ZGV - Garber - Altfragen - Erkenntnisverfahren - Teil 1-3

1. Teil: Einführung, Grundlagen, Grundsätze 2. Teil: Die Abgrenzung der ZivilGB 3. Teil: Die Organisation und Besetzung der ordentlichen Zivilgerichte

59 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Wie ist die Stellung der Richter innerhalb der Staatsorgane?

    Unabhängig dh sie sind nicht an Weisungen gebunden Unversetzbar dh der Richter kann nicht von einem Posten zu einem anderen versetzt werden. Unkündbar Erst im Alter von 65 J. werden Richter in den Ruhestand versetzt, eine vorzeitige Absetzung gibt es nicht

  2. Was ist die Besonderheit bei der Justizverwaltung?

    Die Justizverwaltung ist ein Teil der öffentlichen Verwaltung (Exekutive), bei der die Erfüllung allgemeiner Aufgaben der öffentlichen Verwaltung den Gerichten zugewiesen ist (= Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Justizbetriebs, z.B. Personalangelegenheiten, Organisation, Haushalt etc.) Die Justizverwaltung ist keine Einrichtung der Rechtsprechung (Judikative), weshalb Richter bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Justizverwaltung keine richterliche Unabhängigkeit genießen. Justizverwaltung ist…

  3. Was ist der Justizgewährungsanspruch?

    = subjektives öffentliches Recht des Einzelnen gegen den Staat Da es nicht in der Willkür der staatlichen Organe liegen darf, ob/wann/wem Rechtsschutz gewährt wird, räumt Art 6 EMRK dem Einzelnen den Justizgewährungsanspruch ein

  4. Welchen Inhalt hat der Justizgewährungsanspruch?

    §19 ABGB regelt die Selbsthilfe, dh der Ausübende setzt sein Recht mit Mitteln, die er für notwendig erachtet durch, ohne den Bestand dieser Rechte von dritter Seite (also vom Staat) überprüfen zu lassen. Sie gewährt noch keinen Anspruch für den Einzelnen, sondern normiert nur ein Rechtshilfeversprechen, dass man sich an die durch Gesetz bestimmte Behörde wenden kann, dh also von seinem Justizgewährungsanspruch Gebrauch machen kann. Erst mit Art 6 EMRK wurde ausdrücklich ein Anspruch des Einzel…

  5. Was ist der Dispositionsgrundsatz? (Gegenteil zur Offizialmaxime)

    Im Zivilprozess gilt der Dispositionsgrundsatz, dh dass die Parteien über die Einleitung, den Gegenstand und zum Teil das Ende des Verfahrens bestimmen können. Das bedeutet im Einzelnen, dass das Verfahren durch die Klage einer Partei eingeleitet wird die Parteien bestimmen, worüber prozessiert wird, dh das Gericht ist an die Anträge der Parteien gebunden (§ 405 ZPO) !! die Parteien über den Streitgegenstand disponieren können, dh einen Vergleich abschließen, einen Anspruch anerkennen oder dara…

  6. Was gilt beim Untersuchungsgrundsatz im streitigen Verfahren?

    Dieser Grundsatz betrifft die Stoffsammlung Untersuchungsgrundsatz bedeutet, dass das Gericht von Amts wegen die materielle Wahrheit zu erforschen hat Das Vorbringen der Parteien stellt lediglich eine Anregung dar Im Gegensatz dazu bewirkt der Verhandlungsgrundsatz eine strenge Bindung des Gerichts an das Parteivorbringen. Im ö Zivilprozess gilt der abgeschwächte Untersuchungsgrundsatz (= Kooperationsmaxime, Sammelmaxime): Die Initiative liegt bei den Parteien, dh sie tragen die Behauptungs- un…

  7. Parteien bringen verschiedene Sachen vor, inwieweit ist Gericht daran gebunden?

    An Außerstreitstellungen (= Geständnisse) ist das Gericht nach der Rsp grdsl gebunden Keine Bindung besteht, wenn das Gegenteil allgemein bekannt ist oder dem Gericht im Zuge seiner Tätigkeit bekannt wurde, die zugestandenen Tatsachen allgemein anerkannten Erfahrungssätzen widersprechen oder das Gericht die maßgeblichen Tatsachen schon von Amts wegen prüfen muss Die hL verneint eine Bindungswirkung einer Außerstreitstellung, dh das Gericht hat eine Außerstreitstellung zu überprüfen, bevor sie d…

