Allgemeines Umweltrecht
65 flashcards · Law · by Maximilian E.
Beschreiben Sie die Funktion, wesentliche Ausgestaltung und Wirkung des UVP-G?
Der Zweck besteht darin, allgemeine Grundsätze für Umweltverträglichkeitsprüfungen zu normieren, im Rahmen derer die möglichen erheblichen Umweltauswirkungen bestimmter Projekte beurteilt werden sollen. Es erfolgt eine Harmonisierung der Grundsätze für die Umweltverträglichkeitsprüfung, insb hinsichtlich der Art der zu prüfenden Projekte, der Hauptauflagen für die Projektträger und des Inhalts der Prüfung. Es wird folgendes geprüft: Die menschliche Gesundheit zu schützen, durch eine Verbesserun…
Umweltrecht ist eine Querschnittsmaterie! Was ist darunter zu verstehen? Nennen Sie auch mindestens ein Beispiel!
Der Flächenwidmungsplan als Teil der Raumordnung stellt ein Beispiel für eine Querschnittsmaterie dar. Dies bedeutet, dass verschiedene Gesetze Bestimmungen zur Flächenwidmung enthalten und daher mehrere Verwaltungsbehörden dafür zuständig sind
Was sind Umweltmediationen? Nennen Sie die Vor- und Nachteile solcher Vereinbarungen?
Möchte bzw. ein Betreiber seinen Betrieb erweitern und die Nachbarn sind dagegen, so wird durch Mediationsverfahren ein Kompromiss erzielt, an den alle Beteiligten gebunden sind. Die Behörde kann so entlastet und das Verfahren beschleunigt werden. Diese Vereinbarungen haben jedoch nur Sinn, wenn sie in ein positives Verhalten münden. Wenn sie auf Abfindung in Geld an den Einzelnen gerichtet sind, profitiert die Umwelt nicht davon.
Welche Wirkungen hat das BVG Nachhaltigkeit?
Es handelt sich um eine Staatszielbestimmung und hat Einfluss auf die Staatsfunktion Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Sie stellt für den Gesetzgeber eine Begrenzung des rechtspolitischen Gestaltungsspielraums dar. Es enthält eine Rückschrittsbarriere, wenn der Gesetzgeber erreichte Standards drastisch reduziert, sodass den Umweltschutz eklatant verschlechternde Gesetze verfassungswidrig sind. Sie kann eine Rechtfertigung bei Grundrechtseingriffen bilden.
Beschreiben Sie den Regelungsgegenstand des ALSAG (Altlastensanierungsgesetz 1989) und erläutern Sie die Konsequenzen der Aufnahmen von Altlasten in den Altlastenatlas?
Altlasen sind kontaminierte Liegenschaften, die in den Altlastenatlas aufgenommen werden sollen. Der Altlastenatlas enthält die Prioritäten für Sicherung und Sanierung. Konsequenzen der Altlastenaufnahme Gewisse Verfahrenskonzentration beim LH, Subsidiäre Haftung des Bundes in nicht-hoheitlicher Verwaltung für die Sicherung und Sanierung von Altlasten, Förderungsmittel aus Altlastenbeiträgen
Was besagt das Verursacherprinzip? Führen Sie entsprechende Beispiele an.
Der jeweilige Verursacher einer Umweltbelastung soll zur Beseitigung/Wiedergutmachung des Umweltschadens herangezogen werden. Es geht um den Bereich der Kostenwahrheit. Jeder soll die Kosten der von ihm verursachten Schäden tragen. Wirtschaftliches Handeln wird von einer Kosten-Nutzen-Analyse begleitet. Durch eine Internalisierung externer Kosten wird umweltschädliches Verhalten unattraktiver. Zu den Mittel der Internalisierung externer Umweltkosten zählen entsprechende Steuern, Abgaben, handbe…
Was ist das EZG? Welchen Regelungsbereich hat es?
Es handelt sich um ein im Emissionszertfikate-Gesetz geschaffenes System, basierend auf mehreren EU-RL, welches mehrfach novelliert wurde. Prinzip ist, dass CO²-Emissionen bestimmter Betriebe nur mit EZG – Genehmigung betrieben werden. Die Betriebe benötigen Zertifikate, mit denen sie eine gewisse Schadstoffmenge produzieren dürfen.
Welche rechtlichen Instrumente des Umweltrechts kennen Sie? Führen Sie je ein Beispiel an!
Ordnungsrechtliche Methoden: Ge- und Verbote Planungsrecht Markwirtschaftliche Steuerungsinstrumente Abgaben Emissionszertifikate Haftung/Haftungsfonds Konsensuale Instrumente Ansprachen Mediationsvereinbarungen Kosten-Nutzen-Analyse
Welche Rechtgüter werden im Umweltrecht geschützt und welche Schutzintensität wird ihnen zu Teile?
Menschen Tiere Pflanzen Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der biologischen Vielfalt sowie sämtlicher natürlicher Ressourcen. Im Umweltrecht wird ein anthropozentrischer Ansatz verfolgt, bei dem der Mensch im Mittelpunkt steht
Definieren Sie den Begriff des Umweltrechts und seine Aufgaben!
