Welche Tatsachen sind nicht von der Eventualmaxime im Oppositionsverfahren erfasst?

    Tatsachen, die erst während des Verfahrens entstehen Tatsachen, die nur der Präzisierung des Vorbringens dienen