  8. Was ist die sukzessive Kompetenz?

    (Häufig im sozialgerichtlichen Verfahren, z.B. Pflegegeld) Es wird Bescheid von einer Verwaltungsbehörde erlassen – ein Gericht entscheidet dann darüber im Instanzenzug Art 94 Abs 2 B-VG Bescheid tritt ex lege außer Kraft, es ist also kein RM gegen den Bescheid – sonst dürfte gem Gewaltenteilung ja nicht Gericht entscheiden

  9. Kleiner Fall: Eine Partei behauptet, dass es sich beim gegenständlichen Vertrag um einen Kaufvertrag handelt, die andere Partei behauptet, es sei ein Schenkungsvertrag. Beide Parteien können allerdings keine Urkunden vorlegen für ihre Behauptungen. Der Richter will diesbezüglich Zeugen einvernehmen – darf er das?

    Im streitigen Verfahren gilt der abgeschwächte Untersuchungsgrundsatz, dh der Richter darf von Amts wegen Beweise aufnehmen Allerdings gibt es hinsichtlich Urkunden- und Zeugenbeweise eine Einschränkung: Sollten sich beide Parteien dagegen aussprechen, so ist der Urkunden- bzw Zeugenbeweis ausgeschlossen (§ 183 Abs 2 ZPO)

  10. Welche Erscheinungsformen der Zulässigkeit des Rechtsweges kennen Sie?

    3 Formen: Zulässigkeit des Rechtsweges ieS Zulässigkeit des ordentlichen und außerordentlichen Rechtsweges (iwS) Zulässigkeit des streitigen und außerstreitigen Rechtsweges

  11. Was ist die Zulässigkeit des Rechtsweges ieS?

    Hier geht es um die Frage, ob eine Rechtssache vor ein Zivilgericht oder vor die Verwaltungsbehörde gehört Die Abgrenzung erfolgt in erster Linie durch den Gesetzgeber Nach Art 130 Abs 5 B-VG sind von der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte jene Rechtssachen ausgeschlossen, die zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehören Aus Art 6 EMRK ergibt sich, dass wenn eine Materie im Kern zivilrechtlich ist, dann muss der Gesetzgeber sie den Zivilgerichten zuordnen (=EUGH Meinung) – z.B. Scheid…

  12. Wann ist die Subjekttheorie (bzw. Subjektionstheorie) anzuwenden?

    Wenn der Gesetzgeber keine ausdrückliche Zuordnung trifft

  13. Was ist die Zulässigkeit des ordentlichen und außerordentlichen Rechtsweges (iwS)?

    Hier geht es um die Abgrenzung ordentlicher Gerichte und Sondergerichte Es gibt 2 Arten von Sondergerichten Jene des Privatrechts (Schiedsgerichte) und jene des öffentlichen Rechts (insb VwGH, VfGH) Es gibt gesetzliche (Einzel-)Fälle, in denen ausdrücklich die Befassung einer Schlichtungsstelle vorgeschrieben wird (bspw bei § 8 VereinsG) Eine Klagseinbringung in solchen Fällen ist daher wegen der Unzulässigkeit des Rechtsweges von Amts wegen zurückzuweisen Wenn ein Sondergericht des öffentliche…

  14. Was ist, wenn der ordentliche bzw. außerordentliche Rechtsweg unzulässig ist?

    Dann ist die Klage zurückzuweisen

  15. Wie lange kann man zurückweisen bzw. wie lange kann man die Unzulässigkeit des ordentlichen bzw außerordentlichen Rechtsweges noch wahrnehmen?

    • Man muss hier unterscheiden, ob ein Sondergericht des Privatrechts • oder des öffentlichen Rechts gegeben ist. Wenn ein Sondergericht des öffentliches Recht zuständig wäre, aber ein ordentliches Gericht entscheidet, dann wird dies verfahrensrechtlich so behandelt wie Unzulässigkeit des Rechtswegs ieS Das bedeutet, dass eine (verstärkte) absolute PV (Prozessvoraussetzung) fehlt Grdsl ist es bei absoluten PV so, dass sie bis zur RK der Entscheidung in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen sind…

  16. Was, wenn das Gericht erst in der 5. Tagsatzung draufkommt, dass es nicht zuständig ist, weil es eine Schiedsvereinbarung gibt?