Summe aller Normen, die die Konflikte bei der Sicherung, Erhaltung und Wiedergewinnung der natürlichen Lebensgrundlage regelt. Mit Hilfe des Umweltrechts soll die natürliche Lebensgrundlage für die nächsten Generationen gesichert werden. Es beseitigt bzw. versucht die bereits eingetretenen Umweltschäden zu verbessern/beseitigen. Es soll sichergestellt werden, dass ein menschwürdiges Darsein für künftige Generationen gesichert wird. Es sollten Kompromisslösungen gefunden werden. Weiters ergeben…
Was verstehen Sie unter nachhaltiger Entwicklung? Wann wurde der Begriff entwickelt bzw. konkretisiert?
Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne die Fähigkeiten künftiger Generationen, ihre eigenen Bedürfnisse zu erfüllen, zu beeinträchtigen. Erstmals im Brundtland-Bericht aus 1987. Konkretisiert wurde der Begriff im Zuge der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro 1992.
Was ist die SUP?
Die SUP ist die RL des EP und des Rates vom 27.06.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme. Rechtsgrundlage ist Art 192 AEUV. Ziel: Bei der Ausarbeitung und Annahme von Plänen und Programmen, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Prüfung wird während der Ausarbeitung und vor der Annahme des Plans oder Programms im Gesetzgebungsverfahren durchgeführt .
Welche marktwirtschaftlichen Instrumente des Umweltrechts kennen Sie?
Abgaben, Emissionszertifikate, Haftung/Haftungsfonds, Versicherungen, Umwelthaftungsrichtline etc.
Was ist das UIG?
Ist das Umweltinformationsgesetz. Es regelt die Information der Öffentlichkeit über die Umwelt. Es soll ein freier Zugang zu Umweltdaten gewährleistet werden. Bisher bestehen nur Auskunftsansprüche gegenüber der Behörde, nicht gegenüber einem Betrieb. Informationsanträge sind bescheidmäßig zu erledigen.
Erörtern Sie die wesentlichen Inhalte des Vorsorgeprinzips?
Es basiert auf dem Gedanken, bereits im Vorfeld der Entstehung von Umweltgefahren und -schäden Vorkehrungen zu treffen und so eine Beeinträchtigung der Umwelt zu vermeiden. Es wirkt bereits bei Gefahrverdacht. Der Umweltschaden soll also gar nicht erst eintreten. Problematisch ist, dass die Beweislast meist die Behörde trägt.
Erklären Sie den Regelungszweck des IG-L! Schildern Sie aktuelle Probleme in dessen Anwendungsbereich?
Zielt ist die Gewährleistung des dauerhaften Schutzes der menschlichen Gesundheit, der Tier- und Pflanzenwelt und der Schutz von Kultur und Sachgütern vor schädlichen Luftschadstoffen sowie der Schutz des Menschen vor unzumutbar belästigenden Luftschadstoffen. Diese Zielsetzung soll unter Beachtung des Vorsorgeprinzips verfolgt werden und durch Schaffung eines Instrumentariums zur vorsorglichen Verringerung der Immissionen
Wie vermag das Privatrecht einen Schutz der Umwelt herbeizuführen? Welche Vor- bzw Nachteile des Privatrechts sehen Sie gegenüber verwaltungsrechtlichen Normen für den Umweltschutz?
Es deckt einen umfassenden Regelungsbereich ab. Wegen der bloß demonstrativen Aufzählung der Immissionsquellen ist es geeignet, auch vor neuen Verschmutzungsquellen (Gentechnik, Lichtemissionen, Ultraschall, etc.) Rechtsschutz einzuräumen. Zudem ist der einzelne Rechtsgutträger jederzeit in der Lage, Missstände aufzugreifen. Nachteil ist, dass er die Kosten des Rechtsweges (jedenfalls im Falle des Unterliegens) selbst zu tragen hat
A, der neben der benachbarten Papierfabrik (P-GmbH) wohnt und gerne bei offenem Fenster schläft, nimmt nachts starke Geruchsimmissionen der P-GmbH wahr. P ist zwar erst nachträglich in die Nachbarschafft der Fabrik gezogen, weiß aber von anderen Nachbarn, dass im Genehmigungsverfahren der P-GmbH eine nächtliche Produktion verboten wurde. In Vorbereitung rechtlicher Schritte unternimmt er eine Anfrage a.) An die zuständige Behörde b.) An die P-GmbH Beider verweigern die Auskunft. Wie kann A sich…
Gem. dem Umweltinformationsgesetz des Bundes ist die Behörde zur Auskunft verpflichtet. Verweigert die zuständige Behörde die Auskunft, kann sich A an das zuständige Verwaltungsgericht wenden und somit die Behörde belangen. Die P-GmbH unterliegt keiner Auskunftspflicht. A könnte auch seine Grundrechte geltend machen und gegenüber dem VfGH eine Verletzung des Rechts auf Privat- u. Familienleben behaupten. Dieses steht jedoch unter Eingriffsvorbehalt. Der Eingriff muss verhältnismäßig sein. Gem.…
Die Gemeinde X möchte eine Umfahrungsstraße bauen. Welche umweltrelevanten Materien betrifft dieser Sachverhalt?
