ZGV - Garber - Altfragen - Erkenntnisverfahren - Teil 4
4. Teil: Die Zuständigkeit der Gerichte
113 flashcards · Law · by daniel-eder
Wie wird Vereinbarung der (örtlichen) Zuständigkeit/Gerichtsstandsvereinbarung genannt?
§ 104 (1) JN: Prorogation
Was sind die vier Säulen des Gerichtsstandssystems der Brüssel Ia-VO?
Allg. Gerichtstand (Art 4 Brüssel Ia-VO) Ausschließliche Gerichtsstände (Art 24 Brüssel Ia-VO) Besonders Schutzwürdige Personen / Besondere Schutzvorschriften für Versicherungssachen, Verbrauchersachen und individuelle Arbeitsverträge (Abschnitte 3,4,5 Brüssel Ia-VO) Wahlgerichtsstände (Art 7, 8 Brüssel Ia-VO)
Unter welcher Voraussetzung ist bei Verbrauchersachen der Brüssel Ia-VO eine Zuständigkeitsvereinbarung zulässig?
Art 25 Abs 4 Brüssel Ia-VO Wenn die Vereinbarung nach der Entstehung der Streitigkeit getroffen wurde (Art 19)
Erklären Sie das Verhältnis zwischen diesen 4 Säulen der Gerichtszuständigkeit der Brüssel Ia-VO!
Als erstes schauen, ob Zwangsgerichtsstände vorliegen, da diese die anderen verdrängt Ist keiner gegeben: Zuständigkeit in Arbeits-, Versicherungs- und Verbrauchersachen Wenn nein: Wahlgerichtsstand, aber ich kann hier wählen zwischen Wahlgerichtsstand und allgemeinen Gerichtsstand gemäß Art 4 Brüssel Ia-VO (ist nämlich gleichrangig zum Wahlgerichtsstand)
Vergleich des Gerichtsstandssystems der JN mit dem der Brüssel Ia-VO
Unterschied zum nationalen Recht: Hier geht es grdsl (nur) um die int Zuständigkeit, sodass für die örtliche Zuständigkeit auf die nationalen Bestimmungen zurückgegriffen werden müssen Häufig wird die örtliche Zuständigkeit aber mitgeregelt z.B. Art 7, 8, 18 „Gericht des Ortes...“), sodass die nationalen Regeln über die örtliche Zuständigkeit verdrängt werden
Beispiel: Beklagter hat seinen Wohnsitz in Ö und der Unfallort ist in Ö. Welche Säule führt zur GB Ös? Warum?
Hier führen die 1. (allgemeiner Gerichtsstand) und 2. (Wahlgerichtsstand) Säule zur GB desselben Staates nämlich Ö Weil sich nach der 1. Säule nur die int Zuständigkeit aus der Brüssel Ia-VO und die örtliche sich nach nationalem Recht ergibt Aus der 2. Säule ergeben sich aber die int und örtliche Zuständigkeit
Was sind die Besonderheiten des allgemeinen Gerichtsstands der Brüssel Ia-VO bzw. was regelt sie?
Sie regelt nur die int Zuständigkeit, nicht die örtliche Zuständigkeit Weitere Besonderheit: Maßgeblich ist nur der Wohnsitz/Sitz des Beklagten (nicht der gewöhnliche Aufenthalt)
Was regeln die Wahlgerichtsstände der Brüssel-Ia-VO? / Bei den Gerichtsständen nach den Art. 7 – 9 gibt es welche Besonderheit?
Sie regeln die int und die örtliche Zuständigkeit
Was versteht man unter funktioneller Zuständigkeit?
Es geht darum welches Rechtspflegeorgan für eine Rechtssache zuständig is z.B. LG als Erstgericht oder RM-Gericht, Abgrenzung Richter und Rechtspfleger
Abgrenzung Richter und Rpfl?
Die Abgrenzung zwischen Richter und Rechtspfleger ergibt sich aus dem Gesetz und der Geschäftsverteilung § 16 RpflG Der Richter kann eine Sache von Rechtspfleger an sich ziehen oder die Erledigung sich vorbehalten, aber nicht umgekehrt (§ 9 RpflG)
Wie entscheiden Rechtspfleger?
Ein Rechtspfleger entscheidet mittels Beschluss
Welche Rechtsmittel gibt es gg Entscheidungen des Rechtspflegers?
Die Entscheidung eines Rechtspflegers ist wie jene des Richters anfechtbar (§ 11 RpflG) Rechtsmittel gegen rechtspflegerische Entscheidungen sind vornehmlich die „Vorstellung“ und der „Rekurs“ Bei der Vorstellung besteht die Möglichkeit, die Entscheidungen eines Rechtspflegers durch den übergeordneten Richter beurteilen zu lassen Dies gilt insbesondere für Entscheidungen, die aufgrund des Streitwerts nicht oder nicht gesondert anfechtbar wären (zB Bagatellberufung unter € 2.700) Der Zweck davon…
Wofür sind Rechtspfleger zuständig?
