Strafrecht II - Definitionen
97 flashcards · Law · by daniel-eder
Minderrausch
= Rauschzustand bestimmten Grades Promillegrenze 0,8 - 3 Promille Schon so beeinträchtigt, dass er gewisse gefährliche Tätigkeiten nicht mehr ungehindert ausüben kann (Schwanken, Unsicherheit) "Erheblich Alkoholisiert" ist auch ein Hinweis darauf -> außer wenn weitere Hinweise auf "Vollrausch" vorliegen. Nicht im Kommentar definiert!
Misshandlung
Nicht unerhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens -> Erreicht aber nicht Qualität der Körperverletzung zb: Stoß, Schlag, Beinstellen Definition auch in Kommentar zu § 83
Körperverletzung
Nicht unerhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Integrität -> Geht über Misshandlung hinaus zb: Wunden, Schwellungen, Verstauchungen, innere Verletzungen Definition auch in Kommentar zu § 83
Gesundheitsschädigung
Verursachung oder Verschlimmerung einer Krankheit Definition auch in Kommentar zu § 83
Ärztliche Heilbehandlung
Heilbehandlungen sind alle ärztlichen Eingriffe und Behandlungen, die aufgrund einer medizinischen Indikation vorgenommen werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden, körperliche Beschwerden oder seelische Störungen zu erkennen, zu heilen oder zu lindern.
Erhebliche Gewalt
Erhebliche Gewalt iSd § 84 Abs 3 wird angewendet, wenn der Täter beachtliche physische Kraft in einer Weise einsetzt, die beträchtliche Verletzungen und/oder erhebliche Schmerzen verursachen soll. Nicht im Kommentar definiert!
Schwere KV
Eine KV ist an sich schwer, wenn wichtige Organe oder Körperteile in einer Weise beeinträchtigt werden, dass damit wesentliche Funktionseinbußen oder erhebliche Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes verbunden sind. Abweichende Definition auch in Kommentar zu § 84
Schwere Gesundheitsschädigung
Eine G.S ist an sich schwer, wenn sie mit lebensgefährlichen Gesundheitsstörungen, der Gefahr einer schweren Dauerfolge oder mit beträchtlichen, die Lebensqualität deutlich herabsetzenden Folgebeschwerden verbunden ist. Nicht im Kommentar definiert!
Wegnahme
Setzt Begründung neuen Gewahrsams durch Bruch des bisherigen voraus. Definition auch in Kommentar zu § 127 (Diebstahl)
Abnötigen
Damit wird jeder sonstige unter Einsatz von Raubmittel erzwungene sofortige Gewahrsamswechsel erfasst. Nicht im Kommentar definiert!
hinreißen lassen iSd Totschlag gem § 76
= Spontanreaktion Danach müssen sowohl Tatentschluss als auch Angriffshandlung wegen und während des Affekts erfolgen, der Tod dagegen kann auch erst später eintreten. Nicht im Kommentar definiert!
Verlangen iSd Tötung auf Verlangen gem § 77
Verlangen ist die Aufforderung des Sterbewilligen, ihn zu töten. Nicht im Kommentar definiert!
Ernstlichkeit iSd Tötung auf Verlangen gem § 77
Ist ein Verlangen, wenn es dem wahren und unbeeinflussten Willen des Opfers entspricht. Definition auch in Kommentar zu § 77
Eindringlichkeit iSd Tötung auf Verlangen gem § 77
Das Verlangen ist eindringlich, wenn es bestimmt und den Umständen nach geeignet ist, die natürliche Tötungshemmung zu überwinden und zur Tötung zu motivieren. Nicht im Kommentar definiert!
Funktionaler Waffenbegriff
= Waffengleiche Mittel (zb Zerbrochene Flasche) Definition auch in Kommentar zu § 143
Drohung mit Gewalt iSd Hausfriedensbruchs gem § 109
jede ernst zu nehmende Ankündigung des Einsatzes nicht ganz unerheblicher physischer Kraft gegen Personen oder Sachen zum Zweck des Eindringens. Definition Gewalt auch in Kommentar zu § 143 Drohung nicht im Kommentar definiert!