    Dann kann es nichts mehr tun, denn die Parteien haben sich schon in das Verfahren eingelassen

  17. Was sind die Sondergerichte des öffentlichen Rechts und des Zivilrechts?

    Jene des Zivilrechts sind Schiedsgerichte und jene des öffentlichen Rechts sind insbesondere die Verwaltungsgerichte, VwGH, VfGH

  18. Was ist die Zulässigkeit des streitigen und außerstreitigen Rechtsweges?

    Hier geht es um die Frage, ob eine Rechtssache in das streitige Zivilverfahren (Zivilprozess) oder ins Außerstreitverfahren gehört Alle bürgerlichen Rechtssachen, die nicht ins Außerstreitverfahren gehören, gehören in das streitige Verfahren Was ins Außerstreitverfahren gehört, ergibt sich aus den Regelungen im AußstrG (§ 1 Abs 2 AußStrG) Im Zweifel ist nach § 40a JN vorzugehen (Inhalt des Begehrens), sonst handelt es sich um eine streitige Zivilsache Man prüft also: 1. Gehört die Materie nach…

  19. Ein Kind klagt die Eltern auf Zahlung von Unterhalt im streitigen Verfahren. Wie ist hier vorzugehen?

    Es kommt zur Umdeutung der Klage in (Außerstreit-)Antrag und zur amtswegigen Überweisung ACHTUNG: Überweisung von Amts wegen ist im Zivilprozess nicht vorgesehen, dafür aber im Außerstreitverfahren! Im streitigen Weg gibt es die Überweisungsanträge

  20. Im ZP der Gerichtsanhängigkeit waren alle PV gegeben, in der 20. Tagsatzung ändert sich allerdings etwas und der streitige Rechtsweg ist nicht mehr zulässig. Wie sieht es nun aus?

    Der Grundsatz der perpetuatio fori gilt hier, dh die die Zulässigkeit ändernde Tatsache ist nicht mehr zu berücksichtigen.

  21. Wann ist der außerstreitige Rechtsweg zulässig?

    Wenn die Materie nach § 1 Abs 2 AußStrG ins Außerstreitverfahren gehört Wenn nicht, dann streitiges Verfahren

  22. Eine Rechtssache wird im Außerstreitverfahren geltend gemacht, der im streitigen Verfahren geltend gemacht werden muss. Was passiert dann?

    Es kommt hier auf den Inhalt des Begehrens an, daher kann das Gericht den Antrag in die Klage umdeuten (§ 40a JN) Ist zweifelhaft, welches Verfahren anzuwenden ist (siehe § 40a JN), hat das Gericht darüber mit einem besonderen Beschluss zu entscheiden Dieser Beschluss ist selbstständig anfechtbar Stellt sich heraus, dass die vom Einschreiter gewählte Verfahrensart nicht richtig ist, so ist das bisherige Verfahren für nichtig zu erklären und der Rechtsschutzantrag nicht zurückzuweisen, sondern u…

  23. Was passiert, wenn das nach Umdeutung angerufene Gericht unzuständig ist?

    Ist das angerufene Gericht (in der nun richtigen Verfahrensart) unzuständig, so ist die Klage mit Beschluss a limine zurückweisen

  24. Was kann der Kläger gegen den Zurückweisungsbeschluss des nach Umdeutung angerufnen Gerichts tun?

    Er kann einen Überweisungsantrag stellen oder Rekurs erheben (wenn ich festgestellt haben möchte, dass das Gericht eh zuständig ist) Ein außerstreitiger Antrag ist hingegen nach § 44 JN von Amts wegen an das zuständige Gericht zu überweisen

  25. Kann man Überweisungsantrag und Rekurs kumulieren?

    Ja, man kann hier angeben, über welches der beiden zuerst entschieden werden soll -> wenn nicht: zuerst Rekurs.

