ZGV - Garber - Altfragen - Erkenntnisverfahren - Teil 12

12. Teil: Das Erstinstanzliche Verfahren

44 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Was ist die Gerichtsanhängigkeit und welche Folgen hat sie?

    Mit Einlangen der Klage bei Gericht tritt die Gerichtsanhängigkeit ein Dadurch treten wesentliche Folgen ein: Das Prozessverhältnis wird zweiseitig Der Streitwert bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Gerichtsanhängigkeit Perpetuatio fori: Nachträgliche Änderungen über die sachliche/örtliche/int Zuständigkeit und die Zulässigkeit des (außer-)streitigen Verfahrens haben keinen Einfluss auf das Verfahren.

  2. Was ist die Streitanhängigkeit?

    Sie tritt mit Zustellung des verfahrensleitenden Schriftsatzes (z.B. Klage) ein Sie besteht, solange das Verfahren anhängig ist Wenn das Verfahren mit Urteil beendet, verwandelt sie sich in die RKwirkung.

  3. Wirkungen der Streitanhängigkeit?

    Das Prozessverhältnis wird dreiseitig Für eine Klagsänderung ist die Zustimmung des Beklagten erforderlich Die Streitanhängigkeit begründet ein Prozesshindernis* Die Veräußerung der streitverfangenen Sache nach Streitanhängigkeit hat auf das Verfahren keinen Einfluss (davor Abweisung der Klage → s.o.) Das Prozesshindernis der Streitanhängigkeit setzt voraus, dass die Parteien (also dieselben Rechtssubjekte oder deren Rechtsnachfolger) und der Streitgegenstand identisch sind

  4. Begründet die Geltendmachung einer Gegenforderung mittels Aufrechnungseinrede eine Streitanhängigkeit?

    Nein, weil ein anderes Begehren als in der Klage Bei der Klage wird die Verurteilung des Beklagten begehrt, bei der Aufrechnungseinrede die Abweisung des Klagebegehrens

  5. Wirkungen der Gerichtsanhängigkeit?

    Das Prozessverhältnis wird zweiseitig Der Streitwert bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Gerichtsanhängigkeit Perpetuatio fori: Nachträgliche Änderungen über die sachliche/örtliche/int Zuständigkeit und die Zulässigkeit des (außer-)streitigen Verfahrens haben keinen Einfluss auf das Verfahren

  6. Perpetuatio fori gilt bei welchen PV?

    Bei der int/ örtlichen/ sachlichen Zuständigkeit und bei der Zulässigkeit des (außer-) streitigen Rechtsweges

  7. Was sind die Konsequenzen, wenn man im falschen Rechtsweg ist (streitig/außerstreitig)?

    Das Nichtvorliegen des außerstreitigen Rechtsweges ist eine absolute PV, sie kann daher bis RK geltend gemacht werden Normalerweise ist beim falschen Rechtsweg bei der Klagsprüfung immer a limine zurückzuweisen, bei außerstreitigen Verfahren gibt es aber eine Ausnahme in § 40a JN Dieser sieht eine Möglichkeit der Umdeutung vor Es kommt dabei auf den Inhalt des Rechtsschutzbegehren an und nicht auf die Bezeichnung Das heißt also, wenn eine Klage eingebracht wurde, die eigentlich dem Inhalt nach…

  8. Wie prüft man die Zuständigkeit in limine litis? (= vor der Streitsache)

    Die Zuständigkeit wird durch das Gericht nach dem Einlangen der Klage, also bei Gerichtsanhängigkeit, aber vor Streitanhängigkeit geprüft Die amtswegige Prüfung in limine litis steht dem Gericht so lange zu, bis es die erste amtliche Verfügung über die Klage getroffen hat also vor Anberaumung der mV, Auftrag zur Erstattung einer Klagebeantwortung, Erlassung eines Zahlungsbefehls Danach kann von Amts wegen nur noch eine unprorogable Unzuständigkeit wahrgenommen werden, sofern diese nicht geheilt…

  9. Was ist bei Einlangen der Klage zu prüfen?

    Das Gericht prüft die Klage auf Vorliegen der PV bzw. ob Prozesshindernisse vorliegen und die Einhaltung der Form- und Inhaltsvorschriften

  10. Wie lange kann die prorogable Unzuständigkeit von Amts wegen wahrgenommen werden?

    Bis der erste Akt nach außen tritt im Mahnverfahren ist dies daher möglich bis zur Erlassung des Zahlungsbefehls

  11. Ist das Gericht an die Angaben des Klägers gebunden?

    Das Gericht ist bei der Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit an die Angaben des Klägers gebunden, soweit sie dem Richter nicht als unrichtig bekannt sind Bei allen anderen PV ist das Gericht nicht beschränkt, dh hat erforderlichenfalls von Amts wegen prüfen

  12. Wann ist das Gericht bei der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit nicht an die Angaben des Klägers gebunden?

