ZGV - Garber - Altfragen - Erkenntnisverfahren - Teil 11

11. Teil: Die Prozesshandlungen

10 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Was sind doppelfunktionale Prozesshandlungen?

    Derartige Prozesshandlungen haben sowohl prozessrechtliche als auch materiell-rechtliche Wirkungen, z.B. Vergleich, Anerkenntnis.

  2. Welche zwei Lehren zu den Wirkungen der doppelfunktionalen Prozesshandlungen kennen sie und was ist deren Aussage?

    Lehre vom Doppeltatbestand (hA) die materiell-rechtlichen und prozessualen Wirkungen sind unabhängig voneinander zu betrachten dh →Unwirksamkeit eines Bereichs bedeutet nicht die Unwirksamkeit des anderen. Lehre von der Doppelnatur (äA) Sowohl die Wirksamkeitserfordernisse des materiellen Rechts als auch des Prozessrechts müssen erfüllt sein Dh → Unwirksamkeit eines Bereichs führt zur Unwirksamkeit des anderen

  3. Nach der Lehre vom Doppeltatbestand am Beispiel des Vergleichs:

    Die prozessuale Unwirksamkeit eines Vergleichs (z.B. mangelnde Parteifähigkeit) muss durch einen Fortsetzungsantrag geltend gemacht werden, denn der Prozess ist nicht beendet da die materiell-rechtliche Wirkung des Vergleichs Die materiell-rechtliche Wirkung kann durch Klage angefochten werden Dadurch werden aber nicht die prozessualen Wirkungen des Vergleichs (z.B. Prozessbeendigung, Exekutionsfähigkeit) berührt.

  4. Nach der Lehre von der Doppelnatur am Beispiel des Vergleichs:

    Der Vergleich ist nur dann gültig, wenn sowohl die prozessualen als auch die materiell- rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind Die Anfechtung eines Vergleichs wegen materiell- rechtl. Mangel bedeutet auch die Beseitigung der prozessualen Wirkungen und umgekehrt.

  5. Wo kennen Sie die Doppelfunktionalität noch, neben dem Vergleich?

    Doppelfunktion der Regelung über die örtliche Zuständigkeit→ § 92a JN: Handlungsort ist in Ö → Bsp.: Grazer Gericht ist örtlich zuständig und daraus ergibt sich unmittelbar die int Zuständigkeit.

  6. Prätorischer Vergleich

    § 433 ZPO: Dies ist ein gerichtlicher Vergleich, der noch vor dem Einbringen einer Klage beim Bezirksgericht geschlossen werden kann und dort protokolliert wird Damit sollen Rechtsstreitigkeiten verhindert werden, also ein Prozess als ultima ratio Dies zeigt sich darin, dass der Richter in der vorbereitenden Tagsatzung einen Vergleichsversuch vornimmt

  7. Was ist eine Aufrechnungseinrede?

    Der Beklagte kann mit der Aufrechnungseinrede eine ihm zustehende Gegenforderung geltend machen Es handelt sich dabei um ein Antrag des Beklagten, dass die Forderung des Klägers ganz oder teilweise erloschen ist und deshalb das Klagebegehren abzuweisen ist Voraussetzung für die Aufrechnungseinrede ist, dass gem § 1438 die Gegenseitigkeit, Fälligkeit, Gültigkeit und Gleichartigkeit der Forderungen erfüllt sind

  8. Wie erfolgt die Entscheidung über die Aufrechnungseinrede?

    Über sie ist nur dann zu entscheiden, wenn die Hauptforderung zumindest teilweise zu Recht besteht [s.o. Unterschied zu Widerklage] Über die Gegenforderung des Beklagten kann nur bis zur Höhe der Hauptforderung entschieden werden → Bei darüberhinausgehender Forderung neuer Prozess Besteht die Hauptforderung zur Gänze nicht zu Recht, ist die Klage mit Urteil abzuweisen und die Gegenforderung wird im Spruch nicht erwähnt In allen anderen Fällen ist ein dreigliedriger Urteilsspruch zu fällen Beste…

  9. Wie sieht der dreigliedrige Spruch der Aufrechnungseinrede aus?

    Wenn die Gegenforderung geringer ist als die Hauptforderung: 1. Die eingeklagte Forderung besteht mit € 10.000 zu Recht. 2. Die Gegenforderung des Beklagten besteht mit € 8.000 zu Recht. 3. Der Beklagte ist daher schuldig, dem Kläger € 2.000 zu bezahlen Wenn die Gegenforderung gleich hoch oder höher ist als die Hauptforderung: 1. Die eingeklagte Forderung besteht mit € 8.000 zu Recht. 2. Die Gegenforderung des Beklagten besteht mit € 10.000 zu Recht. 3. Das Klagebegehren wird daher abgewiesen.

  10. Der Beklagte hat eine Gegenforderung im Prozess. Was kann er tun?

    Er kann Widerklage oder Aufrechnungseinrede erheben