Strafrecht II - StPO - 1. + 2. Klausur

100 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Zuständigkeit

    gem § 30ff StPO Bezirksgericht mit Einzelrichter nur Geldstrafe und/oder max 1 Jahr Freiheitsstrafe Ausnahmen gem § 30 (1) Z1... Landesgericht mit Einzelrichter > 1 Jahre Freiheitsstrafe Außer LG als Schöffengericht/Geschworenengericht ist zuständig Landesgericht als Schöffengericht > 5 Jahre Freiheitsstrafe Sowie in § 31 (3) Z2 ... aufgezählte Delikte Landesgericht als Geschworenengericht lebenslange Freiheitsstrafe oder Untergrenze > 5 und Obergrenze > 10 Jahre

  2. Wann ist Anklage in welcher Form einzubringen?

    Siehe § 210 StPO

  3. Wie hat der Bezirksrichter bei Unzuständigkeit vorzugehen?

    vor HV: § 450 mit Beschluss unzuständig erklären während HV: § 261 Unzuständigkeitsurteil

  4. Wie kann ein Beschuldigter den Nemo-tenetur Grundsatz durchsetzen?

    Nichtigkeitsberufung gem § 468 Achtung: unbedingt feststellen an welches Rechtsmittelgericht (sprich: Zuständigkeit und dann nächste Instanz)

  5. Wie kann ein Beschuldigter gg die Verwendung einer Blutprobe (iSd § 123 (7) StPO) im Strafverfahren vorgehen?

    Antrag in der HV stellen wird dieser abgelehnt oder nicht behandelt -> Nichtigkeitsgrund des § 281 (1) Z4 -> Nichtigkeitsberufung gem § 468 wenn aber kein Antrag -> kein Nichtigkeitsgrund -> keine NB

  6. Dürfen Protokolle über die Vernehmung von Zeugen verlesen werden?

    Nur in den Fällen des § 252 Sonst: Nichtigkeit Achtung: 159 (3) Beachten! ggf ist Protokoll zu zerstören

  7. Wie verhält sich der nemo-tenetur Grundsatz bei: Mundhölenabstrich Blutabnahme Nackenabstrich ?

    Erfordert aktives Mitwirken (Mund öffnen) -> widerspricht nemo-tenetur Grundsatz gem § 7 (2) Stattdessen: Nackenabstrich durchführen, reicht auch für DNA Erfordert nur passives dulden -> kein Widerspruch Erfordert ebenfalls nur passives dulden -> kein Widerspruch

  8. Was ist beim Einsatz von Zwang bei körperl. Untersuchungen jedenfalls zu beachten? Isnb: Mundhölenabstrich

    Verhältnismäßigkeit! bei Mundhölenabstrich nicht gegeben -> Nackenabstrich ist das gelindere Mittel

  9. Welche ungeschriebene Voraussetzung gibt es beim Verweigerungsrecht einzelner Fragen nach § 158 (1) Z1?

    Interessensabwägung zw der Anklage und der Schande/dem Nachteil

  10. Welche Voraussetzungen müssen bei der Verwendung einer medizinischen Blutprobe (iSd § 123 (7) StPO) im Strafverfahren geprüft werden?

    nur die materiellen nicht die formellen! also § 123 (1) und (4) nicht aber die Anordnung nach (3)

  11. Ist die freiwillige Übergabe eines Gegenstandes an die Polizei eine Sicherstellung oder Beschlagnahme?

    § 109 Weder noch - da freiwillig erst bei von Polizei nicht nachgekommenem Protest / Rückforderung wird es zur Sicherstellung und nach gerichtlicher Entscheidung auf Fortsetzung der Sicherstellung zu Beschlagnahme

  12. Wo ist "Gefahr im Verzug" iSd Anordnungserfordernis der StA geregelt?

    § 99 (2) und (3) StPO

  13. Wie wird ein Verwertungsverbot von widerrechtlich erlangten Beweismitteln in der StPO gehandhabt?

    Verwertungsverbot nur, wenn ausdrücklich angeordnet -> also immer im jeweiligen § und Folge-§ prüfen ob Verbot angeordnet, sonst kann verwertet werden

  14. Wo sind Zufallsfunde bei Beschlagnahme von Briefen, überwachung von Nachrichten, etc geregelt?

    § 140 (2)

  15. Ab wann ist eine Erkundigung iSd § 151 Z1 nicht mehr zulässig?

    Wenn die Rollen der Personen (Beschuldigter, Zeuge, ... ) klar sind -> dann nur noch Vernehmung.

  16. Wie kann ein Beschuldigter gg einen Strafantrag vorgehen?

    Es gibt kein Einspruchsverfahren wie bei der Anklageschrift nach § 212 aber Amtswegige Überprüfung durch Richter gem § 451 (2) kann Beschuldigter nur anregen, kein subjektives Recht auf überprüfung

  17. Sind Beteiligte iSd § 12 StGB Zeugen oder Beschuldigte bei einer Vernehmung?

    Abhängig als was sie geladen sind! -> weil § 154 (1) StPO sagt: "vom Beschuldigten verschiedene" Aber auch wenn als Zeugen geladen -> Aussageverweigerungsrecht gem § 157 (1) Z1 wg Gefahr der Selbstbelastung

  18. Wie wird beurteilt ob Beteiligte als Zeugen oder Beschuldigte vernommen werden?

    Zeuge nur wenn im SV klar indiziert. Sonst ist Verdächtigter oder Beschuldigter (abhängig von SV) anzunehmen

  19. Wie kann die KrimPol Vernommene Personen zur Aussage bewegen, wenn sie verweigern?

    Beugemittel gem § 93ff auf Antrag der StA entscheidet Gericht KrimPol kann nicht selbstständig anwenden Achtung: Nicht anwendbar, wenn Aussageverweigerungsrecht