§§ 16 ff RpflG Durchführung des ö Mahnverfahrens, Exekutionssachen, Insolvenzsachen, Grundbuch, Firmenbuch, Außerstreitverfahren (Kindschafts- und Erwachsenenschutzangelegenheiten, Verlassenschaftsverfahren), etc
Funktionelle Zuständigkeit bei Instanzenzug
Es geht um die Frage, welches Gericht ist als I. Instanz und welches als RM-Gericht zuständig ist In 1. Instanz entscheiden BG oder LG wenn BG zuständig dann in Wien BG für Handelssachen Wien, außerhalb allg BG mit Zusatz “in Handelssachen” so weiß man, dass eine unternehmensrechtliche Streitigkeit vorliegt In 2. Instanz wenn BG entschieden hat dann LG, wenn LG entschieden hat dann OLG LG hat 2 Funktionen als Rechtsmittelgericht in 2. Instanz und als LG in 1. Instanz) als allg. sonst mit Zusatz…
Wie bezeichnet man das, wenn der Gesetzgeber in einer Norm die sachliche und örtliche Zuständigkeit vorgibt?
individuelle Zuständigkeit Dies ist bspw. bei §§ 77 Abs 2 (Verlassenschaftsverfahren), 79 (Klagen von Richtern gegen Richter), 94 JN (Gerichtsstand des Hauptprozesses) und § 252 Abs 2 ZPO (Durchführung des europ. Mahnverfahrens→BGHS Wien) der Fall
Dass das BG für Handelssachen in Wien zuständig ist, ist welche Art von Zuständigkeitsbestimmung?
Dies ist eine individuelle Zuständigkeitsbestimmung, weil sachliche und örtliche Zuständigkeit vorgegeben sind.
Wonach bestimmt sich die sachliche Zuständigkeit eines ö Gerichts?
Bei der sachlichen Zuständigkeit geht es um die Unterscheidung, ob die Rechtssache vor die allgemeinen Zivilgerichte oder vor die Kausalgerichte (HandelsGB, ArSo- GB) gehören Innerhalb der allgemeinen ZivilGB und der HandelsGB werden die Rechtssachen zwischen LG und BG aufgeteilt Verteilungskriterium ist entweder die Beschaffenheit der Sache (Eigenzuständigkeit) oder ihr Wert (Wertzuständigkeit)
Bsp. für Eigenzuständigkeiten?
In § 49 Abs 2 JN werden die Eigenzuständigkeiten der BG aufgezählt Bsp: Ehe- und Familienrechtlichen Streitigkeiten, Besitzstörungsstreitigkeiten, Bestandstreitigkeiten über unbewegliche Sachen Eigenzuständigkeiten der LG bestehen nur noch selten. Bsp: § 79 JN In Handelssachen besteht eine Eigenzuständigkeit der „LG als Handelsgerichte“ bzw. des HG Wien für die in § 51 Abs 2 JN aufgezählten Angelegenheiten. Bsp: Streitigkeiten wegen unlauteren Wettbewerbs, nach UrhG, Schutz von Marken/Mustern e…
Was ist die Wertzuständigkeit?
Wenn keine Eigenzuständigkeit vorliegt, richtet sich die sachliche Zuständigkeit nach dem Wert des Streitgegenstandes Maßgeblich dafür ist der ZP der Klagseinbringung (§ 54 JN) Danach tritt perpetuatio fori ein Streitwert bis einschließlich € 15.000 → BG Streitwert ab € 15.000 → LG Diese Abgrenzung gilt auch für BGHS und HG
Welches Gericht ist Zuständig bei genau € 15.000,--?
Beim BG § 49 Abs 1 JN
Wie sieht das Gerichtsstandsystem der JN aus?
Hier geht es um die Regelung der örtlichen Zuständigkeit anders als das Gerichtsstandssystem der Brüssel Ia-VO, wo grdsl nur die int Zuständigkeit geregelt wird)
Was ist der Allgemeine Gerichtsstand
§ 65 JN – § 75 JN subsidiär, dh wenn kein besonderer Gerichtsstand eingreift Wohnsitz/Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Beklagten (Definitionen siehe § 66 JN) Wohnsitz: Absicht eines bleibenden Aufenthaltes durch freie Verfügungsfähigkeit Aufenthalt: Maßgeblich ist, ob der Ort zum Mittelpunkt des Lebens, der wirtschaftlichen Existenz und sozialen Beziehungen gemacht wurde (z.B. Arbeitsort, Pflegeheim; kein gewöhnlicher Aufenthalt: Durchreise, Urlaubsort) Bei mehreren Orten: Wahlrecht des Kl…
Was sind ausschließliche Gerichtsstände?
§ 76 JN - § 84 JN schließen den allgemeinen Gerichtsstand aus (Einfache) ausschließliche Gerichtsstände: Eine abweichende Gerichtsstandsvereinbarung ist möglich Bsp.: Streitigkeiten aus dem Eheverhältnis (§ 76 JN), Streitigkeiten um unbewegliches Gut (§ 81 JN), Bestandstreitigkeiten (§ 83 JN) Zwangsgerichtsstände Eine abweichende Gerichtstandvereinbarung ist nicht möglich Bsp.: Streitigkeiten aus den Verbandsverhältnissen (§ 83b Abs 2 JN), • Wichtigster: § 14 KSchG! Bei diesen Beispielen handel…
Was sind Wahlgerichtsstände?
§ 86 - § 103 JN zusätzlicher Gerichtsstand für den Kläger neben dem allgemeinen Gerichtsstand Bsp.: Gerichtsstand der Niederlassung, des Erfüllungsortes, der Schadenszufügung, der Streitgenossenschaft, des Vermögens etc
Was ist der allg Gerichtsstand nach Brüssel Ia-VO?
Art 4 Brüssel Ia-VO Regelt nur die int Zuständigkeit, nicht die örtliche Wohnsitz/Sitz des Beklagten in einem Mitgliedstaat -> Bestimmung des Wohnsitzes nach Art 62 Brüssel Ia-VO Wenn der Beklagte seinen Wohnsitz/Sitz nicht in einem Mitgliedstaat hat, kann er nach den Zuständigkeitsregeln des nationalen Rechts geklagt werden Art 6 Brüssel Ia-VO, z.B. wenn ein Kläger in Ö einen Algerier, der in Algerien seinen Wohnsitz hat, klagt, so richtet sich die int Zuständigkeit nach öm Recht Heilung der U…
Wie unterscheidet sich der allg. Gerichtsstand nach Brüssel Ia-VO zum allg. Gerichtsstand nach JN?
in Brüssel Ia-VO geht es nur um den Wohnsitz, nicht um den gewöhnlichen Aufenthalt! Auch Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle Ein Algerier, der in F seinen Wohnsitz hat, kann daher allgemein in F verklagt werden. In Ö könnte er nur verklagt werden, wenn eine der besonderen Zuständigkeiten aus den Abschnitten 2 - 7 des 2. Kapitels der Brüssel Ia vorliegen.