Gewalt
Gewalt ist der Einsatz nicht unerheblicher physischer Kraft Definition auch in Kommentar zu § 105 (Hinsichtlich Nötigung: zur Überwindung eines wirklichen oder erwarteten Widerstandes. Gewalt ist was nötigend wirkt)
Drohung
Drohung ist die Ankündigung eines Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss zu haben vorgibt. Nicht im Kommentar definiert!
Gefangen halten
Setzt voraus, dass ein anderer daran gehindert wird, ein abgegrenztes Raumgebilde zu verlassen. Nicht im Kommentar definiert! Achtung: Wenn kein Raumgebilde im Spiel ist - zb nur Festhalten - dann gilt "andere Weise pers. Freiheit entziehen"
konkrete Gefährdung iSd Gefährdung der körperl. Sicherheit gem § 89
Wenn Situation vorliegt, die dem Eintritt einer KV konkret vorangeht, und es nur durch Zufall nicht zu einer Verletzung gekommen ist Definition auch in Kommentar zu § 89
Verstümmelung iSd KV mit schweren Dauerfolgen gem § 85
Verstümmelung stellt auf den Verlust eines Körperteils oder dessen erhebliche Funktionseinbuße ab, Nicht im Kommentar definiert!
Verunstaltung iSd KV mit schweren Dauerfolgen gem § 85
Verunstaltung stellt auf die auffallend nachteilige Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes, somit insbesondere aus ästhetische Aspekte, ab Nicht im Kommentar definiert!
Töten
Tod eines anderen herbeiführen Nicht im Kommentar definiert!
Tod
Hirntod Definition auch in Kommentar zu § 75
Gefährliche Drohung
Eine Drohung ist gefährlich, wenn sie sich gegen nötigungserhebliche Rechtsgüter des Bedrohten oder seiner Sympathieperson richtet und begründete Besorgniserregung besitzt. Definition auch in Kommentar zu § 74 (1) Z5 - leicht abweichend: nötigungserhebliche Rechtsgüter sind aufgezählt
Handeln aus Not iSd Entwendung gem § 141
Zur Abdeckung der dringensten Lebensbedürfnisse (eigener Unterhalt oder der Familie) Definition auch in Kommentar zu § 141
Unbesonnenheit iSd Entwendung gem § 141
Handeln aus einem spontanen Tatanreiz, was idR nicht dem Charakter des Täters entspricht Definition auch in Kommentar zu § 141
Befriedigung eines Gelüstes iSd Entwendung gem § 141
Handeln aus einem gegenwärtigen Bedürfnis, das er sofort oder alsbald befriedigen will Definition auch in Kommentar zu § 141
Betreten auf frischer Tat
Ein Dieb ist auf frischer Tat betreten, wenn er während oder alsbald nach der Tatausführung noch am Tatort oder jedenfalls in dessen unmittelbarer Nähe angetroffen wird. Nicht im Kommentar definiert!
Wohnstätte (eines anderen) iSd Hausfriendensbruch gem § 109
Räume, die bestimmungsgemäß mindestens einer Person als Zuhause dienen, wenn auch nur vorübergehend Definition auch in Kommentar zu § 109
Vermögensschaden
Differenz, um die sich der wirtschaftliche Wert des Gesamtvermögens durch die Tat verringert hat = Differenzsschaden Nicht im Kommentar definiert!
allg. Bedrängnis iSd Schwerem Diebstahl gem § 128
Darunter versteht man ein idR plötzlich und unvorhergesehen eintretendes Ereignis, das neben dem Gewahrsamsinhaber auch andere bedroht und erfahrungsgemäß die Obhut über die Habe erschwert oder unmöglich macht.
Hilflosigkeit iSd schweren Diebstahl gem § 128
Wer, von den Fällen der Bedrängnis abgesehen, zur Tatzeit physisch oder psychisch nicht in der Lage ist, sich gegen diebische Angriffe zur Wehr zu setzen.
