Humanitäres Völkerrecht - Altfragen - Prof Stadlmeier (JKU, Austria)

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  1. Wer von den folgenden Personen ist im internationalen bewaffneten Konflikt Kombattant? a. Kommandant einer Panzerkompanie b. Evangelischer Militärpfarrer c. Lebensmittellieferantin d. Bataillonsärztin

    Art 13 GK I+II, Art 1 HLKO, Art 43 ZP I a) Kommandant einer Panzerkompanie Reguläre Armee ist Kombattant (1) b) Evangelischer Militärpfarrer Seelsorgepersonal = Geschützte Nichtkombattanten (2) c) Lebensmittellieferantin Lieferanten = Geschützte Nichtkombattanten (1) Nichtkombattanten e) Bataillonsärztin Sanitätspersonal = Geschützte Nichtkombattanten (2)

  2. Wer sind aller Kombattanten?

    Kombattanten (1) = Kriegsführende Kombattanten iSd Art 1 HLKO / Art 13 GK I + II Das sind: Reguläre Armee inkl eingegliderter Miliz (wie Ö) Milizen und Freiwilligenkorps Levée en masse Kombattanten (2) Erweiterter Kombattantenbegriff gem Art 44 I. ZP 1977 Das sind "Streitkräfte" iSd Art 43 I. ZP Gesamtheit der organisierten bewaffneten Verbände unter verantwortlicher Führung mit internem Disziplinarsystem Unter Umständen keine permamente Unterscheidung von Zivilbevölkerung -> Guerillakrieg revo…

  3. Wer sind aller Nichtkombattanten?

    Geschützte Nichtkombattanten (1) Art 13 Z4 GK I+II Heeresgefolge = Personen, die den Streitkräften folgen, ohne in sie eingegliedert zu sein das sind: Zivile Besatzungsmitglieder von Militärluftfarzeugen Journalisten Lieferanten Sonstige Dienstleister Haben Anspruch auf PoW Status und Schutz aufgrund der Militärnähe Geschützte Nichtkombattanten (2) Art 24 GK I, Art 36 GK II Sanitäts- und Seelsorgepersonal Kein PoW Status gem Art 33 GK III können von Gewahrsamsmacht zur Betreuung der PoWs zurück…

  4. Was kennzeichnet den nicht-internationalen bewaffneten Konflikt hoher Intensität?

    = NIAC (non-international armed conflict) hoher Intensität Definiert in Art I ZP II organisierte bewaffnete Gruppen verantwortliche Führung territoriale Kontrolle können (aufgrund der Führung ) das ZP II anwenden Qualitätssprung zum bewaffneten Konflikt gekennzeichnet durch anhaltende Gewalt (protracted violence) unter Einsatz von Waffengewalt (armed) Schafft Abgrenzungsproblem zu organisierter Kriminalität mafioser Strukturen aber: dies haben idR keine andauernde strukturierte Gewaltausübung A…

  5. Im Zuge einer Gefechtsübung plant Hauptmann Schneidig, Kompaniekommandant der Partei BLAU, Scharfschützen an mehreren Fenstern dieses Gebäudes zu postieren, um einen Hinterhalt gegen Partei ORANGE zu simulieren. Sie sind als Rechtsberater/in bei der Übung mit eingebunden, um die Beachtung humanitär-völkerrechtlicher Bestimmungen zu überwachen. Was halten Sie von dem Plan von Hauptmann Schneidig?

    Es ist die Frage zu klären ob es sich um ein militärisches oder ziviles Objekt handelt. Wenn der Kommandant Scharfschützen postiert, wird es als militärisches Objekt kategorisiert. -> kann somit unter den Geboten der Vorsichtsmaßnahmen und Verhältnismäßigkeit angegriffen und beschädigt werden Sowohl bei IAC als auch NIAC feindselige Akte und Verwendung zu Militärzwecken von Kulturgüter untersagt Kulturschutz iSd Art 4 Haager Kulturschutzkonvention und iSd Art 53 ZP I und Art 16 ZP II zb Histori…

