Strafrecht II - Prüfungsschritte - (Unechte) Unterlassung
19 flashcards · Law · by daniel-eder
Wie wird der Erfolg beim Unterlassen geprüft?
tatbestandsmäßigen Erfolgs muss eingetreten Sein Vorrang der Begehungskausalität = Primat des strafbarkeitsausschöpfenden Tuns Täter hat sich vorrangig unter Gesichtspunkten des Tuns zu verwantworten, erst dann Unterlassen
Wie wird die Nichtvornahme des gebotenen Tuns geprüft?
Unterlassen ist nur TB-mäßig, wenn gebotenes Tun nicht vorgenommen wird schon Vornahme von Handlung mit Erfolgsabwendungstendenz lässt TB entfallen Maßstab ist der einsichtige und besonnene Mensch
Wie wird die tatsächliche Handlungsmöglichkeit geprüft?
Die Handlung mit Erfolgsabwendungstendenz muss dem Täter in der konkreten Situation objektiv möglich sein Pflicht zur Vornahme des gebotenen Tuns wird also begrenzt durch die äußeren Umstände des Geschehens, wie die räumliche Nähe zum Unglücksort oder die verfügbaren Hilfsmittel, sowie durch die persönlichen Kenntnisse, intellektuellen Fähigkeiten und physischen Möglichkeiten des Betreffenden.
Wie wird die objektive Sorgfaltswidrigkeit beim Unterlassen geprüft?
nur bei Fahrlässigkeit zu prüfen beurteilt aus ex ante Sicht Sorgfaltsmangel bei Unterlassen kann insb sein: Nichterkennen des drohenden Erfolgseintritts, das Übersehen eines Rettungsmittels, das Verkennen der tatsächlichen Erfolgsabwendungsmöglichkeit, der hypothetischen Kausalität oder der eine Garantenstellung begründenden tatsächlichen Umstände
Wie wird die hypothetische Kausalität beim Unterlassen geprüft?
Kausal ist eine Unterlassung im Sinne der Äquivalenztheorie für einen eingetretenen Erfolg, wenn die gebotene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele.
Wie wird die Garantenstellung beim Unterlassen geprüft?
Garant iSd § 2 ist, wer rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt. Garantenstellung ergibt sich aus: 1. Rechtsvorschrift 2. Enge natürliche Verbundenheit (strittig, nur Teile der L) 3. Freiwillige Pflichtenübernahme 4. Gefahrengemeinschaft 5. Gefahrenbegründendes Vorverhalten (Ingerenz) 6. Eröffnung bzw. Überwachung von Gefahrenquellen
Aus welchen wichtigen Rechtsvorschriften ergeben sich Garantenstellungen?
§ 44, 90 (1) ABGB: Obhutspflicht der Eheleute Abwehr von Schäden an Leib und Leben Abwehr von materiellen Schäden
Was ist das gebotene Tun?
Geboten ist stets ein Handeln, das aus der ex-ante-Sicht eines objektiven Beobachters darauf gerichtet ist, den tatbestandsmäßigen Erfolg möglichst rasch und sicher abzuwenden bzw. zu verhindern
Wie wird die freiwillige Pflichtenübernahme geprüft?
Inhalt und Reichweite ergeben sich aus der zu Grunde liegenden Vereinbarung muss nicht unbedingt gültiger Vertrag sein! übernommene Pflicht muss tatsächlich angetreten werden bloßer Vertrag reicht nicht -> sonst liegt keine Pflichtenübernahme vor
Wie wird die Garantenstellung aus Gefahrengemeinschaft geprüft?
liegt vor, wenn sich mehrere Personen zu dem Zweck verbunden haben, durch ihren Zusammenschluss die Chancen zur Bewältigung eines gefährlichen Unternehmens zu begründen.
Wie wird die Ingerenz geprüft?
Garantenstellung ausgelöst durch gefahrenbegründendes Vorverhalten = objektiv pflicht- und rechtswidriges Verhalten, das eine nahe Gefahr für fremde Rechtsgüter schafft
Wie wird die Eröffnung bzw. Überwachung von Gefahrenquellen geprüft?
Verantwortlichkeit für Gefahrenquellen im eigenen Herrschaftsbereich = wenn sich aus bestimmte Sachen, Anlagen oder Einrichtungen spezifische zustandsbedingte Risiken ergeben
Was sind Obhuts- was Überwachungsgaranten?
Obhutsgaranten haben eine Schutzfunktion für ein bestimmtes Rechtsgut Überwachungsgaranten sind hingegen für die Überwachung einer bestimmten Gefahrenquelle verantwortlich.
Wie wird der Vorsatz beim Unterlassungsdelikt geprüft?
Vorsatz hinsichtlich aller Umstände des obj. Tatbestands und auf die Garantenstellung ggf deliktspezifischer erweiterter Vorsatz Tatbildirrtum über die Garantenstellung Wegfall des Vorsatzdelikts!
Wie wird die subj. Sorgfaltswidrigkeit iSd Fahrlässigkeit beim Unterlassungsdelikt geprüft?
subj. Sorgfaltswidrig handelt, wer nach seinen geistigen und körperl. Verhältnissen befähigt ist die obj. Sorgfalt einzuhalten, und in der Lage ist das Risiko zu erkennen
Wie wird der Tatbildirrtum über die Garantenstellung geprüft?
Vorliegen des Irrtums Täter irrt über tatsächliche Umstände, die eine Garantenstellung begründen oder über deren soziale Sinnbedeutung Abgrenzung zu Gebotsirrtum (= Verbotsirrtum) Irrt er über die Existenz oder Grenzen der Garantenstellung (= hält sich nicht für Verpflichtet, den Erfolg abzuwenden) liegt bloßer Gebotsirrtum vor -> bei Schuld - Unrechtsbewusstsein zu prüfen
Wie wird die Gleichwertigkeit von Tun und Unterlassen geprüft?
§ 2 StGB eine Ansicht Gleichwertigkeit muss bei allen Delikten vorhanden sein Unterlassen nur strafbar, wenn gleicher Unrechts- und Schuldgehalt wie Tun andere Ansicht nur bei verhaltensgebundenen Delikten zu prüfen weil bei reinen Verursachungsdelikten Tun und Unterlassen bereits durch Garantenpflicht gleichgestellt werden
Wie wird die rechtfertigende Pflichtenkollision geprüft?
Liegen mehrere rechtlich bedeutende Pflichten vor? Kann Person (aufgrund der konkreten Umstände) nur eine davon erfüllen? -> Entfall des Unrechts -> keine Rechtswidrigkeit
Wie wird die Zumutbarkeit des gebotenen Verhaltens beim unechten Unterlassungsdelikt geprüft?
Sorgfaltsgemäßes Verhalten ist unzumutbar, wenn auch von einem maßgerechten Menschen in der Lage des Täters die Einhaltung der gebotenen Sorgfalt realistischerweise nicht erwartet werden kann.