Strafrecht II - StPO - Abschlussklausur

47 flashcards · Law · by daniel-eder

  1. A und B sind wegen § 127, 128 (1) Z5 StGB angeklagt. In der HV geben sie zu, einen weiteren Diebstahl in einem Bekleidungsgeschäft mit unbekannter Schadenshöhe unter Verwendung einer speziell präparierten Tasche begangen zu haben. Die StA ist vom Geständnis überrascht und stuft die neue Tat als gewerbsmäßigen einfachen Diebsahl unter Verwendung besonderer Mittel gem § 127, 130 (1) 1. Fall, § 70 (1) Z1 2. Fall StGB ein, da die beiden äußerten eine öftere Verwendung der Tasche in Erwägung gezogen…

    Zuständigkeit: ER am LG § 31 (4) Z1 StPO -> § 488 (1) StPO -> Regelungen für das LG als Schöffengericht gelten Diebstahl im Bekleidungsgeschäft ist neue, von Amts wegen zu verfolgende Tat Möglichkeiten der StA: 1. Antrag auf Ausdehnung der Anklage auf die neue Tat gem § 263 (1) 1. Satz iVm § 488 (1) StPO 2. oder Antrag auf Vorbehalt der selbständigen Verfolgung wegen der neuen Tat gem § 263 (2) iVm § 488 (1) StPO 3. oder keine Handlung der StA Konsequenzen: 1. Ausspruch über die neue Tat im Urt…

  2. A und B sind wegen § 127, 128 (1) Z5 StGB angeklagt. In der HV geben sie zu, einen weiteren Diebstahl in einem Bekleidungsgeschäft mit unbekannter Schadenshöhe unter Verwendung einer speziell präparierten Tasche begangen zu haben. Die StA ist vom Geständnis überrascht und stuft die neue Tat als gewerbsmäßigen einfachen Diebsahl unter Verwendung besonderer Mittel gem § 127, 130 (1) 1. Fall, § 70 (1) Z1 2. Fall StGB ein, da die beiden äußerten eine öftere Verwendung der Tasche in Erwägung gezogen…

    Rechtsmittel ist die Strafberufung gem § 489, 464 Z2 StPO Begründung: wegen negativer Prognose keine ausreichende Präventionswirkung der gänzlich bedingten Freiheitsstrafe

  3. A und B sind wegen § 127, 128 (1) Z5 StGB angeklagt. In der HV geben sie zu, einen weiteren Diebstahl in einem Bekleidungsgeschäft mit unbekannter Schadenshöhe unter Verwendung einer speziell präparierten Tasche begangen zu haben. Die StA ist vom Geständnis überrascht und stuft die neue Tat als gewerbsmäßigen einfachen Diebsahl unter Verwendung besonderer Mittel gem § 127, 130 (1) 1. Fall, § 70 (1) Z1 2. Fall StGB ein, da die beiden äußerten eine öftere Verwendung der Tasche in Erwägung gezogen…

    Zuständigkeit: ER am LG § 31 (4) Z1 StPO Also gem § 210 Strafantrag, für ER am LG geregelt in § 485 StPO Strafantrag der StA ist von Gericht amtswegig zu prüfen - kein Einspruch der Angeklagten möglich Die Angeklagten können lediglich die Zurückweisung des Strafantrags sowie eine Verfahrenseinstellung bei Gericht anregen Begründung: Verurteilung ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig gem §§ 212 Z1, 485 (1) Z3 StPO Weil StA mangels Antrag auf Vorbehalt der Verfolgung das Verfolgungsrecht ver…

  4. A ist wegen schwerer Körperverletzung am Bnach § 84 Abs 4 StGB angeklagt. Er erscheint zur HV vertreten durch den Jusstudenten D. Die Richterin fordert ihn auf einen "ordentlichen Verteidiger" zu bestellen, was A verweigert, und fährt dann mit dem Verfahren fort. A wird entsprechend der Anklage zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, welche mit Probezeit für den Vollzug von Jahren bedingt nachgesehen wird. Außerdem wird dem B 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. War die Durchführ…

    Sachliche Zuständigkeit: § 84 Abs 4 StGB: FS von 6 M bis zu 5 Jahren -> ER am LG gem § 31 Abs 4 Z 1 StPO • Notwendige Verteidigung gern § 61 Abs 1 Z 5 StPO • Durchführung der HV unzulässig

  5. A ist wegen schwerer Körperverletzung am Bnach § 84 Abs 4 StGB angeklagt. Er erscheint zur HV vertreten durch den Jusstudenten D. Die Richterin fordert ihn auf einen "ordentlichen Verteidiger" zu bestellen, was A verweigert, und fährt dann mit dem Verfahren fort. A wird entsprechend der Anklage zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, welche mit Probezeit für den Vollzug von Jahren bedingt nachgesehen wird. Außerdem wird dem B 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Mit welchem Recht…

    Sachliche Zuständigkeit: § 84 Abs 4 StGB: FS von 6 M bis zu 5 Jahren -> ER am LG gem § 31 Abs 4 Z 1 StPO daher Nichtigkeitsberufung gem § 489 Nichtigkeitsgrund: § 281 (1) Z1a StPO (Notwendige Verteidigung) Gute Erfolgschancen

  6. A ist wegen schwerer Körperverletzung am Bnach § 84 Abs 4 StGB angeklagt. Er erscheint zur HV vertreten durch den Jusstudenten D. Die Richterin fordert ihn auf einen "ordentlichen Verteidiger" zu bestellen, was A verweigert, und fährt dann mit dem Verfahren fort. A wird entsprechend der Anklage zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, welche mit Probezeit für den Vollzug von Jahren bedingt nachgesehen wird. Außerdem wird dem B 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Welche Möglichkei…