  6. Welche der folgenden Personen ist Kombattant/in? a. Feldkochgehilfe b. Panzerkommandantin (Kampfpanzer „Leopard“ des Bundesheeres) c. Servicetechniker des Herstellers des Panzers unter b. d. Protestantischer Militärpfarrer

    Art 13 GK I+II, Art 1 HLKO, Art 43 ZP I a) Feldkochgehilfe Reguläre Armee Normaler soldat, der nur zwischen Gefechten kocht! ist Kombattant (1) b) Panzerkommandantin Reguläre Armee ist Kombattant (1) c) Servicetechniker des Herstellers des Panzers unter b. Sonstige Dienstleister = Geschützte Nichtkombattanten (1) d) Protestantischer Militärpfarrer Seelsorgepersonal = Geschützte Nichtkombattanten (2)

  7. Im Zuge der Kampfhandlungen rund um die kroatische Stadt Dubrovnik beschossen Artillerieverbände der jugoslawischen Volksarmee im Dezember 1992 die historische Altstadt. War das zulässig?

    Kulturgüterschutz bei IAC und NIAC untersagt feindselige Akte gg historische Monumente, Kunstgegenstände oder religiöse Stätten, die kulturelles oder spirituelles Erbe der Völker darstellen. historische Altstadt hat historischen Wert Art 4 der Haager Kulturschutzkonvention 1954: Verzicht auf die Nutzung von Kulturgut für militärische Zwecke sowie auf feindselige Handlungen gg Kulturgut. Kein Hinweis im SV das eine militärische Notwendigkeit gem Art 4 (2) vorliegt. auch: Kulturschutz nach 16 ZP…

  8. Franziska Furchtlos soll als Auslandskorrespondentin für die „Kepler Tribune“ von einem soeben ausgebrochenen bewaffneten Konflikt zwischen den Staaten Absurdistan und Kakanien berichten. Dazu erhält sie von der kakanischen Regierung einen eigenen Ausweis als Journalistin. Dennoch ist ihr nicht wohl bei diesem Auftrag, und sie ersucht Sie vor ihrer Abreise ins Kriegsgebiet um Beratung, welcher Status ihr dort – insbesondere im Falle ihrer Gefangennahme – zukommt. (Anmerkung: Beide Staaten haben…

    bewaffneter Konflikt zw A und K ist IAC (International armed conflict) -> PoW Regeln der GK III gelten 13 HLKO und Art 4 Z4 GK3: Als Auslandskorrespondentin mit Journalistenausweis einer Konfliktpartei ist F eine geschützte Nichtkombattantin. weil Heeresgefolge Sie darf nicht an Kampfhandlungen teilnehmen Hat Anspruch auf Prisoner of War Status und Schutz Geregelt GK III Gewahrsamsmacht ist für Schutz der POWs verantwortlich nach Art 12, 13, 14 GK III nach Art 19 GK III in Lager außerhalb der G…

  9. Die USA bedienten sich im Zuge des internationalen bewaffneten Konflikts im Irak mehrfach privater amerikanischer Militärfirmen, etwa zum Betrieb von Gefangenenlagern, in denen es mehrfach zu Übergriffen des Personals und Misshandlungen der dort festgehaltenen irakischen Kämpfer kam. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu beurteilen?

    IAC -> Gefangene sind POW Haben Anspruch auf POW Status und Schutz Gewahrsamsmacht ist für den Schutz nach Art 12, 13, 14 GK III verantwortlich haftet auch für Schäden durch Unterlassen Art 21 bis 108 GK III regeln den Status der POW in Lagern Unterbringung, Verpflegung, Disziplinarmaßnahmen, ... Grundlegende Garantien nach Art 75 ZP I, Schutz vor Diskriminierung Tötung, Verstümmelung, Körperstrafen, Folter Erniedrigender oder entwürdigender Behandlung PMC = Private Military Companies idr keine…

  10. Brigadier Schneidig bereitet eine Gefechtsübung des Bundesheeres vor, die am Truppenübungsplatz Allentsteig stattfinden soll, und plant dabei auch den Einsatz von Minen ein. Der Stab des Brigadekommandanten hat Bedenken; der' Stabschef erinnert sich dunkel an einen Vortrag im Zuge seiner Offiziersausbildung über rechtliche Beschränkungen beim Einsatz von Minen. Sie werden als Rechtsberater/in um eine Kurzinformation gebeten. Was tragen Sie dem Stab vor?

