ZGV - Garber - Altfragen - Erkenntnisverfahren - Teil 14

14. Teil: Gerichtliche Entscheidungen

52 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Was sind die Stadien der Urteilsrelevanz?

    Bindung des Gerichts an sein Urteil (§ 416 Abs 2 ZPO) Mit mündlicher Verkündung oder Abgabe des Urteils zur Ausfertigung an die Geschäftsabteilung ist das Gericht an seine Entscheidung gebunden. Wirksamkeit des Urteils gegenüber den Parteien Diese tritt idR mit Zustellung der schriftlichen Ausfertigung an die Parteien ein (§ 416 Abs 1 ZPO) Mit Wirksamkeit beginnen die Rechtsmittelfrist und die Leistungsfrist zu laufen Bei Anerkenntnis- und Verzichtsurteilen gilt nach § 416 Abs 3 ZPO die Wirksam…

  2. Wann ist das Gericht an das Urteil gebunden?

    Durch mündliche Urteilsverkündung oder Abgabe des schriftlichen Urteils

  3. Worauf muss man beim mündlich verkündeten Urteil aufpassen?

    Berufung muss innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Protokollabschrift oder gleich ab mündlicher Verhandlung angemeldet werden

  4. Was ist, wenn Berufung nicht angemeldet wird?

    Dann wird ihr nicht stattgegeben, denn die Frist fehlt (daher ist die Berufung nicht rechtzeitig). - Formelle RK (s.u.)

  5. Welche Urteilswirkungen gibt es?

    Rechtskraftswirkung Materielle RK (Einmaligkeitswirkung, Bindungswirkung) Formelle RK Vollstreckbarkeitswirkung Materielle Urteilswirkungen Gestaltungswirkung bei Gestaltungsurteilen: mit dem Eintritt der formellen RK wird unmittelbar die materielle Rechtslage geändert Privatrechtliche Nebenwirkung (= Tatbestandswirkung)

  6. Was wird von einer Entscheidung rechtskräftig?

    Der Urteilsspruch erwächst in RK Oft werden aber die Entscheidungsgründe (Sachverhaltsfeststellungen, Beweiswürdigung, rechtliche Beurteilung) zur Auslegung herangezogen (= relative RKwirkung der Entscheidungsgründe).

  7. Was sind die Grenzen der RK?

    Subjektive Grenzen der materiellen RK Objektive Grenzen der materiellen RK Zeitliche Grenzen der materiellen RK

  8. Subjektive Grenzen der materiellen RK

    RK wirkt grds nur zwischen den Parteien, in bestimmten Fällen wird sie auch auf dritte Personen erstreckt (z.B. Gesamt-/Einzelrechtsnachfolge)

  9. Objektive Grenzen der materiellen RK

    Das Urteil erwächst hinsichtlich des Anspruchs (= Streitgegenstand) in RK Dh, dass neuerliche Geltendmachung eines Anspruchs, worüber schon rechtskräftig entschieden wurde, der Einmaligkeitswirkung des Urteils entgegensteht, weshalb die neue Klage zurückzuweisen ist Rechtskräftig wird der Urteilsspruch

  10. Zeitliche Grenzen der materiellen RK

    Die materielle RK bezieht sich auf den ZP, bis zu dem die Parteien während des Prozesses neue Tatsachenbehauptungen aufstellen können, was idR der Schluss der mündlichen Verhandlung ist Nova producta sind nicht von der RK erfasst! Bei nova reperta gilt die Präklusionswirkung der RK, dh sie können später nur mit einer Wiederaufnahmsklage geltend gemacht werden, wenn sie ohne Verschulden im ersten Prozess nicht vorgebracht wurden Umfang der Präklusion hängt mit dem Streitgegenstandsbegriff zusamm…

  11. Was versteht man unter RK?

    Es gibt formelle und materielle RK

  12. Formelle RK

    = eine Entscheidung kann nicht mehr mit Rechtsmitteln bekämpft werden Dies ist der Fall: bei ungenütztem Ablauf einer RM-Frist bei RM-Verzicht oder RM-Zurücknahme bei Entscheidungen in letzter Instanz

  13. Materielle RK

    = Bezeichnet die Maßgeblichkeit der Entscheidung Einmaligkeitswirkung: Ist in einer Hauptfrage bereits entschieden worden, so ist keine neuerliche Klage über dieselbe Hauptfrage möglich Die erste Entscheidung bildet also ein Prozesshindernis Ist in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen Bindungswirkung: Der Richter eines Folgeprozesses ist an die für ihn präjudizielle Vorentscheidung gebunden

  14. Welche 2 Wirkungen hat die materielle RK?

    Bindungswirkung und Einmaligkeitswirkung.