  20. Was ist die Folge vom Einsatz von Zwang um Aussagen zu gewinnen, wenn ein Aussageverweigerungsrecht besteht?

    gem § 166 Beweisverbot -> Nichtigkeit der Aussage

  21. Wie kann sich ein Betroffener gg eine Zwangsweise Vorführung trotz Aussageverweigerungsrecht wehren?

    Einspruch gem § 106

  22. Wie kann der Beschuldigte vorgehen, wenn die StA das Verfahren nicht nach §§ 190ff einstellt, obwohl sie es müsste?

    Antrag auf Einstellung gem § 108

  23. Wann kann das Gericht bzw der Richter im Ermittlungsverfahren beweise aufnehmen?

    gem § 104 StPO bei der Kontradiktorischen Vernehmung nach § 165 StPO gem § 101 (2) StPO auf Antrag der StA bei öffentlichem Interesse an Täter UND Tat

  24. Wie kann sich ein RA der als Verfahrenshilfevertreter ausgewählt wird dagegen wehren?

    Beschwerde gem § 87 (1) gegen den Beschluss auf Bestellung iSd § 61 (2) Weil 87 jedem in seinen rechten Betroffenen zusteht, so auch dem Anwalt Begründung für die Beschwerde: zb nichtvorliegen der sozialen Bedürftigkeit iSd § 61 (2)

  25. Wie hat die Polizei vorzugehen, wenn sie am Tatort ein Beweismittel - zb einen Dietrich - findet?

    § 109 Z1 Sicherstellung § 113 (2) Berichtspflicht an StA Sicherstellung endet mit Anordnung der Beschlagnahme durch das Gericht gem § 113 (1) Z3 § 109 Z2 Beschlagnahme - Voraussetzungen § 115

  26. Wie kann der Täter durchsetzen, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn er tätige Reue gesetzt hat?

    tätige Reue ist Strafaufhebungsgrund -> weitere Verfolgung rechtlich unzulässig Antrag auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens gem § 108 (1) Z 1, 2. Fall StPO

  27. Wie hat die StA vorzugehen, wenn der Täter tätige Reue gesetzt hat?

    tätige Reue ist Strafaufhebungsgrund -> weitere Verfolgung rechtlich unzulässig StA muss Verfahren zwingend einstellen gem § 190 Z1, 2. Fall

  28. Woran erkennt man ob ein Delikt Ermächtigungs- Privatanklage- oder Offizialdelikt ist?

    Grds Offizialdelikte wenn in StGB "nur mit Ermächtigung des Berechtigten zu verfolgen" dann Ermächtigungsdelikt zb § 218 (3) StGB wenn in StGB "nur auf Verlangen des Verletzten zu verfolgen" dann Privatanklagedelikt iSd § 71 StPO, zB 117 (1) StGB

  29. Wie können Opfer gegen eine Diversion der StA vorgehen?

    kein Rechtsmittel gg Diversion (Vgl § 209 ) Privatbeteiligte hätten grds Subsidiaranklage gem § 72, aber nur wenn StA bereits Anklage erhoben hat und nun zurückzieht bei Diversion der StA aber gar keine Anklage

  30. Wie kann die StA nach Einklageeinbringung die Diversion ermöglichen?

    gem § 209 (1) bei Gericht beantragen Gericht kann dann Diversion (wie auch von Amts wegen) nach § 199 beschließen

  31. Wonach beurteilt sich ob ein Beschuldigter einen Verteidiger benötigt?

    § 61

  32. Wo ist die U-Haft geregelt?

    § 173

  33. Wo ist die Vernehmung geregelt?

    Zeuge: § 153 Beschuldigter: § 164

  34. Wo ist die Zuständigkeit der StA geregelt?

    örtliche: § 25

  35. Wie ist vorzugehen, wenn der Beschuldigte nicht zur Hauptverhandlung erscheint?

    § 427 StPO ggf gem (2) Vertagen nach § 226 StPO und eventuel Vorführung des Beschuldigten

  36. Wie kann der Beschuldigte gg ein Abwesenheitsurteil vorgehen?

    gem § 427 (3) StPO Einspruch bleibt aber ohne Entschuldigungsgrund Erfolglos

  37. A hat fahrlässig einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem R schwer verletzt wurde. StA tritt gg Zahlung eines Geldbetrages von der Verfolgung zurüc Ein halbes Jahr nach Verfahrenserledigung stirbt R an einer Spätfolge. Kann die StA noch etwas tun?

    Nachträgliche Fortsetzung unter den Voraussetzungen des § 352 (1) Z2 2. Fall (neue Tatsachen) Einschränkungen des § 356 sind zu beachten

  38. Wie kann der Beklagte in der HV erwirken, dass das Gericht einen Sachverständigen zum Beweis einholt?

    Beweisantrag gem § 238 iVm § 55

  39. Wie kann der Beschuldigte gegen den unberechtigten Ausschluss der Öffentlichkeit in der HV vorgehen?

    Nichtigkeitsbeschwerde gem § 229 (3) iVm § 281 (1) Z3

  40. Wie kann der Beschuldigte gegen den unberechtigten Ausschluss von den 3 Vertrauenspersonen nach Ausschluss der Öffentlichkeit in der HV vorgehen?

    Keine Nichtigkeitsbeschwerde möglich weil nicht in § 281 (1) Z3 aufgeführt

  41. Was kann der Beschuldigte Tun, wenn das Urteil über die Angeklagte Tat hinausgeht?

    Nichtigkeitsgrund gem § 281 (1) Z8 iVm § 262, 263

  42. prozessuale Theorie zu Prozessgegenstand (§ 262, 263)

    stellt angeklagten Lebenssachverhalt in den Mittelpunkt sieht alle materiellrechtlichen Aspekte eines Sachverhalts von der Anklage erfasst = alles, was zum Lebenssachverhalt gehört, ist bloße Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts gem § 262

  43. materiellrechtliche Theorie zu Prozessgegenstand (§ 262, 263)

    Schränkt Prozessgegenstand auf das von der Anklage erfasste Rechtsgut ein Betrifft vom Gericht gewählter § anderes Rechtsgut, liegt Ausdehnung der Anklage gem § 263 vor

  44. Wie muss das Gericht und die StA vorgehen, wenn nach geändertem rechtlichen Gesichtspunkt ein höheres Gericht zuständig ist?