    Ottawa Konvention 1997 verbietet Einsatz von Anti-Personen-Minen andere Minen - etwa gg Fahrzeuge - sind erlaubt. Personen-Minen: serien- oder behelfsmäßig so konzipiert, das sie typischerweise von Menschen unterschiedslos (Zivilist, Kombattant, ...) ausgelöst werden (zb Tretminen) Von Hand ausgelöste Anti-Schützen-Mine fällt nicht darunter, da der "Operator" unterscheiden kann

  11. Im Zuge der Kampfhandlungen rund um die kroatische Stadt Dubrovnik beschossen Artillerieverbände der jugoslawischen Volksarmee im Dezember 1992 eigenmächtig die historische Altstadt. Der Oberbefehlshaber, General Strugar, der die Beschießung gar nicht angeordnet hatte, wurde dafür vom ICTY zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Warum?

    Verstoß Kulturgüterschutz bei IAC und NIAC untersagt feindselige Akte gg historische Monumente, Kunstgegenstände oder religiöse Stätten, die kulturelles oder spirituelles Erbe der Völker darstellen -> Altstadt Art 4 der Haager Kulturschutzkonvention 1954: Verzicht auf die Nutzung von Kulturgut für militärische Zwecke sowie auf feindselige Handlungen gg Kulturgut. Kein Hinweis im SV das eine militärische Notwendigkeit gem Art 4 (2) vorliegt. Warum Freiheitsstrafe? nicht nur unmittelbarer Täter,…

  12. Wie ist die direkte Teilnahme von Personen an Kampfhandlungen in einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt rechtlich zu beurteilen?

    Man unterscheidet zw NIAC geringer Intensität und NIAC hoher Intensität. Geringe Intensität -> fehlen andauernder Gewaltausübung. In einem NIAC (Non-international armed conflict) gibt es keine Kombattanten und auch keine POW (prisoners of war). Es greifen nicht die besonderen Bestimmungen zur Kriegsgefangenschaft und diese Personen dürfen nicht an Kampfhandlungen teilnehmen. Wenn sie dies tun, müssen sich die Personen strafrechtlich dafür verantworten (sieh §§ 316, 320, 321ff StGB)

  13. Im Konflikt zwischen den Staaten Absurdistan und Bazaristan nähert sich ein bazarisches Fahrzeug den vordersten Teilen der absurdischen Truppen und führt die weiße Fahne. Der Kommandant der dort eingesetzten absurdischen Kompanie befiehlt seinen Soldaten, nicht auf das Fahrzeug zu schießen. Als sich die ersten absurdischen Soldaten dem Fahrzeug nähern; werden sie aus dem Fahrzeug heraus erschossen. Wie lautet Ihre rechtliche Beurteilung?

    Es handelt sich um sog. "Perfidie". Dies bedeutet, dass eine Schutzsituation (bsp Friedenszeichen) vortäuscht wird, um dadurch einen militärischen Vorteil zu erlangen Dies ist gem Art 8 (2) vii Röm Statut verboten und wird unabhängig vom Ausgang des Konflikts zwischen den beiden Ländern strafrechtliche Konsequenzen für die Soldaten aus Bazaristan haben. GGf relevant: Kommandantenverantwortlichkeit nach Art 28 Röm-Statut -> Kommandant in Bazaristan muss sich für Verhalten seiner Soldaten verantw…

  14. Bei der Flucht der Zivilbevölkerung aus einer Grenzstadt in Bazaristan werden über 100 Kinder von ihren Eltern getrennt und irren rund um die Stellungen der absurdischen Truppen umher. Welche Maßnahmen sind seitens Absurdistans angezeigt?

