ZGV - Garber - Altfragen - Insolvenzrecht
53 flashcards · Law · by daniel-eder
Welche Organe sind im Insolvenzverfahren tätig und was sind ihre Aufgaben?
Insolvenzgericht: hat das Verfahren zu eröffnen, zu leiten, die übrigen Organe zu bestellen und zu überwachen, Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse zu treffen, sich an der Feststellung der Insolvenzmasse zu beteiligen, die Verteilung zu bewilligen und schlussendlich die Aufhebung des Insolvenzverfahrens zu beschließen. Insolvenzverwalter § 80 f IO: ihm obliegt die praktische Durchführung des Insolvenzverfahrens und er wird bei einer Unternehmerinsolvenz zwingend vom Insolvenzgericht beste…
Welche Voraussetzungen müssen für Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen?
Insolvenzantrag (von Schuldner selbst oder Gläubiger eingebracht) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Vorliegen kostendeckendem Vermögen (ansonsten Kostenvorschuss v. Antragsteller!)
Welche Insolvenzgründe gibt es?
Als Gründe für eine Insolvenz, welche zugleich auch Voraussetzung für die Eröffnung ei-nes Insolvenzverfahrens darstellen, sind die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung zu nennen. Während die Zahlungsunfähigkeit (§ 66 IO) einen allgemeinen für alle Schuldner geltenden Insolvenzgrund darstellt, genügt die Überschuldung (§ 67 IO) als In-solvenzgrund nur gegen eingetragene Personengesellschaften, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, juristische Person…
Wer ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen?
Das Insolvenzverfahren ist auf Antrag des Schuldners oder auf Antrag eines Gläubigers zu eröffnen (§§ 69, 70 IO). Der Schuldner hat unverzüglich, spätestens aber 60 Tage nach Eintritt seiner Zahlungsunfähigkeit bzw Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen (Beachte: Verlängerung der Frist im Falle einer Pandemie, Anmerkung Covid). Eine Ver-letzung der Insolvenzantragspflicht zieht weitreichende Haftungsfolgen nach sich. Wird das Verfahren auf Antrag eines Gläubigers eröffnet, so hat dieser…
Wie ist vorzugehen, wenn das Vermögen für die Deckung der Kosten des Insolvenz-verfahrens nicht ausreicht?
Fehlt ein kostendeckendes Vermögen, so hat das Gericht dem Antragsteller einen Kos-tenvorschuss binnen bestimmter Frist aufzuerlegen. Der Erlag eines Kostenvorschusses ist aber auch möglich, wenn ein Anfechtungsanspruch bescheinigt wird. Bei nicht recht-zeitigem Erlag des Kostenvorschusses hat das Gericht den Antrag abzuweisen und darauf sowie auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners in seiner Entscheidung hinzuweisen (§§ 71, 71a, 71b IO).
Wozu dient die Insolvenzanfechtung?
Vor der Insolvenzeröffnung bestehen zwei große Gefahren für die Gläubigerschaft des Schuldners: Zum einen versuchen einzelne Gläubiger, die besser informiert sind – zB die Hausbank – noch rasch Zahlung oder Sicherung vom Schuldner zu erhalten, die dieser angesichts des Untergangs oft bereit ist aus den letzten Reserven zu gewähren. Anderer-seits ist der Schuldner selbst versucht, Vermögen aus der späteren Insolvenzmasse her-auszuziehen bzw den Zugriff darauf zu vereiteln. Als Gegenmaßnahme gege…
Welche Tatbestände der Insolvenzanfechtung bestehen?
Allgemeiner Anfechtungstatbestand gem § 27 IO. Demnach muss es sich um eine Rechtshandlung handeln, die vor Insolvenzeröffnung vorgenommen wurde, das Vermö-gen des Schuldners betrifft und die Insolvenzgläubiger benachteiligt. Zusätzlich muss dann einer der besonderen Tatbestände (Benachteiligungsabsicht, Vermögensverschleu-derung, Schenkung und exekutiver Erwerb, Begünstigung, Kenntnis der Zahlungsunfähig-keit, Wechsel und Scheckzahlungen – §§ 28 – 33 IO) erfüllt sein.