Was sind die ausschließlichen Gerichtsstände nach Brüssel Ia-VO?
Art 24 Brüssel Ia-VO Regelt nur die int Zuständigkeit, nicht die örtliche Genießen absoluten Vorrang vor allen anderen Zuständigkeiten Keine abweichenden Gerichtsstandvereinbarungen (=unprorogabel) oder Begründung der ausschließlichen Zuständigkeit durch rügelose Einlassung → Das ö Pendant dazu ist § 104 Abs 4 JN → in allen anderen Fällen kann die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts durch eine rügelose Einlassung der beklagten Partei heilen (Art 26 Brüssel Ia-VO) Bsp.: dingliche Klagen und…
Wie unterscheiden sich die ausschließlichen Gerichtsstände nach Brüssel Ia-VO von denen nach JN?
in Brüssel Ia gibt es keine einfachen ausschließlichen Gerichtsstände, sondern nur (nach österr. Definition) „Zwangsgerichtsstände“
Was sind die Besondere Schutzvorschriften iZm Gerichtsständen der Brüssel Ia-VO?
Abschnitte 3,4,5 Brüssel Ia-VO Sowohl int als auch örtliche Zuständigkeiten werden festgelegt („Gericht des Ortes...“) Zum Schutz der schwächeren Partei dürfen diese nur vor den Gerichten ihres Wohnsitzmitgliedstaates geklagt werden Zur Zulässigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen (Art 25 Abs 4 Brüssel Ia-VO) und Verbrauchersachen im ö Recht (nach § 14 KSchG) s.u.
Was sind die Wahlgerichtsstände nach Brüssel Ia-VO?
Sowohl int als auch örtliche Zuständigkeiten werden festgelegt („Gericht des Ortes...“) Zusätzlicher Gerichtsstand für den Kläger neben dem allgemeinen Gerichtsstand Bsp.: Gerichtsstand des Erfüllungsortes für Vertragsklagen, für Deliktsklagen, der Streitgenossenschaft, Widerklage
Wie verhält sich der Gerichtsstand in Verbrauchersachen zu den allgemeinen Gerichtsständen der Brüssel Ia-VO?
Art 17-19 Der Gerichtsstand in Verbrauchersachen geht dem allgemeinen Gerichtsstand vor
Wie verhält sich der Gerichtsstand in Verbrauchersachen zu den Wahlgerichtsständen der Brüssel Ia-VO?
Art 7 Der Gerichtsstand in Verbrauchersachen geht dem Wahlgerichtsstand vor
Wie verhält sich der Gerichtsstand in Verbrauchersachen zum ausschließlichen Gerichtsstand der Brüssel Ia-VO?
Der ausschließliche Gerichtsstand geht vor
Warum ist der Verbrauchergerichtsstand der Brüssel Ia-VO kein ausschließlicher Gerichtsstand?
Weil eine abweichende Zuständigkeitsvereinbarung (eingeschränkt) zulässig ist.
Wo ist die Brüssel Ia-VO enger als die JN?
allgemeiner Gerichtsstand: Nur Wohnsitz/Sitz des Beklagten maßgeblich, nicht aber der gewöhnliche Aufenthalt ausschließliche Gerichtsstände: Nur Zwangszuständigkeiten vorgesehen → keine abweichenden Gerichtsstandsvereinbarungen oder Heilung durch rügelose Steiteinlassung vorgesehen Vereinbarungen über die Zuständigkeit: Wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, wird das vereinbarte Gericht ausschließlich zuständig Wahlgerichtsstände: Gerichtsstand des Erfüllungsorts: Unterscheidung zwischen…
Bei welchen Wahlgerichtsständen ist die JN strenger als die Brüssel Ia-VO?
Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 88 JN): nur für bestimmte Ansprüche aus einem Vertrag Gerichtsstand für Deliktsklagen (§ 92a JN): nur für bestimmte Schadenersatzansprüche, zuständigkeitsbegründend ist nur der Handlungsort
Wann ist der Anwendungsbereich der Brüssel Ia-VO eröffnet / was ist zu prüfen?
Zu prüfen ist 1. Sachlicher Anwendungsbereich Liegt eine Zivil- und Handelssache nach Art 1 Brüssel Ia- VO vor? Ausnahmetatbestand nach Abs 2 leg cit? 2. Räumlicher Anwendungsbereich Liegt das angerufene Gericht in einem Mitgliedstaat? 3. Zeitlicher Anwendungsbereich Ist die Brüssel Ia-VO in zeitlicher Hinsicht auf den zu beurteilenden Sachverhalt anzuwenden? (siehe Art 66!) Hierfür ist der Zeitpunkt der Klagseinbringung maßgeblich, nicht wann der Sachverhalt entstanden ist! 4. Auslandsbezug Is…
Wann liegt nach EuGH eine Zivil- und Handelssache vor?
wenn die Parteien gleichberechtigt sind. Ist eine Partei kraft Hoheitsgewalt unter- oder übergeordnet, dann liegt keine Zivil- bzw. Handelssache vor
Sachlicher Anwendungsbereich: Wann liegt eine Zivilsache vor?
nach Rsp des EuGH: wenn die Parteien gleichberechtigt sind. Ist eine Partei kraft Hoheitsgewalt unter- oder übergeordnet, dann liegt keine Zivil- bzw. Handelssache vor
Gilt die Brüssel Ia-VO für alle Zivilsachen?