    zwei Staaten - IAC gem Art 58 ZP I haben die Truppen von Absurdistan grds die zivile Bevölkerung zu schützen. dh in casu aus der Umgebung der Militärischen objekte zu entfernen gem Art 77 ZP I besonderer Schutz für Kinder "alle praktisch durchführbaren Maßnahmen" damit sie nicht an Feindseligkeiten teilnehmen und gem Art 74 ZP I die Familienzusammenführung zu ermöglichen, insb durch Förderung Humanitärer Organisationen (wie etwa RK), die diesen Zweck verfolgen

  15. Die Besatzung eines absurdischen Kampfhubscti'raubers mit dem Auftrag, einen Tanklastzug zu zerstören, erkennt im Anflug auf das Ziel ca. 50 Zivilpersonen, die aus dem Tanklastzug Benzin abzapfen wollen. Wie soll sich die Besatzung verhalten?

    gem Art 57 ZP I haben die Truppen von Absurdistan grds die zivile Bevölkerung bei Angriffen zu schützen. Das Tankfahrzeug ist ein militärisches Objekt, das grds angegriffen werden darf. Da die Zivilisten versuchen, von diesem mil. Objekt Benzin abzuzapfen ist gem Art 57 ZP I die Verhältnismäßigkeit zu prüfen, Militärischer Vorteil muss gg Kollateralschäden abgewogen werden In casu 50 Zivilpersonen geschädigt oder getötet zu große Kollateralschäden Die Argumentation dennoch anzugreifen, erschein…

  16. In Österreich wird Marc Massacre, ein Militärangehöriger der Armee Absurdistans, festgenommen und an den Internationalen Strafgerichtshof überstellt. Er war in einem mehrmonatigen bewaffneten Konflikt zwischen Absurdistan und Bazaristan Kommandant eines Bataillons . Ihm wird zur Last gelegt, dass unter seinem Kommando Zivilpersonen gezwungen wurden, Schützengräben auszuheben und seine Soldaten unter Beschuss mit Lebensmitteln zu versorgen. Die Familie von Marc Massacre beauftragt Ihre Kanzlei,…

    Auf Zivilisten im besetzten Gebiet findet Art 51 GK IV Anwendung. Sie dürfen nicht gezwungen werden, in bewaffneten Kräften oder Hilfskräften zu dienen. leg cit lässt zwar gewisse Arbeiten für die Bedürfnisse der Besetzungsarmee zu, nicht jedoch Arbeiten, die zur Teilnahme an militärischen Operationen führen. Das Ausheben von Schützengräben dient nicht der Versorgung der Armee und hat den Charakter von militärischen Hilfskräften und darf den Zivilisten somit nicht auferlegt werden. Die Versorgu…

  17. In Österreich wird Marc Massacre, ein Militärangehöriger der Armee Absurdistans, festgenommen und an den Internationalen Strafgerichtshof überstellt. Er war in einem mehrmonatigen bewaffneten Konflikt zwischen Absurdistan und Bazaristan Kommandant eines Bataillons . Bewohner einer Kleinstadt an einem Checkpoint von Soldaten misshandelt und ausgeplündert wurden, und er trotz des Protests des Bürgermeisters nichts dagegen unternommen hat Die Familie von Marc Massacre beauftragt Ihre Kanzlei, sein…

    gem Art 3 GK I-IV (identisch) und Art 75 ZP I ist die Zivilbevölkerung zu schützen, insbesondere verboten sind Angriff auf Leib und Leben, Beeinträchtigung der persönlichen Würde, erniedrigende und entwürdigende Behandlung die Misshandlung widerspricht leg cit Das Plündern ist gem Art 47 HLKO und Art 33 GK IV verboten. Natural- und Dienstleistungen können requirirt werden gem Art 52 HLKO, was aber in casu nicht stattgefunden hat. Das plündern widerspricht leg cit Das Vorgehen des Bataillons war…