    Schmerzensgeld ist Privatbeteiligung gern § 67 StPO Rechtsmittel: § 489 Abs 1 iVm § 464 Z 3 StPO: Berufung wegen des Ausspruches über privatrechtliche Ansprüche, da lediglich EUR 3.000 angemessen (statt EUR 5.000)

  7. A zeigt B bei der Polizei wegen Tierquälerei gem § 222 StGB an weil er seiner Katze nicht vom Baum geholfen hat, sodass sie die ganze Nacht dort verbringen musste und "herzzerreißend" miaut hat. Der Polizist C unternimmt nichts, weil das Verhalten seiner Ansicht nach keinen strafrechtlichen TB begründet. A fragt eine Woche später erneut nach, C antwortet ihr mit ebendieser Begründung. A schreibt daraufhin einen erbosten Brief an die StA und beschwert sich über die Untätigkeit der Polizei. Der Z…

    gem § 2 (1) StPO müssen KriPo und StA jeden Anfangsverdacht, der nicht nur auf Verlangen einer dazu berechtigten Person zu verfolgen ist in einem EV von Amts wegen aufzuklären es liegt kein Anfangsverdacht iSd § 1 (3) StPO vor gem § 100 (3a) StPO muss KriPO an StA berichten, wenn aus ihrer Sicht kein Anfangsverdacht vorliegt Verstoß aber Sanktionslos

  8. A zeigt B bei der Polizei wegen Tierquälerei gem § 222 StGB an weil er seiner Katze nicht vom Baum geholfen hat, sodass sie die ganze Nacht dort verbringen musste und "herzzereißend" miaut hat. Der Polizist C unternimmt nichts, weil das Verhalten seiner Ansicht nach keinen strafrechtlichen TB begründet. A fragt eine Woche später erneut nach, C antwortet ihr mit ebendieser Begründung. A schreibt daraufhin einen erbosten Brief an die StA und beschwert sich über die Untätigkeit der Polizei. Der Zu…

    Sie hat nach § 35c StAG von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen A ist zu verständigen und darauf hinzuweisen, dass ein Antrag auf Fortführung nach § 195 StPO nicht zusteht Verfahrenseinstellung nach § 190ff StPO kommt mangels Anwendbarkeit der StPO nicht Betracht

  9. A zeigt B bei der Polizei wegen Tierquälerei gem § 222 StGB an weil er seiner Katze nicht vom Baum geholfen hat, sodass sie die ganze Nacht dort verbringen musste und "herzzereißend" miaut hat. Der Polizist C unternimmt nichts, weil das Verhalten seiner Ansicht nach keinen strafrechtlichen TB begründet. A fragt eine Woche später erneut nach, C antwortet ihr mit ebendieser Begründung. A schreibt daraufhin einen erbosten Brief an die StA und beschwert sich über die Untätigkeit der Polizei. Der Zu…

    Aufsichtsbeschwerde gem § 37 StAG Maßnahmenbeschwerde an LVwG scheitert an fehlender Ausübung von unmittelbarer Befehls- oder Zwangsgewalt Fortführungsantrag nach § 195 StPO scheitert mangels Strafverfahrens und damit fehlender Anwendbarkeit der StPO A hat auch keine Opfereingeschaft iSd § 65 StPO, welche Voraussetzung für Fortführungsantrag wäre

  10. In der HV stehen die Chancen des wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen(§§ 15,206 Abs 1 StGB) angeklagten E auf einen Freispruch schlecht. Zwar bestreitet er nach wie vor die Tat und bezichtigt die 13-jährige Tochter seines besten Freundes der Lüge. Das Mädchen hatte aber in seiner Vernehmung absolut glaubwürdig gewirkt und E sowie seinem Verteidiger war es nicht gelungen, es in irgendwelche Widersprüche zu verwickeln. Als letzte Möglichkeit, den drohenden Schuldspruch n…

    Erwägungen: § 55 (1) StPO: Beweisthema, Beweismittel, Begründung § 238 (1) StPO: Beweisantragslegitimation Kein Hinweis auf psychische Probleme, daher Beweiseignung zu verneinen -> unzulässiger Erkundungsbeweis iSd § 55 (2) Z2 Es handelt sich um ein Glaubwürdigkeitsgutachen: nur zulässig, wenn Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Fachkenntnissen abhängt Gutachtenserstellung bräuchte Zustimmung der Zeugin - Zustimmung hätte im Antrag dargelegt werden müssen Entscheidung: Das nach § 31 (3) Z1 StPO…

  11. In der HV stehen die Chancen des wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen(§§ 15,206 Abs 1 StGB) angeklagten E auf einen Freispruch schlecht. Zwar bestreitet er nach wie vor die Tat und bezichtigt die 13-jährige Tochter seines besten Freundes der Lüge. Das Mädchen hatte aber in seiner Vernehmung absolut glaubwürdig gewirkt und E sowie seinem Verteidiger war es nicht gelungen, es in irgendwelche Widersprüche zu verwickeln. Als letzte Möglichkeit, den drohenden Schuldspruch n…

    Antrag ablehnende Entscheidung nach § 238 Abs 1 StPO kann nicht gesondert angefochten werden gem § 238 Abs 3 letzter Satz StPO Nichtigkeitsbeschwerde nach § 281 Abs 1 Z 4 StPO; wird keinen Erfolg haben

  12. C und E bringen den schwer verletzten D mit dem Auto ins ins KH. C überlegt es sich anders und stoppt den Wagen. E fragt warum C nicht weiterfährt, C droht ihm daraufhin mit der Kündigung wenn er nicht ruhig ist. E unternimmt daraufhin nichts und D stirbt wenig später. E wird von den ermittelnden Polizisten als Zeuge geladen. Zu Beginn wird ihm erklärt, dass er als Zeuge darüber befragt werde, wie es zum Tod des D gekommen sei. Er müsse infolge seiner Zeugenstellung sämtliche Fragen wahrheitsge…

