ZGV - Garber - Altfragen - Erkenntnisverfahren - Teil 10
10. Teil: Der Streitgegenstand
11 flashcards · Law · by daniel-eder
Streitgegenstandsbegriff
Der Streitgegenstand behandelt die Frage, worum es im Zivilprozess geht, also was Verfahrensgegenstand ist Obwohl er große Bedeutung im Prozess hat, enthält die ZPO keinen Begriff des Streitgegenstandes, daher gibt es zahlreiche Theorien
Der Streitgegenstand ist für folgende Ebenen von besonderer Bedeutung
Zulässigkeit des Rechtswegs sachliche (und tlw. örtliche) Zuständigkeit - Streitanhängigkeit Klagsänderung (§ 235 ZPO) materielle RK (§ 411 ZPO) nur über ihn darf der Richter entscheiden (§ 405 ZPO)
Welche Streitgegenstandsbegriffe kennen Sie?
Zweigliedriger (herrschend in Ö) Eingliedriger Dreigliedriger Wirkungsbezogen Kernpunkttheorie des EuGH
Zweigliederiger Streitgegenstandsbegriff?
Klagebegehren und Klagegrund Was will der Kläger und weshalb? Hier gibt es zwei Ansätze um den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen: Die Theorie vom rechtserzeugenden Sachverhalt (= jene Tatsachen, die rechtlich relevant sind für den Anspruch den man begehrt) und die Theorie vom Lebenssachverhalt (= jene Tatsachen, die dem selben tatsächlichen Lebensvorgang angehören, gehören zum selben Streitgegenstand)
Eingliedriger Streitgegenstandsbegriff?
Klagebegehren Was will der Kläger? z.B. A begehrt € 1000. Es kommt nicht darauf an, ob dies auf ein Mietvertrag beruht oder auf einen Schaden aus einem Verkehrsunfall → deshalb problematisch
Dreigliedriger Streitgegenstandsbegriff?
Klagebegehren, Klagegrund und Rechtsgrund Was will der Kläger, weshalb will er es und aus welchem Rechtsgrund? Hier kommt die gesetzliche Norm hinzu z.B. A möchte € 1.000, weil B Miete nicht bezahlt hat. Rechtsgrund kann hier der Vertrag sein, den A und B abgeschlossen haben. OGH nimmt diesen Streitgegenstandsbegriff an, wenn der Kläger einen Rechtsgrund angibt (dies muss er aber nicht tun) Wenn er einen Rechtsgrund angibt, dann darf das Gericht laut OGH nur diesen Rechtsgrund prüfen also wenn…
Wirkungsbezogener Streitgegenstandsbegriff?
Klagebegehren, Klagegrund, Rechtsschutzziel Was will der Kläger, weshalb will er es und was will er mit der Klage erreichen? z.B. wenn Ziel der Klage ein Schadensausgleich ist, gelten alle Normen, die zu einem solchen führen. (Vor allem in Wien vertreten, weil dieser von einem Wiener Professor kommt.)
Kernpunkttheorie des EuGH zum Streitgegenstandsbegriff?
= SV betrifft denselben Streitgegenstand, wenn es im Kern des Verfahrens um dieselben materiell-rechtlichen Fragen geht und derselbe Lebenssachverhalt vorliegt Demnach liegt nach dieser Theorie in folgendem Beispiel der gleiche Streitgegenstand: Klage auf Zahlung des Kaufpreises und Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Kaufvertrages (zum Prozesshindernis der Streitanhängigkeit siehe Art 29 Brüssel Ia-VO und Rz 575).
Wie stellt man den maßgeblichen Sachverhalt fest?
Nach dem zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff gibt es zwei Ansätze (s.o.) In Ö gilt vielfach die Theorie vom rechtserzeugenden Sachverhalt
Nennen Sie ein Beispiel, wo nach der zweigliedrigen Streitgegenstandstheorie zwei Streitgegenstände vorliegen!
Der Kläger begehrt die Scheidung aus dem Verschulden seiner Frau, diese wird rechtskräftig abgewiesen Nun begehrt er in einer neuen Klage eine Scheidung wegen Zerrüttung der Ehe → Durch die Zerrüttung kommt ein zusätzliches Sachverhaltselement ins Spiel, deshalb nicht derselbe Streitgegenstand
Nennen Sie ein Beispiel, wo nach der zweigliedrigen Streitgegenstandstheorie ein gleicher Streitgegenstand vorliegt!
Kläger stützt sich bei der Schadenersatzklage aus einem Verkehrsunfall nur auf Verschuldenshaftung nach dem ABGB In einem zweiten Verfahren macht er Ansprüche auf Gefährdungshaftung nach dem EKHG geltend → hier sind Begehren und Sachverhalt ident, deshalb 2. Klage nicht möglich