Was sind die Besonderheiten der Aufrechnung im Insolvenzverfahren?
Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung ist für einen Schuldner, der zugleich Gläubiger der Insolvenzmasse ist, ein wichtiges Mittel, um der quotenmäßigen Befriedigung seiner Insolvenzforderung zu entgehen (§ 19 IO). Rechnet er nämlich nicht auf, muss er als Schuldner in die Insolvenzmasse voll leisten, erhält aber als Insolvenzgläubiger dann nur die Insolvenzquote!
Nennen Sie die Wirkungen, die mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einherge-hen!
Die Insolvenzeröffnung hat insbesondere Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Schuldners: der Schuldner verliert die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das massezugehörige Vermögen § 2 Abs 2 IO (der Insolvenzverwalter tritt an seine Stelle; anderes bei Eigenverwaltung des Schuldners). Weiters hat die Eröffnung Auswirkungen auf anhängige Prozesse: wenn die Rechtsstreitigkeiten die Masse nicht betreffen, hat die Insolvenzeröffnung keinen Einfluss; anderes gilt, wenn es sich um Rechtsstrei…
Durch welche Mechanismen wird im Insolvenzrecht die Sanierung erleichtert?
Das Sanierungsverfahren – insbesondere in seiner Ausgestaltung mit Eigenverwaltung des Schuldners – und der Sanierungsplan dienen der Unternehmenssanierung. Das Sanierungsverfahren ist bereits bei bloß drohender Zahlungsunfähigkeit erlaubt. Das IRÄG 2010 verfolgte vor allem das Ziel, Sanierungen und Unternehmensfortführungen in der Insolvenz zu erleichtern. Dies wird eben dadurch erreicht, dass der Zugriff der Gläubiger auf den Schuldner in einer Vorphase gelockert ist und dieser daher zu einer…
Was geschieht nach Insolvenzeröffnung mit noch nicht erfüllten Verträgen?
Die IO enthält in den §§ 21 bis 26 IO Regelungen, wie sich die Insolvenzeröffnung auf gegenseitige noch nicht voll erfüllt Verträge auswirkt. Allgemeine Regel nach § 21 IO auf allgemeine gegenseitige Verträge: Ist ein solcher noch von keiner Seite vollständig er-füllt, so hat der Insolvenzverwalter ein Wahlrecht zwischen Erfüllung und Rücktritt (wirkt ex nunc: Geleistetes kann nicht mehr zurückgefordert werden) vom Vertrag. Aber Ach-tung: anderes gilt bei Verträgen unter Eigentumsvorbehalt. Hat…
Wie wirkt sich die Insolvenzeröffnung auf Bestandverträge (Dauerschuldverhältnis) aus?
Grundsätzlich tritt die Insolvenzmasse vorerst in die Bestandverträge ein und Ansprüche aus der Zeit VOR der Insolvenzeröffnung (zB Mietrückstände) sind bloße Insolvenzforde-rungen, für die Zeit danach sind die Masseforderungen. Für das weitere rechtliche Schicksal ist zu unterscheiden, ob der Bestandnehmer (zB Mieter) insolvent wird oder der Bestandgeber (zB Vermieter) insolvent wird. Insolvenz des Bestandnehmers (§ 23 IO): Dem Insolvenzverwalter steht ein außerorden-tliches Kündigungsrecht de…
Wie wirkt sich die Insolvenzeröffnung auf Arbeitsverträge aus?