Obj. TB des Betrugs iSd § 146
1. Vornahme einer Täuschungshandlung 2. Verursachung eines themagleichen Irrtums 3. Vornahme einer irrtumsbedingten Vermögensverfügung 4. Eintritt eines Vermögensschadens Definition auch in Kommentar zu § 146
Tatsachen iSd Betrugs gem § 146
Umstände, welche dem Beweis zugänglich sind, also alle Geschehnisse und Zustände der Gegenwart oder Vergangenheit, nicht aber der Zukunft Tipp für die Klausur: Definiere als: Tatsachen sind alle gegenwärtigen oder vergangenen Umstände/Geschehnisse/Zustände.
Täuschung iSd Betrugs gem § 146
irreführende Einwirkung auf die Vorstellung eines anderen
Vermögensverfügung iSd Betrugs gem § 146
Umfasst alle Handlungen, Duldungen od. Unterlassungen, durch die der Getäuschte unmittelbar auf das eigene Vermögen oder das eines Dritten einwirkt.
Wirtschaftlicher Vermögensbegriff
Die hM legt einen relativ umfassenden und zugleich spezifischen strafr. Vermögensbegriff zugrunde und versteht darunter die Gesamtheit aller wirtschaftlichen ins Gewicht fallenden und rechnerisch feststellbaren Werte.
Wann ist eine Sachentziehung dauernd iSd Dauernden Sachentziehung gem § 135?
Ist dauernd, wenn sie Rückerlangung der Sache nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge ernstlich in Frage stellt. Definition auch in Kommentar zu § 135
fremde Sache iSd Veruntreuung gem § 133
Eine Sache ist fremd, wenn sie entweder im juristischen Eigentum eines anderen steht oder zumindest wirtschaftliche nicht zum freien Vermögen des Täters gehört.
Alleingewahrsam iSd Veruntreuung gem § 133
bedeutet, das jedenfalls der Anvertrauende vom Gewahrsam gänzlich ausgeschlossen sein muss.
Zueignung iSd Veruntreuung gem § 133
umfasst alle Handlungen, mit denen der Täter die Sache oder ihren wirtschaftlichen Wert zumindest zeitweilig in das eigene Vermögen oder das eines Dritten überführt. Achtung: Abweichende Definition im Kommentar zu § 133
Gebäude iSd Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen gem § 129
Ist ein mit Grund und Boden fest verbundenes, idR durch Dach und Wände begrenztes Bauwerk, welches das Betreten durch Menschen ermöglicht.
Transportmittel iSd Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen gem § 129
Darunter versteht man Raumgebilde, welche zur Beförderung von Menschen oder Sachen dienen, soweit es sich nicht um bloße Behältnisse handelt.
Einbrechen iSd Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen gem § 129
Ist die unter Überwindung eines nicht unerheblichen Widerstandes erzwungene Öffnung einer Umschließung.
Urkunden iSd § 147 und § 223ff
(Absichts)Urkunden iSd §147 sind schriftlich verkörperte Gedankenerklärungen, die zu rechtserheblichen Zwecken errichtet worden sind und ihren Aussteller erkennen lassen. Achtung: Abweichende Legaldefinition in § 74 (1) Z7
verfälschte Urkunden iSd schweren Betrug gem § 147
Eine (echte) Urkunde ist verfälscht, wenn ihr Inhalt unbefugt abgeändert (sieh auch Kommentar zu § 223) und zugleich der Anschein erweckt wird, als stamme ihr jetziger Inhalt vom Aussteller.
Aufbrechen iSd Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen gem § 129
Aufbrechen eines Behältnisses ist das Pendant zum Einbrechen in ein begehbares Raumgebilde (dazu siehe Kommentar zu § 129) Dabei muss der Täter zur Öffnung einen nicht ganz unerheblichen Widerstand des Behältnisses überwinden.
Öffnen iSd Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen gem § 129
Auf einen Gewaltmoment kommt es hier nicht an. Es genügt jedes Zugänglichmachen auf den Inhalt eines Behältnisses durch Einwirken auf den Verschlussmechanismus.
Sperrvorrichtung iSd Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen gem § 129
Der Begriff umfasst alles, was dazu dient, Sachen vor diebischem Zugriff zu schützen, und zur Tatzeit hinreichende Sicherungsfunktion erfüllt hat.
Behältnis iSd Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen gem § 129
Ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde.
