ZGV - Garber - Altfragen - Erkenntnisverfahren - Teil 13

13. Teil: Das Beweisverfahren

20 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Was versteht man unter Beweismaß

    Es bezeichnet den Grad der vom Richter geforderten Überzeugung Man unterscheidet: Wahrheitstheorie: Hier wird die volle Überzeugung von der Wahrheit vom Richter verlangt (ältere Rsp) Wahrscheinlichkeitsüberzeugungstheorie: Hier wird die Überzeugung mit hoher Wahrscheinlichkeit der zu beweisenden Tatsachen verlangt (hA).

  2. Was ist das Regelbeweismaß?

    Regelbeweismaß in Ö ist die Wahrscheinlichkeitsüberzeugungstheorie

  3. Wo gibt es Auf- und Abstufungen beim Beweismaß? Wo gelten diese Auf- und Abstufungen?

    Eine Beweismaßreduktion gibt es z.B. im Provisiorialverfahren (= Verfahren zur Erlassung von eV) und bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Hier genügt die bloße Glaubhaftmachung (Bescheinigung § 274 ZPO), dh der Richter von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer Behauptung überzeugt ist Eine Aufstufung gibt es bspw im Abstammungsverfahren bzgl der Widerlegung der Vaterschaftsvermutung, wo eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit verlangt wird

  4. Was bedeutet Beweislast?

    Hier geht es um die Frage, zu wessen Lasten es geht, wenn eine Tatsache nicht bewiesen werden kann (non-liquet) Neben der allgemeinen Beweislastregel gibt es auch gesetzliche zB. Redlichkeitsvermutung nach ABGB (§§ 328, 367). Auch gibt es gesetzliche Bestimmungen zur Beweislastumkehr (§ 1298 ABGB)

  5. Unterschied zwischen objektiver und subjektiver Beweislast?

    Die subjektive Beweislast beantwortet die Frage, welche Partei welche Tatsachen für einen Prozesserfolg nachweisen muss (geringe Bedeutung wegen der starken Rolle des Richters) Die objektive Beweislast regelt die Frage, zu wessen Nachteil es ist, wenn eine bestimmte Tatsache nicht festgestellt werden kann Nach der Rosenberg‘schen Formel trägt jede Partei die Beweislast für das Vorliegen der ihr günstigeren Rechtsnorm = allgemeine Beweislastregel →Der Kläger hat demnach die rechtsbegründenden Ta…

  6. Was ist die Behauptungslast?

    Die Partei muss jeweils die für sie günstigen Tatsachen vorbringen → Aufgrund der Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht müssen die Parteien aber alle Tatsachen vollständig vorbringen, nicht bloß die für sie günstigen

  7. Was bedeutet non-liquet-Situation?

    Beweislosigkeit Eine Tatsache ist weder erwiesen noch nicht erwiesen Der Sachverhalt bleibt unklar

  8. Welche Beweisgegenstände kennen sie?

    Gegenstand des Beweises sind immer nur Tatsachen Es gibt äußere Tatsachen (z.B. Beschaffenheit von Sachen) und innere Tatsachen (z.B. Kenntnisse, Absichten) Nicht Gegenstand des Beweises sind Rechtssätze Das anzuwendende Recht hat das Gericht von Amts wegen zu erforschen

  9. Was versteht man unter Hauptbeweis, Gegenbeweis und Beweis des Gegenteils?

    Dabei handelt es um verschiedene Beweisarten: Hauptbeweis: Ziel ist der Nachweis der behaupteten Tatsache Wird von der beweisbelasteten Partei geführt Gegenbeweis: Ziel ist der Beweis des Nichtbestehens einer Tatsache Wird vom Gegner der beweisbelasteten Partei geführt Beweis des Gegenteils Notwendig, wenn eine gesetzliche Vermutung entkräftet werden soll

  10. Was ist der Indizienbeweis?

    Es wird von einer bewiesenen Tatsache auf eine andere – nicht direkt beweisbare – tatbestandsrelevante Tatsache geschlossen Es handelt sich um einen mittelbaren Beweis zB. Am Tatort wird ein Messer mit Blutspuren gefunden, das Fingerabdrücke einer bestimmten Person aufweist.