Wird der Arbeitnehmer insolvent berührt das den Arbeitsvertrag nicht, da der Schuldner über seine eigene Arbeitskraft weiter verfügen kann. Ist hingegen die insolvente Person Arbeitgeber ist die maßgebliche Rechtsgrundlage § 25 IO: dem Insolvenzverwalter wird ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt, wobei er bei der Kündigung von Arbeitnehmern nur die gesetzliche, kollektivvertragliche oder zulässigerweise kürzere vereinbarte Kündigungsfrist einhalten muss. Auch der Ar-beitnehmer hat d…
Wie machen die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen geltend?
Die Insolvenzgläubiger machen ihre Forderungen im Insolvenzverfahren durch Anmeldung gem §§ 102 f IO geltend. Die Anmeldungsfrist ist im Insolvenzedikt ersichtlich, es werden aber auch nachträglich angemeldete Forderungen noch berücksichtigt (Für diese ist dann eine besondere Prüfungstagsatzung anzuberaumen, deren Kosten die verspätet Anmeldenden zu tragen haben!). Beachte: Aussonderungs-, Absonderungs- und Masse-forderungen müssen demgegenüber NICHT im Insolvenzverfahren angemeldet werden.
Welche Folgen hat eine Bestreitung einer Forderung in der Prüfungstagsatzung?
Ist eine Forderung vom Insolvenzverwalter anerkannt und von keinen der bestreitungsbe-rechtigten Gläubiger bestritten, so gilt sie im Insolvenzverfahren als festgestellt § 109 Abs 1 IO. Sind Forderungen in der Prüfungstagsatzung nicht festgestellt, sondern bestrit-ten worden, so können diese am Insolvenzverfahren nicht teilnehmen! Der Teilnahmean-spruch im Insolvenzverfahren kann aber in einem Prüfungsprozess (Liquidierungsprozess) festgestellt werden. Der Gläubiger muss dazu binnen einer einmo…
Welche Grundsätze sind bei der Verteilung zu beachten?
Die Verteilung des Masseerlöses stellt den letzten Abschnitt des Insolvenzverfahrens dar. Geregelt ist dies in §§ 128 – 139 IO. Aus der allgemeinen Insolvenzmasse sind primär die Massegläubiger und erst danach die Insolvenzgläubiger zu befriedigen. Die Verteilung hat der Insolvenzverwalter nach Einvernahme des Gläubigerausschusses und mit Zu-stimmung des Insolvenzgerichts vorzunehmen (Beachte: formfreie Verteilung in einfa-chen Fällen und formgebundene Verteilung bei schwierigeren Verteilungen)…
Welche Voraussetzungen bestehen für den Abschluss eines Sanierungsplans?
Der Sanierungsplan §§ 140 ff IO stellt einen gerichtlichen Ausgleich dar, der einen teil-weisen Schuldnachlass und Stundung gewährt. Voraussetzung ist, dass der Schuldner mindestens 20 % der Insolvenzforderungen erfüllt und der Sanierungsplanvorschlag von einer einfachen Kopf- und Kapitalmehrheit der Gläubiger angenommen wird. Plant der Schuldner ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung muss er im Sanierungsplan stattdessen eine Mindestquote von 30 % anbieten! Der Abschluss eines Sanierungsp…
Was folgt aus der rechtskräftigen Bestätigung eines Sanierungsplans? Kann es zu einem Wiederaufleben der Forderung kommen?
Die Wirkungen des Insolvenzverfahrens enden ex lege mit Eintritt der Rechtskraft der Sanierungsplanbestätigung. Nach dem rechtskräftig bestätigten Sanierungsplan wird der Schuldner von dem Ausfallsbetrag seiner Verbindlichkeit befreit. Bezahlt daher der Schuldner die beschlossene Quote seiner Schulden, so gelten diese als vollständig getilgt iSd § 156 Abs 1 IO. Wiederaufleben: Gerät aber der Schuldner mit der Erfüllung seines Sanierungsplans in Verzug, so werden die Schuldentilgung und die sons…
In welchen Fällen wird dem Schuldner die Eigenverwaltung entzogen?
Die Eigenverwaltung kann dem Schuldner aus bestimmten Gründen wieder entzogen werden. Das Gericht hat dann einen Masseverwalter zu bestellen. Die Gründe sind in § 170 IO geregelt!