  15. Was wird materiell rechtskräftig in Ö?

    Der Urteilsspruch und die Gründe (die Gründe aber nur insoweit, wenn sie zur Konkretisierung des Urteils dienen)

  16. Hat formelle RK Urteilswirkung?

    Eine echte Urteilswirkung hat nur die materielle RK, Vollstreckbarkeit und die Gestaltungswirkung Die formelle RK ist ein Stadium der Urteilsrelevanz

  17. Haben wir einen einheitlichen Zeitpunkt, wann formelle RK gegenüber Kläger und Beklagten eintritt?

    Es gibt keine Einheitlichkeit der formellen RK Der ZP ihres Eintritts kann für jede Partei unterschiedlich sein, da die Entscheidung den Parteien zu unterschiedlichen Zeiten zugestellt werden kann

  18. Wie unterscheidet sich formelle RK von materieller RK?

    Materielle RK ist eine Urteilswirkung, die formelle RK ist ein Urteilsstadium

  19. Wann wirkt die materielle RK gegenüber jedermann (ein einziger Fall)?

    Rechtsgestaltungsurteile

  20. Wann werden die Gründe rechtskräftig (= sachliche Grenze)?

    Nur, wenn man sie zur Konkretisierung des Spruchs benötigt.

  21. VU?

    Wenn sich eine Partei nicht mündlich oder schriftlich in den Streit einlässt, sieht das Gesetz vor, dass auf Antrag der erschienenen Partei ein VU zu fällen ist Sie ist nur noch in folgenden Verfahrenssituationen zu fällen: Im GH-Verfahren, wenn die Klagebeantwortung nicht rechtzeitig erstattet wurde Im GH-Verfahren, wenn eine der Parteien nicht zur Tagsatzung erscheint Im BG-Verfahren, wenn eine der Parteien nicht zur Tagsatzung erscheint

  22. Was kann man gegen VU vorbringen?

    Berufung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Widerspruch Diese können kumulativ vorgebracht werden und über die Reihenfolge kann der Rechtsbehelfwerber selbst entscheiden Wenn er das nicht tut, dann gilt nach hL: Berufung → Wiedereinsetzung → Widerspruch (zuerst also, was umfassenden Rechtsschutz bietet)

  23. Wie verhält sich Wiedereinsetzung und Widerspruch zueinander?

    Wiedereinsetzung ist gegen jedes VU zulässig, Widerspruch nur in bestimmten Fällen

  24. Gegen welche VUe gibt es keinen Widerspruch?

    Im GH-Verfahren, wenn eine der Parteien nicht zur Tagsatzung erscheinen, also nachdem der Beklagte eine Klagebeantwortung, Einspruch etc. erhoben hat Das Gesetz sieht also einen Widerspruch nur dann vor, wenn der BK die erste Verteidigungshandlung versäumt hat

  25. Warum hat der Widerspruch nicht so eine umfassende Wirkung wie die Wiedereinsetzung?

    Prozesseinreden kann man mit Widerspruch alleine nicht beseitigen, sie bleiben präkludiert Bei der Widereinsetzung tritt das Verfahren in das Stadium vor der Säumnis, dadurch keine Präklusionswirkungen.

  26. Wann gibt es VU von Amts wegen?

    Im europ. Bagatellverfahren

  27. Was ist Grundlage eines VUs (bzw. auf welcher rechtlichen Grundlage wird es erlassen – was ist also der Inhalt des VUs)?

    Das tatsächliche Vorbringen der nicht-säumigen Partei, welches für wahr zu halten ist.

  28. Weiß man, wie das VU „ausgehen“ wird?

    Nein, es kann bekämpft werden

  29. Welche Angaben müssen sich bewahrheiten (bzw. sind für wahr zu halten)?

    Nicht das gesamte Vorbringen, sondern nur das Tatsachenvorbringen die Rechtsvorbringen oder das Klagebegehren sind hingegen nicht für wahr zu halten

  30. Unter welchen Voraussetzungen kann man davon ausgehen, dass auch das Tatsachenvorbringen nicht für wahr zu halten ist?