    E hat als Zeuge der sich selbst belasten könnte Aussageverweigerungsrecht gem § 157 Abs 1 Z 1 StPO • Fehlende Belehrung durch den Polizeibeamten • Aber Keine Nichtigkeit gern § 159 Abs 3 StPO diese nur für § 157 (1) Z2-5 E ist Mitbeschuldigter und sein Erscheinen kann aufgrund von entferntem Aufenthalt nicht bewerkstelligt werden daher Verlesungsmöglichkeit gem § 252 (1) Z1 StPO Aber: Keine Maßnahmen durch das Gericht, um das Erscheinen des E zu bewerkstelligen → keine Verlesungsmöglichkeit

  13. C und E bringen den schwer verletzten D mit dem Auto ins ins KH. C überlegt es sich anders und stoppt den Wagen. E fragt warum C nicht weiterfährt, C droht ihm daraufhin mit der Kündigung wenn er nicht ruhig ist. E unternimmt daraufhin nichts und D stirbt wenig später. E wird von den ermittelnden Polizisten als Zeuge geladen. Zu Beginn wird ihm erklärt, dass er als Zeuge darüber befragt werde, wie es zum Tod des D gekommen sei. Er müsse infolge seiner Zeugenstellung sämtliche Fragen wahrheitsge…

    Gemeinsames Verfahren gem § 37 StPO -> in casu Zuständigkeit des Geschworenengerichts • Nichtigkeitsbeschwerde gern § 345 Abs 1 Z 4 StPO • Begründung: Verletzung des § 427 StPO Voraussetzungen für ein Abwesenheitsverfahren sind nicht erfüllt (keine Ladung, keine Vernehmung nach §§ 164, 165 StPO)

  14. Der 15 Jährige C nimmt die 13 Jährige A auf Video auf, während sie den 15 Jährigen B Oral befriedigt und schickt es an mehrere Personen weiter. E erhält das Video ebenso. Er möchte den C nicht verraten, deshalb erstattet er Strafanzeige gegen unbekannt. Der Polizist H fordert das Handy von E zur Beweissicherung, E händigt es aus. H sichtet die bereits geöffneten Nachrichten der vergangenen Stunden, wogegen E protestiert, schließlich seien diese Teil der Privatsphäre. H sichtet weiter und findet…

    E übergibt das Handy zunächst freiwillig - also keine Sicherstellung iSd § 109 erst durch den Protest gg Sichtung der Nachrichten könnte eine Sicherstellung vorliegen, wenn das Einverständnis zurückgezogen wird. Jedenfalls liegt Sicherstellung vor, als H das Handy dem E auch nach Ende der Vernehmung nicht mehr zurückgibt. Materiell: ist die Sicherstellung zu dem ZP ua aus Beweisgründen zulässig gem § 110 (1) Z1 lt SV nimmt H das Handy auch aus diesem Grund an sich materiell zulässig Formell: St…

  15. Der 15 Jährige C nimmt die 13 Jährige A auf Video auf, während sie den 15 Jährigen B Oral befriedigt und schickt es an mehrere Personen weiter. E erhält das Video ebenso. Er möchte den C nicht verraten, deshalb erstattet er Strafanzeige gegen unbekannt. Der Polizist H fordert das Handy von E zur Beweissicherung, E händigt es aus. H sichtet die bereits geöffneten Nachrichten der vergangenen Stunden, wogegen E protestiert, schließlich seien diese Teil der Privatsphäre. H sichtet weiter und findet…

    es handelt sich um Überwachung von Nachrichten iSd § 134 Z3 weil die Nachrichten erst nach Sicherstellung eingegangen sind Materiell: keine Zustimmung des E iSd § 135 (3) Z2 auch § 135 (3) Z3 nicht anwendbar, weil im ZP der Überwachung der E noch nicht nach SuchtmittelG verdächtig war unzulässig Formell: StA Anordnung und gerichtl Bewilligung erforderlich gem § 137 (1) aber nicht vorhanden unzulässig Es liegt ein Zufallsfund vor: Hinweis auf andere strafbare Handlung, als jene die Anlass für Üb…

  16. Der 15 Jährige C nimmt die 13 Jährige A auf Video auf, während sie den 15 Jährigen B Oral befriedigt und schickt es an mehrere Personen weiter. E erhält das Video ebenso. Er möchte den C nicht verraten, deshalb erstattet er Strafanzeige gegen unbekannt. Der Polizist H fordert das Handy von E zur Beweissicherung, E händigt es aus. H sichtet die bereits geöffneten Nachrichten der vergangenen Stunden, wogegen E protestiert, schließlich seien diese Teil der Privatsphäre. H sichtet weiter und findet…

    Zuständigkeit: ER am LG gem § 31 (4) Z1 daher RM: Nichtigkeitsberufung gem § 489 (1) Grund: § 281 (1) Z3 weil § 140 (1) verletzt nicht rügepflichtiger Grund

  17. E wird wegen absichtlicher schwerer KV gem § 87 (1) StGB angeklagt. Das Erstgericht fällt ein Unzuständigkeitsurteil, weil aus seiner Sicht ein Tötungsvorsatz und somit versuchter Mord gem § 15, 75 StGB im Raum Steht. E bekämpft das Urteil, weil er davon ausgeht, dass das Erstgericht die Unzuständigkeit zu unrecht ausgesprochen hat. Das Rechtsmittelgericht hebt das zu unrecht ergangenen Unzuständigkeitsurteil auf und trägt dem Erstgericht auf gem § 288 (2) Z2 StPO "sich der Verhandlung und Urte…

    gem § 43 (2) StPO: Mitwirkung eines Richters an einem Urteil, das aufgehoben wurde in casu das Unzuständigkeitsurteil also Ausgeschlossenheit