Nein, die Ausnahmen sind Art 1 (2) Brüssel Ia-VO zu finden
Unterschiede bei der Zuständigkeitsprüfung im nationalen und europäischen Recht?
Im europäischen Recht: Bei einer Zwangszuständigkeit ist zuerst (in limine litis) zu prüfen, ob diese vorliegt Dies muss von Amts wegen wahrgenommen werden Wenn eine Zwangszuständigkeit vorliegt und laut diesem das Gericht eines anderen Staates zuständig ist, dann muss das angerufene Gericht die Klage mit Beschluss a limine zurückweisen Wenn ein anderer Gerichtsstand, also keine Zwangszuständigkeit vorliegt, muss die Klage an den Beklagten zugestellt werden Das Gericht darf also die Klage nicht…
Welche Folgen hat die Verletzung einer Zuständigkeitsbestimmung der Brüssel Ia-VO?
2 Möglichkeiten: 1. Entweder lässt sich der Beklagte nicht auf das Verfahren ein indem er Unzuständigkeitseinrede geltend macht → Dann prüft das angerufene Gericht umfassend (nach Art 28), ob es int zuständig ist: Wenn ja → Dann führt es das Verfahren durch Wenn nein → Dann wird die Klage mit Beschluss zurückgewiesen 2. Oder der Beklagte lässt sich auf das Verfahren ein und erhebt keine Unzuständigkeitseinrede → Heilung der Unzuständigkeit durch rügelose Einlassung Eine Heilung durch rügelose E…
Ist eine Heilung einer Unzuständigkeit nach Brüssel Ia-VO möglich?
• Ja, nach Art 26 Abs 1 möglich • Aber es gibt Ausnahmen in Satz 2.
Was ist, wenn keine Heilung der Unzuständigkeit nach Brüssle Ia-VO eintritt? Ist dies ein Versagungsgrund für die Anerkennung und Vollstreckung?
Nein Ausnahme: Verstoß gegen Zwangsgerichtsstände oder Verstoß gegen ordre public (=Grundwerte der Rechtsordnung)
Was ist die Rügelose Einlassung nach Art 26?
„Er will hören, dass man sich rügelos auf ein Gericht eines MS einlässt.“
Wann ist Ö int zuständig?
1. Wenn sich dies aufgrund völkerrechtlicher, europäischer (v.a. Brüssel Ia-VO) oder subsidiär nationaler Normen ergibt Bsp für ausdrückliche Bestimmung im nationalen Recht ist in§ 76 Abs 2 JN 2. Wenn es keine ausdrückliche nationale Anordnung gibt, dann gilt § 27a JN Demnach sind die ö Gerichte dann zuständig, wenn ein örtlich zuständiges Gericht in Ö gegeben ist → Die Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit haben somit eine doppelte Funktion: Einerseits regeln sie die örtliche Zuständigk…
Wer ist int zuständig für Vertragsklagen nach der JN?
Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 88 JN) = Wahlgerichtsstand Dies gilt nur für bestimmte Ansprüche aus dem Vertrag z.B. Klage auf Feststellung, Erfüllung, Aufhebung →steht in Abs 1 eine ausdrückliche Vereinbarung ist notwendig
Wer ist für Vertragsklagen nach der EuGVVO zuständig?
Art 7 Z 1 Brüssel Ia-VO = Wahlgerichtsstand Gilt für alle Ansprüche aus einem Vertrag Vereinbarung ohne urkundlichen Nachweis möglich, aber nicht notwendig Unterscheidung zwischen Kaufverträgen für bewegliche Sachen/Dienstleistungen (tatsächlicher Liefer- bzw. Dienstleistungsort) und sonstigen Verträgen (Erfüllungsort ist nach dem aus dem Vertrag anwendbaren Sachrecht zu bestimmen)
Was ist der Unterschied zwischen Art 4 und Art 7 Brüssel Ia-VO?
Art 4 ist die Bestimmung für den allgemeinen Gerichtsstand Sie bestimmt, dass Personen die einen Wohnsitz in einem MS haben, in diesem Staat geklagt werden können Art 7 gibt Wahlgerichtsstände an: zB kann eine Person am Erfüllungsort (anderer Staat) geklagt werden (hier wird auch die örtliche Zuständigkeit mitgeregelt).
Was ist eine Vereinbarung über die Zuständigkeit nach Ö Recht?
Gemäß § 104 Abs 1 JN können die Parteien eine Vereinbarung der int Zuständigkeit ö Gerichte und/oder eine Vereinbarung der Zuständigkeit von Gerichten namentlich genannter Orte treffen z.B. Vereinbarung der Zuständigkeit ö Gerichte -> örtliche Zuständigkeit ist durch Ordination nach Z 3 zu bestimmen; Vereinbarung der Zuständigkeit der für Innsbruck od. Salzburg sachlich zuständigen Gericht - > Wahlmöglichkeit des Klägers zwischen Innsbruck und Salzburg; freie Zuständigkeitswahl, dh keine nament…
Zulässig? Vereinbarungen über die Zulässigkeit des Rechtswegs ieS Vereinbarungen über die Zulässigkeit des streitigen/außerstreitigen Rechtsweges Vereinbarungen über die Schiedsgerichtbarkeit Vereinbarung über die inländische GB
Vereinbarungen über die Zulässigkeit des Rechtswegs ieS: nicht zulässig Vereinbarungen über die Zulässigkeit des streitigen/außerstreitigen Rechtsweges: nicht zulässig Vereinbarungen über die Schiedsgerichtbarkeit: zulässig Vereinbarung über die inländische GB: nicht zulässig, aber Verzicht auf die Immunität möglich [s.o.]