    Offenkundige Unwahrheiten, gerichtsbekannte Tatsachenvorbringen und aufgrund vorliegender Beweise steht das Tatsachenvorbringen fest zB. weil es vorher ein Beweissicherungsverfahren gegeben hat

  31. In welchen Urteilen ist ein VU gegen den Kläger möglich?

    Wenn der Kläger die vorbereitende TS versäumt (im BG-Verfahren und GH-Verfahren).

  32. Wann ist es sinnvoll, Widerspruch zu erheben und wann ist es sinnvoll, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erheben?

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sollte man erheben, um gegen die Folgen der Versäumung einer Prozesshandlung oder einer befristeten Prozesshandlung vorzugehen Der Widerspruch ist nur in den Fällen möglich, wo der Beklagte die erste Verteidigungshandlung versäumt hat

  33. Wann gilt das Neuerungsverbot iZm VU?

    nur bei der Berufung

  34. Wo gibt es kein VU?

    keine VU gibt es in den Verfahren, wo der Untersuchungsgrundsatz herrscht

  35. Was prüft ein Richter, vor der möglichen Erlassung eines VUs?

    Ob alle PV vorliegen Ob der Auftrag zur Klagebeantwortung bzw. die Ladung rechtzeitig und ordnungsgemäß zugestellt wurde (erkennt man anhand des Rückscheinakts) Auch die Schlüssigkeit der Klage ist zu prüfen

  36. Was passiert, wenn die Klage unschlüssig ist und der Kläger ein VU beantragt – Was hat das für Konsequenzen?

    Wenn die Klage unschlüssig ist, dann wird der Richter einen Verbesserungsauftrag erteilen Wenn dem nicht befolgt wird, dann wird die Klage – selbst, wenn ein VU beantragt wurde – abgewiesen (Unschlüssigkeitsurteil)

  37. Welche 2 Fälle sind beim VU hinsichtlich Verbesserungsauftrag zu unterscheiden?

    Man muss unterscheiden, wie die Verbesserung erfolgen kann: als Klagsverbesserung oder als Klagsänderung

  38. Verbesserungsauftrag bei VU: als Klagsverbesserung

    hier keine Zustellung an den Beklagten, denn es ist nur eine geringfügige Änderung (z.B. Rechtschreibfehler, Formfehler) und das Verfahren kann weiterdurchgeführt werden Der Richter wird den Antrag auf Erlassung des VUs stattgeben und dieses ist zu erlassen

  39. Verbesserungsauftrag bei VU: als Klagsänderung

    hier muss dem Beklagten nochmal (die Klagsänderung) zugestellt werden hier hat der Beklagte die Möglichkeit sich einzulassen → tut er dies nicht: ergeht ein VU Bleibt die nicht-säumige Partei untätig, tritt Ruhen des Verfahrens ein (§ 398 Abs 2 ZPO) Dadurch sind keine Prozesshandlungen zulässig, mit Ausnahme des Antrages auf Erlassung eines VU

  40. Erklären Sie das Grundurteil und das Grundlagenurteil!

    Bei beiden handelt es sich um ein Zwischenurteil, dh dass der Prozessstoff in qualitativer Hinsicht geteilt wird, weil die Entscheidung über einen Streitpunkt vor der Entscheidung über die Hauptsache als sinnvoll erscheint Grundurteil Grund und Höhe des Anspruchs sind strittig und die Verhandlung ist nur hinsichtlich des Anspruchsgrundes zur Entscheidung reif (§ 393 Abs 1 ZPO) → entfaltet nur innerprozessuale Bindungswirkung, dh keine über den konkreten Rechtsstreit hinausreichende materielle R…

  41. Unterschied Grundurteil - Grundlagenurteil?

    Grundlagenurteil ist kein echtes Zwischenurteil, sondern ein Endurteil, bindet also auch nach Außen, volle rechtskraftswirkungen - Grundurteil ist echtes Zwischenurtrleil bindet nur im derzeit anhängigen Prozess (nicht bindende Vorfrage) RM (Rechtsmittel) Unterschied (§ 393 Abs 3 ZPO): Grundurteil: Hemmung Grundlagenurteil wird nicht gehemmt

  42. Konsequenz der Erhebung eines RM bei Grundurteil - Grundlagenurteil??

    Diese Frage würde dann zuerst geklärt werden von der zweiten Instanz -> denn nur bei Grundurteil kann Rechtsmittel erhoben werden

  43. Was bringt es, dass es (Grundurteil) nur innerprozessuale Bindung hat?

    Damit ermöglicht man den Parteien, dass sie Rechtsmittel erheben können

  44. Wann beantragt man als Anwalt ein Grundlagenurteil?

    Die Fällung eines Zwischenurteils liegt im Ermessen des Gerichts!