    Wenn dem Gericht die Angaben als unrichtig bekannt sind (§ 41 Abs 1 JN).

  13. Was ist bei (formellen und inhaltlichen) Mängeln zu tun?

    Bei Formgebrechen, die die ordnungsgemäße Behandlung der Klage verhindern, hat das Gericht einen Verbesserungsauftrag zu erteilen (§§ 84,85 ZPO) Auch bei beleidigenden Schriftsätzen ist nach § 86a ZPO Auch Inhaltsmängel eines Schriftsatzes können nach § 84 Abs 3 ZPO zu einem Verbesserungsauftrag führen Bleibt der Verbesserungsauftrag erfolglos, ist die Klage mit Beschluss zurückzuweisen

  14. Wie geht das Gericht bei Unzuständigkeit vor?

    Dann wird mit Beschluss zurückgewiesen (= sog. Zurückweisungsbeschluss).

  15. Wie wird durch Streiteinlassung auf das ordentliche Verfahren übergeleitet? Wie im BG oder GH Verfahren?

    Im GH-Verfahren ist dem Beklagten die Erstattung einer Klagebeantwortung bzw. eines Einspruchs im Mahnverfahren aufzutragen Im BG-Verfahren gibt es keine Klagebeantwortung Deshalb erfolgt die Streiteinlassung durch Bestreitung des Klagebegehrens in der vorbereitenden Tagsatzung

  16. Wie sieht die Klagebeantwortung aus?

    § 230 Abs 1 ZPO: Die Beantwortung der Klage wird dem Beklagten mit Beschluss aufgetragen Die Frist beträgt 4 Wochen Sie hat ähnliche Form- und Inhaltserfordernisse wie die Klage zu erfüllen: Die erste Seite entspricht jener der Klage, in der zweiten Seite sind Begehren gänzliche oder teilweise Abweisung der Klage, Tatsachen und Umstände, Beweismittel (§ 239 ZPO) Eventuell auch Einreden über die sachliche und örtliche Unzuständigkeit und die prorogable int Unzuständigkeit Nach Rsp genügt eine le…

  17. Kleiner Fall: Klagebeantwortung kommt eine Woche nach Ablauf der Vier-Wochen-Frist, aber es wurde noch kein Antrag auf Erlassung VU gestellt.

    Stellt der Kläger keinen Antrag auf Fällung eines VU, Es tritt Ruhen des Verfahrens ein und die Parteien können dann erst nach Ablauf von 3 Monaten einen Fortsetzungsantrag stellen

  18. Vorbereitende Tagsatzung: Beklagter mag nicht hingehen, es ergeht ein VU. Was kann der Beklagte dagegen machen (welche Rechtsbehelfe stehen ihm zu)?

    Widerspruch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Berufung

  19. nach VU: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 146 ZPO)

    Dies ist immer dann möglich, wenn sich Säumnis des Beklagten auf unabwendbares und unvorhersehbares Ereignis stützt B. fällt ins Koma, schwer krank und kann nicht reden Dies ist geltend zu machen 14 Tage ab Wegfall des Hindernisses Wenn ein Wiedereinsetzungsantrag gestellt wurde, müssen alle Gründe vorgebracht werden, die einen zur Wiedereinsetzung berechtigen (Wiedereinsetzungsgründe) und die Mittel zur Glaubhaftmachung (Bescheinigungsmittel) Es muss zugleich die versäumte Prozesshandlung nach…

  20. nach VU: Widerspruch (§ 397a ZPO)

    Dies steht nur dem Beklagten zu und ist auch ohne Angaben von Gründen möglich Gefahr: Kläger kann bereits Exekution zur Sicherstellung führen Wichtig ist, er muss den Inhalt einer Klagebeantwortung haben, auch im BG-Verfahren Nur in zwei Fällen möglich, und zwar wenn der Beklagte die erste Verteidigungshandlung versäumt: Im BG-Verfahren: Versäumte vorbereitende Tagsatzung Im GH-Verfahren: wenn Klagebeantwortung versäumt wurde bei Versäumung der vorbereitenden TS nicht Frist: 14 Tage ab Zustellu…

  21. nach VU: Berufung

    Frist: 4 Wochen Damit kann jede Partei geltend machen, dass das angefochtene Urteil fehlerhaft ist Nichtigkeitsgründe § 477 Abs 1 Z 4 bzw. 5 ZPO → bspw. bei einer fehlerhaften Zustellung Kostenersatz: der der unterliegt, zahlt die Kosten

  22. Welche Folgen hat es, wenn zur vorbereitenden Tagsatzung keiner kommt?

    Klage wird nicht abgewiesen, sondern es tritt „Ruhen des Verfahrens“ ein Wenn nur der Kläger kommt, Beklagter aber nicht → VU Wenn kein Antrag auf Erlassung eines VU gestellt wird, tritt ein ruhensähnlicher Zustand ein.