Umweltrecht ist eine Querschnittsmaterie. Es gibt keinen einheitlichen Kompetenztatbestand Umweltrecht. Man muss im Einzelfall je nach Betroffenheit der Rechtsgüter schauen, welche Gesetze anwendbar sind. Zuerst stellt sich die Frage, ob es sich um eine Bundesstraße (Bundessache nach Art Abs 1 Z 9 B-VG) oder um eine Landesstraße (Landessache nach Art 15 B-VG) handelt. Hier ist Art 11 Abs 6 B-VG einschlägig – Bürgerbeteiligungsverfahren. Es gilt hier das UVP-G, wenn bestimmte Kriterien erfüllt s…
Im niederländischen Wattenmeer wird seit langem Herzmuschelfischerei betrieben. Jedes Jahr müssen die Betreiber ihre Fischerpläne behördlich genehmigen lassen. Im Verfahren vor dem niederländischen Raad van State erweist sich, dass Unsicherheit darüber besteht, dass in diesem Natura – 2000- Gebiet keine nachteiligen Auswirkungen darauf bei Genehmigung des Projekts eintreten werden. Wie hat der EuGH, der zur Vorabentscheidung angerufen wird, zu urteilen?
Natura 2000 ist ein europäisches Programm zum Schutz von Habitaten. (Standort, an dem eine Tieroder Pflanzenart ständig vorkommt). Zweck ist es europaweit zusammenhängende Naturschutzgebiete zu schaffen. Einschränkung der wirtschaftlichen Nutzung von Gebieten. Projekte in einem Natura 2000 Gebiet dürfen nur ausgeführt werden, wenn keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen durch die Genehmigung des Projekts eintreten. Im vorliegenden Fall besteht seitens der Behörde Unsicherheit, ob es kausa…
Das Land Tirol erlässt ein sektorales Fahrverbot (während einer best. Zeit in einem best. Gebiet) für den Schwerverkehr. Ausgenommen von diesem Fahrverbot sind lärmarme LKWs. Einige Frächer behaupten eine Verletzung Ihres Grundrechts auf Erwerbsfreiheit. Die VO sei außerdem gleichheitswidrig
Das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit steht unter Eingriffsvorbehalt. Das heißt, dass Eingriffe im öffentlichen Interesse geboten sein können. Wenn die beschränkenden Maßnahmen zur Verwirklichung des öffentlichen Interesses geeignet, erforderlich und adäquat sind, ist auch der Eingriff gerechtfertigt. Auch vom VfGH ist anerkannt, dass der Umweltschutz ein solches öffentliches Interesse darstellt und daher auch geeignet ist, dieses Grundrecht auf Erwerbsfreiheit einzuschränken, wenn eben eine sachl…
Die Beschwerdeführer leben 4 km vom Flughafen Heathrow entfernt. Eine die Beschränkung der Anzahl von Nachtflügen regelnder Rechtsakt wurde durch ein Quotensystem ersetzt, wodurch es zur Zunahme der nächtlichen Flugbewegungen kommt. Die Beschwerdeführer wenden sich an den EGMR und bringen vor, die neue Regulierung widerspreche ihrem Recht auf Privat- und Familienleben.
Nach der ständigen Judikatur des EGMR ist festzuhalten, dass der Schutzbereich des Grundrechts nach Art 8 EMRK auch Umweltbeeinträchtigungen – wie sie beispielsweise aus einer überhöhten Lärmbelastung resultieren können – miteinschließt. Jedenfalls soll ein Schutz bestehen, wenn die Beeinträchtigung gesundheitsschädigend wirkt, wenngleich auch schon ein Schutzbedürfnis bei bloßer Belästigung bejaht werden könnte. In casu ist bei nächtlicher Lärmbelästigung jedenfalls davon auszugehen, dass nega…
a) A plant, eine fahrbare Würstelbude am Standort X aufzustellen. b) A plant eine Disco zu eröffnen. Auf welche Interessen hat die Gewerbebehörde im Rahmen der Erteilung des Betriebsanlagengenehmigungskonsens in den Fällen a und b Rücksicht zu nehmen?
Bei der Würstelbude ist das vereinfachte Genehmigungsverfahren anzuwenden (§ 59b GewO). Bei der Disco ist das normale Verfahren anzuwenden (§§ 74 f bzw. § 77 GewO).
a) A plant, eine fahrbare Würstelbude am Standort X aufzustellen. b) A plant eine Disco zu eröffnen. Auf die lärmempfindliche Nachbarin L, die als pensionierte FH-Vortragende außerordentlich sensibel auf Lärm reagiert und eine diesbezügliche Einwendung erhoben hat. Würstelbude = keine Einwendungen der Nachbarn möglich, weil keine Parteistellung, haben nur Recht auf Gehör. Einwendungen nur von Amts wegen.
Disco = Nachbarn haben Parteistellung, aber auf besondere Sensibilitäten ist nicht Rücksicht zu nehmen. Es ist auf das Empfinden des Durchschnittsmenschen abzustellen. Die Einwendung muss aber geprüft werden
a) A plant, eine fahrbare Würstelbude am Standort X aufzustellen. b) A plant eine Disco zu eröffnen. Auf das Schlafbedürfnis der in der Umgebung wohnenden Kinder, deren Eltern eine Einwendung erhoben haben.