  18. E wird wegen absichtlicher schwerer KV gem § 87 (1) StGB angeklagt. Das Erstgericht fällt ein Unzuständigkeitsurteil, weil aus seiner Sicht ein Tötungsvorsatz und somit versuchter Mord gem § 15, 75 StGB im Raum Steht. E bekämpft das Urteil, weil er davon ausgeht, dass das Erstgericht die Unzuständigkeit zu unrecht ausgesprochen hat. Das Rechtsmittelgericht hebt das zu unrecht ergangenen Unzuständigkeitsurteil auf und trägt dem Erstgericht auf gem § 288 (2) Z2 StPO "sich der Verhandlung und Urte…

    gem § 43 (1) Z3 StPO: Anschein der Befangenheit durch Aussagen des Richters Antrag auf Ablehnung gem § 44 (3) StPO Entscheidung durch das erkennende Gericht gem § 45 (1) Rechtsmittel: Nichtigkeitsbeschwerde gem § 281 (1) Z1 wegen Beteiligung eines ausgeschlossenen Richters bzw gem § 281 (1) Z4 StPO wegen Nichterkennen über den Antrag

  19. R hat alkoholisiert im Ortsgebiet mit einer Geschwindigkeit von 55 km/h den Fußgänger S angefahren, als dieser unvorsichtig die Fahrbahn überqueren wollte. Aufgrund der polizeilichen Ermittlungen ohne Vernehmung des R als Beschuldigten kommt es gegen ihn zu einer Anklage wegen § 88 Abs 4 zweiter Fall StGB Am Tag der HV erleidet Reine schwere Nierenkolik, die ihn ans Bett fesselt. Da er sein Handy am Vorabend bei seiner Freundin vergessen hat, kann er dies dem Gericht nicht mitteilen und bleibt…

    § 427 StPO: Abwesenheitsurteil Voraussetzungen: Vergehen gegeben Ladung wurde R zugestellt Aber nicht zum Anklagevorwurf vernommen -> Nichtigkeit Möglichkeiten: gem § 427 (3) Einspruch an OLG binnen 14 Tagen: einzubringen beim LG gem § 489 Abs 1 iVm § 281 (1) Z 3 StPO: Nichtigkeitsberufung

  20. R hat alkoholisiert im Ortsgebiet mit einer Geschwindigkeit von 55 km/h den Fußgänger S angefahren, als dieser unvorsichtig die Fahrbahn überqueren wollte. Aufgrund der polizeilichen Ermittlungen ohne Vernehmung des R als Beschuldigten kommt es gegen ihn zu einer Anklage wegen § 88 Abs 4 zweiter Fall StGB Am Tag der HV erleidet Reine schwere Nierenkolik, die ihn ans Bett fesselt. Da er sein Handy am Vorabend bei seiner Freundin vergessen hat, kann er dies dem Gericht nicht mitteilen und bleibt…

    Sachlich zuständig: ER des LG gem § 31 (4) Z1 StPO -> Anklage in Form von Strafantrag

  21. R hat alkoholisiert im Ortsgebiet mit einer Geschwindigkeit von 55 km/h den Fußgänger S angefahren, als dieser unvorsichtig die Fahrbahn überqueren wollte. Aufgrund der polizeilichen Ermittlungen ohne Vernehmung des R als Beschuldigten kommt es gegen ihn zu einer Anklage wegen § 88 Abs 4 zweiter Fall StGB Am Tag der HV erleidet Reine schwere Nierenkolik, die ihn ans Bett fesselt. Da er sein Handy am Vorabend bei seiner Freundin vergessen hat, kann er dies dem Gericht nicht mitteilen und bleibt…

    OLG entscheidet sowohl über Einspruch (§ 427 (3)) als auch Nichtigkeitsberufung (§ 33 (1) Z1) Vorgehen: Einspruch ist nicht Anfechtung des Urteilsinhalts, sondern schützt Recht des Angeklagten auf Anwesenheit in der HV OLG muss Einspruch in casu stattgeben, weil Angeklagter durch unabweisbares Hindernis abgehalten wurde in HV zu erscheinen es wird dann neue HV angeordnet. würde OLG Einspruch zurückweisen, gibt es kein RM mehr hat Angeklagter aber wie in casu zeitgleich mit Einspruch die Nichtig…

  22. Polizei bekommt vertraulichen Hinweis, dass der wegen schweren Betrugs (§ 146, 147 (3) StGB) gesuchte J im Wochenendhaus seines Bekannten K ist. Nach Anordnung der StA fahren zwei Polizeistreifen zum Wochenendhaus, um eine Durchsuchung vorzunehmen. Da niemand öffnet, wird dazu die Tür aufgebrochen. Es wird festgestellt, dass kurz zuvor eine Person anwesend war. Weiters werden Sachen des J gefunden. Wenige Minuten nach der Durchsuchung erscheint K, der von Nachbarn verständigt wurde, beim Wochen…

    Vorgehen ist Durchsuchung eines Ortes gem § 117 Z2 lit b StPO formelle Voraussetzungen gem § 120 (1) StPO: Anordnung der StA gegeben aber keine gerichtl Bewilligung keine Gefahr im Verzug nicht gegeben materielle Voraussetzungen gem § 119 (1) begründete Annahme, das Person dort ist gegeben Verhältnismäßigkeit des Aufbrechens der Türe ohne Versuch K zu kontaktieren fraglich angesichts Aufforderungspflicht des § 121 (1) mangels formeller Voraussetzungen nicht zulässig

  23. Polizei bekommt vertraulichen Hinweis, dass der wegen schweren Betrugs (§ 146, 147 (3) StGB) gesuchte J im Wochenendhaus seines Bekannten K ist. Nach Anordnung der StA fahren zwei Polizeistreifen zum Wochenendhaus, um eine Durchsuchung vorzunehmen. Da niemand öffnet, wird dazu die Tür aufgebrochen. Es wird festgestellt, dass kurz zuvor eine Person anwesend war. Weiters werden Sachen des J gefunden. Wenige Minuten nach der Durchsuchung erscheint K, der von Nachbarn verständigt wurde, beim Wochen…

