AG Strafprozessrecht und Sanktionenrecht
29 flashcards · Law · by Maximilian E.
Wie lange gilt die Unschuldsvermutung?
Wo gilt der Grundsatz der Mündlichkeit?
Wozu dient die Volksöffentlichkeit? Welche zweite Art der Öffentlichkeit kennen Sie?
Gibt es im Strafprozess feste Beweisregeln?
Worauf bezieht sich der „In dubio pro reo“ Grundsatz?
Darf trotz des Prinzips des Verschlechterungsverbots ein Rechtsmittelgericht den Anklagten zu einem „schwerwiegenderen“ Delikt verurteilen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Unter welcher/welchen Voraussetzung/en findet der „Ne bis in idem“ Grundsatz Anwendung?
Wiederholen Sie die Prozessgrundsätze anhand des Gesetzestexts!
In welchen Verfahrensstadien gilt das Prinzip der Amtswegigkeit?
Im Ermittlungsverfahren
Nennen Sie eine Ausnahme vom Prinzip der Amtswegigkeit.
Anklage durch einen Zivilisten??
Befreit ein Geständnis das Gericht von der Ermittlung der materiellen Wahrheit? Nennen Sie den dazugehörigen Prozessgrundsatz.
Welcher Prozessgrundsatz wird ua durch Befangenheitsvorschriften in der StPO näher ausgestaltet?
Worauf bezieht sich der Anklagegrundsatz?
Nehmen Sie den Gesetzestext zur Hand und suchen Sie im Bereich der Zwangs- und Informationseingriffe (§§ 109 ff StPO) Vorschriften, in denen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausdrücklich normiert ist.
Wodurch wirkt sich der Grundsatz „Rechtliches Gehör“ in der StPO aus?
Muss der Beschuldigte aussagen?
Darf der Beschuldigte lügen?
Gehen Sie den Aufbau der StPO anhand des Gesetzestextes durch.
1. Teil: Allgemeines und Grundsätze des Verfahrens (§§ 1-90 StPO) 2. Teil: Das Ermittlungsverfahren (§§ 91-189 StPO) 3. Teil: Beendigung des Ermittlungsverfahrens (§§ 190-209b StPO) 4. Teil: Haupt- und Rechtsmittelverfahren (§§ 210-296a StPO) 5. Teil: Besondere Verfahren (§§ 297-513 StPO) 6. Teil: Schlussbestimmungen (§§ 514-517 StPO)
Aus welchen drei Abschnitten besteht das Strafverfahren? Geben Sie kurz deren Zweck wieder.
Ermittlungsverfahren Hauptverfahren Rechtsmittelverfahren
Wann beginnt das Strafverfahren?
Der Beginn des Strafverfahrens ist das Ermittlungsverfahren §1 Abs 2 StPO Anfangsverdacht liegt vor: „ ... wenn auf Grund bestimmter Anhaltspunkte angenommen werden kann, dass eine Straftat begangen worden ist“ (§ 1 Abs 3 StPO) konkrete Anhaltspunkte für eine Tat notwendig Vermutungen, vage Hinweise und Spekulationen genügen nicht
Reichen für die Annahme eines Anfangsverdachts Spekulationen und vage Hinweise?
Nein, es müssen konkrete Anhaltspunkte für eine Tat vorliegen
Wodurch wird ein Strafverfahren ausgelöst?
Durch die Ermittlungen der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft
Nennen Sie zwei berufliche Anzeigepflichten
Für Ärzte: §54 Abs 4 ÄrzteG Für Krankenpfleger: § 7 Abs 1 GuKG
Die Bürgerin A vermutet, dass eine Straftat stattgefunden hat. Muss er das zur Anzeige bringen?
Nein, es besteht ein Anzeigerecht gem § 80 Abs 1 StPO
Wer leitet das Ermittlungsverfahren?
Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren gem §101 (1) StPO
Wer führt idR die Ermittlungen durch?
Die Kriminalpolizei im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft §99 StPO, Sie StA kann sich gemäß §103 (1) auch am Ermittlungsverfahren beteiligen
Welche Möglichkeiten stehen der StA offen, das Ermittlungsverfahren zu beenden?
Einstellung des Verfahrens (§§ 190 ff StPO) §190 Z 1: Einstellung aus rechtlichen Gründen § 190 Z 2: Einstellung aus tatsächlichen Gründen § 191: Einstellung wegen Geringfügigkeit § 192: Einstellung bei mehreren Straftaten Abbrechung des Ermittlungsverfahrens (§ 197 StPO) Diversion (§§ 198 ff StPO) Anklage (§ 210 StPO)
Was sind die Voraussetzungen zur Einbringung der Anklage?
Sachverhalt ist hinreichend geklärt. Eine Verurteilung ist wahrscheinlicher als ein Freispruch, dh die StA hält den Beschuldigten für schuldig. Mit der Anklage beginnt das Hauptverfahren, das vom Gericht geleitet wird, die StA wird zur Beteiligten.
Welche der beiden Formen der Anklage gibt es? Nennen Sie deren Unterschiede.
Form der Anklage (§ 210 Abs 1 StPO): Anklageschrift bei Geschworenen- und Schöffengericht Strafantrag bei Einzelrichter und Bezirksgericht