Was ist eine Vereinbarung über die Zuständigkeit nach EU Recht?
Gemäß Art 25 Brüssel Ia-VO können die Parteien über einen bereits entstandenen oder künftigen Rechtsstreit eine Vereinbarung über die int und/oder örtliche Zuständigkeit treffen Eine solche ist unabhängig vom Wohnsitz der Parteien möglich (dh auch bei Vereinbarungen zwischen Drittstaatlern) Unzulässig sind Gerichtsstandsvereinbarungen, wenn sie gegen die ausschließlichen Zuständigkeiten des Art 24 Brüssel Ia-VO oder gegen die Schutzvorschriften zugunsten der Versicherungsnehmer, Verbraucher und…
Wie ist das Verhältnis zwischen ö und europäischem Recht hinsichtlich Gerichtsstandsvereinbarungen?
§ 104 JN ist auf eine Vereinbarung der int Zuständigkeit ö Gerichte nur noch dann anzuwenden, wenn der Gegenstand nicht in den Anwendungsbereich der Brüssel Ia-Vo fällt Man sieht hier deutlich, wie sehr das europäische Recht das nationale verdrängt.
Wann sind Vereinbarungen über die sachliche Zuständigkeit zulässig?
Die sachliche Zuständigkeit kann grdsl durch Parteienvereinbarung nicht geändert werden Ausnahmen: Wertzuständigkeit von einem LG I. Instanz zu einem BG z.B. Streitigkeit von über € 27.000 kann durch eine Prorogation vom zuständigen LG zum BG übertragen werden), aber nicht umgekehrt Zwischen allgemeiner GB und HG kann auch theoretisch prorogiert werden z.B. Ist – theoretisch – für eine Ehescheidung die Vereinbarung des BGHS möglich). Von HG zu ArSo kann man prorogieren, aber nicht umgekehrt In…
Warum ist es wichtig zu wissen, ob eine Vereinbarung über die sachliche Zuständigkeit zulässig ist?
Um zu wissen, ob die sachliche Unzuständigkeit durch eine Vereinbarung geheilt werden kann, also ob es sich um eine prorogable Unzuständigkeit handelt. (s.u. zu Heilung)
Vereinbarungen über die örtliche Zuständigkeit?
Sind zulässig, außer es liegt ein Zwangsgerichtsstand vor insb. § 14 KSchG, also bei Verbrauchergeschäften ist Prorogation nicht möglich) Wenn gesetzlich eine Prorogation ausgeschlossen ist, so ist keine Vereinbarung möglich z.B. § 83a, § 83b JN
Vereinbarung über die funktionelle Zuständigkeit?
So eine Vereinbarung ist nicht möglich! Man kann sich nicht aussuchen, ob man Instanzen überspringt oder ob ein Rechtspfleger bzw. ein Richter entscheiden soll
Gerichtsstandsvereinbarung: Welche Form?
Bei der Gerichtsstandsvereinbarung handelt es sich um eine Vereinbarung über Zuständigkeit Nach ö Recht gibt es keinen Formzwang, allerdings muss die Gerichtsstandsvereinbarung im Bestreitungsfall urkundlich nachgewiesen werden Nach europäischem Recht stellt Art 25 Brüssel Ia-VO vier Formalternativen zur Auswahl.
Gerichtsstandsvereinbarungen im Anwendungsbereich der Brüssel Ia-VO?
Geregelt in Art 25 Brüssel Ia-VO
Bsp.: Ich bin Verbraucher und schließe mit einem Unternehmer eine Gerichtsstandsvereinbarung ab – Darf ich das?
Wenn bspw. die Streitigkeit schon entstanden ist nach Art 19 Brüssel Ia-VO, dann ja Sonst nicht -> Art 25 Abs 4 Brüssel Ia-VO
Was ist das Kennzeichen eines ausschließlichen Gerichtsstands?
Kann man durch Vereinbarung abweichen, handelt es sich um einen einfachen ausschließlichen Gerichtsstand wenn man nicht durch eine Vereinbarung abweichen kann, ist ein Zwangsgerichtsstand gegeben
Wie erkennt man in der JN, ob ein einfacher ausschließlicher Gerichtsstand oder ein Zwangsgerichtsstand gegeben ist?
Wenn im Gesetz steht, dass eine Parteienvereinbarung nicht zulässig ist, ist ein Zwangsgerichtsstand gegeben
§83 JN: Was ist das für eine Art des ausschließlichen Gerichtsstandes?
Hier steht nicht ausdrücklich drin, dass keine abweichende Vereinbarung möglich ist Deshalb handelt es sich um einen einfachen ausschließlichen Gerichtsstand
Gerichtsstand der Schadenszufügung?
Bei dem Gerichtsstand der Schadenszufügung handelt es sich um einen Wahlgerichtsstand nat. Recht: § 92 JN europ. Recht: Art 7 Z 2 Brüssel Ia-VO
Wie unterscheidet sich § 92a JN von Art. 7 Z2 Brüssel Ia-VO?
(= Ort der Schadenszufügung) Gemäß § 92a JN kann man nur am Handlungsort klagen; gemäß Art 7 Z 2 Brüssel Ia-VO kann man am Handlungsort und Erfolgsort klagen Ubiquitätstheorie des EuGH: Die Klage kann sowohl an dem Ort eingebracht werden, an welchem das unerlaubte Verhalten gesetzt wurde, als auch dort, wo der Schaden, also Erfolg, eingetreten ist es besteht daher eine Zuständigkeit aller Gerichte, in deren Einzugsbereich die Handlung gesetzt wurde oder der Erfolg eintritt
Welche Unterschiede gibt es zwischen § 92a JN und Art 7 Z 2 Brüssel Ia-VO noch?
