ÖR II AG - Verwaltungsvorschriften

15 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. Ist für eine Bauanlagengenehmigung nach GewO eine Gewerbeberechtigung bzw deren Voraussetzungen notwendig?

    Nein, sind gem § 15 GewO zwei unabhängige Verfahren Das fehlen der Voraussetzungen der Gewerbeberechtigung (zb kein gewerberechtlicher GF) hindert nicht an der Anlagengenehmigung

  2. Voraussetzungen für Anmeldung von freiem freies Gewerbe?

    Freies Gewerbe liegt vor wenn nicht in § 94 GewO genannt § 8 GewO muss gegeben sein (eigenberechtigte natürl Person) Keine der Ausschlussgründe des § 13 GewO darf vorliegen

  3. Kann in einer Verhandlung über eine Betriebsanlagengenehmigung ein Nachbar einwenden, dass die Zufahrtsstraße über ihr Grundstück geht, und sie keine Zustimmung zur Nutzung erteilt?

    Zustimmung zur Nutzung ist eine privatrechtliche Einwendung in der Verhandlung können aber nur subjektiv-öffentliche Rechte geltend gemacht werden gem § 357 gilt bei privatrechtl Einwendungen: Verhandlungsleiter hat auf Einigung hinzuwirken Nachbar ist uaf den Zivilrechtsweg zu verweisen Einwendung ist unzulässig, Nachbar ist präkludiert

  4. Kann in einer Verhandlung über eine Betriebsanlagengenehmigung ein Nachbar einwenden, dass die Anlage nicht der Widmung des Grundstücks enstpricht?

    Im gewerbebehördlichen Verfahren können keine Widersprüche zu raumordnungsrechtlichen Vorschriften geltend gemacht werden Unzulässige Einwendung, Nachbar ist präkludiert

  5. Wo ist geregelt in welcher Grundstückswidmungskategorie eine Betriebsanlage gebaut werden darf?

    BTypVO

  6. Kann ein Antrag auf Betriebsanlagengenehmigung abgewiesen werden, weil die Anlage nicht der Widmung des Grundstücks enstpricht?

    Gewerbebehörde darf nicht raumordnungsrechtliche Vorschriften prüfen → ist keine Genehmigungsvoraussetzung der GewO Abweisung deswegen macht den Bescheid rechtswidrig

  7. Wer gilt als Erwachsen iSd Ersatzempfängers nach § 16 ZusG?

    verlangt Mündigkeit, also ab 14 Jahren

  8. Wo ist die Zuständigkeit in der BauO geregelt?

    § 55 BauO

  9. Wann ist im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde ein mündlicher Einwand eines Beteiligten (zb Nachbarn) rechtzeitig?

    bis Ende der mündl Verhandlung gem § 42 (1) erster Satz AVG iVm § 44 (2) letzter Satz AVG

  10. Wann ist im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde ein schriftlicher Einwand eines Beteiligten (zb Nachbarn) rechtzeitig?

    müssen spätestens am Tag vor Beginn der mündl Verhandlung eingelangt sein gem § 42 (1) erster Satz AVG iVm § 44 (2) letzter Satz AVG

  11. Ist eine Nachbarseinwendung über Widmungswidrigkeit im Verfahren nach der BauO zulässig?

    § 31 (4) OÄ BauO lässt öffentlich-rechtliche Einwendung zu, wenn subj Recht des Nachbarn besteht leg cit listet "Ausnutzbarkeit des Bauplatzes" auf ("insbesondere ... ") daher zulässig

  12. Ist eine Nachbarseinwendung über Mindestabstand zum Nachbarsgrundstück im Verfahren nach der BauO zulässig?

    § 31 (4) OÄ BauO lässt öffentlich-rechtliche Einwendung zu, wenn subj Recht des Nachbarn besteht leg cit listet Mindestabstand auf ("insbesondere ... ") daher zulässig

  13. Die Gesetzeslage zu welchem Zeitpunkt ist bei einer Gewerbeanmeldung relevant?

    Grds der ZP der Gewerbeanmeldung Aber: Bei sensiblem Gewerbe gem § 95 muss die Behörde aufgrund der Anmeldung einen Bescheid erlassen dann zählt wie bei jedem Bescheid der ZP der Bescheiderlassung -> Relevant wenn sich zw Anmeldung und Bescheid die gesetzliche Lage geändert hat.

  14. VwG Hebt Bescheid auf mit Begründung: Das Gutachten des SV sei nicht schlüssig hinsichtlich der Verschmutzung des Grundwassers, daher sei von einer Verschmutzung auszugehen. Das Gutachten geht auf die Verschmutzung gar nicht ein. Folge?

    Revisionsgrund: Rechtswidrigkeit infolge von Verletzung Verfahrensvorschriften gem § 42 (2) Z1 VwGG in casu: SV bedarf Ergänzung VwG hätte ermitteln müssen bzw SV zur Klarstellung auffordern materielle Wahrheit gem § 37 AVG iVm § 17 VwGVG, Amtswegigkeit gem § 39 (2) AVG iVM § 17 VwGVG

  15. Kann die Behörde den Bescheid per E-Mail zustellen?

    Zustellung an el. Zustelladresse gem § 37 ZustG grds möglich gem § 2 Z 5 ZustG ist "el Zustelladresse" eine vom Empfänger der Behörde für die Zustellung angegebene Adresse. Zustellung per E-Mail daher nur, wenn Empfänger die E-Mail der Behörde für die Zustellung angegeben hat nicht aber, wenn die Behörde die E-Mail von anderswo hat