  26. Welche Zulässigkeit des Rechtweges heilt nicht mit RK?

    Zulässigkeit des Rechtswegs ieS und Sondergericht des öffentlichen Rechts (Zulässigkeit iwS)

  27. JN und ZPO sieht in manchen Fällen ein Schlichtungsverfahren vor. Was ist, wenn ich das nicht vorher mache?

    Die Anrufung der ordentlichen Gerichte ist bei Scheitern einer Einigung zwischen den Parteien nicht ausgeschlossen Solche Schlichtungsstellen begründen nicht die Unzulässigkeit des Rechtswegs, sondern nur den über rechtzeitige (materiellrechtliche) Einwendung wahrzunehmenden Mangel der (derzeitigen) Klagbarkeit, der im Falle seiner Berechtigung zur Abweisung des Klagebegehrens führt Wenn ein Schlichtungsverfahren im Gesetz angeordnet wird (z.B. § 8 VereinsG) und als Sanktion die Zurückweisung e…

  28. Wodurch wird im Allgemeinen die Unabhängigkeit (bzw Unparteilichkeit) der Justiz gewährleistet?

    Durch die Ablehnungsgründe von Richtern und anderen gerichtlichen Organen Dadurch wird auch das Recht auf ein faires Verfahren gem Art 6 EMRK verwirklicht Die Ablehnungsgründe gelten für Berufs- und Laienrichter, Rechtspfleger, andere bei Gericht tätige Personen, Sachverständige

  29. Welche Ablehnungsgründe von Richtern und anderen gerichtl. Organen werden Unterschieden?

    Ausgeschlossenheit Befangenheit

  30. Was ist die Ausgeschlossenheit?

    § 20 JN, taxativ Wahrnehmung durch Selbstmeldung oder Ablehnungsantrag Absolute Wirkung, dh Mangel an Objektivität wird unwiderlegbar vermutet und keine Heilung, sondern in jeder Lage des Verfahrens bis zur RK von Amts wegen oder durch Antrag wahrzunehmen Nichtigkeitsgrund (§ 477 Abs 1 Z 1 ZPO) Nichtigkeitsklage nach Eintritt der RK möglich (§ 529 Abs 1 Z 1 ZPO)

  31. Was ist die Befangenheit?

    § 19 Z 2 JN, Generalklausel Wahrnehmung durch Selbstmeldung oder Ablehnungsantrag – sofort nach Kenntnisnahme! Relative Wirkung, dh es wird geprüft, ob es dem Richter tatsächlich an der notwendigen Unbefangenheit mangelt Heilung bei nicht rechtzeitiger Rüge der Befangenheit also sofort nach Kenntnisnahme; lässt sich die Partei trotzdem in das Verfahren ein, so kann sie keinen Ablehnungsantrag mehr stellen! Nichtigkeitsgrund nur dann, wenn ein erfolgreich abgelehnter Richter dennoch entscheidet…

  32. Wie wird über die Ablehnung entschieden?

    erfolgt durch Beschluss. Zu Rechtsmittel gegen diesen Beschluss siehe § 24 Abs 2 JN (Rekurs)

  33. Was ist die Folge eines erfolgreichen Ablehungsantrags?

    führt zur Nichtigerklärung und Neudurchführung des Verfahrens

  34. Wie sind die Ausschließungs- u. Befangenheitsgründe geltend zu machen?

    (siehe vorherige Fragen) Selbstmeldung oder Ablehnungsantrag der Parteien Beim BG entscheidet der Bezirksvorsteher, wenn dieser abgelehnt wird, dann ein Senat eines übergeordneten Gerichtshofs Beim Gerichtshof ein Senat dieses Gerichtshofs (§ 23 JN) Der Antrag ist einzubringen bei dem Gericht, dem der Richter angehört

  35. Gerichtsbesetzung beim OGH?

    Regelung im OGHG Normalfall: einfacher Senat (5 Berufsrichter in BG, LG, BGHS, HG; 3 Berufsrichter und 2 fachkundige Laienrichter in ArSo) Dreiersenat in einfachen Sachen, z.B. Ordination, Delegation Verstärkter Senat 11 Berufsrichter in BG, LG, BGHS, HG; 7 Berufsrichter und 4 fachkundige Laienrichter in ArSo bei Rechtsfragen von grdsler Bedeutung (Abgehen von stRsp des OGH oder die Frage wurde zuvor von der Rsp des OGH nicht einheitlich beantwortet) -> dies beschließt der einfache Senat