  23. Jemand bringt Scheidungsklage ein und kommt nicht zur vorbereitenden Tagsatzung

    Wenn im streitigen Verfahren der Kläger nicht kommt, dann gilt dies als Klagszurücknahme ohne Anspruchsverzicht Wenn Beklagter nicht kommt, dann ist eine zwangsweise Vorführung gem § 460 Z1 ZPO möglich

  24. Wie läuft das ö Mahnverfahren ab?

    Das Mahnverfahren ist für Geldleistungen bis einschließlich € 75.000 obligatorisch vorgesehen Es wird mit einer Mahnklage eingeleitet Mahnverfahren gibt es sowohl im GH- als auch BG- Verfahren, je nach Streitwert Die Durchführung des Mahnverfahrens obliegt weitgehend dem Rechtspfleger Bei der Klagsprüfung werden die Voraussetzungen des § 244 ZPO und die PV geprüft Wenn eine PV fehlt oder ein Prozesshindernis vorliegt, so wird die Klage zurückgewiesen Sonst wird ein ordentliches Verfahren eingel…

  25. Prüft der Rechtspfleger vor Erlass des Zahlungsbefehls, ob wirklich ein Kaufvertrag vorliegt, den der Beklagte angeblich nicht bezahlt hat?

    Nein, wird nicht geprüft! (§244 ZPO)

  26. Ist die Klage schlüssig, wenn der Kläger einfach sagt, B hat nicht gezahlt und ich will EUR 10.000,00?

    Ja, ist schlüssig.

  27. Sind die §§ 244 ZPO PV?

    Nein

  28. Welches RM kann man gegen den bedingten Zahlungsbefehl erheben?

    Einspruch binnen 14 Tagen

  29. Was sind die Konsequenzen des Einspruchs gg den Zahlungsbefehl?

    Im GH-Verfahren ist der Einspruch schriftlich bei Gericht einzubringen und hat den Inhalt einer Klagebeantwortung aufzuweisen Bei ordnungsgemäßem Einspruch tritt der Zahlungsbefehl außer Kraft und wird das ordentliche Verfahren eingeleitet Einspruch = Akt der Streiteinlassung → Mit dem Einspruch heilen sachliche/örtliche/prorogable int Unzuständigkeiten

  30. Was passiert, wenn kein Einspruch erhoben wird?

    Dann wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar

  31. Was ist, wenn eine Voraussetzung nach §244 ZPO nicht gegeben ist? zB wenn Anspruch nicht fällig ist?

    Dann darf kein Zahlungsbefehl erlassen werden, sondern es wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet Zurückweisung nur bei Fehlen einer PV bzw. bei einem Prozesshindernis!

  32. Wie muss der Diplomrechtspfleger vorgehen, wenn die Mahnklage nicht vollkommen war (wenn also die PV gefehlt haben)?

    Wenn eine PV fehlt, muss der Diplomrechtspfleger mit Beschluss a limine zurückweisen Bei folgenden PV darf er nicht sofort zurückweisen: Beim außerstreitigen Rechtsweg sieht das Gesetz die Umdeutung vor Mangelnde Partei/Prozessfähigkeit ist zuerst ein Heilungsversuch durchzuführen Wenn Klage unschlüssig ist, gibt es einen Verbesserungsauftrag Kläger muss die Klage schlüssig stellen, wenn er das nicht tut, wird in der Sache entschieden und hier wird die Klage mit Urteil abgewiesen Klage wird als…

  33. Es wird eine unklagbare Forderung geltend gemacht – wie muss der Diplomrechtspfleger fortgehen?

    Er muss ins ordentliche Verfahren überleiten durch Anberaumung der vorbereitenden Tagsatzung bzw. im GH-Verfahren durch Auftrag zur Erstattung der Klagebeantwortung

  34. Besonderheiten im BG-Mahnverfahren nach § 448 ZPO

    Keine Anwaltspflicht Keine Begründung im Einspruch nötig Bei nicht anwaltlich vertretenem Beklagten auch Einspruch durch mündlich zu Protokoll bringen möglich Ist Einspruch begründet → Ausfertigung/Abschrift des Schriftsatzes an Kläger zu übermitteln