Was sind verfahrensrechtliche Besonderheiten des Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung?
Durch die Eigenverwaltung wird der Schuldner im Sanierungsverfahren nicht entmachtet; er ist vielmehr berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen. Allerdings: Während Rechtshandlungen, die nicht zum gewöhnlichen Unternehmensbetrieb gehören, sowie der Rücktritt, die Kündigung oder die Auflösung der Verträge nach §§ 21, 23 und 25 IO der Genehmigung des Sanierungsverwalters bedürfen, muss der Schuldner auch eine zum gewöhnlichen Unternehmensbetrieb erforderliche Handlung unterlassen, wenn der Sa…
Welche Besonderheiten gibt es in der Insolvenz von natürlichen Personen?
Für Verbraucher ist das sog Schuldenregulierungsverfahren vor dem Bezirksgericht vorgesehen. Weil in diesem Verfahren besonderes Augenmerk auf die Kostengünstigkeit gelegt wird, soll tunlichst auf einen Insolvenzverwalter verzichtet werden, sodass dem Schuldner grds die Eigenverwaltung seines Vermögens zusteht §§ 186 f IO. Primär wird im Schuldenregulierungsverfahren ein Sanierungsplan angestrebt (Mindestquote 20 %, zahlbar in zwei bis maximal 5 Jahre), sekundär Zahlungsplan und als Auffangbeck…
Wie kommt in der Privatinsolvenz ein Zahlungsplan zustande?
Unter dem Zahlungsplan § 193 IO versteht das Gericht einen Zahlungsvorschlag des Schuldners, aus dem die Modalitäten der künftigen Schuldentilgung hervorgehen. Er ähnelt in vielem dem Sanierungsplan (welcher ja in der Privatinsolvenz auch möglich ist), doch muss er im Gegensatz zu diesem keine gesetzliche Mindestquote aufweisen (Zahlungsfrist darf 7 Jahre nicht übersteigen, Zahlungen sollen einer solchen Höhe entsprechen, die zu seiner Einkommenslage in den folgenden fünf Jahren passen). Über d…
Wie kann die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens verhindert werden?
Sekundärinsolvenzverfahren ist effizienzmindernd. EuInsVP 2015 hat deswegen das Instrument der Zusicherung des Insolvenzverwalters im Hauptverfahren gem Art 36 EuInsVo geschaffen Dabei erklärt der Insolvenzverwalter, dass bei der Verteilung des im MS der Niederlassung gelegenen Vermögens die Verteilungs- und Vorzugsrechte nach dem nationalen Recht des Sekundärinsolvenzsstaats gewahrt werden, wobei der Wert der im MS belegenen Gegenstände und die Möglichkeiten ihrer Verwertung anzugeben sind Ins…
Welche Grundsätze gelten im Insolvenzverfahren (Vergleich zum Exekutionsverfah-ren)?
Im Exekutionsverfahren gelten die Grundsätze der Spezialexekution und Priorität: Der früher agierende betreibende Gläubiger wird aus der Pfandsache vorrangig befriedigt. Im Gegenzug dazu herrscht im Insolvenzverfahren das Prinzip der Generalexekution, was durch die Grundsätze der Universalität und Parität erreicht wird (Ziel: gleichmäßige For-derungsbefriedigung aller Gläubiger = Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz).
Kann ein gestellter Insolvenzantrag auch wieder zurückgezogen werden?
Nein! Es gilt dann in weiterer Folge die Offizialmaxime.
Gibt es im Insolvenzverfahren eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?
Nein – Grundsatz der Verfahrenskonzentration!
Ist im Insolvenzverfahren eine außergerichtliche Einigung möglich?