    Einspruch an Gericht gem § 106 (1) Z2 StPO wegen fehlender gerichtl. Bewilligung sowie Unverhältnismäßigkeit Maßnahmenbeschwerde gem Art 130 (1) Z2 B-VG gg den rechtswidrigen Einsatz von Zwangsgewalt durch die KrimPol wegen fehlender gerichtl Bewilligung sowie Unverhältnismäßigkeit

  24. Polizei bekommt vertraulichen Hinweis, dass der wegen schweren Betrugs (§ 146, 147 (3) StGB) gesuchte J im Wochenendhaus seines Bekannten K ist. Nach Anordnung der StA fahren zwei Polizeistreifen zum Wochenendhaus, um eine Durchsuchung vorzunehmen. Da niemand öffnet, wird dazu die Tür aufgebrochen. Es wird festgestellt, dass kurz zuvor eine Person anwesend war. Weiters werden Sachen des J gefunden. Wenige Minuten nach der Durchsuchung erscheint K, der von Nachbarn verständigt wurde, beim Wochen…

    Es handelt sich um einen Zufallsfund gem § 122 (2) StPO kein Beweisverwendungsverbot

  25. B ist wegen schweren Betrugs (§§ 146, 147 Abs 2 StGB) angeklagt, weil er sich von einem Nachbarn den Betrag von 60.000 Euro geliehen hatte, obwohl er wusste, dass er diesen Betrag nicht zurückzahlen kann. B erscheint zur HV ohne Verteidiger, weil er davon ausgeht, sich selbst am besten verteidigen zu können, obwohl sein Jusstudium mehrere Jahre zurückliegt. Er lässt sich nur von seiner Lebensgefährtin und deren Bruder begleiten. Nach Beginn der Hauptverhandlung ordnet der Verfahrens-führende Ri…

    Zuständigkeit und Rechtsmittel Schöffengericht gem § 31 (3) Z6a StPO Rechtsmittel: Nichtigkeitsbeschwerde gem § 281 StPO Grund: Verletzung der notwendigen Verteidigung § 281 (1) Z1a infolge Verletzung von § 61 (1) Z4 StPO ist absoluter Nichtigkeitsgrund gem § 281 (3) kann nur zum Vorteil des Angeklagten eingesetzt werden gem § 281 (2) -> gegeben Grund: Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes keine eigenständige Anfechtungsmöglichkeit des Beschlusses gem § 229 (3) StPO Daher Nichtigkeitsbeschw…

  26. Ernst (E) ist angeklagt seiner Lebensgefährtin Frida (F) im Zuge eines Streits mehrere Prellungen im Gesicht zugefügt zu haben (§ 83 (1) StGB). Außerdem soll er ihr damit gedroht haben, dass „sie ihn noch kennenlernen werde“, wenn sie zur Polizei geht (§§ 15, 105 (1) StGB). F geht am nächsten Morgen zu ihrer Vertrauensärztin Dr. G um die Verletzungen behandeln zu lassen. Dabei nennt sie ihr auch den Streit mit E und dessen Drohung. Dr. G rät ihr umgehend Anzeige zu erstatten, denn sonst höre da…

    § 252 (1) Z 2a StPO erfordert Aussageverweigerungsrecht + kontradiktorische Vernehmung Aussageverweigerungsrecht gem § 156 (1) Z1: Lebensgefährtin, somit Angehörige iSd § 72 (2) StGB Kein Hinweis im SV auf kontradiktorische Vernehmung Z2a nicht anwendbar Auch keine Zustimmung iSd § 252 (1) Z4 Z4 nicht anwendbar Protokoll darf nicht verlesen werden

  27. Ernst (E) ist angeklagt seiner Lebensgefährtin Frida (F) im Zuge eines Streits mehrere Prellungen im Gesicht zugefügt zu haben (§ 83 (1) StGB). Außerdem soll er ihr damit gedroht haben, dass „sie ihn noch kennenlernen werde“, wenn sie zur Polizei geht (§§ 15, 105 (1) StGB). F geht am nächsten Morgen zu ihrer Vertrauensärztin Dr. G um die Verletzungen behandeln zu lassen. Dabei nennt sie ihr auch den Streit mit E und dessen Drohung. Dr. G rät ihr umgehend Anzeige zu erstatten, denn sonst höre da…

    Es gibt kein Beweisthemenverbot Keine Angabe der Fachrichtung der Dr G - Allgemeinmediziner nicht in § 157 (1) Z3 StPO aufgezählt Vernahme der Dr G ist keine Umgehung iSd § 252 (4), da es bei der Vernehmung der G um die Tat, und nicht um die polizeiliche Vernehmung der F geht.

  28. Ernst (E) ist angeklagt seiner Lebensgefährtin Frida (F) im Zuge eines Streits mehrere Prellungen im Gesicht zugefügt zu haben (§ 83 (1) StGB). Außerdem soll er ihr damit gedroht haben, dass „sie ihn noch kennenlernen werde“, wenn sie zur Polizei geht (§§ 15, 105 (1) StGB). F geht am nächsten Morgen zu ihrer Vertrauensärztin Dr. G um die Verletzungen behandeln zu lassen. Dabei nennt sie ihr auch den Streit mit E und dessen Drohung. Dr. G rät ihr umgehend Anzeige zu erstatten, denn sonst höre da…

    Zuständigkeit: ER am LG gem § 30 (1) Z1 iVm § 31 (4) Z2 ( = Nötigung ist vom Bezirksgericht ausgenommen) RM: Nichtigkeitsberufung gem § 489 (1) an OLG Grund: § 281 (1) Z3, weil Aussage der F verlesen wird, obwohl § 252 nicht erfüllt ist (siehe eigene Frage dazu)

