ZGV - Garber - Altfragen - Außerstreitverfahren
21 flashcards · Law · by daniel-eder
Gibt es im Außerstreitverfahren Säumnisfolgen?
Das Gericht kann eine Partei auffordern, sich binnen bestimmter Frist zum Antrag einer anderen Partei oder zum Inhalt von Erhebungen zu äußern und die Partei zu diesem Zweck auch zu einer Vernehmungstagsatzung laden. Lässt die Partei allerdings diese Frist ungenützt verstreichen oder leistet die der Ladung keine Folge, so kann das Gericht annehmen, dass keine Einwendungen gegen die Angaben der anderen Partei oder gegen eine beabsichtigte Entscheidung bestehen. Diese Aufforderung zur Äußerung bz…
Welcher Stoffsammlungsgrundsatz gilt im Außerstreitverfahren?
Im Verfahren in Außerstreitsachen besteht weitgehend der Untersuchungsgrundsatz, wonach das Gericht von Amts wegen alle für seine Entscheidung erforderlichen Umstände, unabhängig von einem Beweisantrag zu ermitteln hat § 16 Abs 1, § 31 AußStrG!
Wer ist Partei im Außerstreitverfahren?
Das Außerstreitverfahren kommt – anders wie im Zivilverfahren (Zweiparteiensystem) – nicht allein mit dem formellen Parteibegriff aus. Auch dort ist zwar diejenige Person formelle Partei, die einen Antrag stellt (Antragsteller) und diejenige, die von dieser als Antragsgegner bezeichnet wird. Es sind aber auch Personen einzubeziehen, die nicht unter den formellen Parteienbegriff zu subsumieren sind, aber Parteien in materieller Hinsicht sind: Partei ist auch jede Person, soweit ihre rechtlich ge…
Wie ist die Zuständigkeit im Außerstreitverfahren geregelt?
Wie auch im streitigen Verfahren verwendet der Gesetzgeber für sämtliche Angelegenheiten mit Auslandsberührung bloß den Begriff „inländische Gerichtsbarkeit“. Unter diesen Oberbegriff fallen aber zwei streng voneinander zu differenzierende Verfahrensvoraussetzungen: die inländische Gerichtsbarkeit ieS und die internationale Zuständigkeit. Weiters muss ebenfalls dann die sachliche Zuständigkeit geklärt werden, wobei gem § 104a JN in Außerstreitsachen grundsätzlich die Bezirksgerichte sachlich zu…
Was ist ein Abänderungsantrag und welche Funktion und Merkmale hat er?
Anders als die ZPO, die zwei Rechtsmittelklagen (Nichtigkeits- und Wiederaufnahmeklage) normiert, existiert im Außerstreitverfahren zur Durchbrechung der Rechtskraft nur der Abänderungsantrag (§§ 72 ff AußStrG) Die Abänderung kann nur auf Antrag erfolgen, wobei antragsberechtigt die übergangene Partei ist. Der Antrag setzt das Vorliegen eines rechtskräftigen Sachbeschlusses voraus. Neben den allgemeinen Formerfordernissen nach § 10 AußStrG muss er auch die entsprechenden Inhaltserfordernisse au…
Wann ist der Abänderungsantrag subsidiär?
Der Abänderungsantrag kann nur bei Vorliegen wichtiger Gründe erhoben werden, wenn die Wirkungen eines rechtskräftigen Beschlusses nicht auf anderem Weg beseitigt werden können gem § 72 AußStrG Beispiel: Ein rechtskräftiger Einantwortungsbeschluss kann noch durch die Erbschaftsklage beseitigt werden. Der Abänderungsantrag ist daher subsidiär zur Erbschaftsklage.
Wie wird ein Außerstreitverfahren eingeleitet?
Im Gegensatz zum reinen Dispositionsgrundsatz im Zivilprozess besteht in einigen Außerstreitsachen daher – ausschließlich oder in Kombination mit der Antragseinleitung – der Offizialgrundsatz. Die Mehrzahl der außerstreitigen Verfahren sind auf Antrag der betroffenen Partei(en) einzuleiten (Unterhaltsverfahren, Scheidungsverfahren – einvernehmliche Scheidung, Kontaktrechstverfahren, wohnrechtliche Verfahren, ..) Von Amts wegen einzuleiten sind: das Verlassenschaftsverfahren das Verfahren zur En…
Welcher Parteibegriff liegt dem Außerstreitverfahren zu Grunde?
Der materielle Parteibegriff siehe Frage "1. Wer ist Partei im Außerstreitverfahren?".
Wie grenzt man das streitige vom Außerstreitverfahren ab?
Das Außerstreitverfahren ist ein Sammelbecken für sämtliche Verfahren, die nicht im Zivilprozess zu erledigen sind. Es muss eine formale Abgrenzung genügen: Gem § 1 Abs 2 AußStrG ist das Außerstreitverfahren (nur) in denjenigen bürgerlichen Rechtssachen abzuwenden, für die dies im Gesetz angeordnet ist. Es besteht daher eigentlich eine Generalklausel zugunsten des streitigen Verfahrens. Die Rsp neigt jedoch dazu, auch solche Rechtssachen im Außerstreitverfahren zu behandeln, die zwar nicht ausd…
Welche Folgen hat es, wenn man das die falsche Verfahrensart einleitet?
Die Abgrenzung der streitigen von der außerstreitigen Gerichtsbarkeit bildet keine Frage der Zuständigkeit, sondern der Zulässigkeit des streitigen oder außerstreitigen Rechtswegs. Die Zulässigkeit stellt eine Prozessvoraussetzung dar, die bis zur Rechtskraft der Entscheidung in jeder Lage des Verfahrens auf Antrag oder von Amts wegen wahrzunehmen ist! Dabei ist nicht auf die Bezeichnung der Partei abzustellen – mithin als Antrag oder als Klage – sondern auf den Inhalt des Begehrens. Die falsch…
Welche Rechtsmittel gibt es im Außerstreitverfahren?