  36. Wann entscheidet beim LG ein Senat und wann ein Einzelrichter?

    Die JN sieht zwar in § 7 JN die SenatsGB als Regelfall vor, sie stellt in der Praxis allerdings eine verschwindende Ausnahme dar Gemäß § 7a JN entscheidet das LG durch einen Einzelrichter (Berufsrichter). Dies stellt in der Praxis den häufigeren Fall dar Der Senat entscheidet dann, wenn der Wert des Streitgegenstandes an Geld oder Geldwert den Betrag von € 100.000 übersteigt und dies von einer Partei beantragt wird (§ 7 Abs 2 JN) Dann entscheiden in allgemeinen Zivilrechtssachen 3 Berufsrichter…

  37. Was ist die feste Geschäftsverteilung?

    Der Grundsatz der festen Geschäftsverteilung ist in Art 87 B-VG verankert Der Geschäftskreis der Richter wird für ein Jahr im Voraus nach objektiven Kriterien (z.B. Name, Fachgebiet, Rotationsprinzip) festgelegt Dem nach der Geschäftsverteilung zuständigen Richter (od. Rpfl) darf dann die Sache in nur ganz bestimmten Ausnahmefällen durch Entscheidung des Richtergremiums abgenommen werden Dieser Grundsatz soll jede Einflussnahme der Politik auf die Zuteilung der bei Gericht einlangenden Rechtssa…

  38. Inländische Gerichtsbarkeit?

    für Unterscheidung zwischen inländischer GB und int Zuständigkeit siehe Frage "Wie grenzt man die inländische GB von int Zuständigkeit ab?" Bei der inländischen GB geht es um die Frage, ob ö Gerichte überhaupt GB ausüben dürfen Diese Hoheitsgewalt ist auf das Staatsgebiet beschränkt (Territorialitätsprinzip) Kein Staat darf auf dem Gebiet eines anderen Staates Hoheitsakte setzen muss den anderen Staat um int Rechtshilfe ersuchen Innerhalb seines Staatsgebietes gilt der Grundsatz der unbeschränk…

  39. Welche Immunitäten werden Unterschieden?

    Immunitäten von Staaten Immunität von Int Organisationen Immunität von Personen Immunität von Sachen

  40. Was sind die Immunitäten von Staaten?

    Es wird hier herrschend der Grundsatz der relativen (beschränkten) Immunität vertreten: Demnach sind ausländische Staaten nur in Ausübung von Hoheitsgewalt der inländischen GB entzogen In privatrechtlichen Rechtsstreitigkeiten unterliegen sie der inländischen GB

  41. Was ist die Immunität von Int Organisationen?

    Hier gilt der Grundsatz der absoluten Immunität, dh sie erstreckt sich auf alle Handlungen der Organisationen Die int Organisationen genießen Immunität in dem Umfang, der erforderlich ist, um ihre satzungsmäßigen Ziele zu erreichen

  42. Was ist die Immunität von Personen

    Ausländische Staatsoberhäupter (und nach hM auch Außenminister und Regierungschefs) sind während ihrer Amtszeit von der GB des Gerichtsstaates auch für private Handlungen ausgenommen Dies endet – im Gegensatz zur Immunität für Amtshandlungen – aber mit der Stellung als Staatsoberhaupt Diplomatisches Personal und ihre Familienangehörigen genießen im Empfangsstaat absolute Immunität, dh auch für private Handlungen aber einige Ausnahmen, z.B. für dingliche Klagen) Der Entsendestaat kann auf die Im…

  43. Was ist die Immunität von Sachen

    Die Räumlichkeiten einer diplomatischen Mission und die Wohnungen von Diplomaten, ebenso auch Räumlichkeiten, Schriftstücke etc von int Organisationen sind unverletzlich, dh sie sind von jeder Durchsuchung, Beschlagnahme, Pfändung und Vollstreckung ausgenommen

  44. Was sind die Konsequenzen, wenn die inländische GB fehlt?

    Die Klage ist mit Beschluss zurückzuweisen Es handelt sich dabei nämlich um eine (verstärkte) absolute PV (Prozessvoraussetzung) wie bei der Zulässigkeit des Rechtsweges ieS – Aufhebungsantrag nach § 42 Abs 2 JN, s.o.)