Waffe iSd Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen gem § 129
iSd WaffenG zu verstehen
Gebrauch einer (unechten oder verfälschten) Urkunde iSd Urkundenfälschung gem § 223
Eine unechte oder verfälschte Urkunde wird im Rechtsverkehr idR in der Weise gebraucht, dass man sie wegen ihres rechtserheblichen Inhalts einem Beweisadressaten zugänglich macht.
Verfälschung einer Urkunde iSd Urkundenfälschung gem § 223
sie § 147 Eine (echte) Urkunde ist verfälscht, wenn ihr Inhalt unbefugt abgeändert (sieh auch Kommentar zu § 223) und zugleich der Anschein erweckt wird, als stamme ihr jetziger Inhalt vom Aussteller.
Rechtserheblichkeit einer Urkunde
§ 74 Z7 Fall 1: Dispositivurkunden (begründen/ändern/aufheben) Fall 2: Berichts-, Zeugnis- oder Beweisurkunden
Schrift iSd Urkunde gem § 74
Umfasst alle Zeichen, die dazu dienen, einen Gedanken zu verkörpern und für andere lesbar zu machen.
Vereinigungstheorie
Danach ist Aussteller, wer eine urkundliche Erklärung entweder selbst oder durch andere geschrieben hat.
Zusammengesetzte Urkunden
Ist mit einer Urkunde ein Augenscheinobjekt äußerlich fest verbunden und bildet es inhaltlich einen integrierenden Bestandteil der Erklärung, spricht man von einer zusammengesetzten Urkunde.
Gesamturkunden
Dieser Begriff dient dazu, aus kontinuierlichen Einzelentscheidungen, die sich auf demselben Urkundenträger befinden, eine über die einzelnen Eintragungen hinausgehende Gesamterklärung zu konstruieren.
Sonst an sich bringen iSd Hehlerei gem § 164
alle Handlungen, durch die jemand im Einverständnis mit dem Vortäter oder Vorbesitzer eigene eigentümerähnliche Verfügungsmacht über eine hehlereitaugliche Sache übernimmt.
Unterstützen beim Verheimlichen iSd Hehlerei gem § 164
alle Handlungen, die es dem Vortäter ermöglichen oder erleichtern sollen, das Auffinden einer hehlereitauglichen Sache durch den Verletzten oder durch die Strafverfolgungsorgane zu vereiteln bzw. zu erschweren.
Unterstützen beim Verwerten iSd Hehlerei gem § 164
alle Tätigkeit, die es dem Vortäter ermöglichen oder erleichtern sollen, eine hehlereitaugliche Sache entgeltlich Dritten zu übertragen.
Vernichten iSd Urkundenunterdrückung gem § 229
Eine Urkunde ist vernichtet, wenn sie aufgehört hat, als Beweismittel zu existieren.
Beschädigen iSd Urkundenunterdrückung gem § 229
Eine Urkunde ist beschädigt, wenn ihre Beweisfunktion auf andere Art als durch Vernichtung beeinträchtigt wird.
Unterdrücken iSd Urkundenunterdrückung gem § 229 oder iSd Entfremdung unbarer Zahlungsmittel gem § 241e
Es umfasst alle Handlungen, die anders als durch Vernichten oder Beschädigen den Berechtigten um die Möglichkeit bringen, sich der Urkunde zu Beweiszwecken zu bedienen. oder: das bloße Verhindern der Benützung durch den Berechtigten
Machthaber iSd Untreue gem § 153
Dies sind natürliche Personen, die durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft mit der Befugnis = Vertretungsmacht = Rechtsmacht ausgestattet sind, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten.
Missbrauch iSd Untreue gem § 153
siehe Kommentar zu § 153
Strafrechtlicher Datenbegriff iSd Datenbeschädigung gem § 126a
Daten sind Darstellungen von Informationen durch Zeichen oder durch kontinuierliche Funktionen.
Sache iSd Diebstahl gem § 127?
nur körperl. Gegenstände mit nicht völlig unerheblichem Tauschwert (= Wert im wirtschaftl Sinn) Mangels Tauschwert scheiden die meisten Urkunden insb Ausweispapiere und sonstige amtl. oder private Dokumente aus Definition auch in Kommentar zu § 127
Fremd iSd Diebstahl gem § 127?