Als Rechtsmittel kommen im Außerstreitverfahren nur der Rekurs und der Revisionsrekurs in Betracht. Diese Rechtsmittel dienen dazu, Fehler in der gerichtlichen Entscheidung zu beseitigen und deren Überprüfung grundsätzlich im Instanzenzug zu erreichen. Neben den allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen gelten im Rechtsmittelverfahren besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen: Statthaftigkeit, Rechtsmittellegitimation, Rechtszeitigkeit, Beschwer und Wirksamkeit. Grundsätze des Rechtsmittelverfahrens s…
Wann muss man sich von einem Anwalt vertreten lassen? Gibt es eine Vertretungspflicht im Außerstreitverfahren?
Vertretungsfreiheit besteht nur mehr in erster Instanz gem § 4 Abs 1 AußStrG. Ausnahmen gibt es aber auch hier, weshalb in folgenden Fällen relative Anwaltspflicht gilt: Ehe- und Partnerschaftsangelegenheiten, Unterhaltsverfahren zwischen Kindern und Eltern über EUR 5.000,00 gem § 101 AußStrG Verfahren über die Obsorge oder persönlichen Kontakte sowie Verfahren über die Feststellung des Erbrechts bis EUR 5.000,00 (darüber: absolute Anwaltspflicht) Im Rekursverfahren gilt relative Vertretungspfl…
Wo ist der Unterhalt zwischen Kind und Vater im Außerstreitgesetz geregelt?
§ 101 AußStrG
Wem obliegt die praktische Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens?
Die praktische Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens ist den Notaren in ihrer Eigenschaft als Gerichtskommissär zugewiesen.
Wie wird das Verlassenschaftsverfahren eingeleitet? Ist dies volksöffentlich?
Das Verlassenschaftsverfahren wird von Amts wegen (Offizialprinzip) mit der Todesfallaufnahme durch den Gerichtskommissär eingeleitet. Meist wird dieser in der Praxis durch eine amtliche Todesfallanzeige der Standesämter über den Todesfall informiert. Unter Umständen muss er bestimmte Maßnahmen zur Sicherung der Verlassenschaft setzen, wenn Gefahr besteht, dass Vermögensbestandteile entzogen werden. In weiterer Folge hat er auf möglichst einfache Weise den Umfang und Wert des hinterlassenen Ver…
Gibt es im Außerstreitverfahren eine Nebenintervention?
Das in der ZPO geregelte Rechtsinstitut der Nebenintervention gem §§ 17 f ZPO ist nicht explizit im Außerstreitgesetz normiert und kann nach hM auch nicht sinngemäß auf das Außerstreitverfahren übertragen werden. Durch den materiellen Parteibegriff sind nämlich ohnehin Personen mit einer unmittelbaren Betroffenheit in ihrer Rechtssphäre als Partei zuzuziehen.
Kann ein Antrag im Außerstreitverfahren zurückgenommen werden?
Der Antrag kann bis zur Entscheidung des Gerichts erster Instanz zurückgenommen werden gem § 11 Abs 1 AußStrG. In reinen Antragsverfahren orientiert sich das Außerstreitgesetz an den Bestimmungen des § 238 und § 483 Abs 3 Satz 3 ZPO. Im (auch) amstwegig eingeleiteten Verfahren ist eine Antragszurücknahme nur bis zur Entscheidung der ersten Instanz zulässig und führt nicht zwingend – wie in reinen Antragsverfahren – zu einer Verfahrensbeendigung, sondern das Gericht hat zu prüfen, ob es das Verf…
Welche Aspekte sind im Außerstreitverfahren vorherrschend?
Größere Verfahrensflexibilität sowie stärkerer Fokus auf die individuellen Umstände Geringere Formstrenge: es nicht zwingend eine mündliche Verhandlung durchzuführen sowie muss das Begehren weniger exakt gestellt werden. Orientierung zur Hilfestellung, dh dem Richter kommt eine erweiterte Manuduktionspflicht den Parteien gegenüber zu. Stärkerer Fokus auf außergerichtliche Konfliktregelungsinstrumentarien (Mediation, einvernehmliche Lösungen mit Hilfe von Beratungsstellen!)
Gelten die Verfahrensgrundsätze der ZPO auch für das Außerstreitverfahren?
Die Verfahrensgrundsätze der ZPO gelten im Allgemeinen auch im außerstreitigen Verfahren, sind jedoch mitunter anders gewichtet und teilweise auch abweichend ausgestaltet.
Was ist unter einer Amtspartei bzw Legalpartei zu verstehen?
Neben dem formellen und materiellen Parteienbegriff umschreibt § 2 Abs 1 Z 4 AußStrG auch den Begriff der Amts- bzw Legalpartei. Dies ist jene Person oder Stelle, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften in das Verfahren einzubeziehen ist. Beispiel: Staatsanwalt im Todeserklärungsverfahren
Wie wird verfahren, wenn sich das Gericht für unzuständig hält?
Abweichend von der ZPO muss das Gericht bei Prüfung seiner Zuständigkeit folgendermaßen vorgehen: Hält es sich für sachlich oder örtlich unzuständig, so hat es in jeder Verfahrenslage ohne mündliche Verhandlung seine Unzuständigkeit mit Beschluss auszusprechen und den Antrag an das ihm bekannte, sachlich und örtlich zuständige Gericht zu überweisen gem § 44 Abs 1 JN! Dabei hat es die Parteien von seinem Überweisungsbeschluss zu verständigen.