Würstelbude w.o. Disco = Einwendungsmöglichkeit muss geprüft werden. Die Einwendung ist grundsätzlich beachtlich.
a) A plant, eine fahrbare Würstelbude am Standort X aufzustellen. b) A plant eine Disco zu eröffnen. Auf das Ess- bzw. Tanzbedürfnis der örtlichen Jugend.
In beiden Fällen ist darauf nicht einzugehen, da die Einwendungen nicht beachtlich sind.
a) A plant, eine fahrbare Würstelbude am Standort X aufzustellen. b) A plant eine Disco zu eröffnen. Auf die Religionsausübung in der benachbarten Kirche.
In beiden Fällen ist die Einwendung beachtlich (auch im vereinfachten Verfahren) - § 74 (2) Z3 GewO.
a) A plant, eine fahrbare Würstelbude am Standort X aufzustellen. b) A plant eine Disco zu eröffnen. Auf die örtliche Verkehrssituation.
In beiden Fällen ist die Einwendung beachtlich (auch im vereinfachten Verfahren) - § 74 (2) Z4 GewO.
a) A plant, eine fahrbare Würstelbude am Standort X aufzustellen. b) A plant eine Disco zu eröffnen. Auf die Beschaffenheit von Gewässern.
In beiden Fällen ist die Einwendung beachtlich (auch im vereinfachten Verfahren) - § 74 (2) Z5 GewO.
a) A plant, eine fahrbare Würstelbude am Standort X aufzustellen. b) A plant eine Disco zu eröffnen. Auf die von den Nachbarn erhobene Einwendung, dass sich Discobesucher nachts auch vor der Disco auf dem Gehsteig lärmend aufhalten werden.
In beiden Fällen ist die Einwendung unbeachtlich, da der § 74 (3) GewO auf Beeinträchtigungen in der Betriebsanlage abstellt und nicht außerhalb!. Nur Immissionen die von der Betriebsanlage selbst ausgehen sind beachtlich! Alles was außerhalb der Anlage passiert ist keine relevante Einwendung. Privatrechtlich muss sich der Discobetreiber diese störenden Gäste aber zurechnen lassen.
a) A plant, eine fahrbare Würstelbude am Standort X aufzustellen. b) A plant eine Disco zu eröffnen. Auf den Einwand der Nachbarn, dass durch die Disco der Verkehrswert ihrer Liegenschaft beeinträchtigt werde.
In beiden Fällen gem. § 75 (1) GewO unbeachtlich. Minderung des Verkehrswertes ist keine Gefährdung des Eigentums iSd § 74 (2) Z1 GewO. Privatrechtlich kann es aber eine Rolle spielen.
a) A plant, eine fahrbare Würstelbude am Standort X aufzustellen. b) A plant eine Disco zu eröffnen. Auf den Einwand der Standortgemeinde, dass durch den nächtlichen Lärm aus der Disco die Gemeindebürger unzumutbar gestört werden.
Würstelbude = beim vereinfachten Verfahren wird das Einwendungsrecht der Gemeinde abgelehnt. Disco = beim normalen Verfahren hat die Gemeinde ein Anhörungsrecht (§ 355 GewO)
a) A plant, eine fahrbare Würstelbude am Standort X aufzustellen. b) A plant eine Disco zu eröffnen. Auf den Einwand des Umweltanwalts, dass die Disco Interessen des Naturschutzes störe.
In beiden Fällen keine Parteistellung des Umweltanwalts Lediglich in einem gesonderten Naturschutzverfahren hätte der Umweltanwalt Parteistellung.
a) A plant, eine fahrbare Würstelbude am Standort X aufzustellen. b) A plant eine Disco zu eröffnen. Auf den diesbezüglichen Einwand der Umweltorganisation Global 2000.
NGOs haben im normalen gewerberechtlichen Verfahren keine Parteistellung. Anders im UVP-Verfahren – dort schon. Ausgenommen sind nur IPPC-Anlagen (=Integrated Polution Prevention and Control = große Industrieanlagen), dort haben sie Parteistellung.
Durch den Betrieb einer genehmigten Sandstrahlanlage kommt es zu Immissionen, die Schaden an den in der Nachbarschaft parkenden Autos verursachen. Was können die Autobesitzer öffentlich-rechtlich dagegen unternehmen?
§ 79 GewO – Verfahren zur Erteilung nachträglicher Auflagen einleiten. Subjektives Recht der Nachbarn und möglicherweise auch der dort häufiger parkenden Besitzer der Autos (§ 79a (3)GewO). Es ist allerdings mit einem Kostenrisiko verbunden, wenn dieses Verfahren zu keinen zusätzlichen Auflagen führt, dann müsste nämlich der Antragsteller (der Private) die gesamten Verfahrenskosten übernehmen. Teuer, weil meistens auch ein Sachverständigengutachten benötigt wird. Wenn eine zusätzliche Auflage e…
S möchte eine Hühnerfarm mit 48.000 Legehennen betreiben. Gegen das Projekt wenden sich wegen befürchteter massiver Geruchsbelästigung a) der Nachbar A. b) die Bürgerinitiative Menschen für Hühner. c) die Tierschutzorganisation Vier Pfoten. d) der Umweltanwalt. Welche Einwendungen hat die Behörde unter welchen Voraussetzungen zu beachten?