    Gericht: Unzuständigkeitsurteil gem § 261 StA muss binnen 3 Monaten gem § 261 (2) (ggf iVm 447 ) Ermittlungsverfahren fortsetzen oder HV vor dem höhren Gericht beantragen

  45. Was kann der Beklagte tun, wenn nach geändertem rechtlichen Gesichtspunkt ein höheres Gericht zuständig ist, das Gericht aber ungeachtet dessen ein Sachurteil fällt?

    Gericht hätte Unzuständigkeitsurteil gem § 261 fällen müssen Zuständigkeitsüberschreitung gem § 281 (1) Z1 ist aber nur dann ein Nichtigkeitsgrund, wenn das Gericht zu Unrecht seine Unzuständigkeit ausspricht in casu unterlässt es aber gerade seine Unzuständigkeit auszusprechen Der Beklagte muss in der HV einen Antrag auf Unzuständigkeitsurteil stellen, wird dieser abgelehnt oder nicht erledigt, liegt Nichtigkeit nach § 281 (1) Z4 vor ohne derartigen Antrag kann das Urteil nicht bekämpft werden

  46. Wann können Protokoll und Urteil in gekürzter Form ausgefertigt werden?

    Unter den Voraussetzungen des § 270 (4) [Urteil] und § 271 (1a) [Protokoll] iVm § 458 bzw § 488 - verweisen für BG / LG als ER auf die Regelungen des 14. Hauptstücks und somit § 270/271

  47. Wie muss das Gericht vor und während HV vorgehen, wenn es sieht, dass für eien Anklage ein niedrigeres Gericht zuständig ist?

    vor HV Wenn StA nicht vor HV die Anklage gem § 227 (1) zurückzieht, muss Gericht in HV darüber entscheiden Gericht kann aber gem § 213 (6) 2. Satz dem OLG seine Bedenken über Zuständigkeit mitteilen auch ohne Einspruch gem § 213 (2) Vorschriften über Einspruch gelten sinngemäß während HV Unzuständigkeitsurteil gem § 261 nur möglich, wenn höheres Gericht zuständig wäre Gericht muss also Sachurteil erlassen und Beschuldigten freisprechen oder verurteilen

  48. Wie müssen Gericht und StA vorgehen, wenn Verdacht auf Falschaussage des Zeugen besteht?

    gem § 277 hat Vorsitzender des Schöffengerichts Protokoll anzufertigen und kann Zeugen festnehmen lassen und durch ER am LG vernehmen lassen leg cit trifft keine Aussage über Rolle der StA grds gilt Anklageprinzip aber hA und Rsp sehen keinen Antrag auf Festnahme durch StA notwendig - § 277 ist lex specialis zu § 170ff Statt Vernehmung durch KrimPol also direkt durch ER gem § 302 gilt § 277 auch für Geschworenengericht gem § 458 auch für BG

  49. Kann bei einer Abwesenheitsverhandlung die Anklage via Ausdehnungsantrag ausgedehnt werden?

    § 263 über Ausdehnungsantrag gilt nur in Anwesenheit des Beklagten Ausdehnung von Verhandlung und Urteil unzulässig, weil Beschuldigter zum erweiterten Anklagevorwurf noch nicht vernommen wurde -> widerspricht rechtlichem Gehör gem Art 6 EMRK

  50. Was kann der Beschuldigte gegen ein Ausgedehntes Abwesenheitsurteil tun?

    Gericht hat § 427 (1) verletzt Beschuldigter wurde zum erweiterten Anklagevorwurf nicht vernommen -> Nichtigkeit (Nichtigkeitsbeschwerde gem § 281 (1) Z3 oder Nichtigkeitsberufung gem § 468 (1) Z3 je nach Gericht)

  51. Kann ein Tatausgleich iSd Diversion ohne Zustimmung des Opfers geschehen?

    erfordert grds Zustimmung des Opfers außer Opfer verweigert aus Gründen, die im Strafverfahren nicht berücksichtigungswürdig sind, die Zustimmung zB Rache, grds negative Einstellung ggü Straftätern dann auch ohne Opfer möglich Tatausgleich ohne Opfer hat mehrere Möglichkeiten zb Entschuldigungsbrief Zahlung an gemeinnützige Organisation nach Wahl des Opfers ... in der Praxis wird aber StA anderes diversionelles Vorgehen wählen

  52. Wie hat das Gericht zu handeln, wenn die Angeklagte Handlung eine Verwaltungsübertretung ist?

    nicht vom Gesetz mit Strafe bedroht -> BG: Strafantrag -> § 451 (2) mit Beschluss einstellen Sonst: Anklageschrift -> Angeklagter hat Einspruch nach § 212

  53. Was kann die StA tun, wenn das Gericht das Verfahren bei Anklage einer bloßen Verwaltungsübertretung mit Beschluss einstellt?

    StA kann Beschwerde gem § 87 (1) einlegen darüber entscheidet ein Drei-Richter-Senat des LG gem § 31 (6) Z1 Gegen dessen Entscheidung gibt es kein weiteres Rechtsmittel gem § 89 (6)

  54. Wie kann der Angeklagte eine möglichst schnelle Verfahrenserledigung erreichen?

    Eil- oder Schnellverfahren gem § 451 (3) Vorraussetzungen siehe leg cit Alternativ: Wenn Voraussetzungen des § 427 vorliegen kann Angeklagter nicht erscheinen und so Abwesenheitsurteil erwirken

  55. Kann der Angeklagte vermeiden vor Gericht erscheinen zu müssen und nur seinen Verteidiger senden?

    kann sich im BG-Verfahren ausnahmsweise gem § 455 (2) von Verteidiger als Machthaber vertreten lassen Gericht kann aber zum persönl. erscheinen auffordern

  56. Was kann der Angeklagte tun, wenn der Verteidiger als Machthaber einen Rechtsmittelverzicht erklärt hat, der Angeklagte aber ein Rechtsmittel ergreifen will?

    gem § 455 (3) hat der Machthaber in der HV tatsächlich die Stellung des Angeklagten. Verzicht durch Verteidiger wirkt also so, als hätte Angeklagter selbst verzichtet Angeklagter hat keine Möglichkeit mehr das Urteil wirksam zu bekämpfen