  35. Warum heilt die unprorogable Unzuständigkeit nicht mit Erhebung des Einspruches bei BG- Verfahren?

    Das stimmt nur für den Fall, dass der Beklagte nicht vertreten ist Da ist es nämlich so, dass auch wenn der Beklagte einen ausführlichen Einspruch mit Sachvorbringen einbringt, wird die unprorogable Unzuständigkeit dadurch nicht geheilt, sondern erst, wenn er vom Richter belehrt wird, diese Belehrung auch protokolliert wird Wenn er ohne Unzuständigkeitseinrede weiterverhandelt, tritt die Heilung der unprorogablen Unzuständigkeit ein Wenn er aber anwaltlich vertreten ist und (noch vor der Tagsat…

  36. Europäisches Mahnverfahren: Wer ist int zuständig für die Erlassung eines Zahlungsbefehls?

    Dies bestimmt sich nach der EuGVVO mit Ausnahme von Verbrauchersachen hier wird die int Zuständigkeit in der Europäischen MahnVO selbst bestimmt

  37. Wann ist Ö für die Erlassung int zuständig?

    Die EuMahnVO verweist auf die EuGVVO, diese müssen Ö int zuständig machen außer bewegliche Sache mit Teilzahlung, drittfinanzierte Käufe, Internetkäufe, Pauschalreisen Nur eine Zuständigkeit wird in der EuMahnVO geregelt, nämlich in Art 6 (2) MahnVO: Unternehmer als Kläger gegen Verbraucher: dort, wo der Verbraucher seinen Wohnsitz hat In Ö ist für das europäische Mahnverfahren ausschließlich das BG für Handelssachen zuständig (§ 252 ZPO) = individuelle Zuständigkeit dh sachliche und örtliche Z…

  38. Regelt die EuMahnVO die int Zuständigkeit?

    Nein grds. nicht, daher kommt die EuGVVO = Brüssel Ia zur Anwendung nach der EuGVVO bestimmt sich also die int Zuständigkeit Ausnahme: Verbraucher und Unternehmer ist gegeben hier ist int zuständig (bzw. der Unternehmer muss den Verbraucher klagen) am Wohnsitzgericht des Verbrauchers; dies ist deswegen kein Zwangsgerichtsstand, weil eine Vereinbarung zulässig ist

  39. Wie weicht der Schutz des Verbrauchers von der EuGVVO ab?

    Hier ist die 3. Säule: Art. 17 – 19 EuGVVO (=besondere Schutzvorschriften)

  40. Wann ist man beim Anwendungsbereich der Art. 17 – 19 EuGVVO?

    Wenn ein Verbrauchergeschäft vorliegt

  41. Wie unterscheidet sich das Europäische Mahnverfahren vom ö Mahnverfahren?

  42. Unterscheidung nova reperta und nova producta? §§ 179, 178 Abs 2, 179 Satz 2, 180 Abs 2, 275 Abs 2 ZPO

    Nova producta sind neue Tatsachen, die erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung 1. Instanz eintreten → können mit neuer Klage oder mit Oppositionsklage geltend gemacht werden Ausnahmsweise in Ehesachen bis Schluss der II. Instanz Bsp.: Klage wird mangels Fälligkeit abgewiesen – nach Fälligkeit neue Klage; Klage wurde stattgegeben und BK hat nach mündl. Verhandlung den Betrag eingezahlt – Kläger führt trotzdem Exekution – Oppositionsklage Nova reperta sind neue Tatsachen, die vor Schluss der…

  43. Wonach bestimmt es sich, ob eine Tatsache nova producta oder nova reperta ist?

    Maßgeblich ist der Schluss der mündlichen Verhandlung 1. Instanz

  44. Was sind die maßgeblichen Zeitpunkte im Erkenntnisverfahren?

    Gerichtsanhängigkeit (Wirkungen siehe eigene Frage) Streitanhängigkeit (Wirkungen siehe eigene Frage) Streiteinlassung Wirkungen: kein VU, Heilung von Unzuständigkeiten, Richter kann nicht mehr abgelehnt werden, nicht gehörige Gerichtsbesetzung/Verstoß gegen die feste Geschäftsverteilung kann nicht mehr geltend gemacht werden vorbereitende Tagsatzung Vorbringen, die grob schuldhaft nicht in der v.TS eingebracht werden und die Zulassung das Verfahren erheblich verzögern würde, können zurückgewie…