Grundsätzlich ist ein UVP-Verfahren durchzuführen, wenn das geplante Projekt im Anhang des UVP-G als UVP-pflichtig genannt ist. Spalte 1 – ordentliches Verfahren; Spalte 2 – vereinfachtes Verfahren. Hühnerfarm mit 48.000 Hennen in Spalte 2 des Anhangs -> vereinfachtes UVP-Verfahren. Beschränkung auf „Zusammengefasste Bewertung“ im vereinfachten Verfahren (formal einfacher). Bürgerinitiative hat im vereinfachten keine Parteistellung. Lediglich das Recht auf Akteneinsicht. (§19 Abs1 Z6 UVP-G)
Wie könnte die Behörde vorgehen, wenn sie eine Kompromisslösung zwischen den Parteien für aussichtsreich hält?
Gem. §16 (2) UVP-G kann ein Verfahren unterbrochen werden, um ein Umweltmediationsverfahren durchzuführen, wenn große Interessenkonflikte drohen.
Beschreiben Sie das Wesen des Emissionszertifikathandels, dabei besonders die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, die zu einer Treibhausgasreduktion führen können. In welchem Bereich ist es derzeit im EG-Umweltrecht verankert?
Umsetzung der Emissionshandels-RL im EmissionszertifikateG (EZG) 2011 => dieses setzt die Änderungen der RL für die Zeit ab 2013 um. Emission = Ausstoß von Schadstoffen aus einer Quelle (z.B. Schornstein). Emissionsgrenzwerte (EGW) werden beim Austritt aus einer Quelle gemessen. Emissionszertifikat: Wenn jemand CO2 ausstoßen will, dann muss er dafür zahlen => ein Zertifikat kaufen, damit er quasi die Umwelt verschmutzen darf. Bisher gab es nationale Allokationspläne (=Zuteilung von Emissionszer…
Erörtern Sie den sachlichen Zusammenhang zwischen Vorsorgeprinzip und Beweisrecht bzw. Beweisverfahren!
Vorsorge = ein Umweltschaden soll gar nicht erst eintreten! Es geht um die Vermeidung von Risiken und Restrisken. Bestimmte Verfahren und Produkte sollten erst gar nicht genehmigt werden! Der Sinn des Vorsorgeprinzips (Art 191 (2) AEUV) besteht darin, erhebliche Restrisiken möglichst zu vermeiden. Dies wird aber durch das Verhältnismäßigkeitsprinzip eingeschränkt. Wäre zB die Kosten für die Vorsorge sehr hoch, dann würde das gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstoßen. Im Privatrecht wird d…
Was ist das UIG? Welchen Regelungsbereich hat es?
UIG = Umweltinformationsgesetz (1993), zuletzt geändert 2012 => Umsetzung entsprechender EU-RL: Information der Öffentlichkeit über die Umwelt Freier Zugang zu Umweltdaten Auf Antrag Bescheid bei Nichtmitteilung und Berufung an den UVS => kein Informationsrecht bei Geschäfts- und Betriebsgeheinmissen => umfassende Änderungen durch die UIG-Novelle 2004 (Umsetzung der Umweltinformations-RL): Inhaltliche Ausweitung der Informationsrechte Ausweitung des Begriffs der informationspflichtigen Stellen.…
Versuchen Sie das Umweltrecht zu definieren!
Umweltrecht ist die Summe aller Normen, die die Konflikte bei der Sicherung, Erhaltung bzw Wiedergewinnung der natürlichen Lebensgrundlage regeln. Es geht nicht nur um Normen, die sich positiv auf die Umwelt auswirken. Auch Normen, die negative Folgen für die Umwelt haben, gehören dazu. Es geht um die Konfliktregelung der natürlichen Lebensgrundlage. Es werden rechtliche Rahmenbedingungen für eine lebenswerte Umwelt geschafffen, wozu es bestimmter Ordnungsgefüge und Ordnungserfordernissen bedar…
Welche möglichen Nachteile weist das Umweltordnungsrecht auf?
Gefahr der Normenflut – Unübersichtlichkeit und Unklarheit. Betriebe haben immer mehr Pflichten und man sagt daher, dass es fast nicht mehr möglich ist diese einzuhalten und daher werden diese oft nicht mehr beachtet. Punktuelle Gefahrenabwehr und wenig Vorsogeorientierung – zB das Ordnungsrecht greift bei Betriebskontrolle ein. Es wird nur überprüft ob Auflagen eingehalten werden, aber keine Anreize für Vorsorge. Vollzugsdefizite / hoher Verwaltungsaufwand – Zu wenig Betriebskontrolle. Es pass…
Welche marktwirtschaftlichen Instrumente des Umweltrechts kennen Sie?
Ökonomische Instrumente Abgaben = Umweltsteuern Emissionszertifikate = wenn jemand CO2 ausstoßen will, dann muss er dafür zahlen Markttransparenz, denn nur so kann Kosten-Nutzen-Analyse funktionieren Haftung / Haftungsfonds = jemand der die Umwelt schädigt, haftet dafür, unabhängig vom Verschulden. Subventionen / Ausgleichszahlungen Zusätzliche Kosten bei umweltschädlichem Verhalten Steuervorteile bzw Förderungen bei umweltnützlichem Verhalten Reflexive Instrumente = die betreffenden Akteure so…
Erörtern Sie die wesentlichen Inhalte des Vorsorgeprinzips!