  57. Wie bestimmt sich die Zuständigkeit bei mehreren begangenen Delikten?

    bei echter (Ideal- oder Real-)Konkurrenz gem § 28 (1) StGB: höchste Unter- und höchste Obergrenze

  58. Wie läuft die Urteilsfindung im geschworenengerichtlichen Verfahren ab?

    zuerst befinden Geschworene ohne Schwurgerichtshof über Schuld des Angeklagten gem gesetzl. Fragenschema der § 310ff dann gemeinsam mit Schwurgerichtshof über die zu verhängende Strafe gem § 338

  59. A wird wg Mordes gem § 75 StGB und wg Raubes gem § 142 (1) StGB angeklagt, weil er den C am 13.7.2021 in seiner Wohnungi n Linz mit Faustschlägen derart malträtiert hat, dass dieser seinen Verletzungen erlegen sei. Zudem habe A Bargeld iHv § 75.000 Euro aus der Wohnung des C mitgenommen. Während des Verfahrens ergeben sich Zweifel, ob A tatsächlich mit Tätungsvorsatz ggü C gehnadelt habe. Insofern sieht das Gericht statt "Raubmord" das Delikt des schweren Raubes mit Todesfolge gem §§ 142 (1), §…

    bzgl der zwei in Frage kommenden strafbaren Handlungen sind zwei Hauptfragen gem § 312 (2) zu stellen: Ist A schuldig, dem C am 13.7.2021 in dessen Wohnung in Linz mit Gewalt, nämlich durch Versetzen von Faustschlägen, eine für A fremde bewegliche Sache, nämlich 75.000 Euro, weggenommen zu haben, mit dem Vorsatz, sich dadurch unrechtmäßig zu bereichern? Ist A schuldig, den C am 13.7.2021 in dessen Wohnung in Linz durch Versetzen von Faustschlägen malträtiert und getötet zu haben, wobei er es er…

  60. Welche Rechstmittel gibt es allgemein?

    Nichtigkeitsbeschwerde (gegen Urteile des Schöffengerichts [§ 280 StPO] und des Geschworenengerichts [§ 345 StPO]) Nichtigkeitsberufung (gegen Urteile des Einzelrichters [am Landesgericht; § 489 StPO] und des Bezirksgerichts [§ 464 Z 1 StPO]) Strafberufung (gegen Urteile des Schöffengerichts [§ 283 StPO], des Geschworenengerichts [§ 346 StPO], des Einzelrichters [am Landesgericht; § 489 iVm § 464 Z 2 StPO] und des Bezirksgerichts [§ 464 Z 2 StPO]) Schuldberufung (gegen Urteile des Einzelrichter…

  61. Was ist das "Wunderrechtsmittel" das unabhängig von der Rechtskraft der Entshceidung ergriffen werden kann?

    Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gem § 23 (1) iVM 292 StPO an den OGH kann von Generalprokuratur ergriffen werden von Amts wegen oder im Auftrag des BM für Justiz Grds bloße Feststellungswirkung: OGH entscheidet ob Rechtsfrage richtig oder unrichtig gelöst wurde also keine unmittelbare Wirkung auf den Angeklagten OGH kann aber unmittelbare Wirkung anordnen

  62. Wie ist in der HV vorzugehen, wenn während der HV eine fehlende Zurechnungsfähigkeit (§ 11 StGB) des Angeklagten im Raum steht?

    gem § 11 StGB mangels Schuldfähigkeit nicht strafbar aber vorbeugende Maßnahme gem § 21 (1) StGB kommt in Betracht Verfahren geregelt in § 429-442 StPO während HV -> § 434 (1) und (3) -> Gericht muss über geänderte Umstände informieren und als Unterbringungsverfahren fortführen vor HV: StA muss gem § 429 Antrag auf Unterbringung (statt Strafantrag/Anklageschrift) einbringen psychiatrischen Gutachter bestellen, der Angeklagten untersucht gem § 430 (4) iVM 429 (2) Z2 Ggf Zusatzfrage an Geschworen…

  63. Was ist die Folge wenn bei fehlender Zurechnungsfähigkeit die Zusatzfrage an die Geschworenen nicht gestellt wurde?

    Zusatzfrage hinsichtlich Zurechnungsfähigkeit gem § 432 iVm 313 Folge: Nichtigkeit gem § 345 (1) Z6

  64. Wie ist vorzugehen, wenn neben fehlender Zurechnungsfähikgeit (§ 11 StGB) während der HV auch noch Hinweise auf Notwehrsituation des Angeklagten hervorkommen?

    neben der Zusatzfrage gem § 432 iVm 313 weitere Zusatzfrage gem § 313 zu stellen ob Angeklagter in Notwehr handelte Wenn Notwehr bejaht muss Unterbringungsantrag vor Gericht abgewiesen werden Anlasstat für Unterbringung gem § 21 StGB ist gerechtfertig trotzt uU bestehender Gefährlichkeitsprognose kann nicht untergebracht werden

  65. Wo ist die Einziehung von Gegenständen (zb Waffen, Drogen) geregelt?

    § 443ff StPO selbständiges Verfahren nach § 445 wenn kein Strafverfahren (zb wegen Einstellung nach § 197) auf Antrag der StA vereinfachtes Verfahren gem § 445a

  66. Wie ist das Verschlechterungsverbot zu verstehen?

    gem § 16, 290 (2), 295 (2) gilt für Rechtsmittel die nur zugunsten des Beklagten ausgesprochen werden Verhängte Strafe muss gleich bleiben Subsumtion unter mit höherer Strafe bedrohten Straftatbestand ist unter der Voraussetzung zulässig gilt auch bei kassatorischem Urteil und Rückverweisung an Erstgericht - ist nur an die Strafobergrenze des Ersturteils gebunden.

  67. A wird wegen Nötigung, begangen durch Gewalt verteilt Er meint, er hätte nur wegen Nötigung begangen durch gefährliche Drohung verurteilt werden dürfen. Welches Rechtsmittel kommt in Betracht? Erfolgsaussichten?