  45. Warum sollte das Verfahren bei Erhebung eines RM unterbrochen werden?

    Weil dadurch der Fristenlauf erlischt und Gerichtshandlungen unzulässig sind

  46. Vollstreckbarkeit

    Setzt voraus: Ablauf der Leistungsfrist RK der Entscheidung

  47. Kleiner Fall: Jemand verursacht eine Körperverletzung aufgrund eines Verkehrsunfalles. Wie sieht es mit der strafrechtlichen Verurteilung im Zivilverfahren aus? (bzw: Welche Bindungswirkung hat ein Strafurteil bzw. was geschieht bei einer strafrechtlichen Vorfrage?)

    Zur Abgrenzung zwischen Zivil- und Strafverfahren: Die ZivilGB schafft Ordnung für privatrechtliche Rechtsverhältnisse, die StrafGB schafft Aufklärung und Aburteilung von Straftaten Ein und dieselbe Handlung (z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung) kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen, die Verfahren bleiben aber grdsl voneinander getrennt Aus prozessökonomischen Gründen können sich Opfer von Straftaten als Privatbeteiligte am Strafverfahren beteiligen, um Ersatz…

  48. Wen erfasst die Bindungswirkung iZm einem Strafprozess?

    Grdsl ist es so, dass wenn ein anderes Gericht über die betreffende Vorfrage bereits als Hauptfrage entschieden hat, so ist das Gericht im späteren Verfahren an diese Entscheidung gebunden (=Bindungswirkung) Früher war in der ZPO explizit geregelt, dass das verurteilende Erkenntnis des Strafgerichts den Zivilrichter bindet Laut OGH gilt die Bindungswirkung nur hinsichtlich des strafgerichtlich Verurteilten Dieser muss das verurteilende Urteil gegen sich gelten lassen und kann sich in einem nach…

  49. Im Zivilverfahren besteht der Verdacht, dass ein strafbares Verhalten gesetzt wurde. Was tut das Zivilgericht?

    Das Gericht kann die Verhandlung unterbrechen, wenn die Aburteilung im Strafverfahren für die Entscheidung im Zivilverfahren von maßgeblichem Einfluss ist Das Strafverfahren muss noch nicht anhängig sein (§ 191 ZPO)

  50. Im Zivilverfahren besteht der Verdacht, dass ein verwaltungsstrafrechtliches Verhalten gesetzt wurde. Was tut das Zivilgericht?

    Das Gericht kann die Verhandlung unterbrechen (§ 190 Abs 1 ZPO) Das Verwaltungsstrafverfahren muss aber schon anhängig sein!

  51. Welche Bindungswirkung umfasst ein Bescheid?

    Das Zivilgericht ist an Bescheide einer Verwaltungsbehörde (und an Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, gegen die kein RM mit aufschiebender Wirkung zulässig ist) grdsl gebunden Eine Ausnahme besteht für „absolut nichtige Verwaltungsakte“, dh wenn die VwBehörde offenkundig unzuständig war, ihren Wirkungskreis überschritten hat oder einen offenkundig unzulässigen Verwaltungsakt gesetzt hat Wird der präjudizielle Bescheid, an den sich der Richter für gebunden gehalten hat, nachträglich aufgeh…

  52. Ein Gerichtsverfahren ist in Ö anhängig. Es stellt sich die Frage, wie Unionsrecht anzuwenden ist. Wie geht es weiter?

    Art 267 AEUV: Vorabentscheidungsverfahren Auf Antrag eines nationalen Gerichts entscheidet der EuGH über Fragen der Auslegung bzw. Gültigkeit einer Vorschrift des Unionsrechts Letztinstanzliche Gerichte trifft die Pflicht zur Vorlage Wird trotz Vorlagepflicht nicht vorgelegt →Verletzung des Rechts auf einen gesetzlichen Richter (Art 83 Abs 2 B-VG) = Nichtigkeitsgrund § 477 Abs 1 Z 4 ZPO Das nationale Gericht hat selbst zu entscheiden, ob es eine Frage dem EuGH vorlegt oder nicht Die Parteien ha…