Die JN beschränkt den Schadenersatzanspruch auf bestimmte Delikte, während bei der Brüssel Ia-VO alle Ansprüche aus unerlaubten Handlungen geltend gemacht werden können Werden auch vertragliche Ansprüche geltend gemacht, kann man dies bei der Brüssel Ia- VO nicht machen (also nicht vertragliche und deliktische (beide) Ansprüche zugleich geltend machen), bei der JN hingegen schon § 92a JN und Art 7 Z 2 Brüssel Ia-VO verweisen auf verschiedene Staaten, wo man klagen muss
"§ 92a JN und Art 7 Z 2 Brüssel Ia-VO verweisen auf verschiedene Staaten, wo man klagen muss" Kann man als Anwältin trotzdem in einem Staat klagen?
Wenn Handlungsort und Erfolgsort auseinanderfallen spricht man von Distanzdelikten, dann kann der Kläger sich aussuchen, wo er die Klage erhebt Es liegt also ein Wahlgerichtsstand vor Kläger hat die Wahl, nicht Pflicht -> kein Konflikt zwischen den Normen Wenn der Erfolgs- und Handlungsort zusammenfallen, ist kein Distanzdelikt gegeben
Wie gehe ich als Anwältin vor, wenn das Gericht nicht über alle geltend gemachten Ansprüche entscheidet?
Wenn in einem Urteil über einen Antrag nicht oder nicht vollständig entschieden wurde, so ist auf Antrag ein Ergänzungsurteil zu fällen (§ 423 ZPO) Dies gilt auch für einen Beschluss ACHTUNG: Ergänzungsurteil ist von der Urteilsberichtigung nach § 419 ZPO zu unterscheiden
Kann man vertragliche und deliktische Schadenersatzansprüche verbinden?
Im Anwendungsbereich des § 92a JN kann man deliktische und vertragliche Schadenersatzansprüche verbinden Im Anwendungsbereich des Art 7 Z 2 Brüssel Ia-VO kann man nur deliktische Schadenersatzansprüche geltend machen Vertragliche Ansprüche sind nach Art 7 Z 1 Brüssel Ia-VO geltend zu machen und daher streng voneinander zu trennen
Wie wird der Verbraucher im ö Recht hinsichtlich Gerichtsstand geschützt?
Durch § 14 KSchG
Handelt es sich bei § 14 KSchG um einen Gerichtsstand?
Nein, die ö JN kennt keinen solchen Gerichtsstand, es handelt sich lediglich um eine Schutzbestimmung für den Verbraucher Sie schränkt nur die Zuständigkeitsregeln ein Er besagt, dass grdsl alle Gerichtsstände zulässig sind, aber es wird zwischen 2 Fällen unterschieden: Verbraucher als Beklagter und Verbraucher als Kläger § 14 KSchG ist ein Beispiel für Zwangsgerichtsstände nach ö Recht, bildet aber selbst keinen eigenen Gerichtsstand Im Gegensatz dazu gibt es in der Brüssel Ia-VO einen eigenen…
Erlaubt § 14 KSchG, dass ich den Verbraucher am Wohnsitz klagen kann?
Wenn Verbraucher beklagte Partei und ein Unternehmer klagende Partei ist, gilt der besondere Schutz des § 14 Abs 1 KSchG unter der Voraussetzung, dass der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Ö hat Diese Bestimmung regelt per se keine Gerichtsstände (dh es gelten alle Gerichtsstände), allerdings werden die in Abs 1 genannten Gerichtsstände auf den allgemeinen Gerichtsstand des Verbrauchers eingeschränkt besonders wichtig § 88 JN: Gerichtsstand des Erfüllungsortes für dies…
Was gilt hinsichtlich Gerichtsstand, wenn der Verbraucher Kläger ist?
Dann gilt § 14 (3) KSchG Demnach können gesetzlich vorgesehene Gerichtsstände nicht ausgeschlossen werden (Derogationsverbot) → sonst unprorogable Unzuständigkeit [→Heilung möglich]
Wann ist eine Gerichtsstandvereinbarung mit Verbraucher zulässig?
§14 KSchG Bei einer Gerichtsstandsvereinbarung dürfen die gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstände nicht ausgeschlossen werden Abs (1): wenn Verbraucher Beklagter ist → §14(1) ist kein Gerichtsstand, sondern sagt, dass eine Vereinbarung über einen Gerichtsstand grdsl zulässig ist, allerdings sind die Einschränkungen für Klagen nach § 88 JN etc. zu beachten z.B. Gerichtsstand des Erfüllungsortes muss mit dem Wohnsitz des Verbrauchers deckungsgleich sein Abs (3): wenn Verbraucher Kläger ist
Wie wird der Verbraucher im Anwendungsbereich der Brüssel Ia-VO geschützt?
Art 17 ff Brüssel Ia-VO bildet einen eigenen Gerichtsstand (Vgl. nach nationalem Recht -> § 14 KSchG, kein eigener) Diese Sonderregelungen für Verbraucher gelten nur für bestimmte Rechtsstreitigkeiten, die in Abs 1 aufgezählt sind: wenn es sich um einen Kauf von beweglichen Sachen auf Teilzahlung handelt, wenn ein Ratenkauf vorliegt, wenn der Vertragspartner die gewerbliche Tätigkeit auf das Land des Verbrauchers richtet dann kann der Verbraucher nur im Mitgliedsstaat des Wohnsitzes verklagt we…
Ist jeder Verbraucher, der mit einem Unternehmer einen Vertrag abschließt, geschützt nach § 17ff Brüssel Ia-VO?
Nein, siehe Art 17 (1) lit a – c (dies muss beim Verbraucher zusätzlich vorliegen)
Wann heilt die Unzuständigkeit?