    Rechtsmittel A will wg unrichtiger materiellrechtlicher Subsumtion bekämpfen in casu jedenfalls wegen § 105 (1) StGB strafbar, will dies auch gar nicht anfechten -> Nichtigkeitsberufung gem § 281 (1) Z10 iVM 489 (1) Erfolgsaussichten hM: Anfechtungsmöglichkeit nur bei Beschwer 105 StGB: alternatives Mischdelikt - selbe Voraussetzungen für beide Tatalternativen des § 105 (1) -> keine Beschwer -> kein Erfolg

  68. gg A wird aufgrund Verdachts der Untreue gem § 153 (3) 1. Fall StGB mit Schaden 100k€ ermittelt. Es wurden in der Kanzlei Dokumente zusammengetragen um Verteidigungsstrategie auszuarbeiten. Kopie hat Zeuge der Verteidigung Z zur Vorbereitung. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Hausdurchsuchung bei Z der in einem anderen Strafverfahren als Beschuldigter geführt wird, werden die belastenden Dokumente sichergestellt. Diese sollen nun in der HV gg A verlesen werden. Dürfen die Unterlagen verlesen werden?

    V hat gem § 157 (1) Z2 Aussageverweigerungsrecht § 157 (2) normiert Umgehungsverbot --> insb für Sicherstellung und Beschlagnahme von Unterlagen gilt für Unterlagen bei Verteidiger und Beschuldigtem Gilt aber nicht für Unterlagen bei Zeugen, die unabhängig vom Verfahren sichergestellt werden Außerdem nur für Dokumente, die zum Zwecke der Verteidigung durch Verteidiger oder vom Beschuldigten selbst erstellt wurden in casu aber bereits bestanden ("zusammengetragen"), daher nicht vom Umgehungsverb…

  69. gg A wird aufgrund Verdachts der Untreue gem § 153 (3) 1. Fall StGB mit Schaden 100k€ ermittelt. Es wurden in der Kanzlei Dokumente zusammengetragen um Verteidigungsstrategie auszuarbeiten. Kopie hat Zeuge der Verteidigung Z zur vorbereitung. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Hausdurchsuchung bei Z der in einem anderen Strafverfahren als Beschuldigter geführt wird, werden die belastenden Dokumente sichergestellt. Diese sollen nun in der HV gg A verlesen werden. Welche Möglichkeiten hat der Verteidi…

    Nichtigkeitsbeschwerde iZm Umgehungsverbot des § 157 (2) ist nach Verfahrensstadium zu differenzieren bei kontaminiertem Beweismittel aus dem EV, dessen Ergebnisse trotz Widerspruch in der HV verlesen werden -> Nichtigkeit gem § 281 (1) Z2 bei Umgehung direkt in der HV (zb weil Protokol verlesen wird, um berechtigte Aussageverweigerung eines Zeugen zu umgehen) -> Verletzung des § 252 -> Nichtigkeit gem § 281 (1) Z3 in Casu aber keiner der beiden Nichtigkeitsgründe selbst wenn Sicherstellung bei…

  70. Wann ist das Rechtsmittel "Tatsachenrüge" erfolgreich?

    = Nichtigkeitsbeschwerde gem § 281 (1) Z5a da die zweite Instanz keine Tatsacheninstanz ist, kann die Beweiswürdigung der 1. Instanz nicht vollumfänglich überprüft werden also nicht mit Schuldberufung von BG und ER Urteilen vergleichbar Nichtigkeitsgrund greift dann, wenn das den Tatrichtern zustehende Beweiswürdigungsermessen grob unvernünftig gebraucht wurde

  71. Wann entscheidet der OGH über einen Nichtigkeitsgrund selbst, wann kassatorisch?

    bei formellen Nichtigkeitsgründen § 281 (1) Z1-8: kassatorisch bei materiellen § 281 (1) Z9-11 selbst

  72. Wann liegt ein relativer, wann ein absoluter Nichtigkeitsgrund vor?

    geregelt in § 281 (3) (1) Z2 - 4 sind relative, sonst absolute

  73. Was ist bei erwarteter langer Verfahrensdauer zu beachten?

    § 221 (4): erforderliche Anzahl an Ersatzrichtern und Ersatzschöffen zu laden

  74. Was ist die Folge von Nichteinhaltung der Reihenfolge bei der Ersatzschöffenbestellung?

    Nichtigkeitsgrund gem § 281 (1) Z1

  75. Wie kann ein Angeklagter ein seiner meinung nach zu hohes Strafmaß bekämpfen, wenn es aber innerhalb der Höchstgrenze liegt (also kein Nichtigkeitsgrund vorliegt)?

    Berufung gem § 283 damit kann Strafart oder Strafmaß bekämpft werden gem § 294 entscheidet darüber das OLG außer bei gleichzeitiger Nichtigkeitsbeschwerde -> gem § 296 OGH

  76. Welche besonderheiten gibt es beim Jugendschöffengericht?

    gem § 28 JGG min 1 Schöffe des Geschlechts des Angeklagten Sonst: Nichtigkeit gem § 281 (1) Z1 achtung: Rügepflichtig

  77. Kann ein Rügepflichtiger Nichtigkeitsgrund durchgesetzt werden, wenn nicht gerügt wird, weil der Verteidiger sich nicht auskannte?

    nein, Unkenntnis des Verteidigers hilft nicht sonst würde Rechtsmittelgericht über Qualität der Verteidigung entscheiden -> nicht in seiner Kompetenz Staat hat nach Rsp des EGMR erst Handlungspflicht, wenn ordentliche Pflichtverteidigung gem § 61ff fehlt = erst wenn der Verteidiger erkennbar versargt Mangelnde Qualität der Verteidigung erfüllt auch nicht § 281 Z1a

  78. Wie hat das Rechtsmittelgericht vorzugehen, wenn Gründe für eine Subsumtionsrüge und/oder Diversionsrüge vorliegen, der Angeklagte aber lediglich wegen Befangenheit das BG-Urteil bekämpft?

    Befangenheit: § 468 (1) Z1 Subsumtionsrüge: § 281 (1) Z10 iVm § 468 (1) Z4 Diversionsrüge: § 281 (1) Z10a iVm § 468 (1) Z4 gem § 290 iVm 471 sind Z10 und Z10a materielle Nichtigkeitsgründe und sind amtswegig vom Rechtsmittelgericht wahrzunehmen

  79. Was kann der Angeklagte tun, wenn er mit der Entscheidung des Rechtsmittelgerichts nach zb einer Subsumtionsrüge unzufrieden ist?