JA, der Schuldner kann einen außergerichtlichen Ausgleich mit allen Gläubigern ab-schließen. Dieser ist ein privatrechtlicher Vertrag, wonach ihm ein Schuldenteil erlassen und der Rest in Form von Ratenzahlungen gestundet wird. Er bedarf aber jedenfalls der Zustimmung sämtlicher Gläubiger!
Was bedeutet „materielle Insolvenz“?
Materielle Insolvenz meint, dass zwar die Insolvenzgründe der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer insolvenzfähigen Person vorliegen, jedoch das Insolvenzverfahren selbst noch nicht eröffnet wurde.
Welche Gruppen von Gläubigern/Berechtigte kennen Sie im Insolvenzverfahren?
• Aussonderungsberechtigte § 44 IO • Absonderungsberechtigte § 48 Abs 1 IO • Aufrechnungsberechtigte § 19 Abs 1 IO • Massegläubiger § 46 IO • Insolvenzgläubiger gem § 51 IO
Was ist ein Massegläubiger? Was sind Masseforderungen?
Die nach den Aussonderungs- und Absonderungsgläubigern bzw den Aufrechnungsbe-rechtigten, aber VOR den Insolvenzgläubigern zu befriedigenden Gläubigern heißen Massegläubiger. Sie sind – bei Zureichen der Masse – VOLL zu befriedigen. Masseforderungen entstehen also erst NACH Insolvenzeröffnung. Der § 46 IO nennt die Masseforde-rungen abschließend. Sollte die Masse nicht ausreichen, um alle Masseforderungen zu befriedigen gibt § 47 Abs 2 eine Reihenfolge: Primär werden die Barauslagen des Insol-v…
Was ist der Hintergrund für die Bevorzugung von Massegläubigern?
Der Grundgedanke, warum die Masseforderungen in § 46 IO privilegiert werden, ist ein-fach: Gewisse Gläubiger müssen mit einer gesicherten Befriedigung rechnen können, weil sonst die Insolvenzabwicklung gefährdet wäre. So würde zB kein vernünftig denken-der Mensch die Aufgabe des Insolvenzverwalters übernehmen, wenn er für seine Ausla-gen und seinen Arbeitseinsatz im Interesse der Masse nur eine quotenmäßige Befriedi-gung bekäme.
Was versteht man unter Masseinsuffizienz/Masseunzulänglichkeit?
Absolute Masseunzulänglichkeit (Masseinsuffizienz; §124a IO) liegt vor, wenn die Insol-venzmasse auf Dauer nicht ausreicht, um die Masseforderungen vollständig zu befriedi-gen. Der Insolvenzverwalter hat dann nach § 124a IO vorzugehen! Relative Unzulänglichkeit der Insolvenzmasse hingegen liegt vor, wenn der augenblickli-che Aktivstand der Masse nicht ausreicht, um die fälligen Masseforderungen zu befriedi-gen. Es bleibt der offene Rest weiterbestehen und wird zusammen mit später fällig wer-den…
Wann tritt die Wirkung der Insolvenzeröffnung ein?
Mit Beginn des Tages, der der öffentlichen Bekanntmachung des Inhalts des Insolvenzedikts folgt gem § 2 Abs 1 IO.
Wie lange ist eine GmbH insolvenzfähig?
Die GmbH ist bis zur Vollbeendigung nach vollständiger Vermögenslosigkeit, also so lange noch Vermögen da ist insolvenzfähig § 68 Abs 1 IO.
Wer ist insolvenzfähig?
Insolvenzfähig ist jeder der Träger von Rechten und Pflichten sein kann (Rechtsfähigkeit): also natürliche Personen, juristische Personen (zB Kapitalgesellschaften, Vereine), Verlassenschaften, eingetragene Personengesellschaften. Nicht insolvenzfähig hingegen sind stille Gesellschafter oder eine GesbR, weil diese Ge-bilde nicht rechtsfähig sind.
Was passiert in der Prüfungstagsatzung?