Unzuständigkeiten können nur bis zu einem bestimmten ZP aufgegriffen werden, ab diesem ZP tritt Heilung der Unzuständigkeit ein Wann dieser ZP eintritt, ist im Gesetz nicht klar definiert, Man unterscheidet: Prorogable Unzuständigkeit liegt vor, wenn eine Unzuständigkeit durch eine Vereinbarung der Parteien beseitigt werden kann. Unprorogable Unzuständigkeit liegt vor, wenn das angerufene Gericht auch nicht durch eine Parteienvereinbarung zuständig gemacht werden kann (und somit eine Zwangszust…
Wie sieht es im europäischen Zivilverfahrensrecht aus mit prorogabler Unzuständigkeit?
Die Klage wird an den Beklagten zugestellt Das Gericht darf also die Klage nicht sofort zurückweisen Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder lässt sich der Beklagte nicht auf das Verfahren ein (indem er eine Einrede geltend macht) → Dann prüft das angerufene Gericht umfassend (nach Art 28), ob es int zuständig ist: Wenn ja → Dann führt es das Verfahren durch; Wenn nein → Dann wird die Klage mit Beschluss zurückgewiesen. Oder der Beklagte lässt sich auf das Verfahren ein und erhebt keine Unzus…
Wie erfolgt eine rügelose Einlassung im Anwendungsbereich der EuGVVO?
Durch irgendeine Handlung, man kann auch anderen Mangel (außer den der Zuständigkeit) geltend machen Solange sich aus Vorbringen ergibt, dass man mit der Entscheidung des angerufenen Gerichtes einverstanden ist, liegt eine rügelose Einlassung vor In Verbrauchersachen ist zu beachten: das Gericht muss Verbraucher belehren, dass er Unzuständigkeit geltend machen könnte! Hierbei muss der Verbraucher Beklagter sein (Art 26 Abs 2 Brüssel Ia-VO)
Was sind die Konsequenzen einer rügelosen Einlassung im Anwendungsbereich der EuGVVO auf das Exekutionsverfahren?
Heilung, außer Zuständigkeit nach Art 24 verletzt. -> für Exekutionsverfahren an Ergebnis des Erkenntnisverfahrens gebunden gebunden
Was ist die Delegation?
Eine Delegation ist die (Zuständigkeits-)Übertragung einer Rechtssache vom zuständigen Gericht an ein anderes gleicher Gattung
Welche Arten der Delegation gibt es (Delegation ieS)?
Notwendige (bzw. amtswegige) Delegation: Das untergeordnete Gericht muss die Ausgeschlossenheit oder Befangenheit aller Richter an das übergeordnete Gericht anzeigen, sodann kommt es zu einer Zuständigkeitsübertragung an ein anderes Gericht gleicher Gattung (§ 30 JN) Zweckmäßige Delegation: Auf Antrag der Parteien kann aus Zweckmäßigkeitsgründen eine Delegation erfolgen (§ 31 JN) Dies ist ein Ausnahmefall (z.B. aufgrund des Wohnortes der Parteien) Dies kann nur vom OLG oder (bei Überschreitung…
Was ist die Ordination im Zivilprozess?
§ 28 JN Wenn in Ö kein örtlich zuständiges Gericht ermittelt werden kann, besteht auch keine int Zuständigkeit Der OGH kann dennoch (auf Antrag einer Partei) ein sachlich zuständiges ö Gericht zuständig machen möglich wenn: Z1: Ö aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages zur Ausübung der GB verpflichtet ist (→ durch den völkerrechtlichen Vertrag wird die int Zuständigkeit bewirkt) Z3: von den Parteien nur die Zuständigkeit, aber nicht ein örtlich zuständiges Gericht vereinbart wurde (→ durch d…
Prüfung der int Zuständigkeit
1 Stufe: Prüfen, ob ausdrückliche Anordnung der int Zuständigkeit vorliegt (ergibt sich aus Unionsrecht, Völkerrecht oder aus nationalem Recht) 2 Stufe: Doppelfunktionalität → Wenn ein österr. Gericht örtlich zuständig ist ergibt sich daraus unmittelbar die int Zuständigkeit, ohne dass weitere Voraussetzungen 3 Stufe: Ordination nach § 28 Abs 1 Z 2 JN
Mit welchem Senat entscheidet der OGH bei der Ordination?
Mit einem Dreiersenat (§ 7 OGHG)
Wie ist der 3-Senat des OGH besetzt?
Mit 3 Berufsrichtern
Wie sieht die Besetzung in Arbeits- und SozialGB aus?
Instanz: 1 Berufsrichter + 2 Laienrichter Instanz: 3 Berufsrichter + 2 Laienrichter Instanz = OGH: 3 Berufsrichter + 2 Laienrichter Vertärkter Senat: 7 Berufsrichter + 4 Laienrichter
Was bedeutet „inländische GB“ in § 28 Abs 1 Z 3 JN?
Hier ist die int Zuständigkeit gemeint, denn Ö kann nur über die int Zuständigkeit entscheiden, die inländische GB ergibt sich aus dem Völkerrecht! Diese Bestimmung ist einschlägig, wenn eine Gerichtsstandsvereinbarung hinsichtlich int Zuständigkeit Ös gegeben ist, aber kein örtlich zuständiges Gericht festgelegt wurde Achtung: Vereinbarung über inländische GB ist nicht zulässig!
Was ist die Notzuständigkeit der Ö Gerichtsbarkeit?
§ 28 Abs 1 Z 2 JN: Wenn eine Klage im Ausland nicht möglich oder unzumutbar ist
Was hat im Fall der Notzuständigkeit der Ö Gerichtsbarkeit zu passieren?