  18. In Österreich wird Marc Massacre, ein Militärangehöriger der Armee Absurdistans, festgenommen und an den Internationalen Strafgerichtshof überstellt. Er war in einem mehrmonatigen bewaffneten Konflikt zwischen Absurdistan und Bazaristan Kommandant eines Bataillons . im Zuge der Gefangennahme von ca 50 bazarischen Soldaten die bei ihnen befindlichen 4 Sanitäter trotz ihres Protestes, sie seien keine Kombattanten, gezwungen wurden, bei den Kriegsgefangenen zu bleiben und ihre medizinische Versorg…

    Sanitäter gehören zur Gruppe des Sanitäts- und Seelsorgepersonals damit geschützte Nichtkombattanten die aber anders als anderes Heeresgefolge keinen PoW status haben. gem Art § 32 GK III können sie aber von der Gewahrsamsmacht zurückbehalten werden um die PoW zu versorgen Ihnen kommt dann der gleiche Schutz wie PoW zu Das Vorgehen des Bataillons des Marc M war rechtmäßig

  19. Was regelt HLKO?

    Begriff des Kriegsführenden Kriegsgefangene Presse Plünderungsverbot

  20. Was regelt GK I?

    Verwundete im Felde

  21. Was regelt GK II?

    Verwundete zur See

  22. Was regelt GK III?

    Kriegsgefangene

  23. Was regelt GK IV?

    Zivilpersonen

  24. Was regelt ZP I?

    Schutz der Opfer von IAC

  25. Was regelt ZP II?

    Schutz der Opfer von NIAC hoher Intensität

  26. Was ist der Mindestschutz?

    gem Art 75 ZP I Schutz den auch Personen ohne Anspruch auf PoW Status genießen ebenso relevant: gem Art 51 ZP I Schutz der Zivilbevölkerung zb vor unterschiedslosem Angriff

  27. Lösungsstruktur

    Konflikt (IAC, NIAC, Unruhe) Personen (Kombattant, geschützter Nichtkombattant, Sanitäter, Zivilist, DPH, PoW, Söldner, Spione, PMC) Objekt (Militärisch, Zivil, Dual-Use, Kulturgut Methode (unterschiedsloser Angriff, Perfidie) Verhältnismäßigkeit (Kollateralschäden) Vorsichtsmaßnahmen (Stoppen, Warnung, Evakuierung) Verantwortlichkeit (Individuell, Kommandant)

  28. Typologie der Konflikte

  29. DPH?

    keine anerkannte Definition IKRK: Direkte nachteilige Auswirkungen auf mil. Operationen der Gegenseite Direktes Verursachen von Tod, Verletzung oder Schäden Grenzfälle: Munitionstransport nachteilige Auswirkung auf mil. Operationen der Gegenseite aber nur indirekter Zusammenhang zu Tod, Verletzung, Schäden

  30. PMC?

    Private Military Companies Mitglieder sind keine Söldner iSd Art 47 ZP I weil idr wird das Unternehmen, nicht die einzelne Person rekrutiert außerdem sind die Angestellten oft Staatsbürger einer Konfliktpartei gelten als DPH

  31. Welche Konflikttypen und Rechtsgrundlagen gibt es?

    NIAC niedriger Intensität: GK I-IV (jeweils Art 3) NIAC hoher Intensität: ZP II Sonderfall Befreiungskrieg: gilt gem Art 1 (4) ZP I als IAC IAC: HLKO, GK I-IV, ZP I

  32. Wann liegt IAC wann NIAC vor?

    IAC wenn Mehrere Staaten involviert zb "Krieg zw Staat A und B" -> IAC Sonderfall: Befreiungskrieg gem Art I (4) ZP I gg Kolonialmacht, fremde Besatzung, ... Daher: Kolonialgebiet gilt als eigenes Staatsgebiet, obwohl formell Teil des Kolonialstaats NIAC wenn mindestens ein Nicht-Staatlicher Akteur involviert ist dh Gruppe die auch nicht im Auftrag eines Staates kämpft

  33. PoW bei welchem Konflikttypen?

    nur IAC

  34. Söldner

    Art 47 ZP I keine Kombattanten = keine Kampfberechtigung sind strafrechtl Verantwortlich kein PoW status!