Fremd sind Sachen, die im Eigentum eines anderen stehen (also insb. weder alleinigen noch herrenlos sind)
faktisch-normativer Gewahrsamsbegriff iSd Diebstahl gem § 127?
Gewahrsam ist tatsächliche Sachherrschaft, die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragen wird.
gelockerter Gewahrsam iSd Diebstahl gem § 127?
Bestimmte Umstände, die das faktische Herrschaftsverhältnis zwar abschwächen, es aber nicht beseitigen
abgestufter Gewahrsam iSd Diebstahl gem § 127?
Wenn die Gewahrsamsfrage von sozialen Fragen abhängt
Vollendung des Diebstahls iSd Diebstahl gem § 127?
Die Wegnahme bzw. der Diebstahl ist vollendet, wenn neuer (Allein- oder Mit-) Gewahrsam an der Sache begründet worden ist.
Zueignungs- und Bereicherungsvorsatz iSd Diebstahl gem § 127?
Vorsatz, mittels Zueignung einer fremden Sache das eigene Vermögen oder das eines Dritten zumindest zeitweilig um die Sache selbst oder ihren wirtschaftlichen Tauschwert unrechtmäßig zu vermehren.
Unrechtmäßigkeit der Bereicherung iSd Diebstahl gem § 127?
Wenn der Bereicherte keinen Anspruch auf die Vermehrung seines Vermögens hat.
Sache iSd Sachbeschädigung gem § 125?
Sachbegriff umfasst alle körperlichen Gegenstände. Tiere, Computerprogramme gehören auch dazu. Die Sache muss als Tatobjekt nach vernünftigem Ermessen nicht völlig unerheblichen Gebrauchswert haben.
Zerstören iSd Sachbeschädigung gem § 125?
Erfordert als intensivste Form des Beschädigens eine Einwirkung auf die Substanz, die zur gänzlichen Aufhebung der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit führt.
Beschädigen iSd Sachbeschädigung gem § 125?
Diese Tathandlung umfasst alle graduell unterhalb der Zerstörung liegenden Substanzeingriffe, welche die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit der Sache nicht unerhebliche mindern.
Verunstalten iSd Sachbeschädigung gem § 125?
Dieser Begriff orientiert sich an dem vom Berechtigten gewollten äußeren Erscheinungsbild und erfasst alle nicht unerheblichen und idR schwer reversiblen Veränderungen desselben.
Unbrauchbarmachen iSd Sachbeschädigung gem § 125?
Umfasst nach Art der Generalklausel alle sonstigen Handlungen, welche die bestimmungsgem. Brauchbarkeit einer Sache nicht unerheblich beeinträchtigen.
Fahrzeug iSd unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen gem § 136
Definition des § 136 (1) "Fahrzeug, das zum Antrieb mit Maschinenkraft eingerichtet ist" wird teleologisch reduziert auf: Muss auch zur Fortbewegung von Menschen bestimmt/geeignet sein Abgrenzung: muss zumindest zu einem bedeutenden Teil auch zur Personenförderung dienen weiteres ungeschriebenes TB-Merkmal: muss sich auch selbst fortbewegen können nicht auf Boden beschränkt - kann auch Luft- oder Wasserfahrzeug sein Grenzfälle Rasenmähertraktor grds zum Rasenmähen bestimmt, aber eben auch zu be…
Ingebrauchnahme iSd unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen gem § 136
Ingebrauchnahme bedeutet, dass das Fahrzeug als übliches Fortbewegungsmittel benützt wird, es muss also mit dem Fahrzeug eine Ortsveränderung stattfinden. Das Benützen des Fahrzeugs als übliches Fortbewegungsmittel muss auch in einem wirtschaftlich bedeutsamen Ausmaß erfolgen. Strittig: ob Ortsveränderung mit Motorkraft geschehen muss Teil der L und Rsp: unbefugtes Abrollenlassen oder Sich-Anschieben-Lassen ist ausreichende Tathandlung üL und anderer Teil der Rsp: Verlangt Einsatz von Motorkraf…
Was ist das Verwenden einer Waffe iSd Schwerer Raub gem § 143
erfordert keine funktionsentsprechende Verwendung wie Schiepen, Zustechen, Zuschlagen es reicht das Visualisieren es Zwangsmoments, also das Schaffen einer bloßen Bedrohungssituation zb Waffe sichtbar im Halfter tragen
Sind Waffenattrappen (wie Spielzeugpistolen) Waffen iSd § 129 und § 143?
lt OGH nein
Sind ungeladene oder funktionsunfähige echte Waffen Waffen iSd § 129 und § 143?
lt OGH ja
Was ist ein Beweismittel iSd schweren Betrugs gem § 147?