  11. Was ist der Anscheinsbeweis (prima-facie-Beweis)

    Hier werden Erfahrungssätze herangezogen, um tatbestandsrelevante Tatsachen nachzuweisen, die nicht direkt erwiesen werden können Voraussetzung ist, dass es sich um einen typischen Geschehensablauf handelt, der nach der Lebenserfahrung auf einen anderen tatbestandsrelevanten Umstand hinweist Hierbei handelt es sich um eine rechtliche Beurteilung zB. A kommt von einer sehr geraden Fahrbahn ab und prallt gegen einen Baum, was für das Vorliegen eines Verschuldens spricht Zur Widerlegung des Ansche…

  12. Welche Beweismittel kennen sie?

    Urkunden = Schriftstücke, die Gedanken vermitteln) Zeugen = von den Parteien verschiedene Personen, die über wahrgenommene Tatsachen aussagen sollen Sachverständige = Personen, die aufgrund einer besonderen Fachkunde dem Richter Erfahrungssätze vermitteln, Schlussfolgerungen ziehen oder Tatsachen feststellen Augenschein (= jede unmittelbare Sinneswahrnehmung über Eigenschaften oder Zustände von Personen/Sachen) Parteieneinvernahme = Befragung einer Partei über entscheidungserhebliche und stritt…

  13. Welche Urkunden kennen Sie?

    Öffentliche Urkunden und Privaturkunden

  14. Wie sind die beiden Arten von Urkunden verfahrensrechtlich zu beurteilen?

    Echtheit = wenn sie vom Aussteller stammt: Wird bei öffentlichen Urkunden vermutet Bei Privaturkunden wird die Echtheit durch Unterlassung der Bestreitung durch den Gegner angenommen Richtigkeit = wenn der Inhalt der Wahrheit entspricht Öffentliche Urkunden begründen vollen Beweis für die Richtigkeit ihres Inhalts Gegner kann nur mit Beweis des Gegenteils vorgehen Privaturkunden unterliegen der freien Beweiswürdigung (§ 296 ZPO)

  15. Was hat der Sachverständige bei den Beweismitteln für eine Aufgabe?

    Er ist als Gehilfe des Richters tätig Er hat aufgrund seiner besonderen Fachkunde dem Richter Erfahrungssätze zu vermitteln, Schlussfolgerungen zu ziehen oder Tatsachen festzustellen IdR hat er einen Befund (= Beschreibung bloßer Tatsachen) und ein Gutachten (= die aus dem Befund gezogenen Schlussfolgerungen) zu erstellen Sowohl der Befund als auch das Gutachten sind zu begründen.

  16. Was ist das Kennzeichen des Augenscheinbeweis?

    Dabei handelt es sich um eine unmittelbare Sinneswahrnehmung über Eigenschaften oder Zustände von Personen/Sachen Eine mittelbare Beweisaufnahme nur in Ausnahmefällen zulässig (§ 368 Abs 2 ZPO).

  17. Wann ist eine Beweissicherung zulässig?

    Die Beweissicherung ist eine vorsorgliche Beweisaufnahme Sie ist dann zulässig, wenn die Gefahr besteht, dass Beweismittel verloren gehen oder dem Prozess entzogen werden Weiter braucht man ein rechtliches Interesse an der Beweissicherung (§ 384 ZPO) Zuständig: Prozessgericht oder jenes Gericht, wo sich das Beweismittel befindet (§ 384 Abs 3 ZPO)

  18. Wie sieht das rechtliche Interesse aus?

    Gefährdung künftiger Beweisaufnahme und Rechtliches Interesse an gegenwertigen Zustand

  19. Welche Beweise kann man sichern lassen?

    Zeugen, Sachverständigen und Augenschein NICHT: Urkunden und Parteienvernehmung

  20. Frage bzgl. Ergebnis des Beweissicherungsverfahrens: muss Richter den Beweis im Verfahren neu aufnehmen, wenn sich Lage nicht geändert hat? Wo ist die Problematik?

    Gesetz sagt, kann - muss aber nicht neu aufnehmen (§ 389 Abs 3 ZPO). Die Verwertung des Ergebnisses des Beweissicherungsverfahren bedeutet im eigentlichen Prozess eine mittelbare Beweisaufnahme Wenn die gesicherten Beweismittel immer noch derselben Qualität sind, die Lage sich also nicht verändert hat, ist es bedenklich, im Prozess mittelbare Beweise herzunehmen Dies wird allerdings erlaubt, ist also nicht problematisch