Die Feststellung der angemeldeten Forderungen erfolgt in der Prüfungstagsatzung. Diese ist idR auf 14 Tage nach Ablauf der Anmeldefrist anzuberaumen gem § 74 Abs 3 IO. Der Insolvenzverwalter und der Schuldner MÜSSEN erscheinen. Den Gläubigern bleibt es unbenommen, ob sie daran teilnehmen § 105 IO.
Unterschied EO und IO
EO - S ist nicht gewillt den G zu befriedigen - Basis ist ein gültiger Exekutionstitel § 1 EO - jeder betreibende G vollstreckt einzelne Vermögensstücke (individuelle Spezialexekution) - Prioritätsprinzip gilt (Rangordnung) - es entsteht Verstrickung (Verfügungsgewalt geht von S auf Staat über) - Verbot der Kahlpfändung IO - S ist nicht in der Lage G zu befriedigen - kein Exekutionstitel erforderlich - kollektive Rechtsverfolgung (Quotenbefriedigung) - Insolvenzmasse entsteht - G müssen Forderu…
Das Insolvenzverfahren der IO und seine Formen (= Welche Verfahrensstrukturen gibt es im Insolvenzrecht)
Neben dem Schuldenregulierungsverfahren für natürliche Personen, die kein U betreiben § 182 IO Konkursverfahren (Sanierungsverfahren nicht möglich oder gescheitert) Sanierungsverfahren (ohne Eigenverwaltung und mit Eigenverwaltung S) Beantragt G die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Konkursverfahren AUSSER Schuldner antwortet mit Antrag auf Sanierungsverfahren und Sanierungsplanvorschlag
Was ist die Insolvenzmasse?
Sondervermögen: gehört formell dem S aber Verwaltung/Verfügung entzogen § 3 IO; untersteht dem Insolvenzverwalter (Ausnahme Eigenverwaltung); insolvenzfreies Vermögen bleibt dem S
Zahlungsplan und nachgeschaltetes Abschöpfungsverfahren
Sanierung auch ohne Sanierungsplan möglich im: Konkurs natürlicher Personen § 180 IO Schuldenregulierungsverfahren natürlicher Personen § 182 IO siebenjähriger Zahlungsplan §§ 193 ff IO wird der Zahlungsplan abgelehnt -> Abschöpfungsverfahren § 213 Abs 1 IO (bereits in den letzten 20 Jahren Abschöpfungsverfahren – kein Weiteres § 201 Abs 1 Z 6 IO)
Schuldensanierung im Sanierungsverfahren
§ 166 IO für natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben, juristische Personen und Verlassenschaften offen Antrag + Vorlage Sanierungsplan erforderlich §§ 166 – 179 IO Mehrheit muss zustimmen (Prozessvertrag – bindet Minderheit und erfordert gerichtlicher Zustimmung) Erfüllung des Sanierungsplans lässt den Ausfall zu Naturalobligationen herabsinken Sanierungsverfahren OHNE Eigenverwaltung mit Insolvenzverwalter §§ 166 – 179 IO; Quote mindestens 20 % binnen 2 Jahren § 167 Abs 3 IO Sanieru…
Was ist der Gläubigerausschuss in der Insolvenz? Gibt es ihn in jedem Verfahren? Welche Aufgaben hat er? Wie groß?
Gläubigerausschuss § 88 IO: ist nicht in jedem Verfahren zu bestellen, sondern nur dann, wenn dies die Eigenart oder der besondere Umfang des Schuldnerunternehmens geboten erscheinen lässt. Er hat den Insolvenzverwalter zu überwachen und zu unterstützen. 3-7 Mitglieder
Welche Stellung hat der Insolvenzverwalter?