    Instanzenzug ist ausgeschöpft es bleibt nur noch § 23 (3) iVm 292: Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes diese kann er nur bei Generalprokuratur anregen

  80. Welches Gericht ist für Berufungen gg den ER am LG zuständig?

    gem § 33 (1) Z1 das OLG

  81. Welche neuen Tatsachen/Beweise sind für die Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens oder die Wiederaufnahme zum Nachteil des Angeklagten notwendig?

    Fortsetzung des EV: § 193ff Wiederaufnahme zum Nachteil des Angeklagten: § 355f Beide erfordern nova reperta = Tatsachen und Beweise, die im EntscheidungsZP noch unbekannt waren nicht nova produkta: waren im ZP bereits bekannt, sind aber im Verfahren nicht vorgekommen

  82. Wass kann die StA tun, wenn nach rechtskräftiger Verurteilung neue Fakten hervorkommen und sie die verurteilte Tat nach einem strengeren Gesetz beurteilt sehen will?

    formelle Rechtskraft: im ordentlichen Rechtsmittelweg nicht mehr bekämpfbar -> unanfechtbar materielle Rechtskraft: ne-bis-in-idem Sperrwirkung, kann nicht erneut entschieden werden aber: nicht absolut, kann bei nova reperta gem § 193 das EV fortgesetzt bzw 352ff das Verfahren wiederaufgenommen werden gem § 356: Wiederaufnahme, wenn nach strengerem Gesetz beurteilt werden soll erfordert § 352 (1) erfüllt, sowie Alternativen des § 356 Z1-3

  83. Wie hat das Gericht vorzugehen, wenn während der HV der Angeklagte ein 2. Delikt gesteht, und ordnungsgemäß die Klage ausgedehnt wurde, aber für das 2. Delikt das Gericht nicht zuständig ist? Was ist die Folge, wenn das Gericht dennoch ein Sachurteil fällt?

    Richter darf nur über das 1. Delikt urteilen Unzuständigkeit -> § 263 (2) 3. Fall -> Gericht muss sich im Urteil auf den Gegenstand der ursprünglichen Anklage beschränken, und dem Ankläger die selbständige Verfolgung der hinzugekommenen Tat vorbehalten Folge wenn Sachurteil: Überschreitung der Anklage gem 281 (1) Z8 -> Nichtigkeit

  84. Wie kann das Verfahren zugunsten des Angeklagten wieder aufgenommen werden?

    nach § 353 Achtung: Verfahrenseinstellung im EV ist nicht Gegenstand von leg cit daher nicht anwendbar, wenn Verfahren nach § 198 erledigt wurde Keine analoge Anwendung mangels Planwidriger Lücke möglich -> Erfordert Gesetzesnovellierung

  85. Im EV erachtet sich Beschuldigter als in seinem Recht auf Akteneinsicht und somit auf rechtl. Gehör verletzt. Weder Einspruch wg Rechtsverletzung gem § 106 noch die gg den Beschluss des LG erhobene Beschwerde gem § 87 waren erfolgreich. Was kann der Beschuldigte tun?

    Erneuerungsantrag: Erneuerung des Strafverfahrens gem § 363a Wortlaut verlangt Erkenntnis des EGMR -> aber OGH lässt es auch ohne zu OGH lässt es entgegen Wortlaut auch bei Ermittlungs und Rechtshilfeverfahren zu (nicht nur Strafverfahren) Voraussetzungen: alle Voraussetzungen von Art 34, 34 (1) und (2) EMRK gelten sinngemäß Frist: 6 Monate ab Zustellung der letzten innrestaatl Instanz innerstaatlicher Instanzenzug ausgeschöpft Erfordert also: Einspruch gem § 106 und dann Beschwerde gem § 107 (…

  86. Welche Möglichkeiten hat der Angeklagte ein Verfahren diversionell enden lassen?

    im EV Anregung an StA (§ 198), aber kann es nicht erzwingen in HV ab Anklage Anregung an Gericht (§ 199), aber kann es nicht erzwingen Rechtsmittel gg Urteil Nichtigkeitsgrund gem § 281 (1) Z10a Achtung: Zuständigkeit feststellen und entsprechend Nichtigkeitsbeschwerde/Nichtigkeitsberufung

  87. Berufungsgründe?

    Anfechtung wegen Nichtigkeitsgründen (Nichtigkeitsberufung) Anfechtung der Beweiswürdigung (Schuldberufung) Anfechtung des Ausspruchs der Strafe (Strafberufung)

  88. Wo sind Rechtsmittelfristen geregelt?

    § 84 StPO

  89. Darf das Opfer einer Vergewaltigung einer körperlichen Untersuchung zur Beurteilung der Jungfräulichkeit Zwangsweise unterzogen werden, wenn die StA dies von sich aus anordnet?

    körperl Untersuchung in § 123 geregelt Materielle Zulässigkeit (1): Z1 und Z2 nicht anwendbar Z3: Jungfräulichkeit hilft nicht um Missbrauch festzustellen (gibt keinen Hinweis auf Täter) nicht gegeben formelle Zulässigkeit (3) erfordert gerichtl Bewilligung Anordnung der StA reicht nur bei Gefahr im Verzug -> fehlt nicht gegeben nicht zulässig Kann grds gg Willen des Opfers durchgeführt werden? § 123 (5) verweist auf § 121, § 121 (1) sagt Untersuchung bei Fällen des § 119 (2) Z3 nicht gg Willen…

  90. Zeugin - Lebensgefährtin des Täters - erzählt Polizisten vor Vernehmung in lockerem Gespräch belastendes Material über Täter. In der Vernehmung, nach der Rechtsbelehrung, Schweigt die Zeugin aber und wiederholt die Anschuldigungen nicht. Der Polizist macht einen Aktenvermerk über die Aussagen vor der Vernehmung. Kann der Täter verhindern, dass der Aktenvermerk im Prozess weiter verwendet wird (zb vom Richter verlesen)?