  29. A zeigt B bei der Polizei an, mit Behauptung, dieser habe ihm die Reifen am PKW zerstochen, Schaden € 900 (§ 125). Er gibt C als Zeugen an. Polizist D besucht daraufhin B in der Wohnung, um ihn als Auskunftsperson zu befragen, gleiches macht er später bei C. B sagt "Na sicher!", weil ihn die st ändigen Vorwürfe des A nerven, und er weiß, dass es keine Beweise gegen ihn gibt und notfalls auch E bestätigen könnte, dass er zum TatZP bei Ihr war. C gibt an keine Beobachtungen gemacht zu haben. Die…

    StPO unterscheidet zw vorbereitender Erkundigung gem § 152 und Vernehmung gem § 153 gem § 151 Z1 ist Erkundigung das Verlangen von Auskunft und das Entgegennehmen von Mitteilungen gem § 151 Z2 ist Vernehmung das Befragen von Personen nach förmlicher Information über ihre Stellung und Rechte im Verfahren Befragung als Auskunftsperson ist Erkundigung in casu sind Rollen von B und C klar: B ist Beschuldigter iSd § 48 (1) Z2, weil aufgrund von A geschilderter Tatsachen konkret verdächtigt eine stra…

  30. A zeigt B bei der Polizei an, mit Behauptung, dieser habe ihm die Reifen am PKW zerstochen, Schaden € 900 (§ 125). Er gibt C als Zeugen an. Polizist D besucht daraufhin B in der Wohnung, um ihn als Auskunftsperson zu befragen, gleiches macht er später bei C. B sagt "Na sicher!", weil ihn die st ändigen Vorwürfe des A nerven, und er weiß, dass es keine Beweise gegen ihn gibt und notfalls auch E bestätigen könnte, dass er zum TatZP bei Ihr war. C gibt an keine Beobachtungen gemacht zu haben. Die…

    Zuständigkeit: § 125 StGB hat FS bis 6 Monate -> gem § 30 (1) StPO ist BG zuständig. daher Strafantrag gem § 451 kein Einspruch möglich, kann aber die amtswegige Überprüfung der Anklage durch Richter anregen Richter kann Verfahren vor HV gem § 451 (2) StPO einstellen, (kann gem § 450 seine Unzuständigkeit feststellen) oder die HV anordnen

  31. A zeigt B bei der Polizei an, mit Behauptung, dieser habe ihm die Reifen am PKW zerstochen, Schaden € 900 (§ 125). Er gibt C als Zeugen an. Polizist D besucht daraufhin B in der Wohnung, um ihn als Auskunftsperson zu befragen, gleiches macht er später bei C. B sagt "Na sicher!", weil ihn die st ändigen Vorwürfe des A nerven, und er weiß, dass es keine Beweise gegen ihn gibt und notfalls auch E bestätigen könnte, dass er zum TatZP bei Ihr war. C gibt an keine Beobachtungen gemacht zu haben. Die…

    gem § 190 Z2 hat StA das EV einzustellen, da kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht. -> Einstellung wegen fehlender Verurteilungswahrscheinlichkeit ist dies aus Sicht des A ungerechtfertigt -> Antrag auf Fortführung gem § 195 (1) Z2: Bedenken gg von StA angenommene Unglaubwürdigkeit oder (1) Z3: neue Tatsachen bzw neue Beweisanträge Frist gem § 195 (2) ist 14 Tage Antragslegitimiert ist A als Opfer iSd § 65 Z1 lit c Zuständig für Entscheidung über Antrag ist gem § 31 (6) Z3 St…

  32. N wurde wegen mehrfachen Ladendiebstahls angezeigt. Da sie geständig ist, entschließt sich die StA für Diversion bei der N 120h gemeinnützige Leistungen auferlegt werden. Mit der Bewährungshelferin vereinbart N, die Leistung in der Gemeinde Z zu erbringen. Nach 80h erbrachter Leistung postet ein Gemeinderatsmitglied ein Foto von ihr online mit der Bemerkung "die diebische Elster muss ihre Strafe abarbeiten. Gut so, denn Arbeit macht Frei!" Angewidert von dem Verhalten erklärt N, sicher keine St…

    Forsetzung des Verfahrens gem § 205 (2) Z1 StPO: N hat erst 80/120 Stunden erbracht Gem § 205 (3) kann StA von Fortsetzung absehen, wenn aus besonderen Gründen vertretbar in casu andenkbar, fehlen nur noch 40 Stunden und Behandlung der N durch Gemeinderat gem § 205 (4) kann Höhe oder Art der Leistung angepasst werden aufgrund geänderter Umstände Höhe Mindern bzw auf 80h setzen entspricht Wunsch der N Geänderte Umstände wären die Behandlung während der Leistungserbringung

  33. N wurde wegen mehrfachen Ladendiebstahls angezeigt. Da sie geständig ist, entschließt sich die StA für Diversion bei der N 120h gemeinnützige Leistungen auferlegt werden. Mit der Bewährungshelferin vereinbart N, die Leistung in der Gemeinde Z zu erbringen. Nach 80h erbrachter Leistung postet ein Gemeinderatsmitglied ein Foto von ihr online mit der Bemerkung "die diebische Elster muss ihre Strafe abarbeiten. Gut so, denn Arbeit macht Frei!" Angewidert von dem Verhalten erklärt N, sicher keine St…