  45. Ist eine Vereinbarung über inländische GB zulässig?

    Nein

  46. Ist eine Heilung des Mangels der inländischen GB durch rügelose Einlassung möglich?

    Nein, jedoch kann (das dafür zuständige Organ) auf die Immunität verzichten

  47. Wie lange kann ein Mangel der inländischen GB wahrgenommen werden?

    Immer, sogar nach RK, denn es handelt sich um eine verstärkte absolute PV

  48. Wer ist die oberste Verwaltungsbehörde?

    Bundesministerium für Justiz Er stellt im Zweifel, ob inländische GB besteht, ein Aufhebungsbegehren an den VwGH, wodurch die Klage für nichtig erklärt wird

  49. Es gibt eine Vaterschaftsklage (bzgl. Abstammung) gegen ein ausländisches Staatsoberhaupt. Wie muss man als Richter vorgehen?

    Ö ist nach Völkerrecht nicht befugt, GB gegen ausländische Staatsoberhäupter während ihrer Amtszeit auszuüben Daher ist die Klage mit Beschluss a limine zurückzuweisen. Anmerkung: Die Klage wird umgedeutet, da es sich hier um eine Abstammungssache handelt, die in den Außerstreitverfahren gehört Im nächsten Schritt wird nachgeschaut, ob ich als Richter zuständig bin oder nicht Wenn ich zuständig bin, kann ich entscheiden und wenn nicht, dann überweise ich an das zuständige Gericht

  50. Wie sieht es aus, wenn nachträglich Immunität eintritt?

    Bei der inländischen GB gilt der Grundsatz der perpetuatio fori nicht (§ 29 S 2 JN) Wenn er erst später zum Staatsoberhaupt wird (also wenn das Verfahren schon läuft), dann war zum Zeitpunkt der Gerichtsanhängigkeit noch die PV der inländischen GB gegeben Sie fällt aber später weg aufgrund der entstehenden Immunität Da eben perpetuatio fori nicht gilt, ist mit Beschluss zurückzuweisen, aber nicht a limine da man schon im späteren Verfahren ist Nach einer anderen (strittigen) Ansicht sollte die…

  51. Wie grenzt man die inländische GB von int Zuständigkeit ab?

  52. Was regelt die int Zuständigkeit?

    Bei der int Zuständigkeit wird die Frage geklärt, welcher von zwei oder mehreren betroffenen Staaten zur Ausübung der GB berufen sind Die int Zuständigkeit regelt somit, ob die ö Gerichte für die Entscheidung einer Rechtssache zuständig sind Die Koordinierung der int Zuständigkeit erfolgt durch völkerrechtliche Verträge oder durch Rechtsakte der EU (z.B. Brüssel Ia-VO) Wenn solche Rechtsakte bestehen, gehen sie dem nationalen Recht vor Im ö Recht finden sich ausdrückliche Regelungen zur int Zus…

  53. Wie ist die int Zuständigkeit prozessual zu behandeln?

    die prorogable int Unzuständigkeit heilt wie die unprorogable örtliche/sachliche Unzuständigkeit, dh im GH-Verfahren durch Einspruch bzw Klagebeantwortung, im BG- Verfahren durch Sacheibringen in einem Einspruch/vorbereitenden Tagsatzung, spätestens zu Beginn der mündlichen Verhandlung Es handelt sich hier um eine relative PV Die unprorogable int Unzuständigkeit heilt überhaupt erst mit RK der Entscheidung. Es handelt sich hier um eine absolute PV Exkurs: Bei der prorogablen sachlichen/örtliche…

  54. Kleiner Fall: A mit Wohnsitz in den USA verursacht in Graz einen Verkehrsunfall bei dem die Studentin B mit Wohnsitz in Graz leicht verletzt wird. Kann B in Ö eine Klage auf Zahlung von Schadenersatz erheben?