    Gespräch vor Vernehmung ist Erkundigung iSd § 151 Z1 = Angaben außerhalb einer Vernehmung iSd Z2 § 152 (1) normiert Umgehungsverbot bei sonstiger Nichtigkeit aber: Gilt nur für Fälle, in denen Vernehmung bereits passiert ist = für Antworten auf gestellte Fragen nicht für entgegengenommene Mitteilungen wie in casu! Nichtigkeit greift nicht § 252 regelt Verlesung von Amtsvermeken Es muss Grund nach (1) Z1-4 vorliegen Z2a: Lebensgefährtin hat Aussageverweigerungsrecht gem § 156 (1) Z1 Verlesung nu…

  91. Das Opfer einer Vergewaltigung wird auf Anordnung der StA einer körperlichen Untersuchung zur Beurteilung der Jungfräulichkeit Zwangsweise (Einsatz von Beruhigungsmittel) unterzogen. Kann der Täter gegen die Verwendung des daraus erstellten Gutachtens vorgehen?

    § 123 (6) Verwertung nur, wenn Voraussetzungen vorlagen in casu weder materielle noch formelle Zulässigkeit gegeben und gg Willen des Opfers ohnehin nicht zulässig (Siehe Frage "Darf das Opfer ... StA dies von sich aus anordnet?") -> darf ohnehin nicht verwendet werden, kein Einspruch notwendig Achtung: Kein Nichtigkeitsgrund nach § 281 (1) Z3 (mangels "bei sonstiger Nichtigkeit") -> nur Nichtigkeitsgrund nach Z4 wenn zuvor Antrag nach § 87

  92. A ist gem § 83 StGB angeklagt seine Ehefrau B geschlagen zu haben, und sie gem § 107 StGB (1 und 2) gefährlich bedroht zu haben. In der HV verweigert B die Aussage, weil sie sich mit A wieder versöhnt hat. Verletzungen der B sind durch die Verletzungsanzeige im Krankenhaus objektiviert. Anzeige enthält: "B gibt an, von A geschlagen worden zu sein", aber nichts über Drohung. A hat bei Vernehmung drei Tage nach dem Vorfall der Polizei von der Drohung erzählt. Drohungsäußerung ist im Polizeiprotok…

    Verletzungsanzeige ist Schriftstück iSd § 252 StPO Sind Schriftstücke anderer Art gem (2) -> zwingend zu verlesen Umgehungsverbot des (4) bezieht sich ausdrücklich nur auf (1)

  93. A ist gem § 83 StGB angeklagt seine Ehefrau B geschlagen zu haben, und sie gem § 107 StGB (1 und 2) gefährlich bedroht zu haben. In der HV verweigert B die Aussage, weil sie sich mit A wieder versöhnt hat. Verletzungen der B sind durch die Verletzungsanzeige im Krankenhaus objektiviert. Anzeige enthält: "B gibt an, von A geschlagen worden zu sein", aber nichts über Drohung. A hat bei Vernehmung drei Tage nach dem Vorfall der Polizei von der Drohung erzählt. Drohungsäußerung ist im Polizeiprotok…

    Vernehmungsprotokoll ist Schriftstück iSd § 252 StPO Vernehmung -> fällt unter (1) Aussagebefreiungsrecht der B Angehörige gem § 72 (1) StGB Aussagebefreiung gem § 156 (1) Z1 StPO Keine kontradiktorische Vernehmung Voraussetzung des § 252 (1) Z 2a StPO nicht erfüllt Darf nicht verlesen werden Umgehung gem § 252 (4) mit Nichtigkeit sanktioniert

  94. A ist wegen § 83 (1) StGB angeklagt seine Ehefrau B geschlagen zu haben, und sie gem § 107 StGB (1 und 2) gefährlich bedroht zu haben. In der HV verweigert B die Aussage, weil sie sich mit A wieder versöhnt hat. Verletzungen der B sind durch die Verletzungsanzeige im Krankenhaus objektiviert. Anzeige enthält: "B gibt an, von A geschlagen worden zu sein", aber nichts über Drohung. A hat bei Vernehmung drei Tage nach dem Vorfall der Polizei von der Drohung erzählt. Drohungsäußerung ist im Polizei…

    Urteil wegen § 83 (1) StGB Verlesung der KH-Anzeige war zulässig Keine Möglichkeit zu bekämpfen Urteil wegen § 107 (1 und 2) StGB Verlesung des Polizeiprotokolls war unzulässig -> Nichtigkeit kommt in Betracht Zuständigkeit: ER am LG Nichtigkeitsberufung gem § 489 (1) iVm § 281 (1) Z3 wegen Verletzung des § 252 (1) Z 2a Rechtsmittelgericht: OLG relativer Nichtigkeitsgrund gem § 281 (3) StPO aber: nachteiliger Einfluss für den Angeklagten -> keine Rügepflicht

  95. Nach 2 jährigem Ermittlungsverfahren klagt StA den A wg Entziehung von Energie gem § 132 (1) und (2) erster Fall StGB iZm Kryptomining an. Schaden liegt bei 60.000. Es gibt keine Hinweise auf Manipulationshandlung des A, nach Ansicht der StA hätte der A aber aufgrund der derart niedrigen Stromrechnung, bei der gar kein Serverbetrieb möglich ist, Verdacht schöpfen müssen und das Energieunternehmen über den zu geringen verrechneten Energiebezug verständigen müssen. Mit welchem Rechtsmittel und we…

    Welches Verfahrensstadium? HV, weil StA klagt an Was will er Bekämpfen, Anklageschrift oder Strafantrag? LG als Schöffengericht ist zuständiges Gericht gem § 31 (3) Z 6a weil Schaden > 50.000 also Anklageschrift gem § 210 Muss gem § 211 (2) letzter Satz begründet sein - im Unterschied zu Strafantrag Rechtsmittel: Einspruch gem § 212 Rechtsmittelgericht? OLG Welcher Einspruchsgrund? Er meint keine Garantenstellung, daher kann das Delikt nicht durch Unterlassen begangen werden. -> keine gerichtli…