    § 199 StPO: nach Erhebung der Anklage ist diversionelle Erledigung durch das Gericht möglich Formelle Voraussetzungen: § 198 (2) Z1: nicht mehr als 5 J FS § 130 (1) StGB sieht bis zu 3 J FS (2) Z2: keine schwere Schuld des Angeklagten iSd § 32 StGB (2) Z3: Tat hatte nicht Tod eines Menschen zur Folge erfüllt Materielle Voraussetzungen § 198 (1): SV hinreichend geklärt und Verurteilungswahrscheinlichkeit StA wollte ursprünglich diversionell vorgehen, also erfüllt § 198 (1) aE: keine präventive E…

  34. N wurde wegen mehrfachen Ladendiebstahls angezeigt. Da sie geständig ist, entschließt sich die StA für Diversion bei der N 120h gemeinnützige Leistungen auferlegt werden. Mit der Bewährungshelferin vereinbart N, die Leistung in der Gemeinde Z zu erbringen. Nach 80h erbrachter Leistung postet ein Gemeinderatsmitglied ein Foto von ihr online mit der Bemerkung "die diebische Elster muss ihre Strafe abarbeiten. Gut so, denn Arbeit macht Frei!" Angewidert von dem Verhalten erklärt N, sicher keine St…

    § 205 (5): setzt StA Verfahren fort und kommt es zur Verurteilung von N, sind die bereits erbrachten 80h gemeinnützige Leistung auf die Strafe anzurechnen

  35. L wird im Zuge der Vernehmung wegen allfälliger Beteiligung an den Taten des A nochmals zu ihrer vor einigen Wochen gegen V erhobenen Anzeige wegen Vergewaltigung (§ 201 StGB) befragt, von der mittlerweile klar ist, dass sie nicht stattgefunden hat. L verweigert die Aussage, weil ihr Vater mittlerweile tot sei und „sie die Ehre eines Toten nicht weiter beschmutzen wolle". Der vernehmende Polizist besteht auf einer Aussage und droht L an, dass er im Falle ihrer weiteren Weigerung eine Beugestraf…

    Laut SV wird L wg allfälliger Beteiligung an den Taten des A vernommen. L ist also jedenfalls Verdächtige iSd § 48 (1) Z1 oder schon Beschuldigte iSd § 48 (1) Z2 gem § 48 (2) sind Beschuldigtenrechte mangels gegenteiliger Bestimmung auch auf Verdächtige anzuwenden, also in casu unterscheidung egal Für Beschuldigte gilt Nemo-tenetur-Grundsatz gem § 7 StPO L hat Aussageverweigerungsrecht Polizist denkt an Beugemittel iSd § 93 StPO § 7 (2) verbietet aber Einsatz von Beugemitteln auch die Androhung…

  36. Im Strafverfahren gegen M wird O telefonisch als Zeuge geladen. Die vernehmende KrimPol will von ihm wissen, ober die bisexuellen Neigungen seiner ehemaligen Lebenspartnerin und Mutter seiner Kinder N, die eine Affäre mit der Beschuldigten M hatte, kannte. O möchte nicht Aussagen und teilt dies dem Polizisten am Telefon mit. Der Polizist will O nun zwangsweise vorführen lassen, um ihn als Zeuge vernehmen zu können. Wie ist die Rechtslage zur Frage der Pflicht des O zur Zeugenaussage?

    O ist Zeuge iSd § 154 (1) StPO, also vom Beschuldigten verschieden Person Zeuge ist verpflichtet der Ladung zu folgen, auszusagen und die Wahrheit zu sagen gem § 154 (2) kein Vernehmungsverbot gem § 155 StPO liegt vor Aussagebefreiungsgrund des O? § 156 (1) Z1: Angehörige? lt SV keine Angehörigeneingeschaft hinsichtlich M Aussageverweigerungsrecht des O? § 157 (1) Z1 2. Fall: Gefahr der Verfolgung? lt SV keine Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung gegen ihn selbst oder seine Angehörige N Verweig…

  37. Im Strafverfahren gegen M wird O telefonisch als Zeuge geladen. Die im Auftrag der StA vernehmende KrimPol will von ihm wissen, ober die bisexuellen Neigungen seiner ehemaligen Lebenspartnerin N, die eine Affäre mit der Beschuldigten M hatte, kannte. O möchte nicht Aussagen und teilt dies dem Polizisten am Telefon mit. Der Polizist will O nun zwangsweise vorführen lassen, um ihn als Zeuge vernehmen zu können. Mit welchem Rechtsmittel und welcher Begründung kann O eine zwangsweise Vorführung zur…

    Vorführung erlaubt? O ist Zeuge iSd § 154 (1) StPO, also vom Beschuldigten verschieden Person Zeuge ist verpflichtet der Ladung zu folgen, auszusagen und die Wahrheit zu sagen gem § 154 (2) gem § 153 (2) muss zur Vernehmung schriftlich geladen werden gem § 83 (3) muss Ladung zu eigenen Handen zugestellt werden bei ungerechtfertigtem Ausbleiben kann gem § 153 (2) vorgeführt werden (wenn in Ladung angedroht) in casu nicht schriftlich geladen (telefonisch), also entfällt zwangsweise Vorführung ohn…

  38. Wie läuft ein Einspruch nach § 106 ab?

    Einspruch ist binnen 6 Wochen ab Kenntnis der behaupteten Verletzung bei StA einzubringen muss die in § 106 (3) geforderten Angaben enthalten StA hat binnen vier Wochen den Einspruch zu prüfen, und, wenn berechtigt, ihm zu entsprechen Nach vier Wochen oder auf Verlangen des Einspruchwerbers hat die StA den Einspruch ans Gericht weiterzuleiten gem § 106 (4) und (5)

  39. H erschießt bei einer Auseinandersetzung Mitglieder einer anderen Bande. H wird wegen Mordverdachts in U-Haft genommen. Dies wird mit "Tatbegehungsgefahr" begründet, "weil aufgrund der Situation zu erwarten sei, dass die andere Bande an H Rache nehmen würde". Mit welchem Rechtsmittel und welcher Begründung kann H im vorliegenden Fall die U-Haft bekämpfen