(Notzuständigkeit = Klage im Ausland nicht möglich oder unzumutbar) Antrag an OGH und dieser bestimmt dann die örtliche Zuständigkeit = Erweiterung der int Zuständigkeit Ös; Nur die Notzuständigkeit führt zur Erweiterung der int Zuständigkeit
Kleiner Fall: Die Studentin A mit Wohnsitz in Ö verbringt einen Kurzurlaub im Staat S. Dort wird sie von einem Autofahrer B schwer verletzt. Kann A eine Klage auf Zahlung von Schadenersatz in Ö erheben?
Int Zuständigkeit Ös prüfen (nach den 3 Stufen): 1. Ausdrückliche Anordnung? Anwendungsbereich der Brüssel Ia-VO hier nicht eröffnet, da es keine Angaben darüber gibt, dass der Beklagte B seinen Wohnsitz im MS der Brüssel Ia-VO hat Auch sonst gibt es keine nationalen Normen, die eine ausdrückliche Regelung der int Zuständigkeit haben 2. Doppelfunktionalität keine örtliche Zuständigkeit des ö Gerichtes in casu 3. Notzuständigkeit Hier hat A zwar ihren Wohnsitz in Ö, aber aus dem Sachverhalt läss…
Kleiner Fall: Die Studentin A mit Wohnsitz in Ö verbringt einen Kurzurlaub im Staat S. Dort wird sie von einem Autofahrer B schwer verletzt. Kann A eine Klage auf Zahlung von Schadenersatz in Ö erheben, wenn im Staat S ein Bürgerkrieg ausbricht?
In diesem Fall wäre eine Eröffnung der Notkompetenz möglich, da A eine Rechtsverfolgung im Staat S durch den Bürgerkrieg unzumutbar ist Der OGH hat gemäß § 28 Abs 1 Z 2 JN ein aus den sachlich zuständigen Gerichten ein örtliches zu bestimmen.
Was sind Überweisungsanträge?
Wir befinden uns bei den Folgen der Unzuständigkeit eines Gerichtes Eine amtswegige Überweisung einer Rechtssachte an das zuständige Gericht ist nur im Außerstreit-, Exekutions- und Insolvenzverfahren vorgesehen Im streitigen Verfahren ist eine amtswegige Überweisung nicht vorgesehen -> Überweisungsantrag
Welche Überweisungsanträge gibt es?
nach § 261 (6) ZPO nach § 230a ZPO
Was ist der Überweisungsantrag nach § 261 (6) ZPO?
In diesem Fall hat das Gericht noch nicht ausgesprochen, dass es unzuständig ist, dies steht nur im Raum Beispielsweise ist das der Fall, wenn man noch bei der vorbereitender Tagsatzung ist und das Gericht sagt es ist unzuständig (z.B. aufgrund einer Unzuständigkeitseinrede durch den Beklagten) Hier darf es aber noch nicht über Zurückweisung entscheiden, sondern muss dem Kläger die Möglichkeit geben, einen Überweisungsantrag nach § 261 Abs 6 zu stellen Dies ist ein Eventualantrag dh nur für den…
Was ist der Überweisungsantrag nach § 230a ZPO?
Wenn das Gericht seine Unzuständigkeit bereits – durch Beschluss – ausgesprochen hat, ohne dass der Kläger einen Überweisungsantrag nach § 261 Abs 6 stellen konnte (insbesondere bei einer a limine Zurückweisung der Klage wegen Unzuständigkeit), so sieht § 230a ZPO vor, dass der Kläger 14 Tage nach der Zustellung dieses Zurückweisungsbeschlusses einen Überweisungsantrag an ein anderes Gericht stellen kann Folglich hat das Gericht bei Vorliegen der Voraussetzungen seinen Unzuständigkeitsbeschluss…
Was sind die Vorteile der beiden Überweisungsanträge?
In beiden Fällen wird die Gerichtsanhängigkeit (bei § 230a) bzw. die Streitanhängigkeit (bei § 261 Abs 6) nicht aufgehoben, dh dass der Lauf der Verjährungsfrist unterbrochen bleibt und daher ein Verjährungsrisiko abgewehrt wird Kläger muss nicht noch einmal Gerichtsgebühren zahlen, weil er nicht noch einmal Klage beim zuständigen Gericht einbringen muss
Der Anwalt des Klägers behauptet in der vorbereitenden Tagsatzung, dass das Gericht unzuständig ist. Was kann er tun?
Dann erwartet sich der Richter, dass der Anwalt sofort einen Antrag nach § 261 Abs 6 stellt Diesen kann man nicht mit Rekurs verbinden, denn es handelt sich um einen Eventualantrag Es geht also nur ein Überweisungsantrag nach §261 Abs 6 Dieser Antrag hat dieselben Vorteile wie der Antrag nach § 230a ZPO
Die Klage wird wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen. Was macht der Anwalt des Klägers?
Er stellt einen Überweisungsantrag nach § 230a, wenn der Kläger vorher nicht die Möglichkeit hatte, einen Antrag nach § 261 (6) zu stellen Dies hat er innerhalb von 14 Tagen zu stellen
In der vorbereitenden Tagsatzung wendet der Beklagte ein, dass das angerufene Gericht unzuständig ist. Der Richter stimmt dem zu und weist die Klage zurück. Was kann der Kläger dagegen tun?
Der Richter muss dem Kläger eigentlich die Möglichkeit einräumen, dass dieser nach §261 Abs 6 ZPO einen Überweisungsantrag stellen kann Hier hat er das aber nicht gemacht und hat bereits einen Beschluss erlassen, daher geht § 261 nicht mehr Somit bleibt dem Kläger nur noch ein Überweisungsantrag nach § 230a ZPO über, weil bereits mit Beschluss zurückgewiesen wurde