  96. Nach 2 jährigem Ermittlungsverfahren klagt StA den A wg Entziehung von Energie gem § 132 (1) und (2) erster Fall StGB iZm Kryptomining an. Schaden liegt bei 60.000. Es gibt keine Hinweise auf Manipulationshandlung des A, nach Ansicht der StA hätte der A aber aufgrund der derart niedrigen Stromrechnung, bei der gar kein Serverbetrieb möglich ist, Verdacht schöpfen müssen und das Energieunternehmen über den zu geringen verrechneten Energiebezug verständigen müssen. Mit welchem Rechtsmittel und we…

    Welches Verfahrensstadium? HV, weil StA klagt an Was will er Bekämpfen, Anklageschrift oder Strafantrag? LG als Schöffengericht ist zuständiges Gericht gem § 31 (3) Z 6a weil Schaden > 50.000 also Anklageschrift gem § 210 Muss gem § 211 (2) letzter Satz begründet sein - im Unterschied zu Strafantrag Rechtsmittel: Einspruch gem § 212 Rechtsmittelgericht? OLG Welcher Einspruchsgrund? Er bekämpft Beweiswürdigung -> also nicht Z1 (wäre rechtliche Subsumtion) Z2: trotz geklärtem SV Verurteilung nich…

  97. Nach 2 jährigem Ermittlungsverfahren klagt StA den A wg Entziehung von Energie gem § 132 (1) und (2) erster Fall StGB iZm Kryptomining an. Schaden liegt bei 60.000. Es gibt keine Hinweise auf Manipulationshandlung des A, nach Ansicht der StA hätte der A aber aufgrund der derart niedrigen Stromrechnung, bei der gar kein Serverbetrieb möglich ist, Verdacht schöpfen müssen und das Energieunternehmen über den zu geringen verrechneten Energiebezug verständigen müssen. Würde sich an seinen Rechtsmitt…

    Ja, Zuständigkeit ändert sich > 50.000: § 31 (3) Z 6a -> LG als Schöffengericht < 50.000: § 31 (4) Z1 -> Einzelrichter am LG Anhand der Strafdrohung > 1 Jahr daher gem § 210 Strafantrag (bei Grundfall: Anklageschrift) gem § 484 keine Begründungspflicht kein Einspruch gg Strafantrag nur amtswegige Prüfung durch Gericht gem § 485 -> A kann nur bei Gericht anregen

  98. I schließt mit Mobilfunkanbieter B1 einen Vertrag unter dem Namen des H ab und verwendet unberechtigt eine Ausweiskopie des B und dessen Kontodaten. Umfang des Vertrages sind €60 monatlich und ein iPhone im Wert von €900, welches auch an I geliefert wird. Nachdem binnen weniger Tage 30 vergleichbare Fälle angezeigt wurden, entschließt sich die Kriminalpolizei, die von der Firma B 1 dem (vermeintlichen) H zugewiesene Telefonnummer abzuhören, um Hinweise auf den Aufenthalt von I, der der Kopf die…

    Formell braucht Handypeilung (§ 134 Z 2a StPO) eine Anordnung der StA nach gerichtlicher Bewilligung (§ 137 Abs 1 StPO) fehlt, kein hinweis darauf im SV -> scheitert an formellen Voraussetzungen Materiell ist § 135 Abs 2a iVm Abs 2 Z3 oder Z4 StPO einschlägig § 148 erster Fall StGB (gewerbsmäßiger Betrug, weil 30 Fälle) ist mit FS > 1 Jahr bedroht Z3: Nummer aktiv -> Förderung der Aufklärung und Ermitteln der Daten des Beschuldigten zu erwarten Z4: Nummer aktiv -> dringender Tatverdacht gegeben…

  99. I schließt mit Mobilfunkanbieter B1 einen Vertrag unter dem Namen des H ab und verwendet unberechtigt eine Ausweiskopie des B und dessen Kontodaten. Umfang des Vertrages sind €60 monatlich und ein iPhone im Wert von €900, welches auch an I geliefert wird. Nachdem binnen weniger Tage 30 vergleichbare Fälle angezeigt wurden, entschließt sich die Kriminalpolizei, die von der Firma B 1 dem (vermeintlichen) H zugewiesene Telefonnummer abzuhören, um Hinweise auf den Aufenthalt von I, der der Kopf die…

    Formell braucht Überwachung (§ 134 Z 3 StPO) eine Anordnung der StA nach gerichtlicher Bewilligung (§ 137 Abs 1 StPO) fehlt, kein hinweis darauf im SV -> scheitert an formellen Voraussetzungen Materiell ist § 135 Abs 3 Z 3 lit b StPO einschlägig § 148 erster Fall StGB (gewerbsmäßiger Betrug, weil 30 Fälle) ist mit FS > 1 Jahr bedroht Nummer aktiv - Verwendung zu erwarten, lit b erfüllt -> Materiell würde es gehen!

  100. I schließt mit Mobilfunkanbieter B1 einen Vertrag unter dem Namen des H ab und verwendet unberechtigt eine Ausweiskopie des B und dessen Kontodaten. Umfang des Vertrages sind €60 monatlich und ein iPhone im Wert von €900, welches auch an I geliefert wird. Nachdem binnen weniger Tage 30 vergleichbare Fälle angezeigt wurden, entschließt sich die Kriminalpolizei, die von der Firma B 1 dem (vermeintlichen) H zugewiesene Telefonnummer abzuhören, um Hinweise auf den Aufenthalt von I, der der Kopf die…

    Delikt: § 85 StGB KV mit schweren Dauerfolgen oder 87 StGB Überwachung gem § 134 Z 3 StPO erfordert Anordnung der StA nach gerichtl Bewilligung gem § 137 Abs 1 StPO polizeiautonom -> fehlende Anordung Verwertungsverbot gem § 140 (1) Z 2 StPO Ergebnisse dürfen nicht verwendet werden. Aber: keine Fernwirkung des Verbots = StA darf versuchen dieses Wissen, das sie nicht haben dürfte, auf andere Weise nachzuweisen Ausforschen des Verdächtigten ist nicht tabuisiert -> Prozess darf geführt werden