    Rechtsmittel Gem § 173 (6) ist bei Verbrechen mit min 10 Jähriger Freiheitsstrafe immer Untersuchungshaft zu verhängen Ausnahme: es kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass die in (2) angeführten Haftgründe vorliegen Mord gem § 75 StGB hat 10-20 Jahre FS im SV keine Hinweise auf Vorliegen der Ausnahme H kann Haftbeschwerde nach § 174 (4) iVm § 87 erheben ist binnen drei Tagen nach Verkündung des Beschlusses beim Erstgericht einzubringen inhaltlich muss H…

  40. H erschießt bei einer Auseinandersetzung Mitglieder einer anderen Bande. H ist der Ansicht, dass es sich zu Recht verteidigt habe und das Verfahren daher einzustellen sei. Bei der zuständigen StA findet H mit diesem Argument aber kein Gehör. Mit welchem Rechtsmittel und welcher Begründung kann sich H gegen die seitens der StA unterlassene Verfahrenseinstellung wehren?

    Gem § 190 Z1 2. Fall StPO hat die StA von der Verfolgung einer Straftat abzusehen, wenn die weiter Verfolgung des Beschuldigten aus rechtlichen Gründen unzulässig wäre Wenn H sich auf Notwehr als RF beruft, ist die Verfolgung unzulässig und die StA hätte das Ermittlungsverfahren einzustellen Rechtsmittel: Antrag auf Einstellung gem § 108 formelle Voraussetzung: gem (1) muss der Beschuldigte den Antrag einbringen materielle Voraussetzung: einer der Gründe des (1) Z1-2 in casu (1) Z1 2. Fall: wei…

  41. Was ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Befangenheit wegen Angehörigeneigenschaft im Sinne des § 43 StPO?

    Der Verfahrenszeitpunkt liegt in dem Zeitpunkt zum Beispiel keine Beziehung mehr vor fehlt auch die Angehörigeneigenschaft dann kommt nur noch Befangenheit iSd Generalklausel des § 43 (1) Z3 infrage

  42. Welche Ausschlussgründe gibt es für Schöffen?

    gem § 46 StPO alle Ausschlussgründe für Richter nach § 43ff StPo

  43. Wer entscheidet über Ausschlussgründe?

    für Richter gem § 45 (1) dem Präsidenten des LG ( § 44 (2) ) bzw dem erkennenden Gericht für Schöffen gem § 46 dem Vorsitzenden des Spruchkörpers

  44. Ist Befangenheit eines Schöffen ggü einem Zeugen ein Problem?

    Ja da dies die Wahrheitsfindung beeinträchtigen kann fällt es unter die Generalklausel des § 43 (1) Z3

  45. Der Schöffe E kennt die Zeugin B im Prozess gegen den A. Der Verteidiger des A erfährt dies und stellt einen Antrag auf Vernehmung des E als Zeugen. Wie ist dies zu beurteilen?

    relevant ist Ausschlussgrund § 43 (1) Z2: Richter/Schöffe als Zeuge oder SachV in der Sache weil Schöffe E als Zeuge vernommen werden soll Bloßer Antrag löst den Ausschlussgrund nicht aus. erst der Beschluss auf Zeugenvernehmung sonst könnten Verfahrensbeteiligte nach Belieben die Gerichtspersonen ausschließen

  46. A wird von der StA wg Diebstahl eines PKW im Wert von 75.000 Euro nachdem er den Gewahrsam über das Fahrzeug mit einem widerrechtlich erlangen Schlüssel erlangt hat gem § 127, 128 (1) Z5, 129 (1) Z1 angeklagt. Das zuständige Gericht glaubt der geständigen Verantwortung des A, dass er sich das Fahrzeug nur für das Wochenende ausborgen wollte, um seiner neuen Freundin damit zu imponieren, und verurteilt ihn wegen unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und Abs 2 StGB zu einer Freihei…

    Erstgericht: LG als Schöffengericht gern § 31 Abs 3 Z 6a StPO Rechtsmittelgericht: OGH gern § 34 Abs 1 Z 1 StPO Kernthema: Verschlechterungsverbot: allg. Grundsatz in § 16 StPO für schöffengerichtliches Verfahren in § 290 Abs 2 StPO gem § 290 Abs 2 StPO darf die Nichtigkeitsbeschwerde nur zugunsten von A ergriffen worden sein: laut SV erhebt nur A ein RM StA lässt Urteil unbekämpft also gegeben Verschlechlerungsverbot umfasst nur die Straffrage Subsumtion unter ein anderes Delikt mit strengerer…

  47. A wird von der StA wg Diebstahl eines PKW im Wert von 75.000 Euro nachdem er den Gewahrsam über das Fahrzeug mit einem widerrechtlich erlangen Schlüssel erlangt hat gem § 127, 128 (1) Z5, 129 (1) Z1 angeklagt. Das zuständige Gericht glaubt der geständigen Verantwortung des A, dass er sich das Fahrzeug nur für das Wochenende ausborgen wollte, um seiner neuen Freundin damit zu imponieren, und verurteilt ihn wegen unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und Abs 2 StGB zu einer Freihei…

    Erstgericht (LG als Schöffengericht) ist an Prozessgegenstand gem § 293 Abs 1 StPO und Rechtsansicht des Rechtsmittelgericht (OGH) gem § 293 Abs 2 StPO gebunden gem § 293 Abs 3 StPO gilt das Verschlechterungsverbot iSd § 290 Abs 2 StPO auch für das in der neuen HV ergehende Urteil Verurteilung gem §§ 127, 128 Abs 1 Z 5, 129 Abs 1 Z 1 StGB ist zulässig, aber das Strafmaß darf sechs Monate nicht übersteigen: FS von einem Jahr darf somit nicht verhängt werden