Beweismittel ist alles, was geeignet ist eine Tatsache nachzuweisen
Was ist ein Wertträger?
= Sache mit Tauschwert ist eine Sache, deren Wert sich durch Übergabe an eine andere Person auf diese Person übertragen lässt zB: Geldbörse, Bargeld, Prepaid-Copycard Nicht aber Bankomatkarte, Kreditkarte -> können nicht im redl. Rechtsverkehr verkauft werden auch nicht mit NFC-Funktion: ist bloß erleichterter Zugang zum Geld auf dem Konto -> diese sind unbare Zahlungsmittel
"verschafft" bzw Sich-Verschaffen iSd § Entfremdung unbarer Zahlungsmittel gem § 241e?
bedeutet entweder eine Gewahrsamsbegründung oder für den Fall, dass sich das Objekt bereits im Gewahrsam (des Täters) befindet, die Intensivierung der Verfügungsmöglichkeit über das Objekt
äußere vs innere Tatsachen vs keine Tatsachen iSd Betrugs gem § 146
äußere Tatsachen rechtlich oder faktisch objektivierbare Gegebenheiten zb Beschaffenheit einer Ware, Eigentumsverhältnisse, wirtscahftl Leistungsfähikgiet des Schuldners innere Tatsachen psychische Umstände des Täters wie Motivationen, Bereitschaften oder Werturteile mit Tatsachenkern keine Tatsachen bloße Emotionen, Gefühle und Werturteile (ohne Tatsachenkern) zb : Jemand behauptet von sich, dass er der Schönste ist. Dies ist ein reines Werturteil, denn Schönheit ist keine Tatsache. Beachte: D…
Welcher Fremdheitsbegriff gilt bei welchen Delikten?
wirtschaftlicher Fremdheitsbegriff bei § 133, § 134 bei allen anderen der juristische Fremdheitsbegriff (Eigentum eines anderen)
Wegnahme vs Abnötigen iSd § 142
Abnötigen: bewusste und willensgerichtete Herausgabe (wenn auch durch Täter erzwungen) durch das Opfer Wegnahme: Handlung durch den Täter, zb aufheben der Fallengelassenen Handtasche
Sind E-Bikes Fahrzeuge iSd § 136?
§ 136 erfordert "zum Antrieb mit Maschinenkraft eingerichtet" E-Bike unterstützt lediglich das Treten, Fahrrad wird nie selbst von Motorkraft alleine betrieben daher kein Fahrzeug
Wann kommt § 148a (1) infrage, wann § 148a (3)
(1) = berechtigte Verwendung wenn die Karte irgendwie anvertraut wurde und es sich um eine Befugnisüberschreitung im Innenverhältnis handelt. (3) = unberechtigte Verwendung Wenn die Karte entfremdet wurde, so kommt nur §148a (3) StGB in Betracht.
Berufsunfähigkeit?
Wenn jemand nicht, oder nicht ohne unzumutbare Erschwernisse in der Lage ist, die mit der Ausübung seines Berufs verbundenen wesentlichen Tätigkeiten zu verrichten Auf Entgeltlichkeit kommt es nicht an - auch Student kann Berufsunfähig sein wenn er nicht an die Uni kann wg Verletzung oÄ
Eindringen vs Eintritt
Eintritt - gesamter Körper muss im Raum sein Eindringen - es reicht ein Körperteil
Hat der ET noch Gewahrsam, wenn er sein Auto während einer Urlaubsreise am Parkplatz lässt und sein Schlüssel Steckt?
Ja, sog. "gelockerter Gewahrsam" es fehlt an der unmittelbaren Sachherrschaft aber die Rechts- und Sozialgemeinschaft erkennt weiterhin eine herrschaftsmäßige Zuordnung an