Europarecht - Prüfschema, Definitionen, Rechtsschutz

32 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Prüfschema:

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  2. Ware

    körperliche Sache mit Geldwert, die Gegenstand von Handelsgeschäften sein kann

  3. Unionsware

    wenn aus Mitgliedsland stammend oder aus Drittländern, wenn im freien Verkehr befindlich

  4. Arbeitnehmer / ANF

    gem Art 45 AEUV unselbstständig erwerbstätig Weisungsgebunden Leistung gg Entgelt

  5. DLF

    gem Art 57 AEUV Leistungen, die von selbstständig Erwerbstätigen gegen Entgelt erbracht werden entscheidend ist, dass dies nur vorübergehend

  6. Grenzüberschreitender SV

    liegt vor, wenn mind. zwei MS betroffen sind

  7. Maßnahme gleicher Wirkung

    jede nationale Maßnahme, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (= Dassonville-Formel)

  8. Keck-Judikatur

    Unterscheidung in produkt- und vertriebsbezogene Maßnahmen

  9. Cassis-Rsp

    Erweiterung um ungeschriebene RFG um „zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses“, wenn Maßnahme nicht direkt diskriminierend ist

  10. Intermediäre Gewalten

    nicht-staatliche Einrichtungen, denen aber staatsgleiche Macht zukommt (=Bosman-Rsp)

  11. Unterschiedslose Beschränkung

    nach der Gebhard-Judikatur: alle nationalen Maßnahmen sind untersagt, die die Ausübung der Grundfreiheiten behindern oder weniger attraktiv machen können

  12. Primäre NLF

    Gründung von Unternehmen

  13. Sekundäre NLF

    Zweigniederlassungen

  14. Kapitalverkehr / KFV

    gem Art 63 AEUV einseitige Wertübertragung

  15. Zahlungsverkehr / ZVF

    gem Art 63 AEUV als Gegenleistung für Ware oder Dienstleistung

  16. Abgrenzung KVF

    zur NLF: Aktienkauf zum Anlagezweck ist KV zum Kontrollerwerb NLF zur DLF: Versicherungskauf zu Anlagezwecken KV zur Versicherung DLF

  17. Rs Francovich

    besagt, dass wenn durch die Nichtumsetzung einer RL dem Einzelnen ein Schaden entsteht und Kausalzusammenhang besteht, Staatshaftung im nationalen Rechtsweg durchgesetzt werden kann

  18. Staatshaftung

    Entwickelt durch Rs Francovich, wenn durch die Nichtumsetzung einer RL dem Einzelnen ein Schaden entsteht und Kausalzusammenhang besteht -> Durchsetzung im nationalen Rechtsweg

  19. Vertragsverletzungsverfahren

    1. Kommission gegen MS als Hüterin der Verträge: ist Kommission der Meinung, VV liegt vor, sendet sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme an den MS Mahnschreiben / Blauer Brief das Verfahren ist beendet, wenn der MS die Verletzung einstellt ansonsten Verfahren vor dem EuGH endet mit Feststellungsurteil, Sanktionsantrag 2. MS gegen MS Beschwerde des MS an Kommission Kommission hat drei Monate Frist zum Tätigwerden wie oben sonst kann MS selbst beim EuGH Klage einbringen endet mit Feststellu…

  20. Nichtigkeitsklage

    1. tauglicher Klagsgegenstand: rechtswidrige Akte der Organe Überprüfung von Sekundärrecht auf Primärrechtskonformität zB verstoß gegen Grundrechte 2. Aktivlegitimation: privilegierte Klagsberechtigte: MS, europ. Parlament, Rat, Kommission, sie dürfen gegen jeden Rechtsakt Klage erheben teilprivilegierte Klagsberechtigte: Rechnungshof, EZB, Ausschuss der Regionen nur, wenn es der Wahrung ihrer Rechte dient nichtprivilegierte Klagsberechtigte: nat. und jur. Personen, nur unter den Voraussetzunge…