Ausdrückliche Anordnung im Primärrecht – Art 191 (2) AEUV! Es sollen von vornherein Umweltbeeinträchtigungen bzw. Umweltgefährdungen vermieden werden. Die Umweltpolitik beruht auf Vorsorge und Vorbeugung. Vorbeugen ist besser als heilen! Vorsorge ist noch mehr als Vorbeugen! Der Vorbeugeansatz setzt erst bei einer tatsächlichen Gefährdung an, wenn unmittelbar schon eine Gefahr bevor steht (= wenn die Mauer schon knapp vor dem Brechen ist). Die Vorsorge hat einen früheren Ansatz. Ein Umweltschad…
Beschreiben Sie die Funktion, wesentliche Ausgestaltung und Wirkungen des UVP-G!
Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ist der Vorsorge gewidmet. Es soll erhebliche Umweltbelastungen von vornherein vermeiden helfen. Vor der Erteilung der Genehmigung für bestimmte, besonders relevante öffentliche und private Projekte ist eine medienübergreifende UVP durchzuführen. Dabei werden die Umweltauswirkungen eines Vorhabens in einer umfassenden und integrativen Weise ermittelt, beschrieben und bewertet und sind anschließend bei der Entscheidung im Genehmigungsverfahren zu berücksi…
Lokale und regionale Umweltsachprobleme
Verdichtung, Überdüngung und Versiegelung der Böden Luftschadstoffe (insb CO2 und NO – Emissionen, Feinstaub) Verkehrsimmissionen (va Lärm- und Schadstoffbelastung durch Verkehr) Schadstoffe in Nahrungsketten (zB Antibiotika-Resistenzen) GVO – gentechnisch veränderte Organismen Resistenzen, überspringende GVO auf benachbarte Liegenschaften Elektrosmog Zunehmende Lärmbelästigung Altlasten Waldschäden Schadstoffe in den Alpen Gefährdung durch AKW….
Globale Umweltsachprobleme
Klimawandel ist zentrales Problem Ozonlöcher Schwinden der Biodiversität Treibhauseffekt – Erderwärmung – Naturkatastrophen Verschmutzung der Meere Schwinden der Regenwälder Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt Störfälle
Nachhaltige Entwicklung
Begriff der Nachhaltigkeit erstmals im Brundtland-Bericht 1987. Definition hat normative Bedeutung. Nachhaltige Entwicklung ist jene, die die Bedürfnisse der Gegenwart erfüllt, ohne die Fähigkeit der zukünftigen Generation ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen, beeinflusst. ð Sicherung der Lebensgrundlagen und Ressourcen auch für zukünftige Generationen. Der Begriff bezieht sich nicht nur auf Ökologie, sondern auch auf Ökonomie und Soziales. ð Nachhaltigkeit soll in allen drei Bereichen erfol…
Welche Voraussetzungen des Funktionierens ökonomischer Instrumente des Umweltrechts kennen Sie?
Ökonomische Instrumente Abgaben = Umweltsteuern Emissionszertifikate = wenn jemand CO2 ausstoßen will, dann muss er dafür zahlen – ein Zertifikat kaufen für die Verschmutzung der Umwelt Markttransparenz, denn nur so kann Kosten-Nutzen-Analyse funktionieren Haftung / Haftungsfonds = jemand der die Umwelt schädigt, haftet dafür, unabhängig vom Verschulden. Die Idee ist, wenn jemand freiwillig bewusst ein umweltgefährliches Verhalten setzt, dann soll er auch für die Kosten einstehen. Subventionen…
Was regelt das BVG Umfassender Umweltschutz? Welche normative Bedeutung hat es?
§1 (1) Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zum umfassenden Umweltschutz. (2) Umfassender Umweltschutz ist die Bewahrung der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen vor schädlichen Einwirkungen. Der umfassende Umweltschutz besteht insbesondere in Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft, des Wassers und des Bodens sowie zur Vermeidung von Störungen durch Lärm. Bewahrung der Umwelt als natürliche Lebensgrundlage – anthropozentrischer Ansatz. Es handelt sich hie…
Was ist die SUP?
SUP = Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung von Plänen (soft law) Es gibt eine SUP-RL der Union. Man setzt bereits bei den Plänen an und prüft diese auf ihre Umweltverträglichkeit. Somit kann bereits an Hand der Einreichpläne vor der Einreichung (also vor Projektstatus) die Umweltverträglichkeit geprüft werden. Es kann genau bewertet werden, ob ein bestimmter Plan den Anforderungen des Umweltschutzes gerecht wird. Die Idee ist ausgezeichnet, aber es fehlen die Sanktionen, wenn diese Pläne…
Weitere Prinzipien
Nachhaltigkeitsprinzip: Ursprungsprinzip: Umweltbelastung soll möglichst an der Quelle bekämpft werden. Noch nicht wirklich umgesetzt. In Ö gibt es eher die Filtertechnik. Man verwendet umweltschädliche Stoffe und versucht dann im Produktionsprozess möglichst die schädlichen Stoffe zu filtern. (end of pipe – Lösung) Gilt in zeitlicher wie räumlicher Hinsicht, daher soll möglichst früh und möglichst nahe der Quelle angesetzt werden. Bsp: Verlagerung des individualverkehrs auf öffentlichen Verkeh…
1.Fall: Kompetenzlage Die Gemeinde X möchte eine Umfahrungsstraße bauen. Welche umweltrelevanten Materien betrifft dieser Sachverhalt?