    1. Stufe: Keine ausdrückliche Anordnung dass Ö int zuständig ist – weder in multilateralen Verträgen noch nach Unionsrecht Dh wir schauen ins nationale Recht 2. Stufe: Hier gilt, da Handlungsort in Graz ist, nach § 92a JN der Gerichtsstand der Schadenszufügung, daher ist LG Graz örtlich zuständig und daraus ergibt sich unmittelbar, dass Ö int zuständig ist Doppelfunktion der Regelung über die örtliche Zuständigkeit, ohne dass weitere Voraussetzungen gegeben sein müssen, also aus der örtlichen Z…

  55. Kleiner Fall: A vermietet B eine in Graz gelegene Wohnung. Da B den Mietzins nicht wie vereinbart am Monatsersten überweist, bringt A nach vier Monaten beim BG Graz eine Mahnklage auf Zahlung des fälligen Mietzinses ein. Gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl erhebt B rechtzeitig Einspruch und wendet in der vorbereitenden Tagsatzung ein, dass er Diplomat des Landes Terra Cognita sei Hätte das Gericht überhaupt einen Zahlungsbefehl erlassen dürfen?

    Zunächst ist fraglich, ob inländische GB gegeben ist Die inländische GB ist die Befugnis eines Staates, auf seinem eigenen Staatsgebiet Hoheitsgewalt in Form von GB auszuüben; wird durch Völkerrecht eingeräumt Als Ausnahme sieht das Völkerrecht die Immunität vor welches Konsul, Staatsoberhäupter und Diplomaten zukommt Da B ausländischer Diplomat ist hat er als Beklagter Immunität Egal ob Mahnverfahren oder ordentliches Verfahren es gibt immer die Klagsprüfung und hier fehlt die inländische GB a…

  56. Kleiner Fall: A vermietet B eine in Graz gelegene Wohnung. Da B den Mietzins nicht wie vereinbart am Monatsersten überweist, bringt A nach vier Monaten beim BG Graz eine Mahnklage auf Zahlung des fälligen Mietzinses ein. Gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl erhebt B rechtzeitig Einspruch und wendet in der vorbereitenden Tagsatzung ein, dass er Diplomat des Landes Terra Cognita sei Darf das Verfahren in Ö durchgeführt werden?

    Das gesamte Verfahren darf in Ö nicht durchgeführt werden, da beklagte Partei ausländischer Diplomat ist.

  57. Kleiner Fall: A vermietet B eine in Graz gelegene Wohnung. Da B den Mietzins nicht wie vereinbart am Monatsersten überweist, bringt A nach vier Monaten beim BG Graz eine Mahnklage auf Zahlung des fälligen Mietzinses ein. Gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl erhebt B rechtzeitig Einspruch und wendet in der vorbereitenden Tagsatzung ein, dass er Diplomat des Landes Terra Cognita sei Wie ist die Rechtslage, wenn B erst nach der vorbereitenden Tagsatzung zum Diplomaten ernannt wird?

    Die inländische GB fällt erst später weg und da sie eine absolute PV ist, kann bis RK der Entscheidung der Mangel dieser wahrgenommen werden Daher ist die Klage mit Beschluss zurückzuweisen und es werden alle Entscheidungen aufgehoben und das Verfahren für nichtig erklärt Da es so ein schwerwiegender Mangel ist auch noch danach mit § 42 JN Aufhebungsantrag

  58. Kleiner Fall: A vermietet B eine in Graz gelegene Wohnung. Da B den Mietzins nicht wie vereinbart am Monatsersten überweist, bringt A nach vier Monaten beim BG Graz eine Mahnklage auf Zahlung des fälligen Mietzinses ein. Gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl erhebt B rechtzeitig Einspruch und wendet in der vorbereitenden Tagsatzung ein, dass er Diplomat des Landes Terra Cognita sei Wie ist die Rechtslage, wenn B keinen Einspruch erhebt und der Zahlungsbefehl daher rechtskräftig wird?

    Der Mangel kann auch nicht durch rügelose Einlassung heilen, z.B. der Diplomat hat nie gerügt und sagt später er ist Diplomat und immun. Gilt auch für den nicht erhobenen Einspruch

  59. Übersicht über die Prozessuale Behandlungen der einzelnen Arten der Un/Zulässigkeit des Rechtsweges