  21. Vorabentscheidungsverfahren

    Innerstaatliches Verfahren wird unterbrochen, um EuGH anzurufen, nach EuGH-Urteil fortgesetzt, dient der einheitlichen Auslegung in den MS Vorlagefrage: es darf nur nach Auslegung gefragt werden oder Gültigkeit des Sekundärrechts, EuGH darf nichts über Vereinbarkeit des innerstaatlichen Rechts mit Unionsrecht sagen! Acte clair-Doktrin: wenn es ohnehin keine Zweifel an der Auslegung gibt muss auch letztinstanzliches Gericht nicht vorlegen Typische Vorlagesituation: Frage nach Vereinbarkeit von n…

  22. NLF

    gem Art 49 AEUV tatsächliche Ausübung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung auf unbestimmte Zeit gekennzeichnet durch das Tragen des unternehmerischen Risikos

  23. Abgrenzung DLF

    zur NLF: nur vorübergehend zur WVF: nicht-körperliche Leistung zur ANF: selbständig und ohne Weisung

  24. Abgrenzung NLF

    zur DLF: nicht nur vorübergehend zur ANF: selbständig

  25. Beispiele für Marktzugangs- und Marktausübungsschranken

    Marktzugangsschranken Genehmigung von Aktienkauf durch staatl. Kommission Einschränkungen von Anbieten, Werben, Teilnahme an Glücksspielen Marktausübungsschranken Regelungen zur Arbeitszeit Notwendige Versicherung für Berufsausübung oder Unternehmensführung

  26. Wann liegt unmittelbare Betroffenheit iSd Art 263 AEUV (Nichtigkeitsklage) vor?

    Wenn es für Sekundärrechtsakt keine MS-Durchführungsmaßnahmen gibt bzw der MS keinen Ermessensspielraum hat zB: Beschluss der Kommission an den MS, eine Beihilfe zurückzufordern betrifft Beihilfempfänger unmittelbar, weil MS keinerlei Ermessen eingeräumt wirde

  27. Wann liegt individuelle Betroffenheit iSd Art 263 AEUV (Nichtigkeitsklage) vor?

    Plaumann-Formel des EuGH: wenn nicht wegen abstrakter Eigenschaft (zb Zugehörigkeit zu Berufsgruppe) sondern wegen persönlicher Eigenschaften betroffen ist

  28. Was sind Rechtsakte mit Verordnungscharakter iSd 263 AEUV?

    lange Zeit strittig EuGH Urteil von 2013: Rechtsakte mit Verordnungscharakter sind nur Akte, die nicht in einem Gesetzgebungsverfahren entstanden sind Achtung: "echte" VO iSd Art 288 AEUV sind also keine Rechtsakte mit VO-Charakter!

  29. Wie kann ein nat. Parlament vor Erlass gg eine EU Richtlinie vorgehen?

    Grundlage ist Subsidiaritätsprinzip gem § Art 5 (3) AEUV Nat. Parlament kann bei Verletzung eine Subsidiaritätsrüge gem Art 6 und 7 Prot Nr 2 vornehmen Frist: 8 Wochen Jedes nat. Parlament hat 2 Stimmen

  30. Wie kann ein nat. Parlament nach Erlass gg eine EU Richtlinie vorgehen?

    Grundlage ist Subsidiaritätsprinzip gem § Art 5 (3) EUV Nat Parlament kann Subsidiaritätsklage gem Art 8 (Prot Nr 2 einbringen Sonderform der NKL des Art 263 AEUV Formeller Antragsteller ist der MS im Namen seines Parlaments Prozessführer ist das nat. Parlament

  31. Wann kann ein MS von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichen?

    gem Art 114 (4) AEUV iVm Art 36 AEUV nur wenn nach leg cit gerechtfertigt gem Art 114 (6) AEUV nat. Maßnahme erst nach Billigung durch KOM möglich KOM hat 6 Monate Zeit um Billigung auszusprechen oder zu versagen nach 6 Monaten gilt als stillschweigend gebilligt

  32. Wie kann ein MS gegen ein Abweichen von einer Harmonisierungsmaßnahme eines anderen MS vorgehen?

    NKL gem Art 263 AEUV gg den Bewilligungsbeschluss der KOM (= Bewilligung der nat. Abweichung von der Harmonisierung) Verkürztes VVV gem § 114 (9) AEUV