Umweltrecht ist Querschnittsmaterie. Es gibt keinen einheitlichen Kompetenztatbestand Umweltrecht. Man muss im Einzelfall je nach Betroffenheit der Rechtsgüter schauen, welche Gesetze anwendbar sind. Hier ist Art 11 (6) B-VG einschlägig – Bürgerbeteiligungsverfahren. Es gilt hier das UVP-G, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Anhang 1 Z9 UVP-G: Kriterien zum Bau einer Straße angegeben. Allenfalls kann auch die strategische Umweltprüfung (SUP) einschlägig sein, wenn es um die Straßenplanung g…
2.Fall: EU-Umweltschutzprinzipien Im niederländischen Wattenmeer wird seit langem Herzmuschelfischerei betrieben. Jedes Jahr müssen die Betreiber ihre Fischereipläne behördlich genehmigen lassen. Im Verfahren vor dem niederländischen Raad van State erweist sich, dass Unsicherheit darüber besteht, dass in diesem Natura-2000-Gebiet keine nachteiligen Auswirkungen darauf bei Genehmigung des Projekts eintreten werden. Wie hat der EuGH, der zur Vorabentscheidung angerufen wird, zu urteilen?
Natura2000 = europ. Programm zum Schutz von Habitaten (=Standort, an dem eine Tier- oder Pflanzenart ständig vorkommt): FFH-RL (Flora Fauna Habitat-RL) Vogelschutz-RL Vogelschutz-RL werden unter Natura2000 zusammengefasst. Erhaltung von Lebensräumen. Zweck : europaweit zusammenhängende Naturschutzgebiete (grenzüberschreitend). Einschränkung der wirtschaftlichen Nutzung von Gebieten – zB kein Schotterabbau mehr Der EuGH hat in seinem Urteil vorbildhaft und völlig zutreffend im Sinne des Vorsorge…
Der Umweltsünder S kontaminiert das Grundstück des Nachbarn A mit hochgiftigen Substanzen. Die Sanierungskosten betragen € 40.000. Das Grundstück hat einen Wert von € 30.000. N besteht auf Sanierung der Liegenschaft, während S dem Sanierungsbegehren Unwirtschaftlichkeit entgegenhält
Es liegt ein Totalschaden vor, da der Schaden höher als der Wert der Sache ist. Fraglich ist, ob es so eine Totalschadensgrenze auch im Umweltrecht gibt. Sinnvoll wäre es nicht, da eine Sanierung für die Umwelt immer besser ist. Auslegung der Naturalrestitution - § 1323 ABGB: Privatwirtschaftliche Naturalrestitution gem §1323 ABGB ist soweit zu leisten, als diese „tunlich“ ist. Ist Naturalrestitution untunlich gebührt dem Geschädigten lediglich Wertersatz. Der Begriff der „Tunlichkeit“ ist in d…
Erörtern Sie das Wesen des Verursacherprinzips, seine rechtliche Verankerung und seinen Zusammenhang mit der derzeitigen und zukünftigen Umwelthaftung!
Ausdrückliche Anordnung im Primärrecht – Art 191 (2) AEUV! Umweltpolitik der Union beruht eben auch auf dem Verursacherprinzip. Art 1 B-UHG, Art 1 UHRL und Art 9 WRRL = Umwelthaftung beruht auf dem Verursacherprinzip! Der jeweilige (maßgebliche) Verursacher einer Umweltbelastung soll zur Beseitigung bzw Wiedergutmachung des Umweltschadens herangezogen werden. Kostenwahrheit! Jeder soll die Kosten der von ihm verursachten Schäden tragen. Kosten-Nutzen-Analyse => Umweltschädigungen sollen so teue…
Welche Vorteile weisen die ökonomischen Instrumente des Umweltrechts gegenüber dem Ordnungsrecht auf?
Ein komplett freier Markt kann den Umweltschutz nicht gewährleisten. Deshalb bedarf es rechtlicher Rahmenbedingungen. Ökonomische Instrumente Abgaben = Umweltsteuern Emissionszertifikate = wenn jemand CO2 ausstoßen will, dann muss er dafür zahlen – ein Zertifikat kaufen für die Verschmutzung der Umwelt Markttransparenz, denn nur so kann Kosten-Nutzen-Analyse funktionieren Haftung / Haftungsfonds = jemand der die Umwelt schädigt, haftet dafür, unabhängig vom Verschulden. Die Idee ist, wenn jeman…
Durch den Betrieb einer genehmigten Sandstrahlanlage kommt es zu Immissionen, die Schaden an den in der Nachbarschaft parkenden Autos verursachen. Was können die Autobesitzer öffentlich-rechtlich dagegen unternehmen?