Insolvenzverwalter § 80 f IO: ihm obliegt die praktische Durchführung des Insolvenzverfahrens und er wird bei einer Unternehmerinsolvenz zwingend vom Insolvenzgericht bestellt. Ihm obliegt vor allem die Ermittlung der Wirtschaftslage des Schuldners, Prüfung, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann bzw ein geschlossenes Unternehmen wiedereröffnet werden kann, weiters die Feststellung, Verwaltung und Versilberung der Aktiva, Feststellung der Passiva, Verteilung des Masseerlöses. Der Insolvenzv…
Welche Wirkung hat Insolvenzeröffnung auf anhängige Zivilprozesse?
wenn die Rechtsstreitigkeiten die Masse nicht betreffen, hat die Insolvenzeröffnung keinen Einfluss; anderes gilt, wenn es sich um Rechtsstreitigkeiten handelt, die die Masse betreffen. Diese werden grds durch die Eröffnung unterbrochen § 7 Abs 1 IO. Für neue Klagen gilt eine Prozesssperre!
Welche Folgen hat es, wenn ein Schuldner nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellt?
weitreichende Haftungsfolgen
Wie wird im Insolvenzeröffnung über das Schicksal des Schuldners entscheiden?
gem § 167 IO Entweder: Konkursverfahren (Sanierungsverfahren nicht möglich oder gescheitert) Sanierungsverfahren (ohne Eigenverwaltung und mit Eigenverwaltung S)
Welche Möglichkeiten bestehen hinsichtlich der Verfügung über die Masseaktiven?
entweder der Schuldner verliert die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das massezugehörige Vermögen § 2 Abs 2 IO (der Insolvenzverwalter tritt an seine Stelle) oder Eigenverwaltung des Schuldners (Unterfall des Sanierungsverfahrens)
Welche Gründe gibt es für die Aufhebung des Insolvenzeröffnung?
Wenn ein Sanierungsplan (§ 152b) oder ein Zahlungsplan mit der erforderlichen Gläubigermehrheit angenommen und rechtskräftig vom Gericht bestätigt oder ein Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung eingeleitet wurde
Wer ist zur Annahme des Sanierungsplans stimmberechtigt und welche Mehrheiten sind erforderlich?
gem § 143 iVm 93 IO Stimmberechtigt ist wer festgestellte Insolvenzforderung hat nicht stimmberechtigt, wer durch Sanierungsplan keinen Abbruch erleidet gem § 147 (1) IO Mehrheiten: Mehrheit der Anwesenden Insolvenzgläubiger Mehr als die Hälfte der Gesamtsumme der anwesenden stimmberechtigten Forderungen
Welche Fragen stellen sich Im internationalen Insolvenzrecht?
welche Wirkungen ein im Ausland eröffnetes Insolvenzverfahren in Ö hat Welche Wirkungen ein Ö Insolvenzverfahren im Ausland hat unter welchen Voraussetzungen ein IV in Ö eingeleitet werden kann
Welche Besonderheit wurde durch die EuInsVO 2015 geregelt?
europaweite Insolvenzregister (in Ö durch die etablierte Insolvenzdatei erfüllt) Erweiterung der Anwendbarkeit auf: Annexverfahren insolvenznahe Verfahren Vorinsolvenzverfahren Zusicherung des Insolvenzverwalters soll Sekundärverfahren in anderen Staaten als dem Interessensmittelpunkt verhindern
Wie bestimmt sich die internationale Zuständigkeit der EuInsVO?
Es gilt das Insolvenzrecht des MS, in dem das IV eröffnet wurde gem Art 3 (1) EuInsVO kann das Hauptinsolvenzverfahren nur in dem MS eröffent werden, in dem der S den Mittelpunkt seiner Hauptsächlichen Interessen hat
Wann ist die EuInsVO anwendbar?
territorial: Beziehungen zw EU-MS, nicht zu Drittstaaten, ausgenommen Dänemark, hat sich nicht an VO beteiligt sachlich öffentliche Gesamtverfahren, die auf eine gesetzliche Regelung zur Insolvenz gestüzt werden und der Rettung, Schuldanpassung, Reorganisation oder Liquidation dienen seit EuInsVO 2015 auch: Annexverfahren insolvenznahe Verfahren Vorinsolvenzverfahren persönlich nat und jur Personen