§ 79 GewO – Verfahren zur Erteilung nachträglicher Auflagen einleiten. Subjektives Recht der Nachbarn und möglicherweise auch der dort häufiger parkenden Besitzer der Autos (§ 79a (3)GewO). Es ist allerdings mit einem Kostenrisiko verbunden, wenn dieses Verfahren zu keinen zusätzlichen Auflagen führt, dann müsste nämlich der Antragsteller (der Private) die gesamten Verfahrenskosten übernehmen. Teuer, weil meistens auch ein Sachverständigengutachten benötigt wird. Wenn eine zusätzliche Auflage e…
S möchte eine Hühnerfarm mit 48.000 Legehennen betreiben. Gegen das Projekt wenden sich wegen befürchteter massiver Geruchsbelästigung a) der Nachbar A. b) die Bürgerinitiative Menschen für Hühner. c) die Tierschutzorganisation Vier Pfoten. d) der Umweltanwalt. Welche Einwendungen hat die Behörde unter welchen Voraussetzungen zu beachten?
Grundsätzlich ist ein UVP-Verfahren durchzuführen, wenn das geplante Projekt im Anhang des UVP-G als UVP-pflichtig genannt ist. Spalte 1 – ordentliches Verfahren; Spalte 2 – vereinfachtes Verfahren. Hühnerfarm mit 48.000 Hennen in Spalte 2 des Anhangs -> vereinfachtes UVP-Verfahren. Beschränkung auf „Zusammengefasste Bewertung“ im vereinfachten Verfahren (formal einfacher). Bürgerinitiative hat im vereinfachten keine Parteistellung. Lediglich das Recht auf Akteneinsicht. (§19 Abs1 Z6 UVP-G) Ad…
Erklären Sie den Inhalt und die Bedeutung der Aarhus Konvention für Österreich und die Judikatur des EUGH ein.
Umweltinformation ist ein wichtiger Teil der Aarhus Konvention bis zur Novelle durch das Aarhus-Begleitgesetz im November 2018 keine subjektiven Rechte von Einzelnen bzw NGOs entgegen der Rsp des EuGH - nun Umsetzung der Aarhus Konvention durch Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018 EUGH Janecek: Subjektives Recht auf Erstellung eines Luftqualitätsplans für unmittelbar von Grenzwertüberschreitungen Betroffenen EUGH ClientEarth: wäre mit zwingenden Charakter, den Art 288 AEUV der Richtlinie 2008…
Mit welchen Sachproblemen ist das Umweltrecht konfrontiert? Nennen Sie dazu einen gesetzlichen Lösungsansatz!
Umweltrecht ist die Summe aller Normen, die die Konflikte bei der Sicherung, Erhaltung bzw Wiedergewinnung der natürlichen Lebensgrundlage regeln. Umweltrecht ist eine Querschnittsmaterie d.h. es gibt in Art 10 bis 15 B-VG keinen eigenen Kompetenztatbestand für das Umweltrecht – dies wird in verschiedenen Gesetzen z.B.: Gewerbeordnung oder Wasserschutzrecht, etc. mit behandelt Sachprobleme: Lokale und regionale: Verdichtung, Überdüngung und Versiegelung der Böden, Luftschadstoffe (insb CO2 un…
Erklären Sie den Inhalt der nachhaltigen Entwicklung und der Sustainable Development Goals. Zeigen Sie Beispiele auf!
Auch als SDGs bekannt; 169 zugehörige Unterziele; Konkretisierung in den 17 Zielen der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung beim UN-Gipfeltreffen im September 2015 (müssen weltweit umgesetzt werden): 17 Ziele: Keine Armut / Kein Hunger / Gesundheit und Wohlergehen / Hochwertige Bildung / Geschlechtergleichheit / Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen / Bezahlbare und saubere Energie / Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum / Industrie, Innovation und Infrastruktur / weniger Un…
Erklären Sie die einzelnen Verfahrensschritte im Zusammenhang mit der Dritten Piste (Flughafen Wien-Schwechat)
Flughafen Wien-Schwechat Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer (zusätzlichen) Start- und Landebahn Gemeinde Parndorf keine Standortgemeinde/unmittelbar angrenzende Gemeinde im UVP-Verfahren - Parteistellung sei unmittelbar aus dem Unionsrecht abzuleiten VwGH - Mitspracherecht der Parteien - Entscheidung der Vw-Behörde oder des VwG notwendig nicht erstmals vor dem VwGH / Ungeklärt, ob Parteistellung nur für Standortgemeinde/unmittelbar angrenzende Gemeinden unionsrechtswidri…
Nennen Sie Beispiele für: Rechtssetzungsdefizite im Umweltrecht // Vollzugsdefizite im Umweltrecht.
Ein Vollzugsdefizit liegt vor, wenn eine Rechtsnorm in der Praxis (im Verwaltungsvollzug) nicht oder nur unzureichend umgesetzt wird. Zahlreichen Vertragsverletzungsverfahren in Umweltangelegenheiten, die die Europäische Kommission gegen die Mitgliedstaaten beim Europäischen Gerichtshof angestrengt und erfolgreich geführt hat / Das Handeln der Verwaltung im Umweltbereich soll transparenter gemacht und Vollzugsdefizite mit Hilfe einer informierten Öffentlichkeit bekämpft werden Beispiel: Klimabe…
Wie könnte die Behörde vorgehen, wenn sie eine Kompromisslösung zwischen den Parteien für aussichtsreich hält?
Gem. §16 (2) UVP-G kann ein Verfahren unterbrochen werden, um ein Umweltmediationsverfahren durchzuführen, wenn große Interessenkonflikte drohen.